CASTOR: Stoppen, nicht verschieben!

Bildergalerie und Prozessbericht

EnBW hat in einer Pressemitteilung geschrieben, dass der nächste CASTOR-Transport auf dem Neckar nicht vor Ende August statt finden wird, die Entscheidung des Berliner Gerichtes über eine Klage der Gemeinde Neckarwestheim soll abgewartet werden. Das Bündnis gegen die Castortransporte hat dazu Stellung genommen « Neckar Castoren: Stoppen, nicht verschieben » heißt er in einer Pressemitteilung.
Das finde ich richtig!  Passend dazu, bin ich endlich dazu gekommen, eine Bildergalerie zu unserer Aktion « Verhindern statt verschieben » beim ersten CASTOR-Transport zu gestalten. Hier geht es zur Bildergalerie mit kurzem Aktionsbericht.
Am gestrigen Tag gab es zudem eine Kundgebung gegen die CASTOR-Transporte in Lauffen.

Der CASTOR-Prozess vor dem Stralsunder Landgericht, wo ich als Verteidigerin mitwirke, ging am vergangenen Donnerstag weiter. Es werden weitere Verhandlungstermine geben, weil das Gericht es gaaannnzzz schlimm findet, dass der CASTOR nach Lubmin damals ca. 3 Minuten wegen der Ankettaktion gestanden hat.
Der Prozesstag begann wie die Vorigen mit einer kleine Demo und einer netten Überraschung, nämlich einer Kletteraktion vorm Gerichtsgebäude. Dies überforderte die Polizei, die mal wieder zeigte, dass sie vom Versammlungsrecht absolut keine Ahnung hat oder habe will.
« Erstmal zu den Personalien und dann werden wir ja sehen, ob sie Rechte haben. »So ging die Vorsitzende mit einem Zeugen um. Den Zeugen hatte sie zuvor ordentlich eingeschüchtert, indem sie bei seinem Arbeitgeber anrief und seine polizeiliche Vorführung mit Festnahme am Arbeitsplatz in einem Kindergarten anordnete, ohne zuvor geklärt zu haben, weshalb der Zeuge beim letzten Termin nicht erschienen war, ob er überhaupt ordnungsgemäß geladen worden war (daran bestehen wie berichtet erhebliche Zweifel.) Der Prozess geht am 10. August um 11 Uhr (kurzer Schiebetermin) sowie am 31. August weiter. Ob es dann der letzte Verhandlungstag wird?
Update vom 8. August: Gericht teilt mit, dass die Termine am 10. und 31. August ausfallen und das Verfahren nach § 228 I StPo eingestellt wird. § 228 StPO regelt die Aussetzung eines Verfahrens, nicht die Einstellung,  Wenn das Verfahren nicht endgültig eingestellt wird, muss es auf jeden Fall von Neuem beginnen.  Hintergrund der Aussetzung ist die Besetzungsrüge… also hätte der Beschluss schon vor einem Monat gefasst werden können. Statt dessen musste die Verteidigung ihre Rechte mit Befangenheitsanträge, Rügen, etc. durchsetzen!  Wenn dies keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung war!

Ich übernehme den Prozessbericht von Lubmin NIXda! zum letzten Prozesstag

Bildergalerie und Prozessbericht

EnBW hat in einer Pressemitteilung geschrieben, dass der nächste CASTOR-Transport auf dem Neckar nicht vor Ende August statt finden wird, die Entscheidung des Berliner Gerichtes über eine Klage der Gemeinde Neckarwestheim soll abgewartet werden. Das Bündnis gegen die Castortransporte hat dazu Stellung genommen « Neckar Castoren: Stoppen, nicht verschieben » heißt er in einer Pressemitteilung.
Das finde ich richtig!  Passend dazu, bin ich endlich dazu gekommen, eine Bildergalerie zu unserer Aktion « Verhindern statt verschieben » beim ersten CASTOR-Transport zu gestalten. Hier geht es zur Bildergalerie mit kurzem Aktionsbericht.
Am gestrigen Tag gab es zudem eine Kundgebung gegen die CASTOR-Transporte in Lauffen.

Der CASTOR-Prozess vor dem Stralsunder Landgericht, wo ich als Verteidigerin mitwirke, ging am vergangenen Donnerstag weiter. Es werden weitere Verhandlungstermine geben, weil das Gericht es gaaannnzzz schlimm findet, dass der CASTOR nach Lubmin damals ca. 3 Minuten wegen der Ankettaktion gestanden hat.
Der Prozesstag begann wie die Vorigen mit einer kleine Demo und einer netten Überraschung, nämlich einer Kletteraktion vorm Gerichtsgebäude. Dies überforderte die Polizei, die mal wieder zeigte, dass sie vom Versammlungsrecht absolut keine Ahnung hat oder habe will.
« Erstmal zu den Personalien und dann werden wir ja sehen, ob sie Rechte haben. »So ging die Vorsitzende mit einem Zeugen um. Den Zeugen hatte sie zuvor ordentlich eingeschüchtert, indem sie bei seinem Arbeitgeber anrief und seine polizeiliche Vorführung mit Festnahme am Arbeitsplatz in einem Kindergarten anordnete, ohne zuvor geklärt zu haben, weshalb der Zeuge beim letzten Termin nicht erschienen war, ob er überhaupt ordnungsgemäß geladen worden war (daran bestehen wie berichtet erhebliche Zweifel.) Der Prozess geht am 10. August um 11 Uhr (kurzer Schiebetermin) sowie am 31. August weiter. Ob es dann der letzte Verhandlungstag wird?
Update vom 8. August: Gericht teilt mit, dass die Termine am 10. und 31. August ausfallen und das Verfahren nach § 228 I StPo eingestellt wird. § 228 StPO regelt die Aussetzung eines Verfahrens, nicht die Einstellung,  Wenn das Verfahren nicht endgültig eingestellt wird, muss es auf jeden Fall von Neuem beginnen.  Hintergrund der Aussetzung ist die Besetzungsrüge… also hätte der Beschluss schon vor einem Monat gefasst werden können. Statt dessen musste die Verteidigung ihre Rechte mit Befangenheitsanträge, Rügen, etc. durchsetzen!  Wenn dies keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung war!

Ich übernehme den Prozessbericht von Lubmin NIXda! zum letzten Prozesstag

Noch kein Urteil – und Kletteraktion sowie Grundrechtsverletzungen vor dem Gericht

Quelle: http://lubminnixda.blogsport.de/

Viele der Beteiligten von Seiten der Verteidigung und der Besucher des 5. Verhandlungstages im Berufungsprozess vorm Landgericht Stralsund gingen von einem nunmehr schnellen Ende des Prozesses aus. Eine Urteilsverkündung wurde erwartet. Doch weil der beim letzten Mal nicht erschienene Zeuge nun seine Aussage nachholte, und weitere Beweisanträge gestellt wurden, über die es zu entscheiden gilt, wurden nun zwei weitere Sitzungstermine angesetzt.

Einer der Beweisanträge kam von einem der Angeklagten. Er wolle damit nachweisen, dass er nur im Rahmen eines Wettbewerbes, damals ausgerufen durch das Wendlandarchiv, um einen Kasten alkoholfreies Bier so vehement an dem Rohr unter dem Gleisstrang festhielt. Wenn das kein Grund ist! Prost ;-)

Es wurde außerdem die Frage erörtert, inwiefern die mutmaßliche Behinderung des Castor-Zuges nicht im Rahmen einer Bagatelle für nichtig erklärt werden kann. Der Bahnangestellte, der als Zeuge beim vorletzten Verhandlungstag aussagte, konnte anhand von Unterlagen bestätigen, dass der Zug vor Buchholz nur ganze 3 Minuten gewartet hatte. Der Grund hierfür ist bisher auch nicht geklärt. Möglicherweise eine Pinkelpause? Vor dem Hintergrund, dass Züge in Deutschland im Durchschnitt weitaus längere Verspätungen aufweisen, und die Statistik erst ab 5 Minuten beginnt zu zählen, muss diese Verzögerung im juristischen Sinne als nichtig angesehen werden. Ob das das Gericht auch so beurteilt, wird sich in den nächsten Verhandlungstagen zeigen.

Die von der Verteidigung beim letzten Mal beantragte Befangenheitserklärung der vorsitzenden Richterin wurde durch eine Kollegin desselben Gerichtes abgelehnt. Die Begründung hierfür war sehr allgemein gehalten, und ging kaum auf die Inhalte des Antrages der Verteidigung ein. Fakten wurden heruntergespielt. Mit dieser schnoddrigen Ablehnung wird sich die Verteidigung nicht zufrieden geben. Auch die Besetzungsrüge wurde gleichfalls schnoddrig zurückgewiesen.

Im Vergleich zum vorletzten Mal verlief diese letzte Sitzung sehr viel ruhiger – nur das eine oder andere Raunen konnte man aus dem Zuschauerraum vernehmen, z.B. als der geladene Zeuge rügte, dass das Gericht bei seinem Arbeitgeber anrief, um den abwesenden Zeugen (angeblich erneut) vorzuladen. Solche Vorgehensweisen lassen Zweifel am Rechtsstaat aufkommen, und erinnern an Verhältnisse hierzulande, welche noch nicht allzu lang zurückliegen.

In diese Kategorie fallen auch die Vorgänge, welche sich vor dem Gerichtsgebäude abspielten, wo es entgegen der Gewohnheit fast tumultartig zuging. Nachdem zwei Demonstrant*innen auf Fahnenmasten geklettert waren, um zwischen diesen ein Transparent zu entfalten, fühlte sich die – Ruhe und Ordnung gewöhnte – Stralsunder Polizei offensichtlich angestachelt. Obwohl vollkommen friedlich, bei bester Laune um eine Tafel von Kaffee und selbstgebackenem Kuchen (Danke Gabi!) in einer Verhandlungspause versammelt, forderte die Einsatzleiterin die an der Mahnwache stehenden Prozessbesucher*innen auf, die Mahnwache zu verlassen. Ungeachtet der Tatsache, dass die Veranstaltung unter dem Schutz des Versammlungsrechts stand, und der Öffentlichkeit damit der Zugang zur Verhandlung verwehrt worden wäre, drohte man mit Platzverweisen. Die aufgehängten Transparente sollten abgenommen werden. Unterdessen begannen Beamt*innen Personalien aufzunehmen. Auch das erinnert an Vorwendezeiten oder noch weiter zurück, als eine Verfassung auch nichts Wert war. Dass sich hier einzelne Beamt*innen aufgrund von Unsicherheiten im Umgang mit verfassungsgegebenen Grundrechten Fehler leisteten, kann man ausschließen, da dies alles in Anwesenheit und mit Segen, wenn nicht sogar auf Anweisung, der Dienststellenleiterin der PD Stralsund stattfand.