Unwissenheit schützt vor Strafe nicht? Gilt nicht für den Staat und seine HütterInnen

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

Sommer 2009, das Eichhörnchen wird in Gießen wegen « Kreidemalen »gegen Gentechnik zur « Verhinderung weiterer politisch motivierten Aktionen » festgenommen. Es folgt eine Klage gegen die Inhaftierung und ein Beschluss vom Oberlandesgericht Frankfurt (pdf), der die polizeiliche Maßnahme für rechtswidrig erklärt, sowie ein Beschluss vom Verwaltungsgericht, der die Behandlung während der Haft (u.a. nackt ausziehen) für rechtswidrig erklärt. Das Eichhörnchen erstattet zudem Strafanzeige (pdf).

 » Auch verwirklichten die Beschuldigten den Tatbestand der Freiheitsberaubung zum Nachteil der Anzeigeerstatterin sowohl in objektiver also auch subjektiver Hinsicht, da der Beschuldigte EPHK Klingelhöfer die Ingewahrsamnahme der Anzeigeerstatterin anordnete und die Beschuldigten PK Seibel und PK Brettschneider diese umsetzen. »

Wer diesen Auszug aus einer Verfügung der Gießener Staatsanwaltschaft (pdf) – Staatsanwältin Heublein –  ließt, denkt dass die Behörde gegen die Beamten Anklage erhoben hat.
Er/Sie täuscht sich aber gewaltig… Der Auszug ist Teil einer « Einstellungsverfügung » der Staatsanwaltschaft und der beschuldigte erster Polizeihauptkommissar ist 2010 sogar zum Leiter der Polizeistation Wetzlar befördert worden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Dies gilt aber nicht für Staatsdiener wie Polizeibeamten (oder auch PolitikerInnen à la Wulff und Co.). Eingestellt wurde das Verfahren, weil die Polizisten angegeben haben, nicht gewusst zu haben, dass sie rechtswidrig handelten, weil sie die Gesetze, die sie täglich anwenden angeblich nicht kennen. Das Eichhörnchen hat nun Beschwerde (1 ; 2 als pdf) eingelegt.

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Uranindustrie stilllegen – Uranabbau, Urananreicherung und Brennelementefertigung stoppen

Abschlusserklärung der Internationalen Urankonferenz Münster

konferenz
Grußworte der internationalen Gästen (Videos)
Grußwort von Aghali MAHIYA , einem in Frankreich lebenden Flüchtlingen aus dem Niger – Grußwort aus Frankreich (Sortir du nucléaire) – Grußwort aus Russland – Grußworte gab es weiter aus der Turkei und aus Polen

Die Erklärung
Münster, 4. Februar 2012 – 200 AtomkraftgegnerInnen aus dem Niger, Russland, Frankreich, Polen, der Türkei, den Niederlanden und Deutschland haben sich am 4. Februar 2012 in Münster zu einer Internationalen Urankonferenz getroffen. Im Mittelpunkt der Urankonferenz stand die Forderung, die internationale Uranindustrie stillzulegen und den weltweiten Uranabbau, die Urananreicherung sowie die Brennelementefertigung zu stoppen. Die Urankonferenz wurde von einem internationalen Trägerkreis aus 35 Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden getragen und ist eine der bundesweit größten Konferenzen dieser Art seit Jahren.

Abschlusserklärung der Internationalen Urankonferenz Münster

konferenz
Grußworte der internationalen Gästen (Videos)
Grußwort von Aghali MAHIYA , einem in Frankreich lebenden Flüchtlingen aus dem Niger – Grußwort aus Frankreich (Sortir du nucléaire) – Grußwort aus Russland – Grußworte gab es weiter aus der Turkei und aus Polen

Die Erklärung
Münster, 4. Februar 2012 – 200 AtomkraftgegnerInnen aus dem Niger, Russland, Frankreich, Polen, der Türkei, den Niederlanden und Deutschland haben sich am 4. Februar 2012 in Münster zu einer Internationalen Urankonferenz getroffen. Im Mittelpunkt der Urankonferenz stand die Forderung, die internationale Uranindustrie stillzulegen und den weltweiten Uranabbau, die Urananreicherung sowie die Brennelementefertigung zu stoppen. Die Urankonferenz wurde von einem internationalen Trägerkreis aus 35 Anti-Atomkraft-Initiativen und Umweltverbänden getragen und ist eine der bundesweit größten Konferenzen dieser Art seit Jahren.

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Aktivistin Franziska wegen Einlasskontrollen "in Abwesenheit" verurteilt

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.

Eingangskontrollen bei Gericht als Mittel zur schnellen Verurteilung von unbequemen Angeklagten ohne öffentliche Verhandlung

Ein Bericht über Franziskas Gentech-Prozess in Berlin am 2.2.2012

Am gestrigen Donnerstag wurde zum wiederholten Mal jemand in einem Polit-Verfahren vor dem Berliner Amtsgericht Tiergarten in Abwesenheit verurteilt, weil die Justiz durch rigide Einlasskontrollen ein rechtzeitiges Erscheinen (gezielt?) verhinderte. Die Umweltaktivistin Franziska sollte sich aufgrund einer Anti-Gentechnik-Aktion aus dem Jahr 2009 gegen den Vorwurf des Hausfriedensbruchs verteidigen – das wurde verhindert.
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Spannende Entwicklungen im Keksprozess

Am Donnerstag wurde im so genannten Keksprozess vor dem Landgericht Lüneburg weiter verhandelt. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, das Gelände einer Groß-Konditorei betreten zu haben, um dort abgelaufenen Kekse aus einer Mülltonne zu entwenden. Der zweite Verhandlungstag legte den politischen Hintergrund des Verfahrens zu Tage und endete mit einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung wegen « Verfahrenshindernis » ; das heißt dass die Voraussetzung für die Verfolgung nicht mehr gegeben sind, Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Eine Vertreterin der Konditorei war zuvor als Zeugin vernommen worden, dabei ergaben sich erhebliche Zweifel, ob der Strafantrag rechtskräftig gestellt wurde. Die Verteidigung rechnet nun mehr mit einem für den Angeklagten positiven Ausgang des Verfahrens. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bat gestern um eine Frist zur Stellungnahme.Das Verfahren wird am 14. Februar um 14 Uhr fortgesetzt. Die Vernehmung der Zeugin soll fortgeführt werden.

Am Donnerstag wurde im so genannten Keksprozess vor dem Landgericht Lüneburg weiter verhandelt. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, das Gelände einer Groß-Konditorei betreten zu haben, um dort abgelaufenen Kekse aus einer Mülltonne zu entwenden. Der zweite Verhandlungstag legte den politischen Hintergrund des Verfahrens zu Tage und endete mit einem Antrag der Verteidigung auf Einstellung wegen « Verfahrenshindernis » ; das heißt dass die Voraussetzung für die Verfolgung nicht mehr gegeben sind, Hausfriedensbruch wird nur auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Eine Vertreterin der Konditorei war zuvor als Zeugin vernommen worden, dabei ergaben sich erhebliche Zweifel, ob der Strafantrag rechtskräftig gestellt wurde. Die Verteidigung rechnet nun mehr mit einem für den Angeklagten positiven Ausgang des Verfahrens. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bat gestern um eine Frist zur Stellungnahme.Das Verfahren wird am 14. Februar um 14 Uhr fortgesetzt. Die Vernehmung der Zeugin soll fortgeführt werden.
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Castor-Prozess vertagt – Bewegende politische Einlassungen und harter juristischer Schlagabtausch

Eichhoernchen Mit einer Kletteraktion, politischen Sprechchören und Sambarythmen wurde heute vor dem Amtsgericht Potsdam ein Prozess gegen vier CastorgegnerInnen fortgeführt. Gegenstand der Verhandlung ist eine Kletteraktion mit Bannern bei Lüneburg gegen den Castortransport nach Gorleben im Jahr 2008. Die vier Robin-Wood-AktivistInnen haben Einspruch gegen Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro eingelegt. Die Verteidigung prägte den heutigen Prozesstag mit bewegenden Erklärungen der Betroffenen zum politischen Hintergrund des Verfahrens und zahlreichen Rügen gegen die unsachliche Verhandlungsführung von Richterin Ahle. Nach 5 Stunden harten juristischen Schlagabtauschs und einem Befangenheitsantrag, wurde der Prozess auf den 14. Februar, 9:00 Uhr, vertagt.

Anklagebank

Eichhoernchen Mit einer Kletteraktion, politischen Sprechchören und Sambarythmen wurde heute vor dem Amtsgericht Potsdam ein Prozess gegen vier CastorgegnerInnen fortgeführt. Gegenstand der Verhandlung ist eine Kletteraktion mit Bannern bei Lüneburg gegen den Castortransport nach Gorleben im Jahr 2008. Die vier Robin-Wood-AktivistInnen haben Einspruch gegen Bußgelder in Höhe von jeweils 500 Euro eingelegt. Die Verteidigung prägte den heutigen Prozesstag mit bewegenden Erklärungen der Betroffenen zum politischen Hintergrund des Verfahrens und zahlreichen Rügen gegen die unsachliche Verhandlungsführung von Richterin Ahle. Nach 5 Stunden harten juristischen Schlagabtauschs und einem Befangenheitsantrag, wurde der Prozess auf den 14. Februar, 9:00 Uhr, vertagt.

Anklagebank

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Wieder ein Uranschiff in Hamburg

Presseerklärung der Antiatom Gruppe SAND 23.01.2012

Keine Atomtransporte durch Hamburg und anderswo!

Wir haben mit einer Mahnwache am 23.1.12 seit 6:15 Uhr an der Ausfahrt des Burchardkais beim HHLA Gelände gegen den stattgefunden Atomtransport protestiert (Waltershofer Damm).

Am Mo. 23.1.12 um ca. 6:30 Uhr hat das Schiff die ‘Kapitan Yakovlev’ der russischen Reederei Northern Shipping Company (NSC) im Hamburger Hafen am Athabaskakai angelegt.
Der Atomstoff wurde von dem Schiff auf LKWs verladen und es verließen 8 LKW Transporter mit Uranhexafluorid den Burchardkai von 8:56 bis 9:09 Uhr in Richtung Autobahn A7. Die UN Gefahrstoffkennzeichnung lautete: 78 -2978 . Der Transport wurde durch die bremer Firma Kieserling durchgeführt.

Presseerklärung der Antiatom Gruppe SAND 23.01.2012

Keine Atomtransporte durch Hamburg und anderswo!

Wir haben mit einer Mahnwache am 23.1.12 seit 6:15 Uhr an der Ausfahrt des Burchardkais beim HHLA Gelände gegen den stattgefunden Atomtransport protestiert (Waltershofer Damm).

Am Mo. 23.1.12 um ca. 6:30 Uhr hat das Schiff die ‘Kapitan Yakovlev’ der russischen Reederei Northern Shipping Company (NSC) im Hamburger Hafen am Athabaskakai angelegt.
Der Atomstoff wurde von dem Schiff auf LKWs verladen und es verließen 8 LKW Transporter mit Uranhexafluorid den Burchardkai von 8:56 bis 9:09 Uhr in Richtung Autobahn A7. Die UN Gefahrstoffkennzeichnung lautete: 78 -2978 . Der Transport wurde durch die bremer Firma Kieserling durchgeführt.

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CastorgegnerInnen in Potsdam vor Gericht (Ankündigung von Robin Wood)

Eine Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem Castorprozess am 26 Januar 2012 vorm Amtsgericht Postsdam

Nota:  Bericht zum ersten Verhandlungstag am 1. August 2011 ;  Hintergründe zum Prozess


Prozess-Termin: Donnerstag, 26. Januar 2012 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 215 
bild

Am kommenden Donnerstag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 500 Euro haben die Betroffenen Einspruch eingelegt. Der Prozess soll am Donnerstag wieder aufgenommen werden, nachdem er am 1. August 2011 nach zwei Stunden unterbrochen werden musste – das zahlreich erschienene Publikum und die gut vorbereiteten AktivistInnen hatten Richterin Ahle überrascht, die offenbar auf einen langen, politischen Prozess nicht eingestellt war.

Eine Pressemitteilung von Robin Wood zu unserem Castorprozess am 26 Januar 2012 vorm Amtsgericht Postsdam

Nota:  Bericht zum ersten Verhandlungstag am 1. August 2011 ;  Hintergründe zum Prozess


Prozess-Termin: Donnerstag, 26. Januar 2012 um 9:30 Uhr, Amtsgericht Potsdam, Saal 215 
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Am kommenden Donnerstag werden in Potsdam vier ROBIN WOOD-AktivistInnen wegen einer Kletteraktion gegen den CASTOR-Transport nach Gorleben im Jahr 2008 vor Gericht stehen. Ihnen wird eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Gegen die Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 500 Euro haben die Betroffenen Einspruch eingelegt. Der Prozess soll am Donnerstag wieder aufgenommen werden, nachdem er am 1. August 2011 nach zwei Stunden unterbrochen werden musste – das zahlreich erschienene Publikum und die gut vorbereiteten AktivistInnen hatten Richterin Ahle überrascht, die offenbar auf einen langen, politischen Prozess nicht eingestellt war.

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Justizabsurdum "Erzwingungshaft"

Karsten sitzt seit Montag und voraussichtlich bis kommenden Montag in der JVA Lüneburg wegen nicht bezahltem Bußgeld in Erzwingungshaft ein, er wurde nach Schluss der Verhandlung im sogenannten Keksprozess von EPHK Vietgen (der im Prozess als Zeuge auftritt) verhaftet. Die Nachricht hat die Runde gemacht und viele Fragen aufgeworfen. Meine eigene Verhaftung die zuvor während der Gerichtsverhandlung gegen Karsten erfolgte, wurde im gleichen Zug in Medienberichten erwähnt. Es hieß ebenfalls Erzwingungshaft – die Rechtsgrundlage war aber eine andere als bei Karsten.

Ich versuche hier die Hintergründe beider Verhaftungen für nicht rechtskundigen verständlich zu machen. Das klingt nach Realsatire. Justizabsurdum pur!

Karsten sitzt seit Montag und voraussichtlich bis kommenden Montag in der JVA Lüneburg wegen nicht bezahltem Bußgeld in Erzwingungshaft ein, er wurde nach Schluss der Verhandlung im sogenannten Keksprozess von EPHK Vietgen (der im Prozess als Zeuge auftritt) verhaftet. Die Nachricht hat die Runde gemacht und viele Fragen aufgeworfen. Meine eigene Verhaftung die zuvor während der Gerichtsverhandlung gegen Karsten erfolgte, wurde im gleichen Zug in Medienberichten erwähnt. Es hieß ebenfalls Erzwingungshaft – die Rechtsgrundlage war aber eine andere als bei Karsten.

Ich versuche hier die Hintergründe beider Verhaftungen für nicht rechtskundigen verständlich zu machen. Das klingt nach Realsatire. Justizabsurdum pur!

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Der Prozess geht uns auf den Keks ! Akte eins einer Berufungsverhandlung

transpi« Gerichte sind zu Essen da – Kriminalisierung geht uns auf dem Keks » stand heute früh auf einem Transparent zum Auftakt einer Berufungsverhandlung vor dem lüneburger Landgericht. Vorbeilaufende PassantInnen konnten kaum glauben, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung von « containern » bejaht. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

NB: Karsten wurde nach der Verhandlung am Montag durch die Polizei verhaftet und für 7 Tage in « Erzwingungshaft » genommen (JVA Lüneburg bis zum 16.1.2012). Mehr dazu


transpi« Gerichte sind zu Essen da – Kriminalisierung geht uns auf dem Keks » stand heute früh auf einem Transparent zum Auftakt einer Berufungsverhandlung vor dem lüneburger Landgericht. Vorbeilaufende PassantInnen konnten kaum glauben, dass die Staatsanwaltschaft das öffentliche Interesse an der Verfolgung von « containern » bejaht. Dem Angeklagten Karsten Hilsen wird vorgeworfen, im Sommer 2010 das Gelände der Konditorei Scholze durch ein offenes Tor betreten und dort abgelaufene Kekse aus einem Müllcontainer entnommen (« containert ») zu haben.

NB: Karsten wurde nach der Verhandlung am Montag durch die Polizei verhaftet und für 7 Tage in « Erzwingungshaft » genommen (JVA Lüneburg bis zum 16.1.2012). Mehr dazu


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Vom Baum in den Bau – Mein K(n)astor-Transport in der JVA Preungesheim

Ich bin jetzt ans der Ende meiner Serie « mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim » angelangt. Anlass war eine Kletteraktion (unsere Aktionsgruppe heißt Fuldatalsperre) gegen den Castortransport nach Gorleben im November 2011 und meine anschließende Festnahme sowie mein 3-tägiger Aufenthalt im Gefängnis. Ich habe eine Art Tagebuch geführt und gebe hier einen Überblick über die inzwischen veröffentlichten Texte (insgesamt 8 Tagebuchbeiträge und ein Fazit):

* Teil IBrutale Landung im Gefängnis

* Teil IICastorprotest hoch in den Bäumen

* Teil IIIKontaktsperre und Hintergrund meiner Festnahme

* Teil IVJustiztheater um das gefährliche Eichhörnchen

* Teil VKnast-Verwaltungsabsurdum und Solidarität von Draußen

* Teil VIVorauseilender Gehorsam – niX für mich – Eichhörnchen bringt im Knast einiges durcheinander

* Teil VIIDas Mythos der Resozialisierung

* Teil VIIIgeschlossener / offener Vollzug, ich blicke nicht wirklich durch…

* FazitGezeichnet aber gestärkt! Sowohl in meiner politischen Überzeugung als auch im Umgang mit Repressiondiesen Beitrag habe ich zwei Wochen nach meiner Entlassung aus dem Gefängnis geschrieben

Ich bin jetzt ans der Ende meiner Serie « mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim » angelangt. Anlass war eine Kletteraktion (unsere Aktionsgruppe heißt Fuldatalsperre) gegen den Castortransport nach Gorleben im November 2011 und meine anschließende Festnahme sowie mein 3-tägiger Aufenthalt im Gefängnis. Ich habe eine Art Tagebuch geführt und gebe hier einen Überblick über die inzwischen veröffentlichten Texte (insgesamt 8 Tagebuchbeiträge und ein Fazit):

* Teil IBrutale Landung im Gefängnis

* Teil IICastorprotest hoch in den Bäumen

* Teil IIIKontaktsperre und Hintergrund meiner Festnahme

* Teil IVJustiztheater um das gefährliche Eichhörnchen

* Teil VKnast-Verwaltungsabsurdum und Solidarität von Draußen

* Teil VIVorauseilender Gehorsam – niX für mich – Eichhörnchen bringt im Knast einiges durcheinander

* Teil VIIDas Mythos der Resozialisierung

* Teil VIIIgeschlossener / offener Vollzug, ich blicke nicht wirklich durch…

* FazitGezeichnet aber gestärkt! Sowohl in meiner politischen Überzeugung als auch im Umgang mit Repressiondiesen Beitrag habe ich zwei Wochen nach meiner Entlassung aus dem Gefängnis geschrieben

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