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Eichhörnchen gegen die JVA Preungesheim: Etappensieg vorm OLG

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda durch die Gruppe Fuldatalsperre wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011, verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht. Grund dafür war eine Ordnungstrafe, die die Aktivistin sich aus Gewissensgründen weigerte zu zahlen.

In ihrem Tagebuch « mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim“ hat Cécile, die den Spitznamen Eichhörnchen trägt, ihre Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Preungesheim geschildert. Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte sie nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer beim Landgericht Frankfurt ein.

Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda durch die Gruppe Fuldatalsperre wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011, verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht. Grund dafür war eine Ordnungstrafe, die die Aktivistin sich aus Gewissensgründen weigerte zu zahlen.

In ihrem Tagebuch « mein K(n)astortransport in der JVA Preungesheim“ hat Cécile, die den Spitznamen Eichhörnchen trägt, ihre Erfahrungen in der Justizvollzugsanstalt Preungesheim geschildert. Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte sie nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer beim Landgericht Frankfurt ein.

Eine Anhörung vor dem Landgericht Frankfurt im August 2012 endete mit einem Eklat: die Klägerin lehnte den zuständigen Richter als befangen an, weil dieser die Beweisaufnahme auf einen einzigen Punkt beschränkte und Fragen an einem Zeugen untersagte. Später stellte das Landgericht in einem Beschluss fest, die Klägerin habe kein Feststellungsinteresse, ihre Klage wurde zurückgewiesen. Bei einem Gefängnisaufenthalt von nur drein Tagen könne von schwerwiegenden Grundrechtseingriffen nicht die Rede sein.

Das Oberlandesgericht Frankfurt ließ nun die vom Verteidiger der Klägerin Tronje Döhmer eingelegte Rechtsbeschwerde „zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung“ in mehreren Punkten zu. Der Klägerin steht ein Anspruch auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Vollzugsandlungen grundsätzlich zu. Das Verfahren wurde nun zur Entscheidung in der Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

Das Landgericht wird nun darüber entscheiden müssen, ob die Wegnahme von selbst mitgebrachten Bücher, Plüschtiere und Kleidungen – angeblich aus Sicherheitsgründen -, zulässig war. „Die Möglichkeit eines willkürlichen Versagens [kommt] durchaus in Betracht“ schreibt das Oberlandesgericht in seinem Beschluss vom 5.2.2013.

Auch die Rechtsmäßigkeit der durch die JVA Preungesheim gegen die Aktivistin verhängte Kontaktsperre wird im Beschluss angezweifelt. Die JVA hatte der Aktivistin erst am Dritten Tag ihren Inhaftierung gestattet, ihren Anwalt und ihren Freund zu benachrichtigen. Der Anwalt dürfte ihrer Mandantin nicht sprechen, weil es Wochenende sei, so die Begründung der Anstalt. Die Anstalt fühlte sich nicht dazu verpflichtet, elementare Grundrechte am Wochenende einzuhalten.

„Nach dem Sachvortrag der Antragstellerin [kommt] die Möglichkeit einer gewichtigen Verletzung des Rechts auf Gesundheit (Schlafentzug) in Betracht“ Schreibt weiter das Gericht im Bezug auf die Durchführung von stündlichen nächtlichen Kontrollen unter Einschaltung des Lichtes bis zum Aufwachen. Es hätte bereits bei der Aufnahme der Aktivistin eine anstaltärztliche Untersuchung durchgeführt werden müssen. Dabei hätte festgestellt werden können, ob Suizidgefahr bestehe. Stattdessen war die Anstalt pauschal von Suizidgefahr ausgegangen. An einem Wochenende finde keine ärztliche Untersuchung statt, so die Begründung. Genau aus diesem Grund waren der an schwerem Rheuma erkrankten Aktivistin ihre Rheumatabletten verweigert worden. Ob sie diese einnehmen dürfe, könne erst bei einer ärztlichen Untersuchung an einem Werktag festgestellt werden – ihr Schwerbehindertenausweis half ihr dabei nicht, ihre Interessen durchzusetzen. Das Oberlandesgericht befand aber, dass die Klägerin keine gravierende Beeinträchtigung ihres Grundrechtes auf körperliche Integrität dargelegt habe.

Cécile nimmt Stellung zu Beschluss des Oberlandesgerichtes: „Ich sehe den Beschluss als Etappensieg an, auch wenn ich nicht in allen Punkten Recht bekommen habe. Menschen, die eingesperrt werden, stehen in einem Abhängigkeitsverhältnis zu der Justizvollzugsanstalt und der Willkür ausgeliefert. Nur die wenigen Menschen sind in der Lage, auf diese Missstände aufmerksam machen. Die hier im Raum stehenden Grundrechtsverletzungen gehören jedoch zum Alltag eines Gefängnissystems, das mehr Probleme schafft als löst. Aus den Augen aus dem Sinn sind die Menschen im Gefängnis. Doch, dass ist wie beim Atommüll eine – schneinbar – einfache Lösung die keine ist! So sind gesellschaftliche Probleme und Auseinandersetzungen nicht zu lösen!“

Eichhörnchen, 15.2.2013

Hintergrundinformationen:

  • Das K(n)astor-Tagebuch der Aktivistin

  • Die Verhandlung in erster Instanz vor dem Landgericht

  • Der Beschluss vom OLG (jpeg)

Auteur Publié le 15 février 2013Catégories Pressemitteilungen - communiqués

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