Aktivistin Franziska wegen Einlasskontrollen "in Abwesenheit" verurteilt

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.

Franziska erreichte den Verhandlungssaal im Amtsgericht Tiergarten mit Verspätung, obwohl sie bereits deutlich vor Verhandlungsbeginn am Gericht war. Über 25 Minuten wurde sie bei den Einlasskontrollen des Gerichts aufgehalten. Die Richterin verwarf daraufhin Franziskas Einspruch gegen den Strafbefehl, obwohl sie wusste, dass diese sich aufgrund der Kontrollen verspätete. Damit ist sie zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 15 Euro verurteilt.

Der Hintergrund des Prozesses sind die Aktionstage gegen Agro-Gentechnik, die im Sommer 2009 in Berlin stattfanden. Damals sollte vor dem Julius-Kühn-Institut (JKI), das eine wichtige Rolle bei der Genehmigung von Genversuchsfeldern spielt, ein Transparent von Kletternden aufgehängt werden. Franziska, die diese Aktion vom Boden aus beobachtete, wird wegen Hausfriedensbruchs verfolgt. Die Verfahren gegen die Kletternden und weitere Personen wurden längst eingestellt. Es gab bereits im vergangenen Jahr zwei Verhandlungstage gegen die Aktivistin, an denen es aber nicht zu einer Erörterung des Vorwurfs kam.

Obwohl der zuständigen Richterin Greiff mitgeteilt wurde, dass die Angeklagte noch in den Einlasskontrollen aufgehalten wurde, erklärte sie um 09:15 Uhr, die Beschuldigte sei unentschuldigt nicht zur Hauptverhandlung erschienen und verwarf Franziskas Einspruch. Eine Minute später erreichte die Aktivistin den Verhandlungssaal. Auf deren ungläubige Rückfragen reagierte Richterin Greiff mit der Äußerung, es stünde ihr frei Rechtsmittel einzulegen, sie mache hier allerdings « keine Rechtsberatung ». Anschließend ordnete sie an, den Saal räumen zu lassen, was dann auch geschah. Alle ProzessbeobachterInnen erhielten für den Rest des Tages Hausverbot.

Das ist kein Einzelfall. Schon im Jahr 2009 wurde der Politaktivist Jörg Bergstedt in einem politischen Strafverfahren am Amtsgericht in Abwesenheit verurteilt, weil er durch die Vorkontrollen aufgehalten wurde. Letztes Jahr wurde vor dem Verwaltungsgericht über seine Klage gegen diese Kontrollen verhandelt. Deren Zurückweisung wurde unter anderem damit begründet, dass kein Rechtsschutzinteresse bestünde, da es sich um einen Einzelfall handeln würde, bei dem keine Wiederholungsgefahr bestehe. Der damals Verurteilte, dann Kläger vor dem Verwaltungsgericht, protestierte schon damals gegen diese Wertung – erfolglos. Falls das Oberverwaltungsgericht die Berufung in der Sache zulässt, wird dort ein weiteres Mal über die Eingangskontrollen verhandelt werden.

Offensichtlich werden am Amtsgericht Tiergarten die Eingangskontrollen als Mittel benutzt, besonders unbequeme Angeklagte möglichst schnell und ohne öffentliche Verhandlung zu verurteilen. Das Gericht fühlt sich durch Angeklagte, die sich nicht wie üblich in einer schnellen ca. halbstündigen Verhandlung aburteilen lassen, sondern sich mit Anträgen und Öffentlichkeitsarbeit zu den politischen Hintergründen der ihnen vorgeworfenen Taten zur Wehr setzen, offenkundig gestört.

Franziska plant, Rechtsmittel gegen den Ablauf ihrer Verurteilung einzulegen. « Aus naheliegenden Gründen verspreche ich mir nicht viel von der Ausschöpfung des Rechtsweges. Aber ich kann auch nicht akzeptieren, dass ich für gesellschaftliches Engagement kriminalisiert werde. Diesen Vorgang will ich so weit wie möglich erschweren! »

Weitere Informationen zu diesem Verfahren und dem deutschen Gentechnikfilz:  http://gentechfilz.blogsport.de/

Bericht zu dem Strafverfahren, dass 2009 auf die selbe Art durchgezogen wurde:
 http://de.indymedia.org/2009/08/258255.shtml

Chronologie zu dem gesamten dortigen Verfahren, einschließlich dem Prozess beim Verwaltungsgericht:
 http://www.projektwerkstatt.de/antirepression/prozesse/berlin/haupt.html