Der Atommüll-Schiff-Stopp-Prozess wurde am heutigen Tag nach über 3 Stunden Verhandlung und letztlich einem Befangenheitsantrag gegen Richter Tebbe vertagt. Die Verhandlung war mit zwei Betroffenen und ihre 2 LaienverteidigerInnen sehr lebhaft. Hintergrund des Prozesses ist eine Kletteraktion gegen das Atommüllschiff EDO vor einem Jahr.
Auf viel Interesse… selbst bei RichterInnen und Polizei stieß der Prozess. Mehre Zivivilbeamten waren im Saal anwesend. Außerdem begleiteten 4 RichterInnen den Prozess im Zuschauerraum, auf Nachfrage erzählten sie, sie finden ihn « interessant ». Warum ein Ordnungswidrigkeitprozess bei RichterInnen so « interessant » ist, dass sie am grünen Donnerstag freiwillig vier Stunden im Verhandlungssaal sitzen? Weil es politisch ist? Weil wir uns mit einer ungewöhnlichen selbst Strategie verteidigen? Die Versammlungsbehörde war ihrerseits mit 3 Beamten vertreten.
Die Zeugenbefragung ergab, dass « Polizeifestigkeit » und andere Begriffe aus dem Polizei- und Versammlungsrecht bei der Wasserschutzpolizei unbekannt sind…
Hier der Kurzbericht zum heutigen Verhandlungstag von Robin Wood mit Bildern.
Heute wurde in Dortmund vor dem Amts- und Schifffahrtsgericht über die Aktion von zwei UmweltschützerInnen gegen einen Atommülltransport auf dem Dortmund-Ems-Kanal verhandelt – noch ohne Ergebnis. Die Verhandlung wurde nach rund drei Stunden vertagt. Einen neuen Termin für die Fortsetzung gibt es noch nicht.
Die beiden ROBIN WOOD-AktivistInnen hatten sich am Pfingstmontag 2012 vor dem Atommüllschiff “Edo” in Münster von einer Brücke über den Dortmund-Ems-Kanal abgeseilt. Ihnen wird vorgeworfen, Ordnungswidrigkeiten begangen zu haben: das „verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ sowie eine „grob ungehörige Handlung“. Daher sollen sie jeweils ein Bußgeld von 165 Euro zahlen. Dagegen hatten die Betroffenen Einspruch erhoben, so dass es zur Verhandlung vor Gericht kam.
Heute, am zweiten Verhandlungstag, waren ein Angestellter der Kanalschleuse sowie zwei Polizeizeugen vor Gericht erschienen. Nachdem der Schleusen-Angestellte sowie der Polizist der Wasserschutzpolizei ausgesagt hatten, wäre der zweite Polizeizeuge an der Reihe gewesen. Er hätte als Polizist der Landespolizei u.a. zu versammlungsrechtlichen Fragen Aussagen machen können. Doch dazu kam es nicht. Der Richter bekundete Desinteresse an der Befragung des geladenen Zeugens und schickte ihn – gegen den ausdrücklichen Wunsch der Verteidigung – ohne Vernehmung nach Hause. Daraufhin stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, und die Sitzung wurde vertagt. Über den Befangenheitsantrag muss nun vor dem nächsten Verhandlungstag entschieden werden.
Der Prozess stieß auf reges, öffentliches Interesse. Wegen der zahlreichen ZuschauerInnen musste die Verhandlung in einen größeren Saal verlegt werden. Vor Prozessbeginn hatten rund zwei Dutzend UnterstützerInnen der AktivistInnen vor dem Gericht mit Transparenten und Musik auf den Prozess aufmerksam gemacht.
Weitere Infos: PM zu der Aktion v. 28.5.2012 und Blogeintrag vom 31.1.2013
Die heute gestellten Anträge werde ich nach und nach online stellen, soweit sie mir vorliegen.
Bericht zum ersten Prozesstag am 7. März 2013
Hintergrund