Notstands-Absurdum

Die Meldung des Tages zum Sotstand in Frankeich. Ich dachte, ich muss übersetzen. Das ist einfach nur zu absurd – und hat für die Betroffenen schwerwiegende Konzequenzen. (Quelle: Zeitung Le Monde)

Ingewahrsamnahme eines von einer Hausarrestverfügungn betroffenen Menschen, weil er der Verhandlung seiner Klage gegen die Verfügung beim Verwaltungsgericht beiwohnte.

Die Meldung des Tages zum Sotstand in Frankeich. Ich dachte, ich muss übersetzen. Das ist einfach nur zu absurd – und hat für die Betroffenen schwerwiegende Konzequenzen. (Quelle: Zeitung Le Monde)

Ingewahrsamnahme eines von einer Hausarrestverfügungn betroffenen Menschen, weil er der Verhandlung seiner Klage gegen die Verfügung beim Verwaltungsgericht beiwohnte.

Ein Mensch, der unter Hausarrestverfügung steht und 4 male am Tag zur Polizei muss und dafür jeweils 45Minuten U-Bahn fährt bis zum anderen Ende von Paris (weil er eine bestimmte Polizeiwache besuchen muss und nicht das Polizeirevier von Nebenan, wäre ja nicht Strafe genug), hat gegen die Hausarrestverfügung geklagt. Als seine Klage im Eilverfahren verhandelt wurde, hat sein Anwalt den Behörden mitgeteilt, sein Mandant würde sich möglicherweise verspätet bei der Polizei meldet, da das Gericht weit weg von der Polizeiwache entfernt sei. Im Eilverfahren hat das Gericht beschlossen, dass der Mann sich 3 statt bisher 4 male am Tag bei der Polizei am anderen Ende der Stadt melden muss – im Notstandgesetz steht dass 3 male das Maximum sind.. Für eine Entscheidung über die Hausarrestverfügung an sich (Hauptverfahren) darf er ein paar Monate oder Jahre warten. Trotz der Tatsache, das er sich « nur » noch 3 male am Tag melden muss und dass sein Anwalt ihn nach der Gerichtsverhandlung mit dem Auto so schnell es ging zur Polizei gefahren hat, kam der Mann nicht merh rechtszeitg bei der Polizei an. Er wurde bei seiner Ankunft sofort in Gewahrsam genommen. Begründung? Man müsse nun Dinge (was auch immer9 prüfen, er sei der Auflage sich um 14 Uhr zu melden – wie in der Hausarrestverfügung vorgeschrieben –  nicht nachgekommen. Die Erklärungen des Anwaltes halfen nicht. Der Mann war am Abend immer noch im Gewahrsam – für die nicht Beachtung von Auflagen die er nicht einhalten konnte und die ihm auferzwungen wurden, ohne dass er sich strafbar gemacht hätte, nur weil der Innenminister der Meinung ist, dass er « gefährlich » ist.

So viel zum Verständnis von Freiheit und Grundrechten im staatlich verkündetem « Notstand ».