Die Zivil-Klage des Landes Niedersachsen gegen einen Antiatom-Aktivisten wird am 9. November 2016 dem OLG Celle verhandelt. Das Land fordert über 15 000 Euro für Heilbehandlungskosten, weil ein Polizist sich bei einer Personalienfeststellung anlässlich einer Protestaktion gegen einen MOX Transport zum AKW Grohnde im Jahre 2012 verletzt hat (Eichhörnchen Bericht). Der in Regress genommener Aktivist verhielt sich vollkommen passiv, der Polizist verletzte sich selbst indem er versuchte, den Aktivisten hoch zu heben und dabei unprofessionell vorging.
Der Vorgang erinnert mich an die Forderung einer Polizistin aus Hessen mir gegenüber. Hintergrund war eine Ingewahrsamnahme bei der Waldbesetzung gegen den Ausbau des Frankfurter Flughafens im Jahre 2009. Die Polizistin, die der Meinung war, ich hätte mich bei der Räumung einer Harvestermaschine « schwer gemacht », verlangte 1200 Euro Schmerzensgeld. Sie verlor den Zivilprozess gegen mich. Ich habe daraus eine amüsante Kurzgeschichte geschrieben und in meinem Buch Kommen Sie da runter! veröffentlicht. Die Geschichte heißt « Die Erdanziehungskräfte ».
« Ebensowenig gab es sonstige physikalische Veränderungen, insbesondere keine Entgegnung Klage-Begründung auf eine Veränderungen der Erdanziehungskraft, aus denen auch nur annähernd geschlossen werden könnte, die Beklagte habe sich « plötzlich schwer » gemacht. Beweis: Einholung eines Sachverständigengutachtens », hieß in einer Stellungnahme meines Verteidigers in diesem absurden Verfahren. ( Aktenzeichen: 31 C 1253/09 – 23 Amtsgericht Frankfurt am Main).
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