Bure – Widerstandsfestival und Demo gegen das Atomklo

Vom 11. bis zum 13. August 2017 findet in Bure im französischen Lothringen ein Widerstandsfestival „ Les Bure’lesques“ gegen das geplante Atomklo Namens Cigéo statt. Im Anschluss, am 15. August, gibt es eine Demonstration zum Jahrestag des Falles der Mauer der ANDRA (Nationalagentur für die Entsorgung radioaktiver Abfälle) im besetzten Wald Bois Lejuc.

Der Wald Bois Lejuc ist seit über einem Jahr besetzt. Dort will die ANDRA Vorarbeiten für den Bau des künftigen atomaren Endlager in tief geologischen Schichten durchführen. Die Bauarbeiten begannen im Frühjahr 2016. Ein Baustopp wurde jedoch auf Grund der Klage von Projektgegner*innen am 1. August 2016 verhängt, weil die ANDRA keine Rodungsgenehmigung besaß. Die Mauer, die sie zum Schutz der Bauarbeiten um den Wald errichtete, wurde zwei Wochen später eingerissen. Das Tauziehen vor Gericht und der Kampf um den Wald dauern an. Auch wenn das Tribunal der Grande Instance von Bar Le Duc am 26. April die Räumung der Waldbesetzung gebiligt hat und der Gemeinderat von Mandres-en-Barrois den Wald der ANDRA übergeben hat,  wächst die Baumbesetzung. (Siehe auch GWR-Artikel von Mai 2017)

Vom 11. bis zum 13. August 2017 findet in Bure im französischen Lothringen ein Widerstandsfestival „ Les Bure’lesques“ gegen das geplante Atomklo Namens Cigéo statt. Im Anschluss, am 15. August, gibt es eine Demonstration zum Jahrestag des Falles der Mauer der ANDRA (Nationalagentur für die Entsorgung radioaktiver Abfälle) im besetzten Wald Bois Lejuc.

Der Wald Bois Lejuc ist seit über einem Jahr besetzt. Dort will die ANDRA Vorarbeiten für den Bau des künftigen atomaren Endlager in tief geologischen Schichten durchführen. Die Bauarbeiten begannen im Frühjahr 2016. Ein Baustopp wurde jedoch auf Grund der Klage von Projektgegner*innen am 1. August 2016 verhängt, weil die ANDRA keine Rodungsgenehmigung besaß. Die Mauer, die sie zum Schutz der Bauarbeiten um den Wald errichtete, wurde zwei Wochen später eingerissen. Das Tauziehen vor Gericht und der Kampf um den Wald dauern an. Auch wenn das Tribunal der Grande Instance von Bar Le Duc am 26. April die Räumung der Waldbesetzung gebiligt hat und der Gemeinderat von Mandres-en-Barrois den Wald der ANDRA übergeben hat,  wächst die Baumbesetzung. (Siehe auch GWR-Artikel von Mai 2017)
Continuer la lecture de « Bure – Widerstandsfestival und Demo gegen das Atomklo »

CASTOR: Stoppen, nicht verschieben!

Bildergalerie und Prozessbericht

EnBW hat in einer Pressemitteilung geschrieben, dass der nächste CASTOR-Transport auf dem Neckar nicht vor Ende August statt finden wird, die Entscheidung des Berliner Gerichtes über eine Klage der Gemeinde Neckarwestheim soll abgewartet werden. Das Bündnis gegen die Castortransporte hat dazu Stellung genommen « Neckar Castoren: Stoppen, nicht verschieben » heißt er in einer Pressemitteilung.
Das finde ich richtig!  Passend dazu, bin ich endlich dazu gekommen, eine Bildergalerie zu unserer Aktion « Verhindern statt verschieben » beim ersten CASTOR-Transport zu gestalten. Hier geht es zur Bildergalerie mit kurzem Aktionsbericht.
Am gestrigen Tag gab es zudem eine Kundgebung gegen die CASTOR-Transporte in Lauffen.

Der CASTOR-Prozess vor dem Stralsunder Landgericht, wo ich als Verteidigerin mitwirke, ging am vergangenen Donnerstag weiter. Es werden weitere Verhandlungstermine geben, weil das Gericht es gaaannnzzz schlimm findet, dass der CASTOR nach Lubmin damals ca. 3 Minuten wegen der Ankettaktion gestanden hat.
Der Prozesstag begann wie die Vorigen mit einer kleine Demo und einer netten Überraschung, nämlich einer Kletteraktion vorm Gerichtsgebäude. Dies überforderte die Polizei, die mal wieder zeigte, dass sie vom Versammlungsrecht absolut keine Ahnung hat oder habe will.
« Erstmal zu den Personalien und dann werden wir ja sehen, ob sie Rechte haben. »So ging die Vorsitzende mit einem Zeugen um. Den Zeugen hatte sie zuvor ordentlich eingeschüchtert, indem sie bei seinem Arbeitgeber anrief und seine polizeiliche Vorführung mit Festnahme am Arbeitsplatz in einem Kindergarten anordnete, ohne zuvor geklärt zu haben, weshalb der Zeuge beim letzten Termin nicht erschienen war, ob er überhaupt ordnungsgemäß geladen worden war (daran bestehen wie berichtet erhebliche Zweifel.) Der Prozess geht am 10. August um 11 Uhr (kurzer Schiebetermin) sowie am 31. August weiter. Ob es dann der letzte Verhandlungstag wird?
Update vom 8. August: Gericht teilt mit, dass die Termine am 10. und 31. August ausfallen und das Verfahren nach § 228 I StPo eingestellt wird. § 228 StPO regelt die Aussetzung eines Verfahrens, nicht die Einstellung,  Wenn das Verfahren nicht endgültig eingestellt wird, muss es auf jeden Fall von Neuem beginnen.  Hintergrund der Aussetzung ist die Besetzungsrüge… also hätte der Beschluss schon vor einem Monat gefasst werden können. Statt dessen musste die Verteidigung ihre Rechte mit Befangenheitsanträge, Rügen, etc. durchsetzen!  Wenn dies keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung war!

Ich übernehme den Prozessbericht von Lubmin NIXda! zum letzten Prozesstag

Bildergalerie und Prozessbericht

EnBW hat in einer Pressemitteilung geschrieben, dass der nächste CASTOR-Transport auf dem Neckar nicht vor Ende August statt finden wird, die Entscheidung des Berliner Gerichtes über eine Klage der Gemeinde Neckarwestheim soll abgewartet werden. Das Bündnis gegen die Castortransporte hat dazu Stellung genommen « Neckar Castoren: Stoppen, nicht verschieben » heißt er in einer Pressemitteilung.
Das finde ich richtig!  Passend dazu, bin ich endlich dazu gekommen, eine Bildergalerie zu unserer Aktion « Verhindern statt verschieben » beim ersten CASTOR-Transport zu gestalten. Hier geht es zur Bildergalerie mit kurzem Aktionsbericht.
Am gestrigen Tag gab es zudem eine Kundgebung gegen die CASTOR-Transporte in Lauffen.

Der CASTOR-Prozess vor dem Stralsunder Landgericht, wo ich als Verteidigerin mitwirke, ging am vergangenen Donnerstag weiter. Es werden weitere Verhandlungstermine geben, weil das Gericht es gaaannnzzz schlimm findet, dass der CASTOR nach Lubmin damals ca. 3 Minuten wegen der Ankettaktion gestanden hat.
Der Prozesstag begann wie die Vorigen mit einer kleine Demo und einer netten Überraschung, nämlich einer Kletteraktion vorm Gerichtsgebäude. Dies überforderte die Polizei, die mal wieder zeigte, dass sie vom Versammlungsrecht absolut keine Ahnung hat oder habe will.
« Erstmal zu den Personalien und dann werden wir ja sehen, ob sie Rechte haben. »So ging die Vorsitzende mit einem Zeugen um. Den Zeugen hatte sie zuvor ordentlich eingeschüchtert, indem sie bei seinem Arbeitgeber anrief und seine polizeiliche Vorführung mit Festnahme am Arbeitsplatz in einem Kindergarten anordnete, ohne zuvor geklärt zu haben, weshalb der Zeuge beim letzten Termin nicht erschienen war, ob er überhaupt ordnungsgemäß geladen worden war (daran bestehen wie berichtet erhebliche Zweifel.) Der Prozess geht am 10. August um 11 Uhr (kurzer Schiebetermin) sowie am 31. August weiter. Ob es dann der letzte Verhandlungstag wird?
Update vom 8. August: Gericht teilt mit, dass die Termine am 10. und 31. August ausfallen und das Verfahren nach § 228 I StPo eingestellt wird. § 228 StPO regelt die Aussetzung eines Verfahrens, nicht die Einstellung,  Wenn das Verfahren nicht endgültig eingestellt wird, muss es auf jeden Fall von Neuem beginnen.  Hintergrund der Aussetzung ist die Besetzungsrüge… also hätte der Beschluss schon vor einem Monat gefasst werden können. Statt dessen musste die Verteidigung ihre Rechte mit Befangenheitsanträge, Rügen, etc. durchsetzen!  Wenn dies keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung war!

Ich übernehme den Prozessbericht von Lubmin NIXda! zum letzten Prozesstag

Continuer la lecture de « CASTOR: Stoppen, nicht verschieben! »

CASTOR-Prozess in Stralsund: Die Verteidigung „stört“

Der Prozess gegen zwei Atomkraftgegner, den vorgeworfen wird, 2011 den CASTOR-Transport zum Atommüllzwischenlager Lubmin mit einer Ankettaktion in Buchenhorst gestoppt zu haben wurde am vergangenen Donnerstag, den 13. Juli, vor dem Landgericht Stralsund fortgesetzt. Der Eindruck aus dem vorigen Prozesstag, das Gericht habe sich festgelegt und wolle verurteilen, bestätigte sich. Als das Gericht selbst die Forderung der Verteidigung, es möge sich an die Strafprozessordnung halten, als „ Störung“ bezeichnete, war das Maß voll. Die vorsitzende Richterin schrie die Verteidigung an, die sich dies nicht gefallen lassen wollte. Die Verteidigung reichte Befangenheitsanträge ein. Eine Entscheidung darüber steht aus. Der Prozess soll am Donnerstag den 20. Juli ab 10 Uhr fortgesetzt werden. Dies ist der 5. und möglicherweise letzte Verhandlungstag.

Der Prozess gegen zwei Atomkraftgegner, den vorgeworfen wird, 2011 den CASTOR-Transport zum Atommüllzwischenlager Lubmin mit einer Ankettaktion in Buchenhorst gestoppt zu haben wurde am vergangenen Donnerstag, den 13. Juli, vor dem Landgericht Stralsund fortgesetzt. Der Eindruck aus dem vorigen Prozesstag, das Gericht habe sich festgelegt und wolle verurteilen, bestätigte sich. Als das Gericht selbst die Forderung der Verteidigung, es möge sich an die Strafprozessordnung halten, als „ Störung“ bezeichnete, war das Maß voll. Die vorsitzende Richterin schrie die Verteidigung an, die sich dies nicht gefallen lassen wollte. Die Verteidigung reichte Befangenheitsanträge ein. Eine Entscheidung darüber steht aus. Der Prozess soll am Donnerstag den 20. Juli ab 10 Uhr fortgesetzt werden. Dies ist der 5. und möglicherweise letzte Verhandlungstag.

Continuer la lecture de « CASTOR-Prozess in Stralsund: Die Verteidigung „stört“ »

Kletteraktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden nach Castor-Gewahrsam

Der jüngste Castortransport auf dem Neckar ist keine Woche her. Die Bilder der erfolgreichen Abseilaktionen an der Strecke sind haften geblieben. Die Aktivist*innen konnten mit ihren Aktionen und Botschaften eine große Öffentlichkeit erreichen. Solche Aktionen sind aber den Atomkonzernen und dem Staat, der sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen mit großen Polizeieinsätzen unterstützt, ein Dorn im Auge. Die juristische Aufarbeitung solcher Einsätze dauert Jahre an.
Passend zu den jüngsten Castor-Protesten hat die als „Eichhörnchen“ bekannte ROBIN WOOD Kletteraktivistin Cécile Lecomte Post vom Bundesverfassungsgericht erhalten. Sie hatte gegen zwei Ingewahrsamnahmen anlässlich von Kletteraktionen gegen die Castortransporte zum Zwischenlager Nord nach Lubmin 2010 und 2011 geklagt und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehungsmaßnahmen beantragt. Sie konnte sich vor dem Amts- und Landgericht nicht durchsetzen und reichte 2014 zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ihre Beschwerden zu Entscheidung angenommen und für offensichtlich begründet erklärt. Die angegriffenen Beschlüsse vom Landgericht Stralsund werden wegen einer Verletzung von Art. § 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz (Gebot effektiver Rechtsschutz) aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 )

Der jüngste Castortransport auf dem Neckar ist keine Woche her. Die Bilder der erfolgreichen Abseilaktionen an der Strecke sind haften geblieben. Die Aktivist*innen konnten mit ihren Aktionen und Botschaften eine große Öffentlichkeit erreichen. Solche Aktionen sind aber den Atomkonzernen und dem Staat, der sie bei der Durchsetzung ihrer Interessen mit großen Polizeieinsätzen unterstützt, ein Dorn im Auge. Die juristische Aufarbeitung solcher Einsätze dauert Jahre an.
Passend zu den jüngsten Castor-Protesten hat die als „Eichhörnchen“ bekannte ROBIN WOOD Kletteraktivistin Cécile Lecomte Post vom Bundesverfassungsgericht erhalten. Sie hatte gegen zwei Ingewahrsamnahmen anlässlich von Kletteraktionen gegen die Castortransporte zum Zwischenlager Nord nach Lubmin 2010 und 2011 geklagt und die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Freiheitsentziehungsmaßnahmen beantragt. Sie konnte sich vor dem Amts- und Landgericht nicht durchsetzen und reichte 2014 zwei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht ein. Das Bundesverfassungsgericht hat nun ihre Beschwerden zu Entscheidung angenommen und für offensichtlich begründet erklärt. Die angegriffenen Beschlüsse vom Landgericht Stralsund werden wegen einer Verletzung von Art. § 19 Absatz 4 Satz 1 Grundgesetz (Gebot effektiver Rechtsschutz) aufgehoben und zur erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückverwiesen. (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 )

Continuer la lecture de « Kletteraktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden nach Castor-Gewahrsam »

Stralsund – Politischer CASTOR Schauprozess geht weiter

Pressemitteilung vom Anti-Atom-Bündnis Nordost

Bericht zum letzten Prozesstag

* Castor-Prozess vor dem Landgericht Stralsund geht in die 4. Runde
* Nächste Prozesstage 13.7.2017 u. 20.7.2017 jeweils ab 10:00
* Kreativer Protest wiederum geplant

Pressemitteilung vom Anti-Atom-Bündnis Nordost

Bericht zum letzten Prozesstag

* Castor-Prozess vor dem Landgericht Stralsund geht in die 4. Runde
* Nächste Prozesstage 13.7.2017 u. 20.7.2017 jeweils ab 10:00
* Kreativer Protest wiederum geplant

Continuer la lecture de « Stralsund – Politischer CASTOR Schauprozess geht weiter »

g20 – Festival der Grundrechtsverletzungen

Ich übernehme die Abschlusspressemitteilung der Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V. während g20 in Hamburg. Ich selbst bin noch nicht dazu gekommen, meine Gedanken zu sortieren, ich versuche es in den kommenden Tage. Ich war bei der Rechtshilfe aktiv und habe viele Dinge mitbekommen, die mich ziemlich aufwühlen.  Die Debatte über « Extremisten » (wie wird das denn definiert?) geht jetzt los. Das ist gutes Futter für Politiker*innen, die bei den kommen Wahlen auf Stimmenfang gehen. Dass der Staat seine eigenen Gesetze bricht – und dies vorsätzlich, wird kaum thematisiert. Darum übernehme ich die Mitteilung der Anwält*innen, die unter schweren Bedingungen ehrenamtlich gute Arbeit geleistet haben.

Quelle: rav

Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Ich übernehme die Abschlusspressemitteilung der Pressegruppe des Anwaltlichen Notdienst beim RAV e.V. während g20 in Hamburg. Ich selbst bin noch nicht dazu gekommen, meine Gedanken zu sortieren, ich versuche es in den kommenden Tage. Ich war bei der Rechtshilfe aktiv und habe viele Dinge mitbekommen, die mich ziemlich aufwühlen.  Die Debatte über « Extremisten » (wie wird das denn definiert?) geht jetzt los. Das ist gutes Futter für Politiker*innen, die bei den kommen Wahlen auf Stimmenfang gehen. Dass der Staat seine eigenen Gesetze bricht – und dies vorsätzlich, wird kaum thematisiert. Darum übernehme ich die Mitteilung der Anwält*innen, die unter schweren Bedingungen ehrenamtlich gute Arbeit geleistet haben.

Quelle: rav

Hamburg im Zustand polizeilicher Belagerung

Das Gegenteil des Mitte Mai vollmundig von Innensenator Grote angekündigten Festivals der Demokratie haben wir in der letzten Woche erlebt. Niemand sollte daran gehindert werden, seine Grundrechte wahrzunehmen. Nun ist es geschehen. Hamburg befand sich im polizeilichen Belagerungszustand, massenhaft wurde das Recht auf kollektive Meinungsäußerungsfreiheit, auf Versammlungsfreiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Achtung der Menschenwürde beschränkt.

Continuer la lecture de « g20 – Festival der Grundrechtsverletzungen »

Dudde und der g20 – Ein Garant für Rechtswidrigkeit und Polizeiwillkür

Es ist gekommen wie es kommen sollte: der G20 wurde nicht zu einem Festival der Demokratie, sondern zu einem Festival der Grundrechtsverletzungen, wie der republikanischer Anwaltsverein in seiner Abschlusspressemitteilung zu g20 am 09.07.2017 mitteilt. Das war vorhersehbar, das war sogar von vorne herein Teil der polizeilichen Strategie. Die Polizei wollte die Eskalation und die Bilder der Auseinandersetzungen – damit wird Politik betrieben. Dazu komme ich in einem späteren Beitrag zurück.

Ich übernehme hier ein lesenswerter Aufsatz von RA Martin Lehmke zu diesem Thema. Gesamteinsatzleiter der Polizei Dudde war bereits vor G20 dafür bekannt, dass er auf Gewalt und Willkür setzt. Die Maßnahmen die er in der Vergangenheit  als verantwortlicher Einsatzleiter der Polizei bei Großereignissen wie Castortransporte wurden häufig durch Gerichte für Rechtswidrig erklärt. Herr Dudde bricht ständig die eigenen Gesetze des Staats, den er vertritt. Konsequenzen? Keine! Oder doch: Beförderung und Freischein für die nächsten willkürlichen Einsätze.

Veröffentlicht am 03.07.2017auf https://www.anwaltlicher-notdienst-rav.org/

Dudde plant Einsatz der Bundeswehr

RA Martin Lemke, Hamburg

Der rot-grüne Senat und die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg haben Hartmut Dudde zum Polizeiführer der Einsätze während des OSZE-Treffens im Dezember 2016 und des G20-Gipfles im Juli 2017 ernannt. Der Leitende Polizeidirektor Dudde ist, wie der Presse zu entnehmen ist, selbst innerhalb der Polizei wegen seines autoritären, unkooperativen und häufig rechtswidrigen Vorgehens umstritten. Dem Hamburger Senat liegen eine Vielzahl gerichtlicher Urteile gegen den Polizeiführer Dudde und seine Anordnungen anläßlich von Demonstrationen vor. Insbesondere das Vorgehen von Dudde und der ihm unterstellten Beamten anläßlich von Großdemonstrationen ist wiederholt von den Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden.

Es ist gekommen wie es kommen sollte: der G20 wurde nicht zu einem Festival der Demokratie, sondern zu einem Festival der Grundrechtsverletzungen, wie der republikanischer Anwaltsverein in seiner Abschlusspressemitteilung zu g20 am 09.07.2017 mitteilt. Das war vorhersehbar, das war sogar von vorne herein Teil der polizeilichen Strategie. Die Polizei wollte die Eskalation und die Bilder der Auseinandersetzungen – damit wird Politik betrieben. Dazu komme ich in einem späteren Beitrag zurück.

Ich übernehme hier ein lesenswerter Aufsatz von RA Martin Lehmke zu diesem Thema. Gesamteinsatzleiter der Polizei Dudde war bereits vor G20 dafür bekannt, dass er auf Gewalt und Willkür setzt. Die Maßnahmen die er in der Vergangenheit  als verantwortlicher Einsatzleiter der Polizei bei Großereignissen wie Castortransporte wurden häufig durch Gerichte für Rechtswidrig erklärt. Herr Dudde bricht ständig die eigenen Gesetze des Staats, den er vertritt. Konsequenzen? Keine! Oder doch: Beförderung und Freischein für die nächsten willkürlichen Einsätze.

Veröffentlicht am 03.07.2017auf https://www.anwaltlicher-notdienst-rav.org/

Dudde plant Einsatz der Bundeswehr

RA Martin Lemke, Hamburg

Der rot-grüne Senat und die Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg haben Hartmut Dudde zum Polizeiführer der Einsätze während des OSZE-Treffens im Dezember 2016 und des G20-Gipfles im Juli 2017 ernannt. Der Leitende Polizeidirektor Dudde ist, wie der Presse zu entnehmen ist, selbst innerhalb der Polizei wegen seines autoritären, unkooperativen und häufig rechtswidrigen Vorgehens umstritten. Dem Hamburger Senat liegen eine Vielzahl gerichtlicher Urteile gegen den Polizeiführer Dudde und seine Anordnungen anläßlich von Demonstrationen vor. Insbesondere das Vorgehen von Dudde und der ihm unterstellten Beamten anläßlich von Großdemonstrationen ist wiederholt von den Gerichten als rechtswidrig festgestellt worden.

Continuer la lecture de « Dudde und der g20 – Ein Garant für Rechtswidrigkeit und Polizeiwillkür »

G20 Auftakt-Demo in LG: Polizei greift Kletteraktivist*innen an

* Massives Polizeiaufgebot zur Kriminalisierung von Protest
* Kletteraktivist*innen durch Polizei am Demonstrieren gehindert und verletzt
* Klage angekündigt (1)

Knapp eine Woche vor dem G20-Gipfel fand in Lüneburg am 1. Juli 2017 eine Auftaktdemonstration mit ca. 200 Teilnehmer*innen statt. Die Demonstrierenden kritisierten die Politik der G20 und die Aushöhlung  von Grundrechten. Die Polizei stellte dies gleich mit ihrem massiven Auftreten und dem Angriff auf zwei Kletteraktivist*innen, die zum Anlass der Demonstration ein Banner aufhängen wollten, unter Beweis.

* Massives Polizeiaufgebot zur Kriminalisierung von Protest
* Kletteraktivist*innen durch Polizei am Demonstrieren gehindert und verletzt
* Klage angekündigt (1)

Knapp eine Woche vor dem G20-Gipfel fand in Lüneburg am 1. Juli 2017 eine Auftaktdemonstration mit ca. 200 Teilnehmer*innen statt. Die Demonstrierenden kritisierten die Politik der G20 und die Aushöhlung  von Grundrechten. Die Polizei stellte dies gleich mit ihrem massiven Auftreten und dem Angriff auf zwei Kletteraktivist*innen, die zum Anlass der Demonstration ein Banner aufhängen wollten, unter Beweis.
Continuer la lecture de « G20 Auftakt-Demo in LG: Polizei greift Kletteraktivist*innen an »

Floßtour gegen Urantransporte endet in Köln – Weiter geht‘s zum Neckar-Castor!

Die Floß-Aktionstour gegen Urantransporte geht heute in Köln zu Ende. In der kommenden Woche wird die ROBINA WALD aus dem Wasser gekrant und winterfest eingelagert. Nach zwei intensiven Wochen auf Mosel und Rhein ist die Floß-Crew sehr zufrieden mit dem Verlauf der Tour.

„Es war toll mitzuerleben, wie viel Zustimmung wir bekommen haben. Menschen am Ufer haben den Daumen hoch gezeigt und geklatscht, wenn sie das Floß mit dem großen Banner gegen Urantransporte entdeckt haben. Manche sind gleich spontan mitgefahren“, erzählt Flößer Alex Gerschner von ROBIN WOOD.

Die Tour lief unter dem Motto: „Mal richtig abschalten – Urantransporte stoppen“ und wurde von ROBIN WOOD und ContrAtom gemeinsam mit lokalen Anti-Atom-Gruppen organisiert. Auf der 260 Kilometer langen Strecke über Koblenz und Bonn bis nach Köln haben die AktivistInnen auf dem Wasser, an Land und sogar in der Luft einiges unternommen, um Menschen über Atomtransporte zu informieren und sie zu ermuntern, selbst für den Atomausstieg aktiv zu werden.

Die Floß-Aktionstour gegen Urantransporte geht heute in Köln zu Ende. In der kommenden Woche wird die ROBINA WALD aus dem Wasser gekrant und winterfest eingelagert. Nach zwei intensiven Wochen auf Mosel und Rhein ist die Floß-Crew sehr zufrieden mit dem Verlauf der Tour.

„Es war toll mitzuerleben, wie viel Zustimmung wir bekommen haben. Menschen am Ufer haben den Daumen hoch gezeigt und geklatscht, wenn sie das Floß mit dem großen Banner gegen Urantransporte entdeckt haben. Manche sind gleich spontan mitgefahren“, erzählt Flößer Alex Gerschner von ROBIN WOOD.

Die Tour lief unter dem Motto: „Mal richtig abschalten – Urantransporte stoppen“ und wurde von ROBIN WOOD und ContrAtom gemeinsam mit lokalen Anti-Atom-Gruppen organisiert. Auf der 260 Kilometer langen Strecke über Koblenz und Bonn bis nach Köln haben die AktivistInnen auf dem Wasser, an Land und sogar in der Luft einiges unternommen, um Menschen über Atomtransporte zu informieren und sie zu ermuntern, selbst für den Atomausstieg aktiv zu werden.
Continuer la lecture de « Floßtour gegen Urantransporte endet in Köln – Weiter geht‘s zum Neckar-Castor! »

Lubmin-Castorprozess: Im Zweifel gegen die Angeklagten

Der Prozess gegen zwei CASTOR-Gegner, den vorgeworfen wird, den Castortransport nach Lubmin 2011 mit einer Ankettaktion gestoppt zu haben, wurde am Donnerstag vor dem Stralsunder Landgericht fortgesetzt. Ich verteidige in diesem Prozess einen der beiden Angeklagten. Der gestrige Donnerstag war der 3. Verhandlungstag. Zwei weitere Prozesstage sind bereits angesetzt. Und wie es sich zeigt: der Prozess könnte noch länger dauern, weil die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung aus „generalpräventiven Maßstäben“ pocht, ihre Arbeit nicht oder schlecht gemacht hat. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft scheint häufig mehr körperlich als geistig anwesend zu sein. Unterlagen der Bahn mussten auf Anforderung des Gerichtes nachträglich angefordert werden, weil weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft korrekt ermittelten. Es sind nun gut 50 Seiten, die die Verteidigung bis zum nächsten Termin am 13. Juli studieren muss. Zeugen der Bahn sollen dann vernommen werden.

Der bisherige Verlauf der Beweisaufnahme kann mit einem Satz zusammen gefasst: „im Zweifel gegen die Angeklagten“.

Der Prozess gegen zwei CASTOR-Gegner, den vorgeworfen wird, den Castortransport nach Lubmin 2011 mit einer Ankettaktion gestoppt zu haben, wurde am Donnerstag vor dem Stralsunder Landgericht fortgesetzt. Ich verteidige in diesem Prozess einen der beiden Angeklagten. Der gestrige Donnerstag war der 3. Verhandlungstag. Zwei weitere Prozesstage sind bereits angesetzt. Und wie es sich zeigt: der Prozess könnte noch länger dauern, weil die Staatsanwaltschaft, die auf eine Verurteilung aus „generalpräventiven Maßstäben“ pocht, ihre Arbeit nicht oder schlecht gemacht hat. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft scheint häufig mehr körperlich als geistig anwesend zu sein. Unterlagen der Bahn mussten auf Anforderung des Gerichtes nachträglich angefordert werden, weil weder die Polizei noch die Staatsanwaltschaft korrekt ermittelten. Es sind nun gut 50 Seiten, die die Verteidigung bis zum nächsten Termin am 13. Juli studieren muss. Zeugen der Bahn sollen dann vernommen werden.

Der bisherige Verlauf der Beweisaufnahme kann mit einem Satz zusammen gefasst: „im Zweifel gegen die Angeklagten“.
Continuer la lecture de « Lubmin-Castorprozess: Im Zweifel gegen die Angeklagten »