Politische Justiz in Berlin – Soliaufruf gegen Kriminalisierung von Umweltprotest

Diesen Artikel habe ich bereits im August gepostet. Ich habe ihn nun mit dem Prozesstermin, der gerade durch das Amtsgericht Tiergarten auf den 11.11. festgelegt worden ist, ergänzt. Der Prozesstermin wurde kurzfristig aufgehoben. Der neue Termin ist noch nicht bekannt (Stand 4.11.14)

Ende August 2014 erschien in der TAZ ein Artikel mit der Unterschrift „Dummheit schützt doch vor Strafe“. Hintergrund war meine rechtswidrige Festnahme durch PolizeibeamtInnen anlässlich einer Protestaktion gegen die Tagung des Atomforums auf dem Alexander Platz in Berlin. Vor dem Verwaltungsgericht musste die Polizei eingestehen, dass Festnahme und Platzverweis rechtswidrig gewesen sind. Die Polizei war eingegriffen, um zu verhindern, dass ich zusammen mit weiteren AktivistInnen einen Antiatom-Banner an einem Laternenmast aufhänge. Es gab keinen Grund, mich daran zu Hindern, einen Laternenmast zu erklimmen. Es sei fraglich, inwiefern das Anbringen eines Transparentes eine Gefahr für das „Atomforum“ begründen könne, hatte das Gericht zuvor festgestellt (Siehe Bericht).

Als über den Fall in der Zeitung berichtet wurde, erstattete ein Zeitungsleser Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen die Polizei. Davon erfuhr ich über Presseberichte. Der jüngste TAZ-Artikel befasst sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten durch die Staatsanwaltschaft – über diese Einstellung berichtete ich bereits in einem Blog-Beitrag „Freiheitsberaubung? Ja aber…“

Dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine politische war, ist darüber hinaus daran zu sehen, wie die Behörde mich nun verfolgt.

Diesen Artikel habe ich bereits im August gepostet. Ich habe ihn nun mit dem Prozesstermin, der gerade durch das Amtsgericht Tiergarten auf den 11.11. festgelegt worden ist, ergänzt. Der Prozesstermin wurde kurzfristig aufgehoben. Der neue Termin ist noch nicht bekannt (Stand 4.11.14)

Ende August 2014 erschien in der TAZ ein Artikel mit der Unterschrift „Dummheit schützt doch vor Strafe“. Hintergrund war meine rechtswidrige Festnahme durch PolizeibeamtInnen anlässlich einer Protestaktion gegen die Tagung des Atomforums auf dem Alexander Platz in Berlin. Vor dem Verwaltungsgericht musste die Polizei eingestehen, dass Festnahme und Platzverweis rechtswidrig gewesen sind. Die Polizei war eingegriffen, um zu verhindern, dass ich zusammen mit weiteren AktivistInnen einen Antiatom-Banner an einem Laternenmast aufhänge. Es gab keinen Grund, mich daran zu Hindern, einen Laternenmast zu erklimmen. Es sei fraglich, inwiefern das Anbringen eines Transparentes eine Gefahr für das „Atomforum“ begründen könne, hatte das Gericht zuvor festgestellt (Siehe Bericht).

Als über den Fall in der Zeitung berichtet wurde, erstattete ein Zeitungsleser Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen die Polizei. Davon erfuhr ich über Presseberichte. Der jüngste TAZ-Artikel befasst sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten durch die Staatsanwaltschaft – über diese Einstellung berichtete ich bereits in einem Blog-Beitrag „Freiheitsberaubung? Ja aber…“

Dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine politische war, ist darüber hinaus daran zu sehen, wie die Behörde mich nun verfolgt.


Ich habe im August 2014 einen Strafbefehl in Höhe von 90 Tagessätzen erhalten… Hintergrund ist das Beklettern eines großen Mastes bei der Energiewende-Demo im November 2013 (also ähnlich wie bei dem Protest gegen das Atomforum von Mai 2011), um Transparente aufzuhängen. Die Polizei versuchte dies zu verhindern, griff in die Demo ein und verletzte Menschen (Siehe Bericht). Sie fertigte Strafanzeigen gegen ihre Opfer – worüber die politische Abteilung der Staatsanwaltschaft sich nun freut. Richter am Amtsgericht Prugel hat den Strafbefehl ohne Studium der Akte und Prüfung der Rechtslage (die Polizeigewalt, der rechtswidriger Eingriff in die Demo…) unterschrieben. Ich habe Einspruch eingelegt. Nachfolgend veröffentliche ich den Soliaufruf (zum Verbreiten!) zum anstehenden Prozess in Berlin

Der Prozess soll  vor dem Amtsgericht Tiergarten  (Kirchstraße 6) am 11. November 2014 um 08:45 Uhr im Saal 1002 statt finden. (Aufgehoben, neuer Termin noch nicht bekannt)

Das Gericht  terminiert den Prozess und ignoriert meinen Antrag auf Akteneinsicht, so dass eine vernünftige Vorbereitung auf den Prozess derzeit nicht möglich ist. Ich will und wird es mir nicht gefallen lassen!

Ich freue mich auf jeden Fall über Unterstützung vor Gericht und bei der Öffentlichkeitsarbeit um den Prozess, über Soliaktionen, Soliaufrufe, etc.

Zum anstehenden Prozess gibt es  demnächst ein paar mehr Infos.

Berlin: Kletteraktivistin vor Gericht

Quelle: http://nirgendwo.info/berlin/

Klettern

Auf der großen, gut besuchten Ernergiewendedemo von November 2013 in Berlin versuchte die Polizei, KletteraktivistInnen von Robin Wood daran zu hindern, ihre Meinung mittels Transparenten an einer großen Säule vor dem Hauptbahnhof kund zu tun.

PolizeibeamtInnen stürzten sich auf eine Kletterin, die sich in ca. 2 Metern Höhe gesichert noch in Reichweite befand.Sie zogen an ihr herum und weigerten sich, das Gesetz der Schwerkraft anzuerkennen: je mehr an der Kletterin gezogen wurde, desto fester zog sich ihre Sicherung. Die Kletterin bekam keine Luft mehr, wurde durch das Zerren der PolizeibeamtInnen verletzt. Zahlreiche DemonstrantInnen (unter)stützten die Kletterin, wiesen die Polizei auf die Rechtswidrigkeit ihres Handeln hin. Der letzte Gerichtsbeschluss über die Zulässigkeit einer solchen Kletteraktion zum Zweck der Meinungsäußerung war nur wenige Monate alt (Az. VG Berlin 1 K 257.11). Es half aber nichts.

Die Situation eskalierte, als ein Beamter in der unübersichtlichen Menschenmenge ein scharfes Messer zog. Panik brach aus. Die Polizei zog sich schließlich ohne Angabe von Gründen zurück. Die Kletterin erlitt diverse Prellungen und eine Kreislaufstörung, ihren Weg nach oben setzte sie nach einer Pause mit Hilfe eines anderen sich bereits oben befindlichen Kletteraktivisten fort. Die beiden konnten schließlich zur Freude aller DemonstrationsteilnehmerInnen und FotografInnen ihre Banner gegen Kohlekraft in luftiger Höhe zeigen.

Vor Gericht soll sich nicht die gewalttätige Polizei, sondern die Kletteraktivistin verantworten. Wie oft zeigt die Polizei das Opfer ihrer Gewalt an. Die Angeklagte hat gegen den Strafbefehl wegen Körperverletzung, Widerstand und Beleidigung vom Amtsgericht Tiergarten in Höhe von 90 Tagessätzen Einspruch erhoben.

Der Prozesstermin (und akuelle Infos, ev. Änderungen, etc.) wird so bald bekannt auf der Soli-Seite veröffentlicht. Die Angeklagte freut sich über Unterstützung vor Gericht und bei der Öffentlichkeitsarbeit um den Prozess, über Soliaktionen, Soliaufrufe, etc.

Hintergründe:

Aktionsbericht auf dem Blog der Betroffenen

Redebeitrag des Demoanmelder zum Polizei Einsatz  (Ab Minute 0:30)

Bildergalerie zur Aktion

Flyer zum anstehenden Prozess

Kontakt:

Berlin_Kletterprozess(ät)nirgendwo.info

Spendenkonto

“Spenden & Aktionen”
Nr. 92881806
Volksbank Mittelhessen, BLZ 513 900 00

Betreff: Berlin Kletterprozess