Das neue Cannabis-Gesetz ist für viele Patient*innen mehr Fluch als Segen. Viele Betroffenen müssen sich mit ihrer Krankenkasse anlegen, um ihren Anspruch auf Versorgung mit medizinischem Cannabis durchzusetzen. Selbst wenn dieser Anspruch durchgesetzt wird, ist die Versorgung nicht gewährleistet. Denn: medizinisches Cannabis ist derzeit so gut wie ausverkauft, es ist keine einzige CBD-reiche Cannabis-Sorte verfügbar! Darauf bin ich zur Bekämpfung meiner Schmerzen und der Entzündung aber angewiesen. Im Folgenden schildere ich die Probleme und mein Umgang damit – vielleicht sind meine Tipps für andere Patient*innen hilfreich! Ich habe die Kostenübernahme einer CBD-Lösung als Ergänzung zu den CBD-armen Blüten durchgesetzt.
Es gibt Tage, wo ich nicht mal in der Lage bin, mein Bett zu verlassen, geschweige mich selbst anzuziehen. An diesen Tagen legt mich ein Rheumaschub flach und ich sehne mich nach einer barrierefreien Wohnung und Mitbewohner*innen in Rufweite, die mir helfen können – auf dem Wagenplatz sind die Bedingungen dafür alles andere als optimal. Denn wenn ich um 5 Uhr morgens vor Schmerzen erwache und nicht mal in der Lage bin, ein Glas zum Mund zu nehmen um Schmerztabletten zu schlucken, das macht mich richtig fertig, wenn ich niemanden erreiche, weil alle schlafen und keiner sich in Rufweite befindet. So einen Tag hatte ich diese Woche mal wieder. Vor diesem Hintergrund hoffe ich, dass unser Wohnprojekt „Unfug“ voran kommt, wir sind gerade noch auf Objektsuche und benötigen weiter Direktkredite. Der Stand der Dinge ist auf unser Homepage nachzulesen.
Die miserable Versorgungssituation mit medizinischem Cannabis macht mich zudem zu schaffen.
Das ist aktuell das einzige Mittel, das mir richtig hilft, gegen die Schmerzen und die Entzündung anzukämpfen. Ich habe, wie berichtet, meinen Anspruch auf eine Therapie mit medizinischem Cannabis per einstweiligen Verfügung vor dem Sozialgericht durchgesetzt und das Hauptverfahren läuft. So weit so gut. Meine Krankenkasse muss zahlen.
Die Leistung, die meine Krankenkasse erbringen soll steht derzeit allerdings nicht zu Verfügung! Zahlreiche Cannabis-Patienten können ein Lied davon singen! Erst müssen betroffenen um ihr Recht auf diese Medizin und Schmerzmilderung kämpfen und dann… stehen sie dumm da. Die Medizin steht nicht zur Verfügung weil… – oh überraschend !!! – mit dem Gesetz zu Cannabis als Medizin die Nachfrage gestiegen ist und es wurde nicht ausreichend medizinischem Cannabis bei den Herstellern im Ausland vorbestellt. Bis Deutschland mit der Produktion von medizinischem Cannabis anfängt, dauert es noch ca. zwei Jahren. Medizinisches Cannabis ist derzeit so gut wie ausverkauft.
Hier und da sind Dosen noch verfügbar. Das ist bei der Apotheke, bei der ich bestelle, der Fall. Die Sorte kann jedoch nicht ausgewählt werden. Und das ist bei einer medizinischen Anwendung sehr problematisch, die Blüten haben je nach Sorte (ob Indika oder Sativa) und Wirkstoffgehalt (THC, CBD), sehr unterschiedliche Wirkung. Ich vertrage Sativa Sorten mit hohem THC-Gehalt nicht gut. Einzig die CBD-reichen Sorten helfen effektiv gegen die Schmerzen, da CBD eine entzündungshemmende Wirkung hat und meine Schmerzen zum großen Teil entzündungsbedingt sind.
Weil derzeit keine CBD-reichen Sorten erhältlich sind, starte ich einen neuen Versuch. Das ist irgendwie ein ständiger Kampf durch die Bürokratiemühlen… nur um etwas Schmerzlinderung zu erhalten, die eine Pflanze die überall wachsen kann, bietet. Selbstanbau wäre einfacher! Aber ich habe keine Lust auf Stress mit illegalem Anbau, wenn es um meine Gesundheit geht. Ich will Schmerzlinderung!!! Ich bestelle also die Blüten, die verfügbar sind. Derzeit ist nur Bedrobinol erhältlich. Ich habe zugleich einen Antrag auf Übernahmen der Kosten einer öligen Canabinoid-Lösung (CBD) bei meiner Krankenkasse gestellt. Ich will beim Backen die CBD-Lösung mit den Blüten vermischen um eine Wirkung zu erzielen, die an der Wirkung der CBD-reichen Blüten anknüpft. Die Kostenübernahme für eine in der Apotheke nach Rezeptur hergestellte CBD-Lösung ist im Gesetz nicht vorgesehen. Ein Antrag auf Kostenübernahme ist allerdings nach § 2 Abs 1 a SGB V in Verbindung mit § 2 Abs 1 SGB V begründet. Es besteht eine Sicherstellungspflicht der Krankenkasse für die verordnete Therapie sowie einen Sachleistungsanspruch. Auf Grund des Versorgungsengpasses, den ich als Patientin nicht zu verantworten habe, müssen die Kosten einer zumutbaren Ersatzlösung übernommen werden.
Meine Krankenkasse hat meinem Antrag statt gegeben und ich darf mir nun die Rezeptur auf Kassenrezept verschreiben lassen. Das freut mich sehr. Ich hoffe, dass es mir dann auch tatsächlich hilft!
Weil es für andere auf CBD-reichen Sorten angewiesenen Patient*innen nützlich sein kann: ich stelle Auszüge aus meinem Antrag auf Kostenübernahme zur Verfügung (PDF). Plagiieren ist erlaubt!