Gleich drei (Castor)Prozesse auf ein Mal

Klettern gefährdet den (Atom)Staat – gleich drei Prozesse auf ein mal gegen Kletteraktivistin in Potsdam

kanalbruecke

Prozesstermin:  10. Dezember 2012 – 10:00 Uhr – Amtsgericht Potsdam Jägerallee 10 -12 ; Saal 21

Am 10. Dezember 2012 muss sich die als Eichhörnchen bekannten Kletterkünstlerin Cécile Lecomte für drei politische Kletteraktionen gegen Castortransporte und einem Naziaufmarsch vor Gericht verantworten. Die Aktionen fanden im Jahre 2008 und 2009 in Lüneburg statt. Vor Gericht steht die Aktivistin aber in Potsdam, weil sie Einspruch gegen von der Bundespolizei verhängten Bußgelder in Höhe von 100 bis 500 Euro eingelegt hat.

Ob auf Brücken über der CASTOR-Strecke oder auf dem Bahnhofsdach gegen einen Naziaufmarsch; die Aktivistin ist meist mit spektakulären Aktionen luftiger Höhe dabei „Ich will mit meinen Aktionen aufrütteln, Menschen zum Nachdenken bringen – und Sand im Getriebe sein.“ erklärt die Aktivistin ihre Motivation.

Immer wieder beschäftigt ihre ungewöhnliche Art des demonstrierens die Gerichte.

Klettern gefährdet den (Atom)Staat – gleich drei Prozesse auf ein mal gegen Kletteraktivistin in Potsdam

kanalbruecke

Prozesstermin:  10. Dezember 2012 – 10:00 Uhr – Amtsgericht Potsdam Jägerallee 10 -12 ; Saal 21

Am 10. Dezember 2012 muss sich die als Eichhörnchen bekannten Kletterkünstlerin Cécile Lecomte für drei politische Kletteraktionen gegen Castortransporte und einem Naziaufmarsch vor Gericht verantworten. Die Aktionen fanden im Jahre 2008 und 2009 in Lüneburg statt. Vor Gericht steht die Aktivistin aber in Potsdam, weil sie Einspruch gegen von der Bundespolizei verhängten Bußgelder in Höhe von 100 bis 500 Euro eingelegt hat.

Ob auf Brücken über der CASTOR-Strecke oder auf dem Bahnhofsdach gegen einen Naziaufmarsch; die Aktivistin ist meist mit spektakulären Aktionen luftiger Höhe dabei „Ich will mit meinen Aktionen aufrütteln, Menschen zum Nachdenken bringen – und Sand im Getriebe sein.“ erklärt die Aktivistin ihre Motivation.

Immer wieder beschäftigt ihre ungewöhnliche Art des demonstrierens die Gerichte.

Bei Ordnungswidrigkeiten gilt das Opportunitätsprinzip. Die Behörde kann, muss aber nicht verfolgen. Angesichts dessen, dass die Aktionen bis zu vier Jahren zurück liegen und der Aufwand, seine Rechte wahr zu nehmen, dadurch erhört wird, dass in Potsdam verhandelt wird, wäre eine Einstellung des Verfahrens nahe liegend. Hinzu kommt, dass die Polizei bereits das Mittel der rechtswidrigen Ingewahrsamnahme als Ersatzbestrafung eingesetzt hat: Die Ingewahrsamnahme der Aktivistin nach der Protestaktion gegen den Naziaufmarsch auf dem Bahnhofsdach in April 2009 erklärte das Amtsgericht Lüneburg für rechtswidrig.

Die Umweltaktivistin hält die Verfolgung für politisch motiviert. „ Die Betroffene zeigt sich nach wie vor uneinsichtig“ schreibt die Bußgeldbehörde in der Akte.

Cécile Lecomte dazu: „ Das ist ein Gesinnungsprozess, wenn von mir verlangt wird, mein politisches Engagement aufzugeben. Ich werde nicht wegen einer Handlung angeklagt, sondern auf Grund meiner politischen Einstellung. Ich weiß aber wofür ich stehe und werde meine Handlungen vor Gericht verteidigen. Ziviler Ungehorsam ist ein wichtiger Bestandteil sozialer Bewegungen – wir schreiben Geschichte!“

Termin: 10. Dezember 2012 – 10:00 Uhr – Amtsgericht Potsdam Jägerallee 10 -12 ; Saal 21

Zu den Kletteraktion, die Gegenstand des Prozesses sind: