Nach Ankettaktion gegen Lieferung an Pannen-AKW Krümmel: Prozess gegen Karsten

Am Montag, den 04.04.2011 um 14:30 Uhr muss sich der Lüneburger Anti-Atom-Aktivist Karsten Hilsen u.a. wegen Nötigung und Widerstand vor dem Amtsgericht Schwarzenbek verantworten.
Ihm war es am 30.03.2010 mit weiteren AktivistInnen gelungen, den 600 Tonnen schweren Trafotransport zum AKW Krümmel mit einer Ankettaktion kurz vor seinem Ziel zu stoppen.
Bei einer weiteren Protestversammlung wenige Monate später war der Aktivist und seine Gruppe präventiv von der Polizei in Gewahrsam genommen worden.

Am Montag, den 04.04.2011 um 14:30 Uhr muss sich der Lüneburger Anti-Atom-Aktivist Karsten Hilsen u.a. wegen Nötigung und Widerstand vor dem Amtsgericht Schwarzenbek verantworten.
Ihm war es am 30.03.2010 mit weiteren AktivistInnen gelungen, den 600 Tonnen schweren Trafotransport zum AKW Krümmel mit einer Ankettaktion kurz vor seinem Ziel zu stoppen.
Bei einer weiteren Protestversammlung wenige Monate später war der Aktivist und seine Gruppe präventiv von der Polizei in Gewahrsam genommen worden.

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Eingestellt: Prozess gegen Kletteraktivistin nach luftigem Protest gegen Urantransport in MS

Am 27. April 2009 demonstrierte Kletteraktivistin Cécile Lecomte zum dritten Mal mit Einsatz von Klettertechnik in luftiger Höhe oberhalb der Bahnlinie Gronau-Münster gegen die gefährliche Verschiebung von Atommüll quer durch Europa und die Welt. « aus dem Sinn und aus den Augen, das ist doch eine Täuschung. Es gibt weltweit keine Lösung zum Atommüllproblem » erklärte die Aktivistin damals. Mit ihrer Abseilaktion an der Autobahnbücke bei Münster-Häger wollte sie die Öffentlichkeit auf die Gefahren der Atomindustrie aufmerksam machen und die Menschen zum Handeln bewegen. Was ihr auch gelang: Der Atommülltransport fuhr nach Pierrelatte in Frankreich. Dies wurde damals erst durch die Aktion des Eichhörnchens, wie Céciles Spitzname lautet, und die daraufhin folgenden Nachfragen von Journalisten bekannt (1).

Die Münsteraner Staatsanwaltschaft wollte der Aktivistin den Prozess machen.

Am 27. April 2009 demonstrierte Kletteraktivistin Cécile Lecomte zum dritten Mal mit Einsatz von Klettertechnik in luftiger Höhe oberhalb der Bahnlinie Gronau-Münster gegen die gefährliche Verschiebung von Atommüll quer durch Europa und die Welt. « aus dem Sinn und aus den Augen, das ist doch eine Täuschung. Es gibt weltweit keine Lösung zum Atommüllproblem » erklärte die Aktivistin damals. Mit ihrer Abseilaktion an der Autobahnbücke bei Münster-Häger wollte sie die Öffentlichkeit auf die Gefahren der Atomindustrie aufmerksam machen und die Menschen zum Handeln bewegen. Was ihr auch gelang: Der Atommülltransport fuhr nach Pierrelatte in Frankreich. Dies wurde damals erst durch die Aktion des Eichhörnchens, wie Céciles Spitzname lautet, und die daraufhin folgenden Nachfragen von Journalisten bekannt (1).

Die Münsteraner Staatsanwaltschaft wollte der Aktivistin den Prozess machen.
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Lubmin: CastorgegnerInnen bespizelt und festgenommen – Klagen eingereicht

Die Meldungen über eine atomare Katastrophe in Japan reißen nicht ab und geben AtomkraftgegnerInnen, die seit Jahrzehnten vor der täglichen Gefahr eines GAU warnen recht. Seitens der Regierenden wird zögerlich reagiert und über Abschaltungen von einigen wenigen Atomanlagen diskutiert, als ob die Gefahr erst durch die aktuelle Katastrophe bekannt geworden wäre. Auch wenn viele AtomkraftgegnerInnen sich über die neu entfachte Debatte um Atomkraft freuen dürfen, ist Euphorie längst nicht angesagt. Denn ausgerechnet die Menschen, die sich für eine atomkraftfreie Welt einsetzen, werden vom Atomstaat seit Jahren bekämpft. Wie der Fall einer kleinen Gruppe CastorgegnerInnen der Umweltorganisation Robin Wood in Lubmin es zeigt.

Die Meldungen über eine atomare Katastrophe in Japan reißen nicht ab und geben AtomkraftgegnerInnen, die seit Jahrzehnten vor der täglichen Gefahr eines GAU warnen recht. Seitens der Regierenden wird zögerlich reagiert und über Abschaltungen von einigen wenigen Atomanlagen diskutiert, als ob die Gefahr erst durch die aktuelle Katastrophe bekannt geworden wäre. Auch wenn viele AtomkraftgegnerInnen sich über die neu entfachte Debatte um Atomkraft freuen dürfen, ist Euphorie längst nicht angesagt. Denn ausgerechnet die Menschen, die sich für eine atomkraftfreie Welt einsetzen, werden vom Atomstaat seit Jahren bekämpft. Wie der Fall einer kleinen Gruppe CastorgegnerInnen der Umweltorganisation Robin Wood in Lubmin es zeigt.
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Urteilsspruch im Prozess gegen Atomkraftgegnerin in Dannenberg

Im seit August 2010 andauernden endlosen Prozess gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte ist am 21.3., den zwölften Verhandlungstag (im zweiten Prozessanlauf) das Urteil vor dem Dannenberger Amtsgericht gefallen. Hintergrund war eine Versammlung am Atommüllzwischenlager Gorleben im Sommer 2008.

Weil sie für wenigen Minuten im Laufe einer Demonstration durch den Zaun des Atommüllzwischenlagers Gorleben durchschlüfpte,wurde die Aktivistin zu 20 Tagessätze à 10 Euro verurteilt – im ursprünglichen Strafbefehl ging es um 40 Tagessätze. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter wurde sie dagegen nicht verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte am 9. Verhandlungstag ihre zu diesem Punkt Anklage zurückgezogren, als die Angeklagte durch Vernehmungen Beweisanträge Zweifel an der Rechtmäßigkeit des damaligen Polizeieinsatzes gegen sie wecken konnte. Die politische Bedeutung des Prozess konnte Richter Stärk nicht ignorieren. „Bei den Gorleben Angelegenheiten ist das immer ein Grenzpfad“ merkte er in seiner mündlichen Urteilsbegründung an.

Im seit August 2010 andauernden endlosen Prozess gegen die Umweltaktivistin Cécile Lecomte ist am 21.3., den zwölften Verhandlungstag (im zweiten Prozessanlauf) das Urteil vor dem Dannenberger Amtsgericht gefallen. Hintergrund war eine Versammlung am Atommüllzwischenlager Gorleben im Sommer 2008.

Weil sie für wenigen Minuten im Laufe einer Demonstration durch den Zaun des Atommüllzwischenlagers Gorleben durchschlüfpte,wurde die Aktivistin zu 20 Tagessätze à 10 Euro verurteilt – im ursprünglichen Strafbefehl ging es um 40 Tagessätze. Wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamter wurde sie dagegen nicht verurteilt, die Staatsanwaltschaft hatte am 9. Verhandlungstag ihre zu diesem Punkt Anklage zurückgezogren, als die Angeklagte durch Vernehmungen Beweisanträge Zweifel an der Rechtmäßigkeit des damaligen Polizeieinsatzes gegen sie wecken konnte. Die politische Bedeutung des Prozess konnte Richter Stärk nicht ignorieren. „Bei den Gorleben Angelegenheiten ist das immer ein Grenzpfad“ merkte er in seiner mündlichen Urteilsbegründung an.

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