Einladung zum Haftantritt von Anti-Atom-Aktivistin in Hildesheim am 11.5.

Die Anti-Atom-Aktivistin Hanna Poddig tritt am Donnerstag eine mehrwöchige Haft in Hildesheim an. Weil sie sich weigert, eine wegen einer Ankettaktion gegen sie verhängte Strafe von 1650 Euro zu zahlen muss die Aktivistin nun in Haft. Hintergrund ist die Blockade eines Transportes mit abgereichertem Uranhexafluorid 2012 auf der Bahnstrecke zwischen der Urananreicherungsanlage in Gronau und Münster.

Sie wird ihre Haft mit einer Begleitkundgebung morgen ab 12 Uhr antreten. Angemeldet wurde diese Unterstützungskundgebung von Cécile Lecomte, die sich 2016 ebenfalls weigerte eine gerichtlich verhängte Strafe wegen einer Atomtransportblockade zu bezahlen.

Die Anti-Atom-Aktivistin Hanna Poddig tritt am Donnerstag eine mehrwöchige Haft in Hildesheim an. Weil sie sich weigert, eine wegen einer Ankettaktion gegen sie verhängte Strafe von 1650 Euro zu zahlen muss die Aktivistin nun in Haft. Hintergrund ist die Blockade eines Transportes mit abgereichertem Uranhexafluorid 2012 auf der Bahnstrecke zwischen der Urananreicherungsanlage in Gronau und Münster.

Sie wird ihre Haft mit einer Begleitkundgebung morgen ab 12 Uhr antreten. Angemeldet wurde diese Unterstützungskundgebung von Cécile Lecomte, die sich 2016 ebenfalls weigerte eine gerichtlich verhängte Strafe wegen einer Atomtransportblockade zu bezahlen.

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Zu nervig für den Knast

Eichhörnchen-Artikel aus der Zeitschrift GWR Nr. 409 von Mai 2016 mit einer ausführlichen Knastkritik

JVA-Leiter zahlt Bußgeld aus Angst vor politischen Aktionen in und vor der Justizvollzugsanstalt

Die Kletteraktivistin und Graswurzelrevolution-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wurde 2013 wegen einer Anti-Atom-Aktion zu einem Bußgeld von 20 Euro verurteilt. Da sie sich weigerte, dies zu bezahlen, erhielt sie eine Ladung zum Haftantritt zur Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt Hildesheim. Als sie am Vormittag des 5. April 2016 ihre eintägige Haft antreten wollte, wurde ihr überraschend mitgeteilt, das Bußgeld sei bereits bezahlt worden, sie müsse nicht in die JVA. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihr schließlich mitgeteilt, wer das Bußgeld übernommen hatte: Zum großen Erstaunen der anwesenden Aktivist*innen war es die Hauptstelle der JVA in Vechta selber. (GWR-Red.)

Als wir mit einer spontanen Abseilaktion im Mai 2012 das Atommüllschiff EDO auf seinem Weg vom AKW Obrighheim zum Atommüllzwischenlager Lubmin auf dem Dortmund-Ems-Kanal in Münster blockierten, ahnte ich nicht, dass diese Aktion einen solchen Wirbel erzeugen würde. Es war eine sechsstündige erfolgreiche Blockade, die die Aufmerksamkeit von Passant*innen und Journalist*innen auf die trotz angeblichem Atomausstieg weiter bestehende Atommüllproblematik und die gefährliche, sinnlose Verschiebung von Atommüll lenkte (die GWR berichtete).

Eichhörnchen-Artikel aus der Zeitschrift GWR Nr. 409 von Mai 2016 mit einer ausführlichen Knastkritik

JVA-Leiter zahlt Bußgeld aus Angst vor politischen Aktionen in und vor der Justizvollzugsanstalt

Die Kletteraktivistin und Graswurzelrevolution-Mitherausgeberin Cécile Lecomte wurde 2013 wegen einer Anti-Atom-Aktion zu einem Bußgeld von 20 Euro verurteilt. Da sie sich weigerte, dies zu bezahlen, erhielt sie eine Ladung zum Haftantritt zur Erzwingungshaft in der Justizvollzugsanstalt Hildesheim. Als sie am Vormittag des 5. April 2016 ihre eintägige Haft antreten wollte, wurde ihr überraschend mitgeteilt, das Bußgeld sei bereits bezahlt worden, sie müsse nicht in die JVA. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihr schließlich mitgeteilt, wer das Bußgeld übernommen hatte: Zum großen Erstaunen der anwesenden Aktivist*innen war es die Hauptstelle der JVA in Vechta selber. (GWR-Red.)

Als wir mit einer spontanen Abseilaktion im Mai 2012 das Atommüllschiff EDO auf seinem Weg vom AKW Obrighheim zum Atommüllzwischenlager Lubmin auf dem Dortmund-Ems-Kanal in Münster blockierten, ahnte ich nicht, dass diese Aktion einen solchen Wirbel erzeugen würde. Es war eine sechsstündige erfolgreiche Blockade, die die Aufmerksamkeit von Passant*innen und Journalist*innen auf die trotz angeblichem Atomausstieg weiter bestehende Atommüllproblematik und die gefährliche, sinnlose Verschiebung von Atommüll lenkte (die GWR berichtete).
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Wirbel um Blockade eines Atomtransportes – Knastleiter zahlte Bußgeld

Als wir mit einer sehr spontanen Abseilaktion im Mai 2012 das Atommüllschiff EDO auf seinen Weg vom AKW Obrighheim zum Atommüllzwischenlager Lubmin blockierten, ahnte ich nicht für welch ein Wirbel diese Aktion sorgen würde – das war zunächst eine Aktion wie viele andere. 6 stündige erfolgreiche Blockade, die die Aufmerksamkeit von Passant*innen und Journalist*innen auf die trotz angeblichem Atomausstieg weiter bestehende Atommüllproblematik und die gefährliche sinnlose Verschiebung von Atommüll lenkte.

Als wir mit einer sehr spontanen Abseilaktion im Mai 2012 das Atommüllschiff EDO auf seinen Weg vom AKW Obrighheim zum Atommüllzwischenlager Lubmin blockierten, ahnte ich nicht für welch ein Wirbel diese Aktion sorgen würde – das war zunächst eine Aktion wie viele andere. 6 stündige erfolgreiche Blockade, die die Aufmerksamkeit von Passant*innen und Journalist*innen auf die trotz angeblichem Atomausstieg weiter bestehende Atommüllproblematik und die gefährliche sinnlose Verschiebung von Atommüll lenkte.

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Justizvollzugsanstalt solidarisiert sich mit Anti-Atom-Aktivistin?

Die Aktivistin Cécile Lecomte wurde 2013 wegen einer Anti-Atom-Aktion zu einem Bußgeld von 20 Euro verurteilt. Da sie sich weigerte, dies zu bezahlen, erhielt sie eine Ladung zum Haftantritt zur Erzwingungshaft in der JVA Hildesheim. Als sie heute Vormittag gegen 10 Uhr ihre eintägige Haft antreten wollte, wurde ihr überraschend mitgeteilt, das Bußgeld sei bereits bezahlt worden, sie müsse nicht in die JVA. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihr schließlich mitgeteilt, wer das Bußgeld übernommen hatte: Zum großen Erstaunen der anwesenden Aktivist*innen war es die Hauptstelle der JVA in Vechta selber.

Die Aktivistin Cécile Lecomte wurde 2013 wegen einer Anti-Atom-Aktion zu einem Bußgeld von 20 Euro verurteilt. Da sie sich weigerte, dies zu bezahlen, erhielt sie eine Ladung zum Haftantritt zur Erzwingungshaft in der JVA Hildesheim. Als sie heute Vormittag gegen 10 Uhr ihre eintägige Haft antreten wollte, wurde ihr überraschend mitgeteilt, das Bußgeld sei bereits bezahlt worden, sie müsse nicht in die JVA. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde ihr schließlich mitgeteilt, wer das Bußgeld übernommen hatte: Zum großen Erstaunen der anwesenden Aktivist*innen war es die Hauptstelle der JVA in Vechta selber.

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1 Tag Knast für 20 Euro Bußgeld nach Atomschiffsblockade

Als im Mai 2012 Atommüll auf dem Wasserweg quer durch die Gegend gekarrt wurde, hingen an einer Kanalbrücke in Münster zwei Eichhörnchen mit Transparent und hinderten das Atomschiff Edo für rund 7 Stunden an die Weiterfahrt. (zum  Bericht)

Es folgte eine unterhaltsame 3-tägige Gerichtsverhandlung vor dem Schifffahrtsgericht Dortmund, die selbst 4 RichterInnen als ZuschauerInnen mitverfolgten. Die Bußgeldbehörde forderte 165 Euro für eine „groß ungehörige Handlung und das verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“. Ich wurde schließlich zu einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ verurteilt.

Die 20 Euro weigere ich mich nun zu zahlen. Das Gericht hat inzwischen 1 Tag Erzwingungshaft gegen mich verhängt. Damit soll ich dazu bewegt werden, die 20 Euro zu zahlen. Daran denke ich aber keine Sekunde! Dies teilte ich im Juli 2015 dem Zuständigen Richter in einem Schreiben mit.

Ich habe inzwischen eine Einladung zum Haftantritt nach Hildesheim erhalten.

Als im Mai 2012 Atommüll auf dem Wasserweg quer durch die Gegend gekarrt wurde, hingen an einer Kanalbrücke in Münster zwei Eichhörnchen mit Transparent und hinderten das Atomschiff Edo für rund 7 Stunden an die Weiterfahrt. (zum  Bericht)

Es folgte eine unterhaltsame 3-tägige Gerichtsverhandlung vor dem Schifffahrtsgericht Dortmund, die selbst 4 RichterInnen als ZuschauerInnen mitverfolgten. Die Bußgeldbehörde forderte 165 Euro für eine „groß ungehörige Handlung und das verbotene Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“. Ich wurde schließlich zu einem Bußgeld in Höhe von 20 Euro wegen „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ verurteilt.

Die 20 Euro weigere ich mich nun zu zahlen. Das Gericht hat inzwischen 1 Tag Erzwingungshaft gegen mich verhängt. Damit soll ich dazu bewegt werden, die 20 Euro zu zahlen. Daran denke ich aber keine Sekunde! Dies teilte ich im Juli 2015 dem Zuständigen Richter in einem Schreiben mit.

Ich habe inzwischen eine Einladung zum Haftantritt nach Hildesheim erhalten.
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