Ankettprozess um Uranmüllzug – Gefahren der Atomkraft im Namen des Volkes "bedeutungslos"

Vor dem Amtsgericht Steinfurt durften wir gestern in Erfahrung bringen, dass der Notstand « nicht möglich » sei und die in diesem Zusammenhang gestellte Beweisanträge « bedeutungslos » sind.  Ob ein Notstand vorliegt musste deshalb erst gar nicht geprüft werden. Man fragt sich warum es im StGB den §34 gibt, wenn er « nicht möglich ist »…  Gesetzliche Bestimmungen, wonach die Umstände einer Handlung in die Strafzumessung einfließen müssen, wurden weiter ignoriert und als « bedeutungslos » abgestempelt. Die nachweislich falschen Aussagen eines Polizeizeugen (der Beweis dafür wurde durch  die Verteidigung eingebracht) sowie geheime und fehlende  Aktenteile durften auch nicht einem Urteil in den Weg stellen.  Das Gericht hatte sich offensichtlich schon lange festgelegt: Hauptsache Verurteilung. Nicht, dass weitere AktivistInnen, auf die Idee kommen, ebenfalls in dieser für den reibungslosen Ablauf der Atomgeschäften nervigen Art und Weise zu demonstrieren!

Aus Protest gegen ein im voraus fest stehendes Urteil, verzichtete die Verteidigung auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssal. Die Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Währenddessen wurde vor dem Amtsgericht demonstriert, AktivistInnen kletterten der Justiz aufs Dach. Der Widerstand geht weiter! Und der Prozess in die nächste Instanz.

Pressemitteilung zum gestrigen Prozessabschluss.

Alles wie erwartet: Amtsgericht Steinfurt verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen

Vor dem Amtsgericht Steinfurt durften wir gestern in Erfahrung bringen, dass der Notstand « nicht möglich » sei und die in diesem Zusammenhang gestellte Beweisanträge « bedeutungslos » sind.  Ob ein Notstand vorliegt musste deshalb erst gar nicht geprüft werden. Man fragt sich warum es im StGB den §34 gibt, wenn er « nicht möglich ist »…  Gesetzliche Bestimmungen, wonach die Umstände einer Handlung in die Strafzumessung einfließen müssen, wurden weiter ignoriert und als « bedeutungslos » abgestempelt. Die nachweislich falschen Aussagen eines Polizeizeugen (der Beweis dafür wurde durch  die Verteidigung eingebracht) sowie geheime und fehlende  Aktenteile durften auch nicht einem Urteil in den Weg stellen.  Das Gericht hatte sich offensichtlich schon lange festgelegt: Hauptsache Verurteilung. Nicht, dass weitere AktivistInnen, auf die Idee kommen, ebenfalls in dieser für den reibungslosen Ablauf der Atomgeschäften nervigen Art und Weise zu demonstrieren!

Aus Protest gegen ein im voraus fest stehendes Urteil, verzichtete die Verteidigung auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssal. Die Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Währenddessen wurde vor dem Amtsgericht demonstriert, AktivistInnen kletterten der Justiz aufs Dach. Der Widerstand geht weiter! Und der Prozess in die nächste Instanz.

Pressemitteilung zum gestrigen Prozessabschluss.

Alles wie erwartet: Amtsgericht Steinfurt verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen

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Prozess gegen AtomkraftgegnerInnen in Fulda

Dienstag, den 25. Februar 2014 – Beginn 10:00 Uhr – im Saal 1.120 – Amtsgericht Fulda

Weil sie im November 2011 – wenige Monate nach dem Fukushima-GAU –  gegen einen CASTOR-Transport nach Gorleben in Fulda protestierten und auf die Gefahren der gefährlichen Fracht aufmerksam machten, stehen zwei AktivistInnen vor Gericht. Nach einer 12 stündigen Aktion waren vier AktivistInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bäumen an der Bahnstrecke heruntergeholt worden. Die Aktion sorgte für Wirbel.

Dienstag, den 25. Februar 2014 – Beginn 10:00 Uhr – im Saal 1.120 – Amtsgericht Fulda

Weil sie im November 2011 – wenige Monate nach dem Fukushima-GAU –  gegen einen CASTOR-Transport nach Gorleben in Fulda protestierten und auf die Gefahren der gefährlichen Fracht aufmerksam machten, stehen zwei AktivistInnen vor Gericht. Nach einer 12 stündigen Aktion waren vier AktivistInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bäumen an der Bahnstrecke heruntergeholt worden. Die Aktion sorgte für Wirbel.

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Versammlungsleitung am Fahnenmast? Unsinn aus Münster

Aktion

Die Münsteraner Staatsanwaltschaft ist schlechte Verliererin. Sie hat für keine der luftigen Protestaktionen gegen Urantransporte von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland oder Frankreich oberhalb von der Bahnanlage eine Veruteilung erreicht. Ein Verfahren wollte sie bis zum bitteren Ende führen, hatte gar angekündigt vor dem Oberlandesgericht zu gehen. Dazu kam es aber nicht. Nach einem Freispruch in erster Instanz wurde dass Verfahren dann in der Berufung auf Wunsch der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Grundsatzurteil von einem höheren Gericht zu Protestaktionen oberhalb von Bahnanlagen gibt es also immer noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft Münster versucht es nun mit einem neuen Vorwurf. Als Belustigung passend zu meinem Geburtstag, verschickte sie mir einen Strafbefehl, der mit dem Preis des größten Unsinns gekürt werden könnte.

Ich soll am Fahnenmast kletternd, in Dülmen im Februar 2013, eine unangemeldete  Versammlung  gegen die Gronauer Urananreicherungsanlag geleitet haben.

Aktion

Die Münsteraner Staatsanwaltschaft ist schlechte Verliererin. Sie hat für keine der luftigen Protestaktionen gegen Urantransporte von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland oder Frankreich oberhalb von der Bahnanlage eine Veruteilung erreicht. Ein Verfahren wollte sie bis zum bitteren Ende führen, hatte gar angekündigt vor dem Oberlandesgericht zu gehen. Dazu kam es aber nicht. Nach einem Freispruch in erster Instanz wurde dass Verfahren dann in der Berufung auf Wunsch der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Grundsatzurteil von einem höheren Gericht zu Protestaktionen oberhalb von Bahnanlagen gibt es also immer noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft Münster versucht es nun mit einem neuen Vorwurf. Als Belustigung passend zu meinem Geburtstag, verschickte sie mir einen Strafbefehl, der mit dem Preis des größten Unsinns gekürt werden könnte.

Ich soll am Fahnenmast kletternd, in Dülmen im Februar 2013, eine unangemeldete  Versammlung  gegen die Gronauer Urananreicherungsanlag geleitet haben.

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Uranzug-Blockade: Kletteraktivistin darf weiter klettern

Landgericht stellt Strafverfahren auf Staatskosten ein.

Keine Strafe für Kletteraktion oberhalb von Bahnanlagen.

Im Januar 2008 hielt ein Atommülltransport mit abgereichertem Uranhexafluorid, welches von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland exportiert werden sollte an. Eine Kletteraktivistin hatte sich über den Schienen abgeseilt und den Transport sechs Stunden lang aufgehalten.

Nach über fünf Jahren ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Cécile Lecomte („Eichhörnchen“) wurde in erster Instanz 2009 vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Ordnungswidrig sei ihr Verhalten auch nicht gewesen, die Aktion sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Am heutigen Tag scheiterte der Versuch der Kriminalisierung erneut vor dem Landgericht.

Landgericht stellt Strafverfahren auf Staatskosten ein.

Keine Strafe für Kletteraktion oberhalb von Bahnanlagen.

Im Januar 2008 hielt ein Atommülltransport mit abgereichertem Uranhexafluorid, welches von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland exportiert werden sollte an. Eine Kletteraktivistin hatte sich über den Schienen abgeseilt und den Transport sechs Stunden lang aufgehalten.

Nach über fünf Jahren ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Cécile Lecomte („Eichhörnchen“) wurde in erster Instanz 2009 vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Ordnungswidrig sei ihr Verhalten auch nicht gewesen, die Aktion sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Am heutigen Tag scheiterte der Versuch der Kriminalisierung erneut vor dem Landgericht.

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AtomkraftgegnerInnen vor Gericht

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nummer 382, Oktober 2013

„Es ist dein Prozess, also führe ihn“, erklärte zu seiner Zeit der Polit-Agitator Fritz Teufel. Genauso tun dies UmweltaktivistInnen, die sich mit kreativen Aktionen für eine bessere Welt einsetzen und deswegen vor Gericht stehen. Sie sehen Gerichtsprozesse als die Fortsetzung ihrer Aktionen an. Handlungen, die die Staatsanwaltschaft als Straftaten abstempeln will, sehen sie im Kampf gegen die zerstörerische menschenverachtende Atomtechnologie als notwendig an. Kriminell ist die Atomindustrie! Nicht der Protest dagegen! Mit ihren kreativen Aktionen und einer Verteidigungsstrategie, die auf gegenseitige Unterstützung basiert, bringen die AktivistInnen die Justiz ins Schwitzen. Drei aktuelle Beispiele.

Eichhörnchen-Artikel, erschienen in der Zeitschrift Graswurzelrevolution Nummer 382, Oktober 2013

„Es ist dein Prozess, also führe ihn“, erklärte zu seiner Zeit der Polit-Agitator Fritz Teufel. Genauso tun dies UmweltaktivistInnen, die sich mit kreativen Aktionen für eine bessere Welt einsetzen und deswegen vor Gericht stehen. Sie sehen Gerichtsprozesse als die Fortsetzung ihrer Aktionen an. Handlungen, die die Staatsanwaltschaft als Straftaten abstempeln will, sehen sie im Kampf gegen die zerstörerische menschenverachtende Atomtechnologie als notwendig an. Kriminell ist die Atomindustrie! Nicht der Protest dagegen! Mit ihren kreativen Aktionen und einer Verteidigungsstrategie, die auf gegenseitige Unterstützung basiert, bringen die AktivistInnen die Justiz ins Schwitzen. Drei aktuelle Beispiele.

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LG Lüneburg: Atomkraftgegner fordert Freispruch

Eine Terminankündigung der AktivistInnen, die 2010 den Castor-Transport nach Gorleben bei Dalle (nähe Celle) zum stehen brachten.

Prozess um Ankett-Aktion am Landgericht Lüneburg

Blockade 2010 Wegen Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung muss sich der Atomkraftgegner Simon E. am Dienstag den 16. Juli 2013 vor dem Landgericht Lüneburg verantworten. Dem 23-jährigen wird vorgeworfen, sich im Novermber 2010 mit einem Stahlrohr unter die Gleise des heranfahrenden Atommülltransports nach Gorleben gekettet zu haben.

Eine Terminankündigung der AktivistInnen, die 2010 den Castor-Transport nach Gorleben bei Dalle (nähe Celle) zum stehen brachten.

Prozess um Ankett-Aktion am Landgericht Lüneburg

Blockade 2010 Wegen Störung öffentlicher Betriebe und Nötigung muss sich der Atomkraftgegner Simon E. am Dienstag den 16. Juli 2013 vor dem Landgericht Lüneburg verantworten. Dem 23-jährigen wird vorgeworfen, sich im Novermber 2010 mit einem Stahlrohr unter die Gleise des heranfahrenden Atommülltransports nach Gorleben gekettet zu haben.
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Hameln: Verfahren gegen Atomkraftgegnerin eingestellt

  • Bunte Transparente und ein voller Verhandlungssaal zur Unterstützung der angeklagten Kletteraktivistin (Danke!)

  • Scharfe Kritik an das Ermittlungsverhalten der Anklagebehörde und der Polizei prägte die vierstündige mündliche Verhandlung.

„Kriminell ist die Atomindustrie“, stand am 21.5.2013 anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen eine Kletteraktivistin auf ein Transparent vor dem Amtsgericht Hameln. Gut 20 Menschen waren zur Unterstützung der Angeklagten gekommen.

Hintergrund des Prozesses war ein Protestwochenende mit vielfältigen Demonstrationen gegen das Atomkraftwerk Grohnde im Oktober 2011. In diesem Zusammenhang führte eine kleine Gruppe eine spontane Kletter- und Sitzblockade über und auf eine Zufahrtsstraße durch. Als die Polizei Versammlung gewaltsam und ohne Vorwarnung angriff, um Polizei-Fahrzeuge und MitarbeiterInnen des AKWs einen Weg zu bahnen, seilte sich die Angeklagten den heranfahrende Fahrzeugen in den Weg. Dies gefiel der Polizei nicht. Ein Polizist griff nach der herunter hängenden Kurzsicherung die Aktivistin und gefährdete diese (Gefahr eines Hängetraumas).

Das Geschehen führte aber zu keinen Ermittlungen gegen die Polizeibeamten. Vor Gericht kamen nur die Anzeigen der Beamten gegen die Kletterin. Der Angeklagten wurde einen „gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr“ und „Beleidigung“ vorgeworfen. Mit einer Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten endete am Dienstag nach einer vier vierstündiger Verhandlung das Verfahren. Eine scharfe Kritik an das Vorgehen der Polizei sowie an das Verhalten der Ermittlungsbehörde prägte das Verfahren.

  • Bunte Transparente und ein voller Verhandlungssaal zur Unterstützung der angeklagten Kletteraktivistin (Danke!)

  • Scharfe Kritik an das Ermittlungsverhalten der Anklagebehörde und der Polizei prägte die vierstündige mündliche Verhandlung.

„Kriminell ist die Atomindustrie“, stand am 21.5.2013 anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen eine Kletteraktivistin auf ein Transparent vor dem Amtsgericht Hameln. Gut 20 Menschen waren zur Unterstützung der Angeklagten gekommen.

Hintergrund des Prozesses war ein Protestwochenende mit vielfältigen Demonstrationen gegen das Atomkraftwerk Grohnde im Oktober 2011. In diesem Zusammenhang führte eine kleine Gruppe eine spontane Kletter- und Sitzblockade über und auf eine Zufahrtsstraße durch. Als die Polizei Versammlung gewaltsam und ohne Vorwarnung angriff, um Polizei-Fahrzeuge und MitarbeiterInnen des AKWs einen Weg zu bahnen, seilte sich die Angeklagten den heranfahrende Fahrzeugen in den Weg. Dies gefiel der Polizei nicht. Ein Polizist griff nach der herunter hängenden Kurzsicherung die Aktivistin und gefährdete diese (Gefahr eines Hängetraumas).

Das Geschehen führte aber zu keinen Ermittlungen gegen die Polizeibeamten. Vor Gericht kamen nur die Anzeigen der Beamten gegen die Kletterin. Der Angeklagten wurde einen „gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr“ und „Beleidigung“ vorgeworfen. Mit einer Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten endete am Dienstag nach einer vier vierstündiger Verhandlung das Verfahren. Eine scharfe Kritik an das Vorgehen der Polizei sowie an das Verhalten der Ermittlungsbehörde prägte das Verfahren.

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AG Hameln: Atomkraftgegnerin vor Gericht am 21.5.13

Wenn der Staatsanwaltschaft klarem Menschenverstand fehlt…

Prozesstermin: 21. Mai 2013 ; Amtsgericht Hameln ; 11:00 Uhr im Saal 123 bei Richter Schöpe

Das mit rißanfälligem Stahl gebaute Atomkraftwerk Grohnde ist ein Beweis dafür, dass von Atomausstieg nicht die Rede sein kann. Die Liste der Gefahren, die vom Atomkraftwerk Grohnde ausgehen ist lang. Der AKW-Betreiber EON setzt giftige, gefährliche plutoniumhaltige MOX-Brennstäbe ein; ernsthafte effektive Kastrophenschutzpläne sind Fehlanzeige – um nur zwei Beispiele zu nennen.

Doch statt die kriminellen Machenschaften des Energiekonzerns EON anzuprangern, verfolgt die Hannoveraner Staatsanwaltschaft lieber AtomkraftgegnerInnen. Ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ soll eine Demonstration vor dem Atomkraftwerk gewesen sein. Die Interessen des Energiekonzerns EON werden höher bewertet als die Grundrechte von DemonstrantInnen.

Wenn der Staatsanwaltschaft klarem Menschenverstand fehlt…

Prozesstermin: 21. Mai 2013 ; Amtsgericht Hameln ; 11:00 Uhr im Saal 123 bei Richter Schöpe

Das mit rißanfälligem Stahl gebaute Atomkraftwerk Grohnde ist ein Beweis dafür, dass von Atomausstieg nicht die Rede sein kann. Die Liste der Gefahren, die vom Atomkraftwerk Grohnde ausgehen ist lang. Der AKW-Betreiber EON setzt giftige, gefährliche plutoniumhaltige MOX-Brennstäbe ein; ernsthafte effektive Kastrophenschutzpläne sind Fehlanzeige – um nur zwei Beispiele zu nennen.

Doch statt die kriminellen Machenschaften des Energiekonzerns EON anzuprangern, verfolgt die Hannoveraner Staatsanwaltschaft lieber AtomkraftgegnerInnen. Ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ soll eine Demonstration vor dem Atomkraftwerk gewesen sein. Die Interessen des Energiekonzerns EON werden höher bewertet als die Grundrechte von DemonstrantInnen.

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Kurznachrichten zur Repression gegen AtomkraftgegnerInnen in Frankreich

Über die Proteste gegen Castortransporte, AKW- und HSL-Neubau in Frankreich berichte ich regelmäßig. Heute übersetze ich ein paar Infos der « legal Team » Valognes und von Sortir du nucléaire.

Über den Berufungsprozess gegen die 7 GANVA-AktivistInnen, die sich 2010 gegen den Castortransport nach Gorleben in Caen an der Schiene festketteten und bei ihrer Räumung von der Polizei schwer verletzt wurden, gibt es erst am 5. Juni 2013 Neuigkeiten. Die Urteilsverkündung findet erst an diesem Tag statt. In erster Instanz waren die AktivistInnen zu Gefängnisstrafen auf Bewährung und insgesamt ca. 30.000 Euro Geldstrafe (Geldstrafe selbst und Schadenersatz an AREVA und die französische Bahn SNCF).

Am 18. und 20. März 2013 wurde weiter das Berufungsurteil gegen AktivistInnen gesprochen, die sich 2011 an den Protesten gegen den Castortransport nach Groleben in Valognes beteiligten. Als Folge der Brutalität der polizeilichen Räumung beim Castor 2010, war 2011 zu Massenprotesten aufgerufen worden – mit Erfolg!

Über die Proteste gegen Castortransporte, AKW- und HSL-Neubau in Frankreich berichte ich regelmäßig. Heute übersetze ich ein paar Infos der « legal Team » Valognes und von Sortir du nucléaire.

Über den Berufungsprozess gegen die 7 GANVA-AktivistInnen, die sich 2010 gegen den Castortransport nach Gorleben in Caen an der Schiene festketteten und bei ihrer Räumung von der Polizei schwer verletzt wurden, gibt es erst am 5. Juni 2013 Neuigkeiten. Die Urteilsverkündung findet erst an diesem Tag statt. In erster Instanz waren die AktivistInnen zu Gefängnisstrafen auf Bewährung und insgesamt ca. 30.000 Euro Geldstrafe (Geldstrafe selbst und Schadenersatz an AREVA und die französische Bahn SNCF).

Am 18. und 20. März 2013 wurde weiter das Berufungsurteil gegen AktivistInnen gesprochen, die sich 2011 an den Protesten gegen den Castortransport nach Groleben in Valognes beteiligten. Als Folge der Brutalität der polizeilichen Räumung beim Castor 2010, war 2011 zu Massenprotesten aufgerufen worden – mit Erfolg!

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Grob ungehörig gegen Atomkraft über Wasser: kämpferischer Prozessauftakt

Vorm Gericht Nachdem ein Schiff mit Atommüll im vergangenen Jahr Pfingsten anhielt, weil zwei Aktivist_innen sich in Münster von einer Brücke abgeseilt hatten, verschickte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Bußgeldbescheide wegen einer „grob ungehörigen Handlung“ und „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ in Höhe von je 165 Euro. Die Betroffenen legten Einspruch ein. Darüber wurde heute vor dem Dortmunder Schifffahrtsgericht verhandelt. Die Verhandlung wurde nach einer knappen dreiviertel Stunde auf den 28. März 2013 um 14 Uhr vertagt.
Vor Prozessbeginn kletterten zwei Aktivist_innen auf die Fahnenmasten vorm Dortmunder Gericht und hängten ein Transparent auf, mit der Überschrift « Mit dem Strom gegen Atom ». Weitere Menschen verteilten Flyer und klärten die PassantInnen über den anstehenden Prozess und die kommenden Demonstrationen zum Fukushima Jahrestag auf.

Vorm Gericht Nachdem ein Schiff mit Atommüll im vergangenen Jahr Pfingsten anhielt, weil zwei Aktivist_innen sich in Münster von einer Brücke abgeseilt hatten, verschickte die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Bußgeldbescheide wegen einer „grob ungehörigen Handlung“ und „verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrts- und Betriebsanlagen“ in Höhe von je 165 Euro. Die Betroffenen legten Einspruch ein. Darüber wurde heute vor dem Dortmunder Schifffahrtsgericht verhandelt. Die Verhandlung wurde nach einer knappen dreiviertel Stunde auf den 28. März 2013 um 14 Uhr vertagt.
Vor Prozessbeginn kletterten zwei Aktivist_innen auf die Fahnenmasten vorm Dortmunder Gericht und hängten ein Transparent auf, mit der Überschrift « Mit dem Strom gegen Atom ». Weitere Menschen verteilten Flyer und klärten die PassantInnen über den anstehenden Prozess und die kommenden Demonstrationen zum Fukushima Jahrestag auf.

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