HH: Erfolgreich gegen Bußgeld gewehrt

vorm Gericht

Ein Kommentar vom Eichhörnchen

Großzügige zwei Stunden hatte Richterin Eisermann für die Hauptverhandlung gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte eingeräumt – für eine Verurteilung reichte es aber nicht. Die Aktivistin wehrte sich erfolgreich gegen ein Bußgeld in Höhe vom 250 Euro wegen einer Protestaktion gegen Vattenfall im Jahr 2012. Das Verfahren wurde auf Staatskosten eingestellt.

(Bilder: Privat/Robin Wood, Verwendung frei)

vorm Gericht

Ein Kommentar vom Eichhörnchen

Großzügige zwei Stunden hatte Richterin Eisermann für die Hauptverhandlung gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte eingeräumt – für eine Verurteilung reichte es aber nicht. Die Aktivistin wehrte sich erfolgreich gegen ein Bußgeld in Höhe vom 250 Euro wegen einer Protestaktion gegen Vattenfall im Jahr 2012. Das Verfahren wurde auf Staatskosten eingestellt.

(Bilder: Privat/Robin Wood, Verwendung frei)

Der Tag begann mit einer kurzen Soli-Kundegebung vor dem Gerichtsgebäude. Die Demonstrierenden machten ihr Anliegen mit Kreidesprüchen und Transparenten bemerkbar. „Vattenfall = Kohle und Atom“ war auf der Gerichtstreppe lesen. Ein Verantwortlicher des Landgerichts vertrat die Meinung, er habe das Hausrecht, Meinungsäußerungen vorm Gebäude habe er nicht zu dulden. Daraufhin erklomm eine Aktivistin eine Laterne außerhalb des Gerichtsgeländes am Straßenrand und zeigte ein Transparent – dies wurde schließlich geduldet.

Vrom Gericht

Die Auseinandersetzung vor dem Gerichtsgebäude war aber nur ein kleiner Vorgeschmack der darauf folgenden Verhandlung.

Zu Beginn der Verhandlung verlangte die Betroffene lautstark nach ihrem Laptop, den sie für ihre Verteidigung benötige, darin befänden sich Prozessunterlagen. Richterin Eisermannn erklärte, elektronische Geräte dürfen nur Rechtsanwälte mit sich führen. Die Betroffene, die sich mit der Unterstützung eines Freundes als Laienverteidiger (§138II StPO) selbst verteidigte, wertete dies als Ungleichbehandlung zwischen anwaltlich vertretenen Betroffenen und Personen, denen das Geld für die Bezahlung eines Rechtsanwaltes fehle. Dies sei kein faires Verfahren. Die Richterin gab schließlich nach. Nach einem weiteren Streit um den der Betroffenen zugewiesenen Platz im Gerichtssaal – sie setzte durch, an einem Platz sitzen zu dürfen, der einen Blick in Richtung aller Prozessbeteiligten ermöglicht -, konnte die Verhandlung inhaltlich beginnen.

Cécile äußerte sich zu den politischen Umständen der damaligen Aktion und des Gerichtsverfahrens.

Dabei halte ich die Verfolgung gegen meine Person von vorne rein für politisch motiviert: Wo ist bitteschön das „öffentliche Interesse“ an der Verfolgung einer friedlichen plakativen Aktion? Wiegen Art 8 und 5 GG nicht schwerer als ein „Hamburgisches Wegegesetz“, dass bestimmt nicht zum dem Zweck verabschiedet wurde, die freie Meinungsäußerung von BürgerInnen zu untersagen.“

Auf der Anklagebank gehören Konzerne wie Vattenfall mit seinen schmutzigen Menschenverachtenden Atom- und Kohlegeschäften, sowie Reedereien wie die ACL mit ihrem brennenden Atom-Schiff und die zuständige Behörde Hamburg Port Authority (HPA).

Fakt ist, dass die Hamburg Port Authority UmweltaktivistInnen wegen Lappalien verfolgt, statt sich um brennende Atomschiffe im Hafen zu kümmern. Atomtransporte, die in den Hamburger Hafen wöchentlich anlaufen, liegen im Zuständigkeitsbereich dieser Behörde. Wenn es zu einem Unfall kommt, informiert diese Behörde nicht einmal die Öffentlichkeit. Das hat die Katastrophe mit dem Brennenden Atom-Schiff der Reederei ACL am 1. Mai im Hamburger Hafen gezeigt.“


Vrom Gericht

Aus der Einlassung der Betroffenen, wollte Richterin Eisermann schließen, dass diese sich zur Sache geäußert habe und eingeräumt habe, auf die Brücke geklettert zu sein. Dies sei ja nun mal eine Ordnungswidrigkeit, für des Beklettern der Brücke hätte es einer Sondergenehmigung bedurft, die Versammlung sei nicht genehmigt gewesen.

Cécile widersprach der Darstellung. Dass sie die Aktion gegen Vattenfall gut finde und sich selbst als Aktionskletterkünstlerin sehe, stehe nicht in Frage. Dies sei jedoch keine Aussage zur Sache. Die Einladung zum Prozess habe das Gericht ausgesprochen, die Anklage habe die Bußgeldbehörde HPA formuliert. Das Gericht habe Interesse daran, etwas zu beweisen – die Betroffen nicht. Es gäbe außerdem viele unklaren Rechtsfragen um die Gesetzeskonkurrenz zwischen dem hamburgischen Wegegesetz und dem Versammlungsgesetz – die Richterin solle außerdem im Versammlungsrecht nachschlagen, eine Demonstration bedarf keiner Genehmigung. Auch unangemeldeten Versammlungen stehen  unter dem Schutz von Art. 8 GG.

Da die Aktivistin auch der Vorlesung von Zeugenaussagen aus der Akte widersprach, blieb der Vorsitzenden lediglich nur noch die Wahl zwischen der Vertagung der Verhandlung zum zweck der Ladung von Zeugen und der Einstellung des Verfahrens üblich. Sie entschied sich für letzteres, alles andere sei nicht verhältnismäßig.

Wenn aber die Aktivistin wieder auf die Idee komme, Brücken zu erklimmen, stünde dann keine Einstellung des Verfahrens mehr im Raum. Das Gericht würde viele viele Zeugen laden und die Öffentlichkeit ausschließen, weil die ZuschauerInnen potenzielle ZeugInnen wären. Als Cécile fragte, ob die Richterin hiermit eine Drohung ausgesprochen habe, ob sie sie nötigen wolle, verließ die Richterin den Raum ohne weiteres Kommentar. Wir dürfen auf die nächste Verhandlung gespannt sein… Vielleicht werden die Rechtsfragen dann auch endlich geklärt? Das Recht ist für die Erdoberfläsche konzipiert worden, das Demonstrieren in die dritte Dimension bringt viele Rechtsfragen mit sich. Damit beschäftigen sich schon diverse Oberlandesgerichte als Beschwerdeinstanzen – ob im Atomschiff-Prozess Edo (Schifffahrtsgericht Dortmund) oder in der Sache Betreten von Bahnanlagen über den Luftweg (Castorprozesse in Potsdam).

250 Euro Bußgeld sind vom Tisch – das ist schon mal ein Erfolg. Die nächste Greenwashing-Veranstalltung von Vattenfall in Hamburg , die Cyclassics, findet am 25. August statt… und am 22. September können HamburgerInnen „nein“ zu Vattenfall sagen – Netze in Bürgerhand!