EGMR: Ein bisschen Grundrechtsverletzung ist schon okay

Wegen einer andauernden Erkältung und einem Kletterkurs diese Woche bin ich noch nicht dazu gekommen, das Urteil vom EGMR zu meiner Klage gegen meinen Langzeitgewahrsam zu kommentieren. Dies hole ich nun nach.

Der EGMR hat am vergangenen Dienstag 6. Oktober 2015 sein Urteil zu meinem Langzeitgewahrsam beim CASTOR 2008 veröffentlicht. Zur Zulässigkeit eines vorbeugenden polizeilichen Langzeitgewahrsam an sich hat es keine Entscheidung getroffen, mit der Begründung, die Klage sei nicht zulässig weil die 6-monatige Frist zum Einreichen der Klage nicht eingehalten wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat zu meiner Verfassungsklage zwei Nichtannahmebeschlüsse verfasst. Ich habe nach Erhalt des letzten Beschlusses Klage eingereicht. Der EGMR sagt nun, ich hätte zu beiden Beschlüssen jeweils innerhalb der 6-monatigen Frist eine Klage einreichen müssen. Mit diesem Trick wurde eine Entscheidung über den eigentlichen Kern meiner Klage abgelehnt. Das Gericht hat nur über die Verletzung von Art. 3 der Menschenrechtskonvention entschieden. Der Tenor: das war alles nicht ganz in Ordnung was da passiert ist, aber ein bisschen Grundrechtsverletzung ist schon okay wenn die Haft nur ein paar Tage andauert. Folglich wiegen die Verletzungen nicht so schwer, dass man die Verletzung von Art 3 EMRK anerkennen würde.

Wegen einer andauernden Erkältung und einem Kletterkurs diese Woche bin ich noch nicht dazu gekommen, das Urteil vom EGMR zu meiner Klage gegen meinen Langzeitgewahrsam zu kommentieren. Dies hole ich nun nach.

Der EGMR hat am vergangenen Dienstag 6. Oktober 2015 sein Urteil zu meinem Langzeitgewahrsam beim CASTOR 2008 veröffentlicht. Zur Zulässigkeit eines vorbeugenden polizeilichen Langzeitgewahrsam an sich hat es keine Entscheidung getroffen, mit der Begründung, die Klage sei nicht zulässig weil die 6-monatige Frist zum Einreichen der Klage nicht eingehalten wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat zu meiner Verfassungsklage zwei Nichtannahmebeschlüsse verfasst. Ich habe nach Erhalt des letzten Beschlusses Klage eingereicht. Der EGMR sagt nun, ich hätte zu beiden Beschlüssen jeweils innerhalb der 6-monatigen Frist eine Klage einreichen müssen. Mit diesem Trick wurde eine Entscheidung über den eigentlichen Kern meiner Klage abgelehnt. Das Gericht hat nur über die Verletzung von Art. 3 der Menschenrechtskonvention entschieden. Der Tenor: das war alles nicht ganz in Ordnung was da passiert ist, aber ein bisschen Grundrechtsverletzung ist schon okay wenn die Haft nur ein paar Tage andauert. Folglich wiegen die Verletzungen nicht so schwer, dass man die Verletzung von Art 3 EMRK anerkennen würde.

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Lecomte vs. Germany – EGMR kündigt Entscheidung für den 6. Oktober an

Das europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Pressemitteilung seine Entscheidung über meine Klage gegen den mehrtägigen Langzeitgewahrsam vor dem CASTORTRANSPORT von 2008 für kommenden Dienstag angekündigt. Das Gericht wird sowohl über die Zulässigkeit der Klage als auch – wenn die Klage für zulässig erachtet wird – in der Sache entscheiden.
Ich habe sowohl gegendie Zulässigkeit des präventiven Langzeitgewahrsams an sich als auch gegen die Haftbedingungen geklagt.
Die Hintergründe schilldere ich in meinem Buch « Kommen Sie darunter! » Es führt immer wieder zu einer lebendigen Diskussion wo ZuschauerInnen ihre Empörung zeigen – die jüngste Veranstaltung fand gertern statt. Insbesondere die Folter-Bilder (siehe unten), die die Arbeit der Polizei thematisieren, finden die Menschen empörend – laut Bundesregierung sind sie zu Ausbildungszwecken da gewesen…. Über die Auseinandersetzung vor dem EGMR habe ich regelmäßig in diesem Blog berichtet, die Hintergründe sind hier nachzulesen: http://blog.eichhoernchen.fr/tag/EGMR

Das europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in einer Pressemitteilung seine Entscheidung über meine Klage gegen den mehrtägigen Langzeitgewahrsam vor dem CASTORTRANSPORT von 2008 für kommenden Dienstag angekündigt. Das Gericht wird sowohl über die Zulässigkeit der Klage als auch – wenn die Klage für zulässig erachtet wird – in der Sache entscheiden.
Ich habe sowohl gegendie Zulässigkeit des präventiven Langzeitgewahrsams an sich als auch gegen die Haftbedingungen geklagt.
Die Hintergründe schilldere ich in meinem Buch « Kommen Sie darunter! » Es führt immer wieder zu einer lebendigen Diskussion wo ZuschauerInnen ihre Empörung zeigen – die jüngste Veranstaltung fand gertern statt. Insbesondere die Folter-Bilder (siehe unten), die die Arbeit der Polizei thematisieren, finden die Menschen empörend – laut Bundesregierung sind sie zu Ausbildungszwecken da gewesen…. Über die Auseinandersetzung vor dem EGMR habe ich regelmäßig in diesem Blog berichtet, die Hintergründe sind hier nachzulesen: http://blog.eichhoernchen.fr/tag/EGMR
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