Kletteraktivistin Cécile Lecomte stand am 17.4. vor dem Amtsgericht Ahaus. Hintergrund waren Polizeimaßnahmen auf der Polizeiwache in Ahaus nach einer (selbst nicht strafbaren) Strommastbesetzung gegen die Urananreicherungsanlage in Gronau im Mai 2022.
Wie bereits am Ende der Gerichtsverhandlung am 17.4. absehbar wurde, haben sich die Verfahrenbeteiligten und das Gericht inzwischen auf eine Einstellung des Verfahrens nach §153a der StPO geeinigt. Der Fortsetzungstermin vom 26.4. fällt aus.
Für Empörung seitens der Angeklagten und der anwesenden Öffentlichkeit sorgte die Tatsache, dass das Gericht Amtshilfe durch die Feuerwehr für die Druchführung der Hauptverhandlung anforderte. Weil die Hauptverhandlung im ersten Stock stattfand und das Amtsgericht Ahaus keinen Aufzug hat. Die Rollstuhlfahrerin wurde durch die Feuerwehr getragen.
Cécile Lecomte prangert den Ableismus einer Justiz an, die nicht in der Lage ist, Gesetze zur Barrierefreiheit und die UN-Berhindertenrechtskonvention einzuhalten.
Sie habe aus prozessökonomischen Gründen zugestimmt, denn sie sei nach wie vor davon überzeugt, dass die Polizeimaßnahme an jenem Tag rechtswidrig gewesen sei und die Zwangsanwendung, das Zufügen von Schmerzen unverhältnismäßig, sogar Körperverletzung waren. Folglich hätte es niemals zur Anklage gegen die Antiatomaktivistin kommen dürfen, so Lecomte weiter. Sie glaube nicht an ein faires Verfahren. Erst recht wenn die Zeugen sich öffentlich im Gerichtsflur über das Verfahren anhand der Akte unterhalten, wie am 17.4. geschehen.
„Ich behalte lieber meine Energie für den weiteren kampf gegen den Weiteibetrieb von Atomanlagen wie der UAA in Gronau. Zumal meine eigene Klage gegen die Polizeimaßahme noch läuft und das letzte Wort folglich nicht gesprochen ist.“, so die Aktivistin.