Überwachung mit « geringfügiger Eingriffsintensität? »

Kontrolle einer „bekannten französischen Umweltaktivistin“ in einem ICE: Akteninhalt laut Polizeibehörden Verschlusssache
Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde eingereicht

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  • Anhörungsrüge und Verfassungsbeschwerde eingereicht
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Überwachungsstaat lässt grüßen: präventiv-polizeiliche Fahndungsausschreibung

Stell dir vor, du fährst Zug und dein ICE verzögert sich, weil die Polizei gezielt nach dir „fahndet“ und meint, den Zug dafür 30 min anhalten zu müssen

Stell dir vor, du fährst Zug, besuchst Freund*innen und dein ICE fährt pünktlich – oder doch nicht. Nicht weil die Bahn mal wieder Probleme mit dem Wetter hat, sondern weil die Polizei gezielt nach dir „fahndet“ und meint, den Zug dafür 30 min anhalten zu müssen – eine allein reisende Rollstuhlfahrerin ist scheinbar gefährlich (Video). Oder die Kontrolle deiner Personalien dauert auffällig lange und der Polizist erklärt geheimnisvoll, er dürfe nicht sagen warum.

Das sind zwei Beispiele für die konkreten Auswirkungen von präventiven polizeilichen Überwachungsmaßnahmen im Alltag.

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Politisches Engagement kann zu willkürlichen Kontrollen führen

Ich wurde gezielt im Zug durch die Polizei auf Anordnung des Polizeipräsidiums Mittelhessen aufgesucht. Es stellt sich dabei die Frage woher die Polizei wusste in welchem Zug ich unterwegs war. Illegale Überwachung?

Erlebnisbericht in Videoform

Polizeikontrolle am 3.12.2020 in einem ICE Zug am Frankfurter Hauptbahnhof.
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SIS – Überwachungsstaat lässt grüßen

Ich habe vor 2 Jahren durch Zufall in eiem VS-dokumment erfahren, dass ich in der SIS Datenbank « zur Fahndung zur Pol. Beobachtung ausgeschrieben bin.

Heute in den sozialen Medien mit Link zur ensprechenden Drucksache des Bundestages:

Das Schengener Informationssystem (SIS II) ist die größte europäische Polizeidatenbank, auf die so viele deutsche Beamt*innen zugreifen, dass das BMI deren Zahl nicht nicht kennt. Nun werden 2.000 weitere Bundes-, Landes-, Kommunalbehörden angeschlossen

Twitteraccount von @matthimon

Der Überwachungsstaat in immer weiter erweiterter Gestallt lässt Grüßen.

Keine-r Kontrolliert diese Datenkracke. Seit einer gefühlten Ewigkeit versuche ich an Informationen darüber zu kommen, was im SIS über meine Person gespeichert ist.

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Never ending Rollstuhl-Prozess in Lingen

Vor dem Amtsgericht Lingen läuft mein Rollstuhl-Prozess
Ich berichte heute in drei Teilen über die Verhandlung vom 18.2.

Vor dem Amtsgericht Lingen läuft seit Oktober 2019 mein „Rollstuhl-Prozess“.

Weil der Bericht ausführlich ausfällt, habe ich ihn zu besseren Lesbarkeit -neben dieser Einleitung – in drei Blogbeiträge unterteilt

Einleitung

Die Staatsanwaltschaft wirft mir vor, bei einer Demonstration gegen die Brennelementefabrik von Framatome vor einem Jahr in der Fußgängerzone vor einem Polizeifahrzeug mit angezogener Rollstuhlbremse gestanden zu haben, als eine Demonstrantin festgenommen wurde. Ich wurde laut Anklage mit meinem Rollstuhl zur Seite getragen. Diesen Sachverhalt soll ein Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sein.

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Rollstuhl-Prozess: Zivi beschwert sich „rein privat“ über Verteidigung

Atomkraftgegner*innen sind für das Gericht nur Störer – Zivil-Polizist beschwert sich „privat“ über die Verteidigung beim Amtsrichter

Bericht Teil II

Atomkraftgegner*innen sind für das Gericht nur Störer

Der Einstieg in die inhaltliche Verhandlung verzögerte sich weiter, aufgrund unverhältnismäßiger Eingangskontrollen. Ich habe die Verletzung der Gerichtsöffentlichkeit durch Stigmatisierung, Kriminalisierung und Einschüchterung der Prozessbesucher*innen und mit Verweis auf Rechtsprechung, die solche Unverhältnismäßige Eingangskontrollen als rechtswidrig eingestuft hat.

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« Gefährder » – Der Mensch als Sicherheitsrisiko des Staates

Ein NDR Radio-Beitrag zum Thema Gefährder / Relevante Person wird morgen 20:30 Uhr in der Sendung das Forum ausgestrahlt und ist bereits online. Ich komme darin zur Sprache.

NDR Info – Das Forum – Autor/in: Venohr, Claudia / Weydt, Elisabeth

Wenn von « Gefährdern » die Rede ist, dann geht es um Menschen, die ein potenzielles Sicherheitsrisiko für den Staat darstellen. Aber woran erkennt man sie?

https://www.ndr.de/nachrichten/info/Gefaehrder-Der-Mensch-als-Sicherheitsrisiko-des-Staates,audio636168.html

Umweltaktivistin gewinnt Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen

Seit dem Jahr 2005 speicherte der niedersächsische Verfassungsschutz Niedersachsen Daten über die in Lüneburg lebende Umwelt- und Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Sie hat nach einem 4-jährigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg und einem sogenannten „in Camera“ Verfahren mit geschwärzten Akten vor dem Oberverwaltungsgericht erreicht, dass der Verfassungsschutz die über ihre Person gespeicherten Daten löscht (Az. 1 A 375/15  und später Az. 4 A 10/19).

Überwacht wurde die Aktivistin, weil sie « umfangreiche Aktionen zur Unterstützung linksextremistischer Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 NVerfSchG durchgeführt » habe, so der Verfassungsschutz. Gemeint war somit ihr vielfältiges Engagement als Atomkraftgegnerin, Antimilitaristin und  Degrowth-Aktivistin. Dies belegte die Behörde vor dem Verwaltungsgericht jedoch nicht. Der Verfassungsschutz muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Seit dem Jahr 2005 speicherte der niedersächsische Verfassungsschutz Niedersachsen Daten über die in Lüneburg lebende Umwelt- und Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Sie hat nach einem 4-jährigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg und einem sogenannten „in Camera“ Verfahren mit geschwärzten Akten vor dem Oberverwaltungsgericht erreicht, dass der Verfassungsschutz die über ihre Person gespeicherten Daten löscht (Az. 1 A 375/15  und später Az. 4 A 10/19).

Überwacht wurde die Aktivistin, weil sie « umfangreiche Aktionen zur Unterstützung linksextremistischer Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 NVerfSchG durchgeführt » habe, so der Verfassungsschutz. Gemeint war somit ihr vielfältiges Engagement als Atomkraftgegnerin, Antimilitaristin und  Degrowth-Aktivistin. Dies belegte die Behörde vor dem Verwaltungsgericht jedoch nicht. Der Verfassungsschutz muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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Wenn der Verfassungssch(m)utz Antiatom-Konferenzen und (Baum)Klettern überwacht

Ich führe eine Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen vor dem Lüneburg Verwaltungsgericht (Az. Az.: 1 A 375/15). Ich habe die Löschung der über mich bei der Behörde gespeicherten Daten beantragt, weil ich hierfür keine Grundlage sehe. Der Verfassungsschutz speichert jede Menge Informationen über Redebeiträge, meine Teilnahme an Demos und Veranstaltungen, Lesungen, politischen (Kletter)Aktionen (die zu keiner Verurteilung führten oder als Ordnungswidrigkeit gewertet wurden). Ist das Staatsgefährdend? Mal sehen was das Verwaltungsgericht dazu sagt.

Der Verfassungsschutz behauptet aber, über Informationen zu verfügen, die meine meine linksextreme Gesinnung und Gefährlichkeit für den Staat belegen. Aber Quellen und Arbeit des Verfassungsschutzes müssen geschützt werden. Sodass wir es mit einem Geheimverfahren zu tun haben. Ich kann meine Interessen nicht verteidigen, weil ich nicht erfahren darf worauf die Einschätzung der Verfassungsschutz beruht.

Der erste Streitpunkt in diesem Verfahren war also in welchem Umfang die Verteidigung und das Verwaltungsgericht Akten erhalten dürfen. Die Sperrerklärung des Verfassungsschutzes wurde in einem „In Camera“ Verfahren durch das Oberverwaltungsgericht überprüft. Nur dieses Gericht hat die vollständige Akte erhalten. Nicht mal das Verwaltungsgericht. Das OVG hat ein paar weiteren Seiten als dem Verfassungsschutz genehm war freigegeben.

Der Streit um die Akteneinsicht ist somit vorerst abgeschlossen. Zeit darüber zu berichten. Auch wenn die Farbe Schwarz dominiert. Ich finde schon interessant, was alles als staatsgefährdend angesehen wird und wie viel Ressourcen für die Überwachung eingesetzt werden.

Heute gibt es Aktenauszüge mit gaanz viel Schwarz und dazwischen der Spizelbericht eines V-Mannes zu einer Antiatom-Herbstkonferenz, gefährliches Banneraufhängen in Göttingen und anderswo, eine Einschätzung zu meinem Buch (und Gesinnung), Berichte aus anderen Bundesländern.

Ich führe eine Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen vor dem Lüneburg Verwaltungsgericht (Az. Az.: 1 A 375/15). Ich habe die Löschung der über mich bei der Behörde gespeicherten Daten beantragt, weil ich hierfür keine Grundlage sehe. Der Verfassungsschutz speichert jede Menge Informationen über Redebeiträge, meine Teilnahme an Demos und Veranstaltungen, Lesungen, politischen (Kletter)Aktionen (die zu keiner Verurteilung führten oder als Ordnungswidrigkeit gewertet wurden). Ist das Staatsgefährdend? Mal sehen was das Verwaltungsgericht dazu sagt.

Der Verfassungsschutz behauptet aber, über Informationen zu verfügen, die meine meine linksextreme Gesinnung und Gefährlichkeit für den Staat belegen. Aber Quellen und Arbeit des Verfassungsschutzes müssen geschützt werden. Sodass wir es mit einem Geheimverfahren zu tun haben. Ich kann meine Interessen nicht verteidigen, weil ich nicht erfahren darf worauf die Einschätzung der Verfassungsschutz beruht.

Der erste Streitpunkt in diesem Verfahren war also in welchem Umfang die Verteidigung und das Verwaltungsgericht Akten erhalten dürfen. Die Sperrerklärung des Verfassungsschutzes wurde in einem „In Camera“ Verfahren durch das Oberverwaltungsgericht überprüft. Nur dieses Gericht hat die vollständige Akte erhalten. Nicht mal das Verwaltungsgericht. Das OVG hat ein paar weiteren Seiten als dem Verfassungsschutz genehm war freigegeben.

Der Streit um die Akteneinsicht ist somit vorerst abgeschlossen. Zeit darüber zu berichten. Auch wenn die Farbe Schwarz dominiert. Ich finde schon interessant, was alles als staatsgefährdend angesehen wird und wie viel Ressourcen für die Überwachung eingesetzt werden.

Heute gibt es Aktenauszüge mit gaanz viel Schwarz und dazwischen der Spizelbericht eines V-Mannes zu einer Antiatom-Herbstkonferenz, gefährliches Banneraufhängen in Göttingen und anderswo, eine Einschätzung zu meinem Buch (und Gesinnung), Berichte aus anderen Bundesländern.

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