Bundesregierung: „das ist zu viel Transparenz“

Ich möchte in Erfahrung bringen, wie viel der Staat sich die Dienste der Kanzlei Redeker Sellner Dahs in einem Streit gegen mich vor dem Bundesverfassungsgericht kosten lassen hat. Ich selbst bekam keinen Anwalt beigeordnet.

IFG: Bericht über die Berufungsverhandlung
Hinweis, ich habe diesen Beitrag nun (April 2020) mit dem Beschluss vom Bundesverwaltungsgericht und einem Kommentar aktualisiert, siehe Beitragsende. 
Spoiler: Transparenz ist nicht gewünscht
 
Hintergrund ist meine Klage gegen die Bundesregierung, vertreten durch das Ministerium des Inneren, auf Offenlegung von Anwaltsrechnungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz IFG. Es geht genauer gesagt um den Endbetrag zweier Rechnungen.
 
Ich möchte in Erfahrung bringen, wie viel der Staat sich die Dienste der Kanzlei Redeker Sellner Dahs in einem Streit gegen mich vor dem Bundesverfassungsgericht kosten lassen hat. Ich selbst bekam keinen Anwalt beigeordnet und musste mich selbst gegen die Stimmungsmache der Redeker Kanzlei – deren Stellungnahme vor dem Bundesverfassungsgericht glich mehr einem politischen Pranger als einer juristisch fundierten Stellungnahme – verteidigen. Die Verfassungsbeschwerden habe ich gewonnen.
 
Die IFG Klage in 1. Instanz vorm Verwaltungsgericht Berlin gewonnen. Das Oberverwaltungsgericht hat nun aber der Berufung der Gegenseite stattgegeben.
Durch Portale wie Fragdenstaat gelangen viele Informationen an die Öffentlichkeit. Das ist Sinn und Zweck des IFG-Gesetzes. Daran stört sich aber das Innenministerium. Das ist in den Augen von Regierungsdirektor Nitsch „zu viel Transparenz“.

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Bundesregierung weigert sich Anwaltskosten in Streit gegen Aktivistin nach IFG offen zu legen – OVG Berlin verhandelt

Terminankündigung

21.02.2019 – 11 Uhr Verhandlung Lecomte./. Bundesrepublik Deutschland – OVG 12 B 15.18 – Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg

Wie viel lies sich die Bundesregierung einen Streit gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Bundesverfassungsgericht kosten?

Das will die in Lüneburg lebende Aktivistin in Erfahrung bringen. Sie hat die Bundesregierung verklagt und vor einem Jahr vor dem Berliner Verwaltungsgericht gewonnen. (1)

Die Bundesregierung und die beigeladene Kanzlei Redeker Kanzlei haben allerdings Berufung eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen.

Terminankündigung

21.02.2019 – 11 Uhr Verhandlung Lecomte./. Bundesrepublik Deutschland – OVG 12 B 15.18 – Oberverwaltungsgericht Berlin -Brandenburg

Wie viel lies sich die Bundesregierung einen Streit gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Bundesverfassungsgericht kosten?

Das will die in Lüneburg lebende Aktivistin in Erfahrung bringen. Sie hat die Bundesregierung verklagt und vor einem Jahr vor dem Berliner Verwaltungsgericht gewonnen. (1)

Die Bundesregierung und die beigeladene Kanzlei Redeker Kanzlei haben allerdings Berufung eingelegt. Das Verwaltungsgericht hatte wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Sache die Berufung zugelassen.

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Der Verfassungsschutz, die Bundesregierung und eine renommierte Kanzlei

Die Taz (und andere Medien) berichtet über den Publizisten, Politikwissenschaftler und Rechtsanwalt Rolf Gössner, der 38 Jahre durch den Verfassungsschutz überwacht wurde. Die Überwachung war rechtswidrig. Die juristische Auseinandersetzung hat sehr lange gedauert, weil der Verfassungsschutz zugemauert hat, Informationen nicht preis geben wollte und die Klage durch alle Instanzen bis zum OVG verfolgt werden musste ( möglicherweise geht es noch zum Bundesverwaltungsgericht weiter). Beim Lesen des Artikels bin ich stutzig geworden, als ich las, welche Kanzlei der Staat mal wieder mit der Verteidigung seiner Interessen beauftragt hat und wie diese gegen Rolf Gössner mit den absurdesten Argumenten und Hetze gegen seine Gesinnung vorgegangen ist.

Es ist nämlich die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die die Bundesrepublik beauftragt hat. Wie bei zwei Verfassungsbeschwerden von mir, die ich im vergangenen Sommer immerhin gewonnen habe. Trotz Hetze und Stimmungsmache dieser Kanzlei.

Die Taz (und andere Medien) berichtet über den Publizisten, Politikwissenschaftler und Rechtsanwalt Rolf Gössner, der 38 Jahre durch den Verfassungsschutz überwacht wurde. Die Überwachung war rechtswidrig. Die juristische Auseinandersetzung hat sehr lange gedauert, weil der Verfassungsschutz zugemauert hat, Informationen nicht preis geben wollte und die Klage durch alle Instanzen bis zum OVG verfolgt werden musste ( möglicherweise geht es noch zum Bundesverwaltungsgericht weiter). Beim Lesen des Artikels bin ich stutzig geworden, als ich las, welche Kanzlei der Staat mal wieder mit der Verteidigung seiner Interessen beauftragt hat und wie diese gegen Rolf Gössner mit den absurdesten Argumenten und Hetze gegen seine Gesinnung vorgegangen ist.

Es ist nämlich die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die die Bundesrepublik beauftragt hat. Wie bei zwei Verfassungsbeschwerden von mir, die ich im vergangenen Sommer immerhin gewonnen habe. Trotz Hetze und Stimmungsmache dieser Kanzlei.

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Offenlegung von Anwaltsrechnungen – Bundesregierung mauert weiter zu

Das Verwaltungsgericht Berlin gab am 18. Januar meiner Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen die Bundesregierung, Vertreten durch das Ministerium des Inneren statt und verpflichtete den Antragsgegner, den Endbetrag der Rechnungen der Kanzlei Redeker Sellner und Dahs im Zusammenhang mit meinen – gewonnenen – Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht offen zu legen. Legal Tribune Online und Netzpolitik.org berichteten. Das Urteil ist hier als PDF zu lesen. (VG Berlin, Urt. v. 18.01.2018; Az. VG 2 K 50.17)

Das Verwaltungsgericht ließ sowohl Berufung als auch Revision zu, weil es bislang keine vergleichbare höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Das Ministerium hat – wies es zu erwarten war – Rechtsmittel eingelegt.

Das Verwaltungsgericht Berlin gab am 18. Januar meiner Klage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gegen die Bundesregierung, Vertreten durch das Ministerium des Inneren statt und verpflichtete den Antragsgegner, den Endbetrag der Rechnungen der Kanzlei Redeker Sellner und Dahs im Zusammenhang mit meinen – gewonnenen – Klagen vor dem Bundesverfassungsgericht offen zu legen. Legal Tribune Online und Netzpolitik.org berichteten. Das Urteil ist hier als PDF zu lesen. (VG Berlin, Urt. v. 18.01.2018; Az. VG 2 K 50.17)

Das Verwaltungsgericht ließ sowohl Berufung als auch Revision zu, weil es bislang keine vergleichbare höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Das Ministerium hat – wies es zu erwarten war – Rechtsmittel eingelegt.

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VG Berlin: Bundesregierung muss Zahlungen an Anwälte offenlegen

netzpolitik.org und Legal Tribune online (LTO) berichten über meine Klage gegen die Bundesregierung und das Urteil vom VG Berlin vom 18.1.2018

Zitat Herr Nitsch, Regierungsdirektor beim Ministerium des Inneren: « Es gibt genug Behörden, die vom IFG keine Ahnung haben ». Entlarvend, die Behörden kennen nicht ein mal die Gesetze, die sie anwenden müssen. Ein bisschen wie die Polizei, die rechtswidrig handelt und offensichtlich nicht mal das Polizeigesetz (SOG) kennt, sobald dadurch Grundrechte von Bürger*innen geschützt werden und es nur repressiv anwendet (siehe Politisch Motivierte Polizeikriminalität).

Ich übernehme hier den Bericht von netzpolitik.org. Er gibt den Sachverhalt und die Auseinandersetzung bei der mündlichen Verhandlung gut wieder.

Artikel vom 18.1.2018, Autor Arne Seemsrot, Quelle netzpolitik.org

Wie viel Geld zahlt die Bundesregierung an ihre Anwälte? Solche Informationen müssen nach einer Gerichtsentscheidung auf Anfrage herausgegeben werden. Das Innenministerium wehrt sich allerdings gegen mehr Transparenz.

netzpolitik.org und Legal Tribune online (LTO) berichten über meine Klage gegen die Bundesregierung und das Urteil vom VG Berlin vom 18.1.2018

Zitat Herr Nitsch, Regierungsdirektor beim Ministerium des Inneren: « Es gibt genug Behörden, die vom IFG keine Ahnung haben ». Entlarvend, die Behörden kennen nicht ein mal die Gesetze, die sie anwenden müssen. Ein bisschen wie die Polizei, die rechtswidrig handelt und offensichtlich nicht mal das Polizeigesetz (SOG) kennt, sobald dadurch Grundrechte von Bürger*innen geschützt werden und es nur repressiv anwendet (siehe Politisch Motivierte Polizeikriminalität).

Ich übernehme hier den Bericht von netzpolitik.org. Er gibt den Sachverhalt und die Auseinandersetzung bei der mündlichen Verhandlung gut wieder.

Artikel vom 18.1.2018, Autor Arne Seemsrot, Quelle netzpolitik.org

Wie viel Geld zahlt die Bundesregierung an ihre Anwälte? Solche Informationen müssen nach einer Gerichtsentscheidung auf Anfrage herausgegeben werden. Das Innenministerium wehrt sich allerdings gegen mehr Transparenz.

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18.1. VG Berlin – Kletteraktivistin verklagt die Bundesregierung

Terminankündigung

Lecomte./. Bundesrepublik Deutschland – VG Berlin 2 K 50.17

Wie viel lies sich die Bundesregierung einen Streit gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Bundesverfassungsgericht kosten?

Das will die in Lüneburg lebende Aktivistin in Erfahrung bringen. Ihre Klage gegen die Bundesregierung wird am kommenden Donnerstag 18.1.2018 um 10 Uhr vor dem Berliner Verwaltungsgericht in einem öffentlichen mündlichen Termin verhandelt).

Terminankündigung

Lecomte./. Bundesrepublik Deutschland – VG Berlin 2 K 50.17

Wie viel lies sich die Bundesregierung einen Streit gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte vor dem Bundesverfassungsgericht kosten?

Das will die in Lüneburg lebende Aktivistin in Erfahrung bringen. Ihre Klage gegen die Bundesregierung wird am kommenden Donnerstag 18.1.2018 um 10 Uhr vor dem Berliner Verwaltungsgericht in einem öffentlichen mündlichen Termin verhandelt).

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Geheimniskrämerei von der Bundesregierung und einer Großkanzlei

Wie berichtet, hat die Bundesregierung für eine Stellungnahme zu meinen zwei aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/14 ) eine Großkanzlei beauftragt – obwohl sie über eine eigene juristische Abteilung mit Fachpersonal verfügt. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wird häufig durch (Bundes)Behörden und Großkonzerne wie RWE beauftragt. Nicht selten geht es um Verfahren gegen Bürger*innen. Es wird großes Gefährt aufgefahren, um politische und wirtschaftliche Interessen gegen Bürger*innen  durchzusetzen. Wie in meinem Fall oder im Falle zahlreicher Umweltaktivist*innen im Rheinland. Die Kanzlei verschickt im Namen von RWE Unterlassungserklärungen, mit denen der Protest gegen die dreckigen Kohlegeschäfte des Konzerns mundtot gemacht werden soll (hier ein Beispiel).
Weil ich gerne wüsste, wie viel der Staat sich die Durchsetzung seiner Interessen gegen Bürger*innen kosten lässt, habe ich eine Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) an das Bundesministerium des Inneren, gestellt.

Wie berichtet, hat die Bundesregierung für eine Stellungnahme zu meinen zwei aktuell vor dem Bundesverfassungsgericht laufenden Verfassungsbeschwerden (Aktenzeichen 2 BvR 1754/14 und BvR 1900/14 ) eine Großkanzlei beauftragt – obwohl sie über eine eigene juristische Abteilung mit Fachpersonal verfügt. Die Kanzlei Redeker Sellner Dahs wird häufig durch (Bundes)Behörden und Großkonzerne wie RWE beauftragt. Nicht selten geht es um Verfahren gegen Bürger*innen. Es wird großes Gefährt aufgefahren, um politische und wirtschaftliche Interessen gegen Bürger*innen  durchzusetzen. Wie in meinem Fall oder im Falle zahlreicher Umweltaktivist*innen im Rheinland. Die Kanzlei verschickt im Namen von RWE Unterlassungserklärungen, mit denen der Protest gegen die dreckigen Kohlegeschäfte des Konzerns mundtot gemacht werden soll (hier ein Beispiel).
Weil ich gerne wüsste, wie viel der Staat sich die Durchsetzung seiner Interessen gegen Bürger*innen kosten lässt, habe ich eine Anfrage nach dem Informationsgesetz (IFG) an das Bundesministerium des Inneren, gestellt.

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