Prozessbeobachtung gestern in Lingen… ein ausführlicherer Artikel folgt in der Zeitschrift GWR in den kommenden Wochen. Hier schon mal die PM der Soligruppe.
Am Dienstag, 25.10.2016, fand der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin vor dem Amtsgericht Lingen statt. Verhandelt wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die Angeklagte soll sich im Rahmen einer Sitzblockade an der Brennelementefabrik mit ihren Nachbarinnen untergehakt haben. Der Prozess dauert schon über drei Jahre und endete vorläufig mit einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit.
Im Sommer 2013 blockierten ca. 50 Atomkraftgegner*innen die Zufahrt zur Brennelemetefabrik der Firma ANF/ Areva. Infolge einer Räumung durch die Polizei sahen sich die Teilnehmenden mit zahlreichen Gerichtsverfahren konfrontiert. Verurteilt werden konnte niemand; alle Verfahren sind eingestellt.
Nur in diesem Fall versuchte die Staatsanwaltschaft auch gestern weiter, ihre Vorwürfe durchzusetzen, trotz der Tatsache, dass es sich vorliegend – wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung selbst zugeben musste – um einen Bagatellfall handelte. Die Atomkraftgegnerin stand vor Gericht, weil ein erstes freisprechendes Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin durch das Oberlandesgericht aufgehoben worden war. Einer Verfahrenseinstellung stimmte diese nicht zu, obwohl auch die Verfahren der Sitznachbar*innen mit Freispruch oder Einstellung auf Staatskosten endeten. Auch gestern ließ sich keine strafbare Widerstandshandlung der Angeklagten nachweisen, sodass die Angeklagte von diesem Vorwurf freigesprochen wurde.
Prozessbeobachtung gestern in Lingen… ein ausführlicherer Artikel folgt in der Zeitschrift GWR in den kommenden Wochen. Hier schon mal die PM der Soligruppe.
Am Dienstag, 25.10.2016, fand der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin vor dem Amtsgericht Lingen statt. Verhandelt wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, die Angeklagte soll sich im Rahmen einer Sitzblockade an der Brennelementefabrik mit ihren Nachbarinnen untergehakt haben. Der Prozess dauert schon über drei Jahre und endete vorläufig mit einem Bußgeld für eine Ordnungswidrigkeit.
Im Sommer 2013 blockierten ca. 50 Atomkraftgegner*innen die Zufahrt zur Brennelemetefabrik der Firma ANF/ Areva. Infolge einer Räumung durch die Polizei sahen sich die Teilnehmenden mit zahlreichen Gerichtsverfahren konfrontiert. Verurteilt werden konnte niemand; alle Verfahren sind eingestellt.
Nur in diesem Fall versuchte die Staatsanwaltschaft auch gestern weiter, ihre Vorwürfe durchzusetzen, trotz der Tatsache, dass es sich vorliegend – wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft in der Verhandlung selbst zugeben musste – um einen Bagatellfall handelte. Die Atomkraftgegnerin stand vor Gericht, weil ein erstes freisprechendes Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft hin durch das Oberlandesgericht aufgehoben worden war. Einer Verfahrenseinstellung stimmte diese nicht zu, obwohl auch die Verfahren der Sitznachbar*innen mit Freispruch oder Einstellung auf Staatskosten endeten. Auch gestern ließ sich keine strafbare Widerstandshandlung der Angeklagten nachweisen, sodass die Angeklagte von diesem Vorwurf freigesprochen wurde.
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