Potsdam: Prozesstermin um Castor und Antifa-aktionen verlegt

Mein ursprünglich für den 4. Juni angesetzter Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Potsdam wurde kurzfristig und ohne Begründung auf den 27. August verlegt.

Ob Richterin Ahle die Entscheidung der Oberlandesgerichtes über unsere Rechtsbeschwerde (pdf) im vorigen Castor-Verfahren abwarten will? Schließlich geht es im kommenden Verfahren um drei angebliche Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung anlässlich von Protesten gegen Atomtransporte und einen Naziaufmarsch. Und ausgerechnet die selbe Brücke wie im Castor-Brücken-Prozess soll ich bestiegen haben. Ob es eine Kanal- oder Eisenbahnbrücke ist, darüber wird man sich nun erst am 27. August 2012 streiten. Wenn es so weit kommt… denn es gibt einiges zu sagen und verarbeiten, bevor zur Sache verhandelt werden kann.

Mein ursprünglich für den 4. Juni angesetzter Hauptverhandlungstermin vor dem Amtsgericht Potsdam wurde kurzfristig und ohne Begründung auf den 27. August verlegt.

Ob Richterin Ahle die Entscheidung der Oberlandesgerichtes über unsere Rechtsbeschwerde (pdf) im vorigen Castor-Verfahren abwarten will? Schließlich geht es im kommenden Verfahren um drei angebliche Verstöße gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung anlässlich von Protesten gegen Atomtransporte und einen Naziaufmarsch. Und ausgerechnet die selbe Brücke wie im Castor-Brücken-Prozess soll ich bestiegen haben. Ob es eine Kanal- oder Eisenbahnbrücke ist, darüber wird man sich nun erst am 27. August 2012 streiten. Wenn es so weit kommt… denn es gibt einiges zu sagen und verarbeiten, bevor zur Sache verhandelt werden kann.

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Schotterprozess gegen Olaf – ein paar Gedanken um eine Verurteilung

Ein Eichhörnchen Kommentar…

Am 31. Mai ist Olaf M. vom Amtsgericht Lüneburg zu 16 Tagessätzen wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat verurteilt worden. Richter Hobro-Klatte stützt sich in seinem Urteil auf ein Video aus dem Internet, in dem man den Angeklagten auf einem Podium zu einer Versammlung sprechen sieht: “[…] zum Castor, zu Gorleben, zum ‘Atomausstieg’ ist alles gesagt. […] Aber jetzt ist es dran, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wir müssen alle gemeinsam mit unterschiedlichsten Aktionen den Castor aufhalten. Atomausstieg ist Handarbeit! In diesem Sinne: Castor Schottern.” Der Videoauszug bricht nach nur wenigen Sekunden ab.
Die zu dem Video befragte Beamtin des Staatschutzes, Ermittlungsgruppe Castor, konnte vor Gericht weder belegen, um welche Versammlung es sich auf dem Video handelt noch in welchem Kontext diese Aussage eingebettet war.

Dass Richter Hobro Klatte den Angeklagten schuldig sprechen würde, war früh abzusehen.

Ein Eichhörnchen Kommentar…

Am 31. Mai ist Olaf M. vom Amtsgericht Lüneburg zu 16 Tagessätzen wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Straftat verurteilt worden. Richter Hobro-Klatte stützt sich in seinem Urteil auf ein Video aus dem Internet, in dem man den Angeklagten auf einem Podium zu einer Versammlung sprechen sieht: “[…] zum Castor, zu Gorleben, zum ‘Atomausstieg’ ist alles gesagt. […] Aber jetzt ist es dran, den Worten auch Taten folgen zu lassen. Wir müssen alle gemeinsam mit unterschiedlichsten Aktionen den Castor aufhalten. Atomausstieg ist Handarbeit! In diesem Sinne: Castor Schottern.” Der Videoauszug bricht nach nur wenigen Sekunden ab.
Die zu dem Video befragte Beamtin des Staatschutzes, Ermittlungsgruppe Castor, konnte vor Gericht weder belegen, um welche Versammlung es sich auf dem Video handelt noch in welchem Kontext diese Aussage eingebettet war.

Dass Richter Hobro Klatte den Angeklagten schuldig sprechen würde, war früh abzusehen.

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S21 Baggerprozess : noch kein Urteil – Bahnmanager spielt auf Zeit

Fiese Tricks von Bahn und Justiz – Fortsetzung am 12. Juni

Im Berufungsprozess gegen zwei ROBIN-WOOD-AktivistInnen, die sich am 30. August 2010 aus Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs beteiligt hatten, fiel am 24. Mai vor dem Stuttgarter Landgericht – entgegen aller Erwartungen – kein Urteil.

Der Grund: Herr Alfons Plenter, ein zum heutigen Verhandlungstag als Zeuge geladener Verantwortlicher der Deutschen Bahn blieb – unentschuldigt – der Verhandlung fern.

Weil das Gericht auf die Vernehmung des Zeugens besteht, wurde die Verhandlung nach Verlesen von Schriftstücken aus den Akten und die Bekanntgabe von Entscheidungen über Beweisanträge der Angeklagten auf dem 12. Juni um 9 Uhr vertagt. Die Verteidigung wies erneut daraufhin, dass aus den schriftlichen S21-Bauverträgen hervor geht, dass zur Tatzeit das Hausrecht nicht bei der Auftragnehmerfirma Wolff und Müller, – die gegen die Angeklagten Strafantrag gestellt hat, sondern bei dem Auftragsgeber, der Deutschen Bahn, lag.

Dem Antrag der Verteidigung, das Verfahren durch ein Freispruchsurteil auf Grund von mangelnden Verfahrensvoraussetzungen (§ 260 III StPO) lehnte das Gericht aber ab. Kleiner Trotz: gegen den nicht erschienenen Zeuge Plenter wurde ein Ordnungsgeld von 500 Euro, ersatzweise zwei Tage Haft verhängt. Dies dürfte aber sein Manager-Lohn wenig belasten.

Fiese Tricks von Bahn und Justiz – Fortsetzung am 12. Juni

Im Berufungsprozess gegen zwei ROBIN-WOOD-AktivistInnen, die sich am 30. August 2010 aus Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs beteiligt hatten, fiel am 24. Mai vor dem Stuttgarter Landgericht – entgegen aller Erwartungen – kein Urteil.

Der Grund: Herr Alfons Plenter, ein zum heutigen Verhandlungstag als Zeuge geladener Verantwortlicher der Deutschen Bahn blieb – unentschuldigt – der Verhandlung fern.

Weil das Gericht auf die Vernehmung des Zeugens besteht, wurde die Verhandlung nach Verlesen von Schriftstücken aus den Akten und die Bekanntgabe von Entscheidungen über Beweisanträge der Angeklagten auf dem 12. Juni um 9 Uhr vertagt. Die Verteidigung wies erneut daraufhin, dass aus den schriftlichen S21-Bauverträgen hervor geht, dass zur Tatzeit das Hausrecht nicht bei der Auftragnehmerfirma Wolff und Müller, – die gegen die Angeklagten Strafantrag gestellt hat, sondern bei dem Auftragsgeber, der Deutschen Bahn, lag.

Dem Antrag der Verteidigung, das Verfahren durch ein Freispruchsurteil auf Grund von mangelnden Verfahrensvoraussetzungen (§ 260 III StPO) lehnte das Gericht aber ab. Kleiner Trotz: gegen den nicht erschienenen Zeuge Plenter wurde ein Ordnungsgeld von 500 Euro, ersatzweise zwei Tage Haft verhängt. Dies dürfte aber sein Manager-Lohn wenig belasten.

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Beton, Schiene und Castor: Prozess in Potsdam geplatzt

Gestern fand wieder ein Castorprozess vor dem Amtsgericht Postsdam statt… Christof hat mich als seine Verteidigerin nach §138 II StPO beantragt. Richterin Ahle lehnte den Antrag ab – mit einer absurden Begründung. Nämlich, dass der Betroffene in der Lage sei, sich selbst zu verteidigen. Frau Ahle verkennt den Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlverteidigung. Ob Mensch in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, spielt bei der Wahlverteidigung keine Rolle. Selbst Anwälte dürfen sich einen verteidiger nehmen, wenn sie als Angeklagte vor Gericht stehen!
Frau Ahle wollte mit ihrem Beschluss augenscheinlich einer anstrengenden Verhandlung mit zwei AktivistInnen auf der Anklagebank aus dem Weg gehen.

Ergebnis: noch komplizierter! Kaputt war der Prozess, nach 40 Minuten…

Sowohl Christof als auch ich werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Und ich bin darauf gespannt, wie mein nächster Prozess als Betroffene bei Frau Ahle verlaufen wird. Am 4. juni gilt: Auf nach Potsdam und wieder mal die Rollen tauschen…
Update 30.5.:mein Prozess vom 4. Juni hat Frau Ahle auf den 27. August um 9:00 uhr verlegt… offensichtlich braucht sie etwas zeit, sich darüber Gedanken zu machen, was sie mit dem Eichhörnchen tut…

Ich übernehme zum gestrigen Prozesstag den Kurzbericht aus dem Blog zu den Castorprozessen in Potsdam

Gestern fand wieder ein Castorprozess vor dem Amtsgericht Postsdam statt… Christof hat mich als seine Verteidigerin nach §138 II StPO beantragt. Richterin Ahle lehnte den Antrag ab – mit einer absurden Begründung. Nämlich, dass der Betroffene in der Lage sei, sich selbst zu verteidigen. Frau Ahle verkennt den Unterschied zwischen Pflicht- und Wahlverteidigung. Ob Mensch in der Lage ist, sich selbst zu verteidigen, spielt bei der Wahlverteidigung keine Rolle. Selbst Anwälte dürfen sich einen verteidiger nehmen, wenn sie als Angeklagte vor Gericht stehen!
Frau Ahle wollte mit ihrem Beschluss augenscheinlich einer anstrengenden Verhandlung mit zwei AktivistInnen auf der Anklagebank aus dem Weg gehen.

Ergebnis: noch komplizierter! Kaputt war der Prozess, nach 40 Minuten…

Sowohl Christof als auch ich werden Beschwerde gegen den Beschluss einlegen. Und ich bin darauf gespannt, wie mein nächster Prozess als Betroffene bei Frau Ahle verlaufen wird. Am 4. juni gilt: Auf nach Potsdam und wieder mal die Rollen tauschen…
Update 30.5.:mein Prozess vom 4. Juni hat Frau Ahle auf den 27. August um 9:00 uhr verlegt… offensichtlich braucht sie etwas zeit, sich darüber Gedanken zu machen, was sie mit dem Eichhörnchen tut…

Ich übernehme zum gestrigen Prozesstag den Kurzbericht aus dem Blog zu den Castorprozessen in Potsdam
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Eichhörnchen gegen Polizeipräsident – Klage abgewiesen

Eine « Überaschungsgerichtsverhandlung » heute… Wenn das Gericht mir Prozesskostenhilfe ablehnt und es nicht ein mal für nötig hält, mich über die Verhandlung meiner Klage zu informieren und dies über den Anruf eines Journalisten geschieht…

« absolut nervig und das ist absolut krank was sie macht » « Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden … » bezeichnete in einem Interview für den NDR der Lüneburger Polizeipräsident und Castoreinsatzleiter Friedrich Niehörster das Engagement der Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich seit Jahren kletternd gegen Atom-Transporte – zuletzt am vergangenen Montag in Münster mit der 8-stündigen Blockade eines Uranmülltransportes nach Frankreich – engagiert.

Die Äußerung des Polizeipräsidenten – der die Aktivistin persönlich überhaupt nicht kennt und nie getroffen hat – sorgte für Empörung bei zahlreichen Menschen. Cécile Lecomte klagte daraufhin auf Unterlassung und Rückruf der verletzenden und unrichtigen Äußerung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Ihre Klage wurde heute vom Gericht zurückgewiesen. Herr Niehörster habe sich zwar ungeschickt ausgedrückt, die Aktivistin müsse aber als bekannte Person des Zeitgeschehens mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen, so das Gericht.

Eine « Überaschungsgerichtsverhandlung » heute… Wenn das Gericht mir Prozesskostenhilfe ablehnt und es nicht ein mal für nötig hält, mich über die Verhandlung meiner Klage zu informieren und dies über den Anruf eines Journalisten geschieht…

« absolut nervig und das ist absolut krank was sie macht » « Und das ist ein Störfaktor. Das müssen wir irgendwann unterbinden … » bezeichnete in einem Interview für den NDR der Lüneburger Polizeipräsident und Castoreinsatzleiter Friedrich Niehörster das Engagement der Kletteraktivistin Cécile Lecomte, auch »Eichhörnchen« genannt, die sich seit Jahren kletternd gegen Atom-Transporte – zuletzt am vergangenen Montag in Münster mit der 8-stündigen Blockade eines Uranmülltransportes nach Frankreich – engagiert.

Die Äußerung des Polizeipräsidenten – der die Aktivistin persönlich überhaupt nicht kennt und nie getroffen hat – sorgte für Empörung bei zahlreichen Menschen. Cécile Lecomte klagte daraufhin auf Unterlassung und Rückruf der verletzenden und unrichtigen Äußerung vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg. Ihre Klage wurde heute vom Gericht zurückgewiesen. Herr Niehörster habe sich zwar ungeschickt ausgedrückt, die Aktivistin müsse aber als bekannte Person des Zeitgeschehens mehr an Kritik hinnehmen als andere Menschen, so das Gericht.

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Widerstand gegen Hochspannungsleitung und AKW-Neubau in Frankreich

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in der Monatszeitschrift GWR Nr. 369 Ausgabe Mai 2012.

Stop THT

Baumbesetzung, Strommast-Abschraube-Aktionen und vieles mehr

« Wenn die aktiven Umweltaktivisten, die heute gegen die Atomkraft kämpfen, später auf die Idee kommen, die Hochspannungsleitungen zu bekämpfen, ist anzunehmen, dass die Situation ernst wird. Atomkraftwerke können mit Hilfe von Stacheldraht und wenn notwendig der Bereitschaftspolizei abgeschottet werden. Für die Strommasten gilt dies aber nicht“, hieß es in einem als vertraulich eingestuften geheimen Dokument vom französischen staatlichen Elektrizitätswerk EDF aus dem Jahr 1983.

Genau dies passiert heute. Die Baumbesetzung dauert an!

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in der Monatszeitschrift GWR Nr. 369 Ausgabe Mai 2012.

Stop THT

Baumbesetzung, Strommast-Abschraube-Aktionen und vieles mehr

« Wenn die aktiven Umweltaktivisten, die heute gegen die Atomkraft kämpfen, später auf die Idee kommen, die Hochspannungsleitungen zu bekämpfen, ist anzunehmen, dass die Situation ernst wird. Atomkraftwerke können mit Hilfe von Stacheldraht und wenn notwendig der Bereitschaftspolizei abgeschottet werden. Für die Strommasten gilt dies aber nicht“, hieß es in einem als vertraulich eingestuften geheimen Dokument vom französischen staatlichen Elektrizitätswerk EDF aus dem Jahr 1983.

Genau dies passiert heute. Die Baumbesetzung dauert an!
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"Hallo geht's – immer – noch?" S21 Baggerprozess geht in die Verlängerung

Fortsetzung am 7. 5. – kurzer Schiebetermin ohne die Angeklagten –  und 24. Mai ganztags ab 9:00 Uhr

Am Freitag ging der S21 Baggerprozess vor dem Stuttgarter Landgericht weiter (3. Prozesstag). Verhandelt wird über die Besetzung eines Abrisbaggers gegen das Wahnsinnprojekt S21 durch drei Robin Wood AktivistInnen im Sommer 2010. Den zwei AktivistInnen, die sich seit dem 18. April vor dem Landgericht verantworten müssen, wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Ja, auch wenn die Angeklagten sich  – in luftiger Höhe – unter freiem Himmel versammelten. Auch  wenn es im S21-Krieg im konkreten Fall weder ein Haus noch Frieden gab. Die Firma Wolf und Müller hat gegen die AktivistInnen Strafantrag gestellt.
 » Hallo geht’s noch? » stand damals auf dem Transparent der KletterdemonstrantInnen auf dem Bagger.

« Hallo geht’s immer noch? » fragt man sich vor dem Landgericht Stuttgart.
Nach dem  Kampf um Plüschtiere  am Donnerstag – eine lange Schlange durfte am Freitag ins Gerichtssaal, die war lang aber nicht hoch – ging es am Freitag im Saal 2 mit der Vernehmung von zwei Zeugen der Firma Wolf und Müller und zahlreichen Beweisanträgen der Angeklagten zur Rechtswidrigkeit von Stuttgart 21 weiter.

Fortsetzung am 7. 5. – kurzer Schiebetermin ohne die Angeklagten –  und 24. Mai ganztags ab 9:00 Uhr

Am Freitag ging der S21 Baggerprozess vor dem Stuttgarter Landgericht weiter (3. Prozesstag). Verhandelt wird über die Besetzung eines Abrisbaggers gegen das Wahnsinnprojekt S21 durch drei Robin Wood AktivistInnen im Sommer 2010. Den zwei AktivistInnen, die sich seit dem 18. April vor dem Landgericht verantworten müssen, wird Hausfriedensbruch vorgeworfen. Ja, auch wenn die Angeklagten sich  – in luftiger Höhe – unter freiem Himmel versammelten. Auch  wenn es im S21-Krieg im konkreten Fall weder ein Haus noch Frieden gab. Die Firma Wolf und Müller hat gegen die AktivistInnen Strafantrag gestellt.
 » Hallo geht’s noch? » stand damals auf dem Transparent der KletterdemonstrantInnen auf dem Bagger.

« Hallo geht’s immer noch? » fragt man sich vor dem Landgericht Stuttgart.
Nach dem  Kampf um Plüschtiere  am Donnerstag – eine lange Schlange durfte am Freitag ins Gerichtssaal, die war lang aber nicht hoch – ging es am Freitag im Saal 2 mit der Vernehmung von zwei Zeugen der Firma Wolf und Müller und zahlreichen Beweisanträgen der Angeklagten zur Rechtswidrigkeit von Stuttgart 21 weiter.

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Baggerprozess Tag2 -Plüschtiere ab 50 Cm Größe gefährlich

Zweiter Verhandlungstag im Baggerprozess vor dem Landgericht.
Higlight des Tages: Der Streit um Plüschtiere in den Zuschauereihen.Es ist jetzt richterlich verkündet. Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 Zentimeter dürfen in den Gerichtssaal rein. Größere werden als gefährlich angesehen (mögliche Wurfgeschosse). Das sei im Sinne der Sicherheit alles Beteiligten. Erdmännchen, das Maskottchen der S21 GegnerInnen darf nun in den Gerichtssaal rein. (Antrag auf Zulassung von Plueschtieren als PDF , Beschluss als jpg-Bild, aus dem Protokoll der Hauptverhandlung entnommen)  Mein Eichhörnchen-Plüschtier darf  rein.
Nach dem Kuhandel, nun das Erdmännchen, das ist hier ein Zooprozess, meint mein Mitangeklagter Arne.
In der Sache sind wir ansonsten nicht viel wieter gekommen: Besitzverhältnisse und Frage um das Hausrecht weiter unklar. Die Angeklagten nehmen zu den Beweismitteln der letzten Zwei Tage Stellung. (Stellungnahme Versammlungsgesetz als PDF)

Eichhörnchen ist ganz schön müde (blöder Rheumaschub!) und freut sich, dass die Blogger von BAA (bei Abriss Aufstand) einen kurzen Bericht zum heutigen Verhandlungstag geschrieben haben. Dieser wird hier übernommen.

Zweiter Verhandlungstag im Baggerprozess vor dem Landgericht.
Higlight des Tages: Der Streit um Plüschtiere in den Zuschauereihen.Es ist jetzt richterlich verkündet. Plüschtiere bis zu einer Höhe von 50 Zentimeter dürfen in den Gerichtssaal rein. Größere werden als gefährlich angesehen (mögliche Wurfgeschosse). Das sei im Sinne der Sicherheit alles Beteiligten. Erdmännchen, das Maskottchen der S21 GegnerInnen darf nun in den Gerichtssaal rein. (Antrag auf Zulassung von Plueschtieren als PDF , Beschluss als jpg-Bild, aus dem Protokoll der Hauptverhandlung entnommen)  Mein Eichhörnchen-Plüschtier darf  rein.
Nach dem Kuhandel, nun das Erdmännchen, das ist hier ein Zooprozess, meint mein Mitangeklagter Arne.
In der Sache sind wir ansonsten nicht viel wieter gekommen: Besitzverhältnisse und Frage um das Hausrecht weiter unklar. Die Angeklagten nehmen zu den Beweismitteln der letzten Zwei Tage Stellung. (Stellungnahme Versammlungsgesetz als PDF)

Eichhörnchen ist ganz schön müde (blöder Rheumaschub!) und freut sich, dass die Blogger von BAA (bei Abriss Aufstand) einen kurzen Bericht zum heutigen Verhandlungstag geschrieben haben. Dieser wird hier übernommen.

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S21 Baggerprozess – von Terrorismus und Kuhhandel

Am heutigen Mittwoch begann vor dem Stuttgarter Landgericht eine Berufungsverhandlung gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vor dem Stuttgarter Landgericht. Den zwei KletteraktivistInnen wird vorgeworfen, am 30. August 2010 aus Protest gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 einen Abrißbagger besetzt zu haben. Hausfriedensbruch und Nötigung lautete die Anklagte zu Beginn der Verhandlung. Nach sechs Stunden intensivem juristischem Schlagabtausch wurde die Verhandlung auf den morgigen Donnerstag 14 Uhr vertagt, das allerdings nur, weil die Staatsanwaltschaft – wohl aus politischer Motivation – sich einer Einstellung des Verfahrens entgegen setzt.

Am heutigen Mittwoch begann vor dem Stuttgarter Landgericht eine Berufungsverhandlung gegen zwei Robin Wood AktivistInnen vor dem Stuttgarter Landgericht. Den zwei KletteraktivistInnen wird vorgeworfen, am 30. August 2010 aus Protest gegen das Bauprojekt Stuttgart 21 einen Abrißbagger besetzt zu haben. Hausfriedensbruch und Nötigung lautete die Anklagte zu Beginn der Verhandlung. Nach sechs Stunden intensivem juristischem Schlagabtausch wurde die Verhandlung auf den morgigen Donnerstag 14 Uhr vertagt, das allerdings nur, weil die Staatsanwaltschaft – wohl aus politischer Motivation – sich einer Einstellung des Verfahrens entgegen setzt.

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S21 – Zweite Runde im Stuttgarter Baggerprozess

Die Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem anstehenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Aktion Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, den 18. April, um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17. Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4.) und Freitag (20.4.)

Der Prozess gegen zwei ROBIN-WOOD-Aktivist(inn)en, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN-WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung – Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.

Die Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem anstehenden Berufungsprozess vor dem Landgericht Stuttgart.

Aktion Prozessbeginn ist am kommenden Mittwoch, den 18. April, um 9 Uhr am Landgericht Stuttgart, Olgastraße 2, Saal 17. Weitere Prozesstermine: Donnerstag (19.4.) und Freitag (20.4.)

Der Prozess gegen zwei ROBIN-WOOD-Aktivist(inn)en, die am 30. August 2010 einen Abrissbagger am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs besetzt hatten, geht in die zweite Runde. Für das Berufungsverfahren vor dem Stuttgarter Landgericht sind gleich drei Prozesstage angesetzt. Start ist am kommenden Mittwoch, den 18. April. Zuvor findet am Montag, den 16. April in der Kellerschenke in Stuttgart (DGB-Haus, Theodor-Heuss-Str. 2a) eine Veranstaltung mit ROBIN-WOOD-Aktivistin Cécile Lecomte statt: „Wir sind in Bewegung – Gerichtsverhandlung als politische Aktion“.
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