Am 14. März hätte die Klage von Umweltaktivistin Cécile Lecomte gegen die Berliner Polizei verhandelt werden sollen. Der Termin wurde jedoch in letzter Minute von Gericht abgesagt, weil die Beklagte, das Berliner Polizeipräsidium, eine Erklärung angekündigt hat, womit es die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen gegen die als Eichhörnchen bekannte Kletteraktivistin anerkennt. Das Klageverfahren wäre somit beendet.
Update: 24.4.2013: Schreiben der Polizei, die die Maßnahme für rechtswidrig erkennt.
Das Verfahren steht im Zusammenhang mit Demonstrationen im Rahmen des Protestes gegen eine Tagung des Atomforums am 17. Mai 2011 im Kongresszentrum in der Nähe vom Alexander Platz.
Die Atomkatastrophe von Fukushima war im Mai 2011 in aller Munde. Doch der Protest gegen die Atomkraft in Sichtweite einer Tagung der Atomlobby war nicht gern gesehen. Kletteraktivistin Cécile Lecomte wurde festgenommen, als sie ein Transparent in Sichtweite des Kongresses an zwei Laternen aufhängen versuchte. Gegen diese Festnahme und den anschließenden Platzverweis richtete sich ihre Klage.
„Bei meiner Festnahme erläuterte ich, die Polizeimaßnahmen seinen rechtswidrig, Versammlungen dürfe man nicht einfach so sprengen. Der Einsatzleiter erklärte daraufhin, es sei ihm egal, ich könne ja im Nachhinein klagen aber wenn ich jetzt gegen den Platzverweis verstoße würde er meine Ingewahrsamnahme bis zum Ende des Kongresses anordnen.“ Erläutert die rechtskundige Aktivistin. „Ich habe geklagt – und nun Recht bekommen – wieder einmal wurde festgestellt, dass die Polizei sich um Grundrechte nicht schert und nicht einmal das Polizeigesetz richtig anwenden kann – oder will. Konsequenzen hat es für die Verantwortlichen jedoch nicht. Menschenrechtsverletzungen haben bei der Polizei System.“
Im schriftlichen Verfahren rechtfertigte das Polizeipräsidium die Handlung der Beamten. Bereits im Mai 2012 wies das Gericht das Polizeipräsidium darauf hin, dass die Klage Aussicht auf Erfolg habe. Es sei fraglich, inwiefern das Anbringen eines Transparentes eine Gefahr für das „Atomforum“ begründen könne. Das Polizeipräsidium zeigte jedoch keine Einsicht.
Dies verleitete den Anwalt der Aktivistin zu einer scharfen kritischen Bemerkung an die Adresse der Behörde „Die renitente Uneinsichtigkeit des Beklagten hinsichtlich der rechtsstaatlichen, verfassungsrechtlichen und menschenrechtlichen Grundlagen der Tätigkeit seiner Beamten ist auffällig und bemerkenswert.“
Zehn Monate später gibt nun das Polizeipräsidium die Rechtswidrigkeit der polizeilichen Maßnahmen gegen die Aktivistin zu. Eine weitere Entscheidung steht aus. Cécile Lecomte wehrt sich gegen eine weitere Festnahme am Tag darauf, den 18. Mai 2011. Das Kreidemalen in Sichtweite der Tagung des Atomforums, wollte die Polizei unterbinden. Ob Kreidemalen geeignet ist, das „Atomforum zu gefährden“?
„Die Festnahmen hätte ich sicherlich verhindern können, indem ich mich fügsam verhalten hätte. Aber nein, mein Gewissen sagt mir, den Willkür muss ich mir nicht einfach so ohne Protest gefallen lassen. Die Vorgänge zeigen, dass Atomkraft und Grundrechte nicht vereinbar sind.“ So Céciles Fazit.
Dokumente
– Video zur Festmahme wegen Kreidemalen am 18.5.2011 (Bald online)
– Klage gegen den Platzverweis vom 17.5.2013
– Klage gegen den Platzverweis vom 18.5.2013
– Der Hinweis de Gerichtes von Mai 2012
– Eine Stellungnahme der Polizei, eine Stellungnahme eines Beteiligten Polizeibeamten
– Maßnahme war Rechtswidrig,Erklärung der Polizei vom 17. April 2013
Weil Rechbruch bei der Polizei System hat, hier einige weitere Beispiele, die ich dokumentiert habe und mich betreffen:
– Gewahrnahme nach Urantansport-Stopp war Rechtswidrig (OVG Münster)
– Mal wieder ein rechtswidriger Gewahrsam (Lubmin Castor)
– MEK-Bespitzelung war rechtswidrig (VG Lüneburg)
– Käfighaltung und Fesseln am Gitter in Göttingen war rechtswdrig
– Grundrechte niX da in der JVA Preungesheim (OLG Frankfurt)
– rechtswidriger Gewahrsam nach Fassadenkletterei (OLG Frankfurt)
– Gewahrsam nach Castorstopp rechtswidrig (AG Lüneburg)
– und das sind nur ein paar Beispiele…
Presse zum Verfahren