Ende-Gelände-Prozess um Kletteraktion: Staatsanwältin lässt den Prozess platzen

Aktivist*innen, die im Rahmen der Anti-Kohle-Aktionen von Ende Gelände 2015 an einer Autobahnbrücke demonstrierten, stehen derzeit in Erkelenz vor Gericht. Der Prozess, der am 16. November begann, musste unterbrochen werden, weil das Gericht nach 5 Stunden Verhandlung den Anklagevorwurf änderte – der erste Vorwurf war durch die Verteidigung auseinander genommen worden. Angeklagte und Verteidiger*innen hatten sich auf den für den 5.12. anberaumten Fortsetzungstermin gut vorbereitet. Sie hatten auf den neuen Vorwurf angepasste Beweisanträge formuliert und sich auf die Plädoyers vorbereitet. Dazu kam es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft ließ den Prozess platzen.

Aktivist*innen, die im Rahmen der Anti-Kohle-Aktionen von Ende Gelände 2015 an einer Autobahnbrücke demonstrierten, stehen derzeit in Erkelenz vor Gericht. Der Prozess, der am 16. November begann, musste unterbrochen werden, weil das Gericht nach 5 Stunden Verhandlung den Anklagevorwurf änderte – der erste Vorwurf war durch die Verteidigung auseinander genommen worden. Angeklagte und Verteidiger*innen hatten sich auf den für den 5.12. anberaumten Fortsetzungstermin gut vorbereitet. Sie hatten auf den neuen Vorwurf angepasste Beweisanträge formuliert und sich auf die Plädoyers vorbereitet. Dazu kam es aber nicht. Die Staatsanwaltschaft ließ den Prozess platzen.

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Aktivist*innen vernetzen sich zu Atomtransporten und planen Aktionen

Trier, den 06. Dezember 2016

Vom 3.-4. Dezember fand im Café Scheinbar in Trier ein deutsch-französisches Treffen zu Urantransporten statt. Das Treffen vereint regelmäßig verschiedene Anti-Atom-Initiativen aus Bure (Frankreich), Trier, Koblenz, Köln, Münster, Hamburg und Kiel.

Die Aktivist*innen rufen zu einer Aktion im nächsten Sommer auf: Zwischen dem 11. und 22. Juni 2017 soll eine Floßtour von Trier nach Köln stattfinden. Damit fahren die Aktivist*innen den Weg der regelmäßigen Transporte ab, um entlang der Strecke auf mehreren Etappen die Bevölkerung zur Thematik der Transporte zu sensibilisieren.

In Diskussionsrunden wurden Strategien zum Protest und Informationen über Atomtransporte zwischen Deutschland und Frankreich ausgetauscht. Die Initiativen forderten auf dem Treffen die Einstellung der Urantransporte sowie die Schließung aller Atomanlagen. So sollen unter anderem die deutsche Urananreicherungsanlage Gronau und die Brennelementefabrik Lingen in Niedersachsen unverzüglich geschlossen werden. „Ohne Schließung dieser primären Atomanlagen wird es niemals einen wirklichen Atomausstieg geben“, so die Teilnehmer*innen.

Just am 5.12. verließ der jüngste Atomtransport mit 20 Containern Uranerzkonzentrat (Yellow Cake) den Hamburger Hafen Richtung Narbonne in Süd-Frankreich. Der Transport wird am 7.12. in Trier erwartet. Zu diesem Transport gibt es eine kurze Zusammenfassung

weitere Informationen

http://urantransport.de
https://twitter.com/urantransport
http://www.antiatomnetz-trier.de

Ende Gelände lässt sich nicht einschüchtern – Prozessbericht

Ich übernehmen einen Artikel von Hannes über die Prozesse gegen Klimaaktivist*innen im Rheinland – der Artikel enthält ein Bericht über den Prozess um die Kletteraktion an der Autobahn bei Ende Gelände 2015. Ich verteidige in diesem Prozess (Siehe auch Laienverteidigung). Er wird am 5.12. um 13 Uhr vor dem Amtsgericht Erkelenz fortgesetzt. Der Artikel ist in der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 414 (Dezember 2016) erschienen. Aktuelle Infos zu den Prozessen gibt es zudem auf der Antirep-Seite.

Repressionswelle gegen Klima-AktivistInnen

Das Klimagerechtigkeits- und Anti-Braunkohle-Bündnis Ende Gelände, das 2015 mit knapp 1.500 Menschen den rheinländischen Tagebau Garzweiler stundenlang stilllegte und 2016 mit mehr als 3.500 Menschen beträchtliche Teile der Lausitzer Braunkohleinfrastruktur für ein ganzes Wochenende blockierte (die GWR berichtete), sieht sich in diesem Herbst einer erwartbaren, aber dennoch anstrengenden Repressionswelle ausgesetzt.
Fast wöchentlich laden die zuständigen  Amtsgerichte in Erkelenz und Grevenbroich nun Aktivist*innen ein, die während der Aktionen 2015 am Tagebau Garzweiler festgenommen  wurden. Ein großer Teil der damals Festgenommenen stellte die Polizei durch die Verweigerung der Personalienangabe vor eine unlösbare Aufgabe und konnte somit der Verfolgung durch die Justiz entgehen; scheinbar ein Grund mehr für die Strafverfolgungsbehörden, sich mit besonderer Härte denjenigen zuzuwenden, die sich identifizieren ließen und sie stellvertretend für alle Aktivist*innen abzustrafen. Die Vorwürfe gehen dabei von Hausfriedensbruch, über Landfriedensbruch bis hin zum versuchten schweren Eingriff in den Straßenverkehr.

Ich übernehmen einen Artikel von Hannes über die Prozesse gegen Klimaaktivist*innen im Rheinland – der Artikel enthält ein Bericht über den Prozess um die Kletteraktion an der Autobahn bei Ende Gelände 2015. Ich verteidige in diesem Prozess (Siehe auch Laienverteidigung). Er wird am 5.12. um 13 Uhr vor dem Amtsgericht Erkelenz fortgesetzt. Der Artikel ist in der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nr. 414 (Dezember 2016) erschienen. Aktuelle Infos zu den Prozessen gibt es zudem auf der Antirep-Seite.

Repressionswelle gegen Klima-AktivistInnen

Das Klimagerechtigkeits- und Anti-Braunkohle-Bündnis Ende Gelände, das 2015 mit knapp 1.500 Menschen den rheinländischen Tagebau Garzweiler stundenlang stilllegte und 2016 mit mehr als 3.500 Menschen beträchtliche Teile der Lausitzer Braunkohleinfrastruktur für ein ganzes Wochenende blockierte (die GWR berichtete), sieht sich in diesem Herbst einer erwartbaren, aber dennoch anstrengenden Repressionswelle ausgesetzt.
Fast wöchentlich laden die zuständigen  Amtsgerichte in Erkelenz und Grevenbroich nun Aktivist*innen ein, die während der Aktionen 2015 am Tagebau Garzweiler festgenommen  wurden. Ein großer Teil der damals Festgenommenen stellte die Polizei durch die Verweigerung der Personalienangabe vor eine unlösbare Aufgabe und konnte somit der Verfolgung durch die Justiz entgehen; scheinbar ein Grund mehr für die Strafverfolgungsbehörden, sich mit besonderer Härte denjenigen zuzuwenden, die sich identifizieren ließen und sie stellvertretend für alle Aktivist*innen abzustrafen. Die Vorwürfe gehen dabei von Hausfriedensbruch, über Landfriedensbruch bis hin zum versuchten schweren Eingriff in den Straßenverkehr.

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Einstufung einer Umweltaktivistin als „relevante Person“: LKA kriegt kalte Füße!

Ich stellte im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt (BKA). Hierfür ist die Homepage datenschmutz.de mit dem Auskunftsgenerator sehr hilfreich. Mit einem Auskunftsersuchen hat jeder/jede das Recht zu erfahren, was über ihn/sie gespeichert wird. Ich stelle regelmäßig solche Anträge. Doch die Auskunft wurde mir dieses mal nicht vollständig erteilt, mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG. Auf meine Klage hin, gab das LKA nach und teilte mir mit, ich werde durch die Behörde seit 2012 als „relevante Person“ Links geführt (Schreiben als pdf). Mit dem Begriff konnte ich wenig anfangen, genauso mit den Angaben vom BKA zum Eintrag (Schreiben als pdf). Dort ging es um ein „Personagramm“, eine „AG Personenpotential“ und eine „Personenliste“.

Ich stellte Nachfragen und Löschanträge. Die Behörden schoben ein ganzes Jahr lang die Verantwortung hin und her. Das BKA entschuldigte sein langes Schweigen mit einem „Büroversehen“ und verwies auf das LKA, das wiederum auf die örtlich zuständige Polizeistelle, die Lüneburger Polizei verwies (LKA Schreiben als pdf).

Und weil ich in der Sache nicht weiter kam und im Netz zu solch einem Eintrag als „relevante Person“ recht wenig zu finden war – in Zeitungsartikel geht es vor allem um islamistischen Rückkehrer aus Syrien, die von den Behörden als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden – wendete ich mich an Hubertus Zdebel, einen Bundestagsabgeordneten von der Partei DIE LINKE. Er stellte mit seinen Kolleg*innen eine kleine Anfrage, die vergangene Woche durch die Bundesregierung beantwortet wurde (Antwort als pdf).

Ich kann nicht sagen, was mir genau zum Erfolg verholfen hat; ob es meine kritischen Nachfragen, meine Klageandrohung oder die Öffentlichkeitsarbeit war? Die Polizei hat jedenfalls kalte Füße gekriegt und den Eintrag gelöscht – mit der lapidaren Bemerkung, « die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person [seien] nicht mehr gegeben ».

Ich stellte im vergangenen Jahr ein Auskunftsersuchen beim Landeskriminalamt (LKA) Niedersachsen und beim Bundeskriminalamt (BKA). Hierfür ist die Homepage datenschmutz.de mit dem Auskunftsgenerator sehr hilfreich. Mit einem Auskunftsersuchen hat jeder/jede das Recht zu erfahren, was über ihn/sie gespeichert wird. Ich stelle regelmäßig solche Anträge. Doch die Auskunft wurde mir dieses mal nicht vollständig erteilt, mit Verweis auf § 16 Abs. 4 NDSG. Auf meine Klage hin, gab das LKA nach und teilte mir mit, ich werde durch die Behörde seit 2012 als „relevante Person“ Links geführt (Schreiben als pdf). Mit dem Begriff konnte ich wenig anfangen, genauso mit den Angaben vom BKA zum Eintrag (Schreiben als pdf). Dort ging es um ein „Personagramm“, eine „AG Personenpotential“ und eine „Personenliste“.

Ich stellte Nachfragen und Löschanträge. Die Behörden schoben ein ganzes Jahr lang die Verantwortung hin und her. Das BKA entschuldigte sein langes Schweigen mit einem „Büroversehen“ und verwies auf das LKA, das wiederum auf die örtlich zuständige Polizeistelle, die Lüneburger Polizei verwies (LKA Schreiben als pdf).

Und weil ich in der Sache nicht weiter kam und im Netz zu solch einem Eintrag als „relevante Person“ recht wenig zu finden war – in Zeitungsartikel geht es vor allem um islamistischen Rückkehrer aus Syrien, die von den Behörden als Gefährder oder relevante Person eingestuft werden – wendete ich mich an Hubertus Zdebel, einen Bundestagsabgeordneten von der Partei DIE LINKE. Er stellte mit seinen Kolleg*innen eine kleine Anfrage, die vergangene Woche durch die Bundesregierung beantwortet wurde (Antwort als pdf).

Ich kann nicht sagen, was mir genau zum Erfolg verholfen hat; ob es meine kritischen Nachfragen, meine Klageandrohung oder die Öffentlichkeitsarbeit war? Die Polizei hat jedenfalls kalte Füße gekriegt und den Eintrag gelöscht – mit der lapidaren Bemerkung, « die Voraussetzungen für eine Einstufung als relevante Person [seien] nicht mehr gegeben ».

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UF6-Zug von Hamburg zur Urananreicherungsanlage Gronau

Auf dem Hafenbahnhof Hamburg Süd  wurde am 17.11.16 um 18:15 Uhr die Abfahrt eines mit 16  UF6-Container beladenen Zuges beobachtet. Es handelt sich um nicht angereichertem Uranhexafluorid.  Die Behälter befanden sich direkt nach der roten E-Lock, die Container-Gestelle sind blau, der 2. und 10.  sind braun.

Hinter den 16 UF6 Behältern wurden viele Container (ohne Uran) beobachtet. Die Wasserschutzpolizei war vor Ort und hat Beobachter*innen kontrolliert.

Diese Atomtransporte sind sehr gefährlich! Uranhexafluorid ist eine sehr reaktive und extrem giftige chemische Verbindung. Bei der Freisetzung dieses Stoffes nach einem Unfall bildet sich in Verbindung mit Wasser Uranylfluorid (UO2F2) und Fluorwasserstoff (HF).  Fluorwasserstoff bildet in Verbindung mit Wasser aggressive Flusssäure, die nicht nur organische Materie, sondern selbst Glas angreift.

Auf dem Hafenbahnhof Hamburg Süd  wurde am 17.11.16 um 18:15 Uhr die Abfahrt eines mit 16  UF6-Container beladenen Zuges beobachtet. Es handelt sich um nicht angereichertem Uranhexafluorid.  Die Behälter befanden sich direkt nach der roten E-Lock, die Container-Gestelle sind blau, der 2. und 10.  sind braun.

Hinter den 16 UF6 Behältern wurden viele Container (ohne Uran) beobachtet. Die Wasserschutzpolizei war vor Ort und hat Beobachter*innen kontrolliert.

Diese Atomtransporte sind sehr gefährlich! Uranhexafluorid ist eine sehr reaktive und extrem giftige chemische Verbindung. Bei der Freisetzung dieses Stoffes nach einem Unfall bildet sich in Verbindung mit Wasser Uranylfluorid (UO2F2) und Fluorwasserstoff (HF).  Fluorwasserstoff bildet in Verbindung mit Wasser aggressive Flusssäure, die nicht nur organische Materie, sondern selbst Glas angreift.

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Geheimniskrämerei von der Bundesregierung und einer Großkanzlei

Wie berichtet, hat die Bundesregierung für eine Stellungnahme zu meinen zwei aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/14 ) eine Großkanzlei beauftragt – obwohl sie über eine eigene juristische Abteilung mit Fachpersonal verfügt. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wird häufig durch (Bundes)Behörden und Großkonzerne wie RWE beauftragt. Nicht selten geht es um Verfahren gegen Bürger*innen. Es wird großes Gefährt aufgefahren, um politische und wirtschaftliche Interessen gegen Bürger*innen  durchzusetzen. Wie in meinem Fall oder im Falle zahlreicher Umweltaktivist*innen im Rheinland. Die Kanzlei verschickt im Namen von RWE Unterlassungserklärungen, mit denen der Protest gegen die dreckigen Kohlegeschäfte des Konzerns mundtot gemacht werden soll (hier ein Beispiel).
Weil ich gerne wüsste, wie viel der Staat sich die Durchsetzung seiner Interessen gegen Bürger*innen kosten lässt, habe ich eine Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) an das Bundesministerium des Inneren, gestellt.

Wie berichtet, hat die Bundesregierung für eine Stellungnahme zu meinen zwei aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/14 ) eine Großkanzlei beauftragt – obwohl sie über eine eigene juristische Abteilung mit Fachpersonal verfügt. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wird häufig durch (Bundes)Behörden und Großkonzerne wie RWE beauftragt. Nicht selten geht es um Verfahren gegen Bürger*innen. Es wird großes Gefährt aufgefahren, um politische und wirtschaftliche Interessen gegen Bürger*innen  durchzusetzen. Wie in meinem Fall oder im Falle zahlreicher Umweltaktivist*innen im Rheinland. Die Kanzlei verschickt im Namen von RWE Unterlassungserklärungen, mit denen der Protest gegen die dreckigen Kohlegeschäfte des Konzerns mundtot gemacht werden soll (hier ein Beispiel).
Weil ich gerne wüsste, wie viel der Staat sich die Durchsetzung seiner Interessen gegen Bürger*innen kosten lässt, habe ich eine Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) an das Bundesministerium des Inneren, gestellt.

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Lingen und Jülich: atomare Dauerstörfälle

Am morgigen Samstag findet im niedersächsischen Lingen eine Antiatom-Demonstration statt. im Fokus steht die dortige Brennelementefabrik von AREVA. Sie steht am Anfang der Atomspirale und ermöglicht die Versorgung von Atomreaktoren mit Brennstoff in aller Welt – darunter die Pannenreaktoren in Frankreich (fehlerhafte Bauteile) und Belgien (riss anfällig). Zynischerweise wurde am gestrigen Tag eine durch Städteregion Aachen in Auftrag gegebene Studie zu den Risiken des AKW Thiange (Belgien) veröffentlicht. Tausende Haarrisse im Reaktorbehälter, Sabotage, brennende Schalttafeln machen dieses AKW zu einer tickenden Zeitbombe.  Politiker*innen aller Couleur regen sich über diesen Zustand auf – weigern sich jedoch den Saft für diese Pannenreaktoren durch die Schließung der Lingener Brennelementefabrik abzudrehen! Darum die morgige Demonstration in Lingen.

Und weil die Probleme nicht nur am Anfang der Atomspirale von sich reden lassen, gibt es am 2. November die nächste Kundgebung: eine Mahnwache findet anlässlich der Tagung des Aufsichtsratdes Jülicher Fiorschungszentrums (FZJ) von 14 bis 16 Uhr in Jülich statt. Dort geht es um den hoch gefährlichen Müll aus dem stillgelegten Forschungsreaktor. Der Reaktor ist lange stillgelegt, das Atommüllproblem bleibt aber. Die Kundgebung richtet sich gegen den geplanten Export dieses Atommülls in die USA  sowie gegen eine weitere Option, nämlich eine sinnlose Verschiebung des Atommülls nach Ahaus.

Ich übernehme hier zur Beleuchtung dieser Problematik einen in der Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell (AAA) veröffentlichter Hintergrundartikel des Bündnisses gegen Castor-Exporte. Die aktuelle AAA hat im übrigen weitere gute Artikel mit einem Schwerpunkt zu den anstehenden Castortransporten 2017 und in den folgenden Jahren. Es geht nämlich wieder los – leider.

Am morgigen Samstag findet im niedersächsischen Lingen eine Antiatom-Demonstration statt. im Fokus steht die dortige Brennelementefabrik von AREVA. Sie steht am Anfang der Atomspirale und ermöglicht die Versorgung von Atomreaktoren mit Brennstoff in aller Welt – darunter die Pannenreaktoren in Frankreich (fehlerhafte Bauteile) und Belgien (riss anfällig). Zynischerweise wurde am gestrigen Tag eine durch Städteregion Aachen in Auftrag gegebene Studie zu den Risiken des AKW Thiange (Belgien) veröffentlicht. Tausende Haarrisse im Reaktorbehälter, Sabotage, brennende Schalttafeln machen dieses AKW zu einer tickenden Zeitbombe.  Politiker*innen aller Couleur regen sich über diesen Zustand auf – weigern sich jedoch den Saft für diese Pannenreaktoren durch die Schließung der Lingener Brennelementefabrik abzudrehen! Darum die morgige Demonstration in Lingen.

Und weil die Probleme nicht nur am Anfang der Atomspirale von sich reden lassen, gibt es am 2. November die nächste Kundgebung: eine Mahnwache findet anlässlich der Tagung des Aufsichtsratdes Jülicher Fiorschungszentrums (FZJ) von 14 bis 16 Uhr in Jülich statt. Dort geht es um den hoch gefährlichen Müll aus dem stillgelegten Forschungsreaktor. Der Reaktor ist lange stillgelegt, das Atommüllproblem bleibt aber. Die Kundgebung richtet sich gegen den geplanten Export dieses Atommülls in die USA  sowie gegen eine weitere Option, nämlich eine sinnlose Verschiebung des Atommülls nach Ahaus.

Ich übernehme hier zur Beleuchtung dieser Problematik einen in der Zeitschrift Anti-Atom-Aktuell (AAA) veröffentlichter Hintergrundartikel des Bündnisses gegen Castor-Exporte. Die aktuelle AAA hat im übrigen weitere gute Artikel mit einem Schwerpunkt zu den anstehenden Castortransporten 2017 und in den folgenden Jahren. Es geht nämlich wieder los – leider.

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Lingen: Überraschendes Urteil im Prozess gegen Atomkraftgegnerin

Prozessbeobachtung gestern in Lingen… ein ausführlicherer Artikel folgt in der Zeitschrift GWR in den kommenden Wochen. Hier schon mal die PM der Soligruppe.

Am Dienstag, 25.10.2016, fand der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin vor dem Amtsgericht Lingen statt. Verhandelt wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die Angeklagte soll sich im Rahmen einer Sitzblockade an der Brennelementefabrik mit ihren Nachbarinnen untergehakt haben. Der Prozess dauert schon über drei Jahre und endete vorläufig mit einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit.

Im Sommer 2013 blockierten ca. 50 Atomkraftgegner*innen die Zufahrt zur Brennelemetefabrik der Firma ANF/ Areva. Infolge einer Räumung durch die Polizei sahen sich die Teilnehmenden mit zahlreichen Gerichtsverfahren konfrontiert. Verurteilt werden konnte niemand; alle Verfahren sind eingestellt.

Nur in diesem Fall versuchte die Staatsanwaltschaft auch gestern weiter, ihre Vorwürfe durchzusetzen, trotz der Tatsache, dass es sich vorliegend – wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung selbst zugeben musste – um einen Bagatellfall handelte. Die Atomkraftgegnerin stand vor Gericht, weil ein erstes freisprechendes Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin durch das Oberlandesgericht aufgehoben worden war. Einer Verfahrenseinstellung stimmte diese nicht zu, obwohl auch die Verfahren der Sitznachbar*innen mit Freispruch oder Einstellung auf Staatskosten endeten. Auch gestern ließ sich keine strafbare Widerstandshandlung der Angeklagten nachweisen, sodass die Angeklagte von diesem Vorwurf freigesprochen wurde.

Prozessbeobachtung gestern in Lingen… ein ausführlicherer Artikel folgt in der Zeitschrift GWR in den kommenden Wochen. Hier schon mal die PM der Soligruppe.

Am Dienstag, 25.10.2016, fand der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin vor dem Amtsgericht Lingen statt. Verhandelt wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die Angeklagte soll sich im Rahmen einer Sitzblockade an der Brennelementefabrik mit ihren Nachbarinnen untergehakt haben. Der Prozess dauert schon über drei Jahre und endete vorläufig mit einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit.

Im Sommer 2013 blockierten ca. 50 Atomkraftgegner*innen die Zufahrt zur Brennelemetefabrik der Firma ANF/ Areva. Infolge einer Räumung durch die Polizei sahen sich die Teilnehmenden mit zahlreichen Gerichtsverfahren konfrontiert. Verurteilt werden konnte niemand; alle Verfahren sind eingestellt.

Nur in diesem Fall versuchte die Staatsanwaltschaft auch gestern weiter, ihre Vorwürfe durchzusetzen, trotz der Tatsache, dass es sich vorliegend – wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung selbst zugeben musste – um einen Bagatellfall handelte. Die Atomkraftgegnerin stand vor Gericht, weil ein erstes freisprechendes Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin durch das Oberlandesgericht aufgehoben worden war. Einer Verfahrenseinstellung stimmte diese nicht zu, obwohl auch die Verfahren der Sitznachbar*innen mit Freispruch oder Einstellung auf Staatskosten endeten. Auch gestern ließ sich keine strafbare Widerstandshandlung der Angeklagten nachweisen, sodass die Angeklagte von diesem Vorwurf freigesprochen wurde.
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30ème jour anniversaire de l'occupation spectaculaire de la centrale nucléaire de Cattenom

Je reprends le  Communiqué de presse des associations ROBIN WOOD et Aktion 3. Welt Saar du 06/10/2016 (Traduction: Eichhörnchen)

Ce fut une action des plus spectaculaires qui eut lieu il y a aujourd’hui trente ans à la centrale nucléaire française de Cattenom le long de la Moselle : Au matin du 10 octobre 1986 neuf militants de Robin Wood escaladèrent une tour de refroidissement de la centrale de Cattenom et y accrochèrent des banderoles : « Strom ja – so nicht » [du courant, oui – mais pas ainsi !] et « Non au nucléaire ».

Je reprends le  Communiqué de presse des associations ROBIN WOOD et Aktion 3. Welt Saar du 06/10/2016 (Traduction: Eichhörnchen)

Ce fut une action des plus spectaculaires qui eut lieu il y a aujourd’hui trente ans à la centrale nucléaire française de Cattenom le long de la Moselle : Au matin du 10 octobre 1986 neuf militants de Robin Wood escaladèrent une tour de refroidissement de la centrale de Cattenom et y accrochèrent des banderoles : « Strom ja – so nicht » [du courant, oui – mais pas ainsi !] et « Non au nucléaire ».

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30. Jahrestag der spektakulären Kühlturmbesetzung am AKW Cattenom in Lothringen

Ich übernehme die gemeinsame Pressemitteilung von ROBIN WOOD und Aktion 3. Welt Saar zum 30. Jahrestag der spektakulären Kühlturmbesetzung am AKW Cattenom in Lothringen. Damals wie heute ist der gemeinsame Widerstand gegen die todbringende Atomindustrie über die Grenzen hinaus von großer Bedeutung!

Es war die bis heute spektakulärste Widerstandsaktion, die vor genau 30 Jahren an den vier Atommeilern im französischen Cattenom an der Mosel stattfand: Am Morgen des 10. Oktober 1986 bestiegen neun Aktivisten von Robin Wood einen Kühlturm in Cattenom und hissten ein Transparent „Strom ja – so nicht! Non au Nucléaire“.

Unterstützung bekam die Hamburger Umweltschutzorganisation von der französischen Partnerorganisation Robin des Bois sowie von der Aktion 3.Welt Saar, die verantwortlich mitarbeitete in der Internationalen Aktionsgemeinschaft gegen Cattenom. Anlass der Aktion war das Festhalten der französischen Electricité de France (EDF) und der deutschen Betreibergesellschaft Preussen Elektra am Weiterbau der Atomkraftwerke Cattenom und Brokdorf – trotz des Atomunfalls in Tschernobyl im gleichen Jahr, der Europa bis heute radioaktiv belastet.

Ich übernehme die gemeinsame Pressemitteilung von ROBIN WOOD und Aktion 3. Welt Saar zum 30. Jahrestag der spektakulären Kühlturmbesetzung am AKW Cattenom in Lothringen. Damals wie heute ist der gemeinsame Widerstand gegen die todbringende Atomindustrie über die Grenzen hinaus von großer Bedeutung!

Es war die bis heute spektakulärste Widerstandsaktion, die vor genau 30 Jahren an den vier Atommeilern im französischen Cattenom an der Mosel stattfand: Am Morgen des 10. Oktober 1986 bestiegen neun Aktivisten von Robin Wood einen Kühlturm in Cattenom und hissten ein Transparent „Strom ja – so nicht! Non au Nucléaire“.

Unterstützung bekam die Hamburger Umweltschutzorganisation von der französischen Partnerorganisation Robin des Bois sowie von der Aktion 3.Welt Saar, die verantwortlich mitarbeitete in der Internationalen Aktionsgemeinschaft gegen Cattenom. Anlass der Aktion war das Festhalten der französischen Electricité de France (EDF) und der deutschen Betreibergesellschaft Preussen Elektra am Weiterbau der Atomkraftwerke Cattenom und Brokdorf – trotz des Atomunfalls in Tschernobyl im gleichen Jahr, der Europa bis heute radioaktiv belastet.

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