Terminankündigung
21.02.2019 – 11 Uhr Verhandlung Lecomte./. Bundesrepublik Deutschland – OVG 12 B 15.18 – Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg
Wie viel lies sich die Bundesregierung einen Streit gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Bundesverfassungsgericht kosten?
Das will die in Lüneburg lebende Aktivistin in Erfahrung bringen. Sie hat die Bundesregierung verklagt und vor einem Jahr vor dem Berliner Verwaltungsgericht gewonnen. (1)
Die Bundesregierung und die beigeladene Kanzlei Redeker Kanzlei haben allerdings Berufung eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen.
Die Berufung wird nun am 21.2.2019 um 11 Uhr im Saal 320 vor dem Berliner Oberverwaltungsgericht öffentlich verhandelt.
Cécile Lecomte hat über das Portal „Frag den Staat“ eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gestellt (2). Sie begehrt die Veröffentlichung von Rechnungen einer Großkanzlei, die durch die Bundesregierung mit der Erwiderungen auf zwei ihrer Verfassungsbeschwerden ( Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/14 ) beauftragt wurde. Obwohl die Bundesregierung selbst über eine eigene juristische Abteilung verfügt.
Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs – auch für Unterlassungserklärungen gegen Umweltaktivist*innen im Auftrag des RWE-Konzern im rheinischen Braunkohlerevier bekannt (3) – erwiderte auf die Verfassungsbeschwerden von Cécile Lecomte mit einer 55-Seiten langen Stellungnahme. Hintergrund waren Verfassungsbeschwerden der Kletteraktivistin, womit sie sich gegen Ingewahrsamnahmen anlässlich von zwei (Kletter)Protestaktionen gegen Castortransporte zum Zwischenlager Lubmin in den Jahren 2010 und 2011 wehrte. Die Atomkraftgegnerin hatte ihre Verfassungsbeschwerden selbst geschrieben. Obwohl die Bundesrepublik sich in dem Streit anwaltlich vertreten ließ, erhielt Cécile Lecomte keinen anwaltlichen Beistand (4). Die zwei Verfassungsbeschwerden hat die Aktivistin gewonnen, das Landgericht Stralsund musste seine Urteile revidieren und Cécile Lecomte recht geben (5). Der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht ist somit beendet.
Doch der Streit um die Veröffentlichung der Kostenrechnung für die anwaltliche Vertretung der Bundesregierung gegen die Aktivistin geht weiter. Die Bundesregierung, vertreten durch das Ministerium des Inneren lehnte die Veröffentlichung der Rechnungen im Rahmen der IFG-Anfrage ab. Cécile Lecomte verklagte daraufhin die Bundesregierung und gewann in 1. Instanz vor dem Verwaltungsgericht Berlin.
Am 21.2. wird die Berufung von der Bundesregierung und der Kanzlei Redeker verhandelt. Die juristische Auseinandersetzung samt erstinstanzlichem Urteil des Verwaltungsgerichtes ist auf dem Portal fragdenstaat nachzulesen.
„Ich wüsste gerne, wie viel der Staat sich die Durchsetzung seiner Interessen gegen Bürger*innen kosten lässt – zumal ich in dem Verfahren um meine Verfassungsbeschwerden selbst kein Geld für die Bezahlung eines Anwaltes hatte und mich selbst verteidigen musste. Dass ich meine Grundrechte vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich durchsetzen konnte, ändert nicht daran, dass ich der Auffassung bin, dass die Öffentlichkeit erfahren darf, wie viel hier ausgegeben wurde. Schätzung eines bekannten Anwaltes zur Folge könnte der Betrag sich um die 20 000 Euro bewegen.“ erläutert Lecomte.
(1) http://blog.eichhoernchen.fr/post/VG-Berlin-Bundesregierung-muss-Zahlungen-an-Anwaelte-offenlegen
(2) https://fragdenstaat.de/a/18060
(3) https://untenlassen.org/hintergrund/redeker
(4) Siehe http://blog.eichhoernchen.fr/post/Das-Bundesverfassungsgericht-und-die-Waffengleichheit