Frankreich: Freie Bahn zum Willkürstaat

Es wird immer wahrscheinlicher: der in Frankreich nach den Anschlägen vom 13. November 2015 verkündete Notstand soll erneut verlängert werden – begleitet von einer Reihe von für Februar 2016 zur Abstimmung im Parlament vorgesehene Gesetzes- und Verfassungsänderungen und trotz der Tatsache, dass der Notstand so gut wie gar nichts im « kampf » oder « Krieg » (um den Begriff von Präsident Hollande zu übernehmen) gegen den Terrorismus bringt und zu zahlreichen Willkürakten seitens der Behörden führt. Nach dem Wunsch von Premier Valls soll die Notstandgesetzgebung so lange greifen bis die Gefahr des IS gebannt sei. Die Verlängerung des Notstandes soll in einer Kabinettsitzung am 3.2.16 in die Wege geleitet werden.

Beispiel der Woche, der zeigt, wie absurd und willkürlich das ganze ist:

Der Bürgermeister der Stadt Questembert (Bretagne) hatte einem Verein ein komnunaler Saal für eine öffentliche Informationsveranslatung gemietet. Als er aber durch die Präfektur darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Informationsveranstaltung das umstrittene Flughafenprojekt in Notre Dame des Landes zum Gegenteil haben sollte, wurde die Zusage für den Veranstaltungsraum zurück genommen. Begründung: Notstand! Die Veranstaltung fand schließlich draußen vor dem Saal statt, wie die lokale Zeitung berichtete. Das ist bereits das zweite mal, dass eine solche Informationsveranstaltung kurzfritig mit dem Verweis auf den « Notstand » verboten wird. Die Uni Rennes hat dies auch getan, so die Lokal-Zeitung.

Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell einen Artikel zu den geplanten Gesetzesänderungen geschrieben. Ich veröffentliche ihn hier (unten) vorab, er erscheint in gedruckter Form in der aaa 255 kommende Woche – die aaa widmet sich mit einem ganzen Dossier dem Thema Willkür, Sicherheitsstaat und vermeintlicher Kampf gegen den Terrorismus.Empfehlenswert!

Es wird immer wahrscheinlicher: der in Frankreich nach den Anschlägen vom 13. November 2015 verkündete Notstand soll erneut verlängert werden – begleitet von einer Reihe von für Februar 2016 zur Abstimmung im Parlament vorgesehene Gesetzes- und Verfassungsänderungen und trotz der Tatsache, dass der Notstand so gut wie gar nichts im « kampf » oder « Krieg » (um den Begriff von Präsident Hollande zu übernehmen) gegen den Terrorismus bringt und zu zahlreichen Willkürakten seitens der Behörden führt. Nach dem Wunsch von Premier Valls soll die Notstandgesetzgebung so lange greifen bis die Gefahr des IS gebannt sei. Die Verlängerung des Notstandes soll in einer Kabinettsitzung am 3.2.16 in die Wege geleitet werden.

Beispiel der Woche, der zeigt, wie absurd und willkürlich das ganze ist:

Der Bürgermeister der Stadt Questembert (Bretagne) hatte einem Verein ein komnunaler Saal für eine öffentliche Informationsveranslatung gemietet. Als er aber durch die Präfektur darüber in Kenntnis gesetzt wurde, dass die Informationsveranstaltung das umstrittene Flughafenprojekt in Notre Dame des Landes zum Gegenteil haben sollte, wurde die Zusage für den Veranstaltungsraum zurück genommen. Begründung: Notstand! Die Veranstaltung fand schließlich draußen vor dem Saal statt, wie die lokale Zeitung berichtete. Das ist bereits das zweite mal, dass eine solche Informationsveranstaltung kurzfritig mit dem Verweis auf den « Notstand » verboten wird. Die Uni Rennes hat dies auch getan, so die Lokal-Zeitung.

Ich habe für die Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell einen Artikel zu den geplanten Gesetzesänderungen geschrieben. Ich veröffentliche ihn hier (unten) vorab, er erscheint in gedruckter Form in der aaa 255 kommende Woche – die aaa widmet sich mit einem ganzen Dossier dem Thema Willkür, Sicherheitsstaat und vermeintlicher Kampf gegen den Terrorismus.Empfehlenswert!

Gesetzes- und Verfassungsänderungen in Frankreich

Die europäische Kommission hat ein Rechtsstaatsverfahren gegen Polen ein- geleitet. Der Rechtsruck Polens und die angekündigten Gesetzes- und Verfassungsänderung sind tatsächlich besorgniserregend. Es stellt sich aber die Frage, weshalb die geplanten Gesetzes- und Verfassungsänderungen in Frankreich nicht eine solche Aufmerksamkeit erhalten wie die Pläne der polnischen Regierung.

Unter dem Deckmantel des Kampfes gegen den Terrorismus – nach den Worten von Hollande befinden wir uns gar im Krieg – werden Maßnahmen getroffen, die Grundrechte und Freiheiten nachhaltig einschränken und die Gewaltentrennung stark erschüttern. Frankreich wird zunehmend zu einem Willkürstaat. Der Notstand, der vergangenen November für 3 Monate verkündet wurde, ist nur Vorgeschmack. Die Bevölkerung soll daran gewöhnt werden; die Notstandgesetzgebung mit ihren Einschränkungen und Außerkraftsetzung von Grundrechten soll nun zum Normalzustand werden. Die am 24. Dezember 2015 von Präsident Hollande angekündigten Gesetzes- und Verfassungsänderungen bestätigen diesen Trend.

Der Notstand erlaubt Grundrechtseinschränkungen, die der europäischen Menschenrechte Charta zuwiderlaufen. Frank- reich hat bei der Europäischen Union um die Erlaubnis gebeten, Bestimmungen der Grundrechtecharta nicht einhalten zu müssen. Das Totschlagargument „Terrorbedrohung“ macht es möglich – auch wenn die Maßnahmen wenig mit Terrorismusbekämpfung zu tun haben.

Seit Verkündung des Notstandes dürfen die Präfekten Demonstrationen nach Belieben genehmigen oder verbieten. Sie haben bei den COP-Protesten reichlich von dieser Befugnis Gebrauch gemacht. Zahl- reichen Demonstrationen und Protestaktionen, ob unter freiem Himmel oder im Inneren, wurde mit Polizeigewalt und Festnahmen begegnet. Hausdurchsuchung dürfen – ebenfalls auf Anordnung des Präfekten – ohne richterliche Kontrolle und zu Nachtzeit durchgeführt werden. Die Behörden haben auch hiervon reichlich Gebrauch gemacht. Bis zum 7. Januar 2016 wurden 3021 Hausdurchsuchung durch- geführt. 464 Straftaten sollen dadurch aufgedeckt worden sein – darunter 24 im Zusammenhang mit dem „ Terrorismus“. Wer nachhakt, erfährt aber, dass es sich dabei um 21 Fälle von Verherrlichung von Terrorismus geht. 4 Terrorismus-Verfahren wurden eingeleitet – der genaue Vorwurf ist nicht bekannt. Die Präfekten dürfen nicht nur Hausdurchsuchungen ohne richterliche Verfügung anordnen, sondern auch Hausarrest. 381 Hausarrestverfügungen wurden bis zum 7. Januar erlassen. Diese Maßnahmen sind in der Regel zeitlich nicht begrenzt. Sie sollen mit dem Ende des Notstandes enden, aber es ist nirgendwo schwarz auf weiß zu lesen.

Diese Maßnahmen werden mit einer abstrakten Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie geheime Berichte der Geheimdienste (Notes blanches) begründet. Viele Betroffene sind in Polizeidateien mit einer „Fiche S“ gespeichert. „S“ steht für „Sureté“ (Sicherheit), dies entspricht etwa den Dateien „Gefährder“ und „relevante Personen“ der Deutschen Behörden. Über 20.000 Menschen sind dort registriert – darunter viele linke Aktivist*innen wie zum Beispiel Globalisierungs- oder Atomkraftgegner*innen. 24 Ökoaktivist*innen wurden während der COP unter Hausarrest gestellt, damit sie sich nicht an die Klimaproteste beteiligen können. Sie klagten dagegen vor Gericht. Der Conseil d’Etat (etwa Bundesgerichtshof) billigte schließlich das Vorgehen der Behörden. Gegen die « notes blanches » und die Tatsache, dass die Menschen nicht erfahren dürfen, weshalb sie in ihren Grundrechten eingeschränkt werden und sich dagegen nicht wehren können, sei nichts einzuwenden. Damit wird die Gewaltentrennung aufgehoben: Menschen dürfen auf Grundlage von geheimen Notizen der Geheimdienste in ihre Bewegungsfreiheit eingeschränkt und sogar eingesperrt werden. Wer den Auflagen der Hausarrestverfügung nicht nachkommt – wie zum Beispiel der Auflage, sich 3 mal am Tag bei der Polizei zu melden – wird festgenommen und nach einem kurzen Prozess in den Knast gesteckt. Es hat bereits Verurteilungen zu Haftstrafen ohne Bewährung gegeben – selbst bei Menschen, die erklärt haben, der Auflage nicht nachgekommen zu sein, um ihren Job nicht zu verlieren.

Die Einschränkungen des Notstandes sollen nun zur Normalität werden. Eine einfache parlamentarische Mehrheit soll den Notstand nach Belieben verlängern können. Viele Regelungen des Notstandes sollen Eingang in der ordentlichen Gesetzgebung finden und außerhalb von Notstandszeiten Anwendung finden. Die Abstimmung über dieses Gesetzespaket steht für Ende Februar 2016 an. Die angekündigten Gesetzes- und Verfassungsänderungen im Einzelnen:

Die Notstands-Gesetzgebung:

Die Verfassung wird geändert und der Notstand darin verankert. Die Dauer des Not- stands wird in der Verfassung nicht festgelegt. Diese soll in einem Gesetz festgelegt werden. Holland will diese auf sechs Monate festlegen. Das heißt, dass für eine Verlängerung des Notstandes alle 6 Monate eine Abstimmung im Parlament notwendig ist. Dieses Gesetz kann dann von den Regierenden wie jedes anderes Gesetz geändert werden.

Die Notstandgesetzgebung enthält die gleichen Einschränkungen wie bislang bekannt. Es geht im Wesentlichen um die Demonstrationsverbote „aus Sicherheitsgründen“, um die Hausdurchsuchungen und Hausarrestverfügungen. Vereine und Gruppen dürfen mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden, wenn sie « an Handlungen, die die öffentliche Sicherheit und Ordnung schwerwiegend gefährden, teil- nehmen, deren Begehung unterstützen oder dazu aufrufen ».

Was mit „Sicherheitsgründen“ oder „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ gemeint ist, ist nicht näher definiert. Weitere Verfassungsänderung: Die Aberkennung der französischen Staatsangehörigkeit für binationale Menschen ist das Highlight, das in den französischen Medien für viel Diskussionsstoff sorgt. Menschen, die die französische und eine weitere Staatsbürgerschaft besitzen, darf die französische Bürgerschaft aberkannt werden, wenn diese Menschen eine Gefahr für die Sicherheit des Staates und die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellen. Die Maßnahme soll in Verbindung mit einer Verurteilung stehen; um welche Verurteilung wegen welcher Straftat es dabei geht, wird in der Verfassung nicht festgeschrieben. Das muss Gegenstand ei- nes neuen Gesetzes werden, das nach der Verfassungsänderung für dessen Umsetzung entworfen und dann verabschiedet werden soll. Diese vollkommen idiotische absurde Maßnahme dürfte mehr zur Ausgrenzung von Menschen ausländischer Herkunft beitragen als zur Terrorismusbekämpfung. Wer sich in die Luft sprengen will, dem ist sicherlich egal, welchen Pass er/sie besitzt!

Ordentliche Gesetzgebung

Es geht um eine Reihe von Gesetzesänderungen, insbesondere im Bereich des Strafrechtes und der Überwachung.

Haus- und Autodurchsuchungen dürfen künf- tig auch außerhalb von Notstandzeiten ohne richterlichem Beschluss durchgeführt werden (sie heißen « perquisition administrative »). Zur Begründung reichen « Hinweise oder Erkenntnisse, die vermuten lassen, dass das Verhalten der von der Hausdurchsuchung betroffenen Person eine Gefahr für die Sicherheit des Staates oder die Sicherheit und Ordnung darstellt. » Die Formulierung ist sehr vague. Hier wird auch klar, dass das neue Gesetz nur sehr vage etwas mit Terrorismusbekämpfung zu tun hat. Einen expliziten Hinweis zum Terrorismus gibt es nicht.

Identitätskontrollen müssen nicht anlassbezogen sein, ein einfacher Verweis auf eine „Gefährdungslage“ reicht aus. Maßnahmen wie Hausarrestverfügungen und Meldeauflagen auf Anordnung der Staatsanwaltschaft sollen auch außerhalb des Notstandes möglich sein – hier auch ohne richterliche Kontrolle.

Der Ermittlungsrichter, der in Frankreich bei Ermittlungsverfahren eine große Rolle spielt, wird umgegangen. Die Macht haben nun die Präfekten und die Staatsanwälte,
die ihre Befehle vom Präfekten erhalten. Das Syndicat de la Magistrature hat die geplanten Gesetzesänderungen scharf kritisiert.

Das Reformpaket beinhaltet darüber hinaus ein Gesetz zur Verstärkung der Internetüberwachung (Vorratsdatenspeicherung gibt es schon seit Längerem, die Weiterentwicklung hat mit dem von Snowden enthüllten PRISM- Programm aus den USA große Ähnlichkeiten) Speichergeräte wie z.B. Computer oder Fest- platten dürfen bei einer Hausdurchsuchung grundsätzlich (mit gleicher Begründung wie für die Hausdurchsuchung selbst) beschlagnahmt/sichergestellt und untersucht werden. Die Maßnahmen dürfen allgemein dann eingesetzt werden, wenn ein « Verhalten » oder eine Person « die öffentliche Sicherheit und Ordnung stören » kann. « Aus Sicherheitsgründen », bei « schwerwiegender Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ». Diese Begriffe sind sehr dehnbar. Und die Erkenntnisse, Quellen und Informationen, womit der Gefahrenverdacht begründet sind, bleiben geheim (siehe u.a. die oben angesprochenen « Notes blanches » der Geheimdienste)

Die Gesetzesänderungen könnten nur der Anfang sein. Sobald die Hürde der Verfassungsänderung überwunden ist, können Verschärfung per einfachen Gesetzesänderungen verabschiedet werden. Bei dem aktuellen Höhenflug des rechtsextremen Partei Front National ist es sehr besorgniserregend. Die sozialistische Regierung von François Holland hat das Terrain für einen totalitären Sicherheitsstaat vorbereitet.

Die Rechte ist aber nicht besser. Politiker wie der ehemalige Präsident Sarkosy fordern Internierungslager (Guantanamo à la Française) für Menschen, die des Terrorismus oder der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verdächtigt sind. Diese Maßnahme wurde in der Gesetzesänderung nicht übernommen, aber es ist womöglich nur eine Frage der Zeit. Abgeneigt ist Hollande nicht, er hat die Maßnahme zur Prüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit dem obersten Gericht vorgelegt.

Unsere Reaktion darauf darf nicht « Maul halten » sein. Im Gegenteil! Das Beispiel zeigt dass wir wachsam sein müssen! Es ist wichtig, auf die Missstände aufmerksam zu machen. Kampagnen wie die zur Abschaffung des Verfassungsschutzes erscheinen mir in diesem Lichte noch bedeutungsvoller! Man sieht ja, wohin die Geheimniskrämerei und Speicherungswut führen kann!@

Eichhörnchen