AntimilitaristInnen und die stille Post der Bundeswehr vor Gericht

Weil sie auf einer öffentlichen Straße einen „militärischer Sicherheitsbereich“ (GÜZ) betreten haben sollen, standen heute zwei AktivistInnen in Strausberg wegen Ordnungswidrigkeiten vor Gericht. Schlampige politisch motivierte Ermittlungen der Bußgeldbehörde der Bundeswehr, durch das Gericht recht spät angeordneten Nachermittlungen und das Nicht-Erscheinen des einzig geladenen Tatzeugen führten nach 2,5 Stunden Verhandlung zu einer Einstellung des Verfahrens. Ein Bericht aus Strausberg.

Weil sie auf einer öffentlichen Straße einen „militärischer Sicherheitsbereich“ (GÜZ) betreten haben sollen, standen heute zwei AktivistInnen in Strausberg wegen Ordnungswidrigkeiten vor Gericht. Schlampige politisch motivierte Ermittlungen der Bußgeldbehörde der Bundeswehr, durch das Gericht recht spät angeordneten Nachermittlungen und das Nicht-Erscheinen des einzig geladenen Tatzeugen führten nach 2,5 Stunden Verhandlung zu einer Einstellung des Verfahrens. Ein Bericht aus Strausberg.

Der vorsitzenden Richterin ist ein kritischer Blick auf die Aktenlage zu Gute zu halten. „Das ist stille Post, jeder schiebt es immer eine Etage Höher“ merkte sie im Bezug auf das rechtlich nicht haltbare Zustandekommen des Bußgeldbescheides an. Eine inhaltliche Kritik ließ sie jedoch nicht zu. Die Bezeichnung des antimilitaristischen Camps als „Chaostage“ durch eine Beamtin der Wehrbereichsverwaltung durfte nicht gerügt werden. Für die Belange der Verteidigung interessierte sich die Richterin allgemein wenig: Sie erklärte gleich zu Beginn der Verhandlung, die Betroffenen sollten bitte keine Anträge stellen, das sei nicht verhältnismäßig, das sei nur ein Bußgeldverfahren. Als die Betroffenen aber darauf beharrten, ihre Anträge einzubringen, weil diese nach der Strafprozessordnung zu Beginn der Hauptverhandlung vor der Vernehmung der Betroffenen zur Sache gestellt werden müssen, wurden sie ohne Verlesen zu Protokoll genommen. Die zwei LaienverteidigerInnen (darunter das Eichhörnchen) wurden per Beschluss genehmigt,der andere Antrag wurde nicht beschieden – das Verfahren endete mit einer Einstellung, sodass dies nun egal ist.

Die Beweisaufnahme verlief schleppend. Richtig bezeugen, was am Tattag geschehen war, konnte niemand. Die geladenen Zeugen hatten nur ein Blatt Papier unterschrieben. Ein Soldat – dessen Grad ich schon gar nicht wieder geben kann, weil ich mit Hierarchie niX am Hut habe – hatte als Vorgesetzter und Verantwortlicher seine Unterschrift auf der Strafanzeige gesetzt, eine Beamtin der Wehrverwaltung hatte dann aus dieser Anzeige ein Bußgeldbescheid erstellt und unterschrieben. Als Zeuge wurde u.a. der besagter Soldat, der die Strafanzeige fertigte, angegeben. Die Aussage des Soldats der kein Tatzeuge war, trug folglich wenig zur Sachaufklärung bei.

Es stellte sich im Laufe der Verhandlung heraus, dass die Beamtin der Bußgeldbehörde von Jura wenig Ahnung hatte – sie vertrat auf jeden Fall eine äußerst seltsame Rechtsauffassung. Wenn die Betroffenen auf eine Anhörung nicht reagieren, begehen sie eine Ordnungswidrigkeit nach §111 OWiG – also eine Verweigerung der Abgabe der Personalien – obwohl diese der Behörde bereits vorliegen. Wer sich mit dem §111 OWiG schon ma befasst und ein bisschen Ahnung von Jura hat, kann nur den Kopf schütteln… Wenn die Betroffenen AntimilitaristInnen sind (Das Camp bezeichnete sie als „Chaostagen“), ist Ihnen bei der Anwendung des §114 OWiG Vorsatz zu unterstellen – auch auf eine öffentliche Straße ohne Schilder am Straßenrand, die auf ein Verbot Hinweisen – das wurde von der Behörde sowieso nicht ermittelt. Um die besagten Schilder drehte es sich schließlich eine Weile – die Richterin hatte zwar Nachermittlungen angeordnet und Bilder vom Tatort fertigen lassen. Bezeugen wie es damals aussah und ob es seitdem Veränderungen gegeben hat, konnte allerdings Niemand. Es ist außerdem fraglich, ob von einem Autofahrer verlangt werden kann, dass er sich in geschätzt 6 Meter Entfernung vom Straßenrand befindlichen Schilder ließt.

Als sich abzeichnete, dass weitere Prozesstermine notwendig würden, schlug die Richterin eine Einstellung des Verfahrens an, der die beiden Betroffenen zustimmten. Bei der Verfolgung von Ordnungswidirgkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Es wurde trotzdem 2,5 Stunden über eine Lappalie verhandelt. Prozessökonomisch ist es angesichts der langen Anreisewege von Zeugen und Betroffenen sicher nicht gewesen! Aber lieber spät als gar nicht…

Eichhörnchen

Ich übernehme ergänzend den Prozessbericht von Krieg.nirgendwo.info mit Hintergrundinformationen:

Einstellung von GÜZ-Verfahren in Strausberg

Strausberg Am Montag, den 16.12., wurde ein Bußgeldverfahren gegen zwei Antimilitarist_Innen, die in Strausberg vor Gericht standen, nach zweieinhalbstündiger Verhandlung eingestellt. Ihnen wurde vorgeworfen, unbefugt Militärgelände (GÜZ, Altmark) betreten zu haben.

Die Gerichtsverhandlung verlief anders als erwartet, nachdem bereits im Sommer 2013 ein Antimilitarist in gleicher Sache zu einem Bußgeld von 60€ verurteilt worden war. Der Richterin war im Laufe des Prozesses viel daran gelegen, die Zeugin der Wehrbereichsverwaltung sowie den geladenen Feldwebel für deren schlampige Ermittlungen und falsche Feststellungen in der Akte zu tadeln. Zum genauen Tatvorgang konnten die geladenen Zeug_innen auch nicht viel sagen, weil sie gar nicht vor Ort waren. Auch nach Nachermittlungen, wo genau welche Schilder standen, konnte nicht geklärt werden, ob die vier Personen aus dem PKW hätten erkennen müssen, inwieweit es sich bei der von ihnen befahrenen Straße schon um gesperrtes Militärgelände handelte. Als sich abzeichnete, dass weitere Prozesstermine notwendig würden, bot Richterin Kube eine Einstellung des Verfahrens an, der die beiden Betroffenen zustimmten. “Wir betrachten es als einen Erfolg, dass wir eine Einstellung erwirkt haben, statt einfach dass Verwarngeld zu akzeptieren”, so eine der Betroffenen. “Darüber hinaus hat der Prozess einen interessanten Einblick in das Innenleben des Militärs ermöglicht: Bei der Armee ist keine_r für irgendwas verantwortlich, alle verweisen auf Chefs und Vorgesetzte und am Ende stehen eine Menge falscher Behauptungen in den Akten und keine_r ist es gewesen.”

Hintergrund:
Im Sommer 2012 protestierten Antimilitarist_Innen, im Rahmen des war-starts-here-Camps, in der Altmark, nahe des Gefechtsübungszentrums Heer, gegen weltweit geführte Kriege der Bundeswehr.

Von Anfang an wurde versucht den Widerstand zu erschweren und zu kriminalisieren. Wie der Staat mit ihm unliebsamem Protest umgeht bekamen auch die vier Aktivist_innen, die in der Nähe des GÜZ mit dem Auto unterwegs waren, in Form von Bußgeldern zu spüren. “Die Polizei behauptet, weil wir politische Menschen seien, hätten wir uns dem GÜZ gar nicht erst nähern dürfen. Die weiträumige Verbotszone galt aber nur für Versammlungen, nicht für Autofahrten, aber das ist der Polizei offenkundig egal. Ähnlich agiert die Wehrbereichsverwaltung und verfolgt den Aufenthalt außerhalb des umzäunten Geländes auf offen zugänglichen Straßen. Die Verfolgung ist ausschliesslich politisch motiviert”, so eine der Betroffenen.

Warum ist der Prozess in Strausberg…?

Militaristische Tradition am Amtsgericht Strausberg

Bußgeldverfahren finden nicht am Tatort statt, sondern dort wo die Behörde sitzt, die das Bußgeld erlassen hat. In diesem Fall handelt es sich dabei um die Wehrbereichsverwaltung Ost in Strausberg (seit Juli wäre nach der Auflösung der Wehrbereichsverwaltungen für solche Verstöße das neue Bundeswehr-Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen mit Sitz in Bonn zuständig). Das Amtsgericht Strausberg hatte in der Vergangenheit bereits mehrmals mit antimilitaristischem Engagement zu tun und hat bewiesen, wessen Interessen es schützt:

2008 wurde der Totalverweigerer Moritz aus Neumünster vom Amtsgericht Strausberg zu 60 Tagessätzen verurteilt. „Da es zu spät ist mit der Verweigerung eines Krieges anzufangen, wenn er bereits da ist, gehört die Verweigerung gegen die Grundlagen des Militärs unbedingt dazu: die Verweigerung von Befehl und Gehorsam in ‘Friedenszeiten’. Grundlagen, die permanent in dieser Gesellschaft geschaffen werden. Den Autoritäten so oft wie möglich Nein! zu sagen, ist deshalb eine antimilitaristische Aktion.“ so Moritz.

2010 wurde außerdem der Totalverweigerer Jan-Patrick hier zu 50 Tagessätzen Geldstrafe verurteilt, e
benfalls weil er sich den Befehlen der Bundeswehr widersetzt hatte.

Der Militärstandort der „Garnisonsstadt“ Strausberg

Vor der Reform der Bundeswehr war Strausberg ein sehr bedeutender und auch personalstarker Standort des deutschen Militärs mit langer Militärtradition. Mit der Umstrukturierung hat sich an der Lage in Strausberg vieles verändert. So findet in Zukunft keine Luftwaffenausblidung mehr dort statt und auch die Wehrbereichsverwaltung Ost wurde Ende Juni 2013 aufgelöst. Hinzugekommen ist jedoch das Kommando Heer. Bundeswehrakademie und ein Sanitätszentrum haben weiterhin ihren Sitz in Strausberg. Die Stadt hat einen Patenschaftsvertrag mit der Bundeswehr und in Kommunalwahlkampfprogrammen wird explizit eine Intensivierung der Partnerschaft gefordert.

In diesem Klima ist es umso wichtiger, klar und deutlich Stellung zu beziehen gegen eine Politik, die für Profit und Wirtschaftswachstum über Leichen geht.