Berlin: eingestellter Prozess und „Lex Klettern“

Als bei der Energiewendedemo in Berlin im Herbst 2013 zwei KletterInnen ein Banner gegen Kohlekraft an einem Mast aufhängen wollten, versuchte die Polizei es mit Gewalt zu unterbinden. Die DemonstrantInnen setzten sich schließlich durch. Die Polizei reagierte jedoch mit zahlreichen Anzeigen gegen DemonstrantInnen. Der Prozess gegen eine Kletteraktivistin fand bereits im April vor dem Amtsgerichts Tiergarten statt. Gegen das Urteil haben sowohl die Angeklagte als auch Oberstaatsanwalt Von Hagen Berufung eingelegt. (Bericht Prozesstag 1, Prozesstag 2)

Am vergangenen Mittwoch wurde dagegen das Verfahren gegen einen weiteren Aktivisten am dritten Prozesstag vorm AG Tiergarten eingestellt. Dem Aktivisten wurde vorgeworfen, zwei Polizisten beleidigt zu haben, als diese seine Personalien wegen eines angeblichen „Landfriedensbruch“ – der nie weiterverfolgt wurde, weil es ihn nie gab – überprüften. Es soll die Polizeimaßnahme als „Stasi-Methode“ quittiert haben und „Sind Sie bescheuert?“ gefragt haben.

Als bei der Energiewendedemo in Berlin im Herbst 2013 zwei KletterInnen ein Banner gegen Kohlekraft an einem Mast aufhängen wollten, versuchte die Polizei es mit Gewalt zu unterbinden. Die DemonstrantInnen setzten sich schließlich durch. Die Polizei reagierte jedoch mit zahlreichen Anzeigen gegen DemonstrantInnen. Der Prozess gegen eine Kletteraktivistin fand bereits im April vor dem Amtsgerichts Tiergarten statt. Gegen das Urteil haben sowohl die Angeklagte als auch Oberstaatsanwalt Von Hagen Berufung eingelegt. (Bericht Prozesstag 1, Prozesstag 2)

Am vergangenen Mittwoch wurde dagegen das Verfahren gegen einen weiteren Aktivisten am dritten Prozesstag vorm AG Tiergarten eingestellt. Dem Aktivisten wurde vorgeworfen, zwei Polizisten beleidigt zu haben, als diese seine Personalien wegen eines angeblichen „Landfriedensbruch“ – der nie weiterverfolgt wurde, weil es ihn nie gab – überprüften. Es soll die Polizeimaßnahme als „Stasi-Methode“ quittiert haben und „Sind Sie bescheuert?“ gefragt haben.

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Berlin: Angespannter Prozessauftakt – Verhandlung geht am 21.4. weiter

Der Prozess um eine Kletteraktion bei der Energiewende-Demo 2013 in Berlin wurde am vergangenen Dienstag nach zweieinhalb Stunden vertagt, weil zwei Polizeizeugen nicht erschienen waren.

Es wird am 21.4 ab 13:45 Uhr weiter verhandelt (Saal 1002 Amtsgericht Tiergarten Kirchstrasse 6)

Die Verhandlungsführung vom vorsitzenden Richter Prugel sorgte am Dienstag für Unmut sowohl auf der Anklagebank als auch im Publikum. Es schien eine ungeschriebene Regel zu geben, die die Strafprozessordnung nicht vorsieht: die Verteidigung durfte keine Anträge die länger als eine halbe Seite lang waren vortragen.

Der Prozess um eine Kletteraktion bei der Energiewende-Demo 2013 in Berlin wurde am vergangenen Dienstag nach zweieinhalb Stunden vertagt, weil zwei Polizeizeugen nicht erschienen waren.

Es wird am 21.4 ab 13:45 Uhr weiter verhandelt (Saal 1002 Amtsgericht Tiergarten Kirchstrasse 6)

Die Verhandlungsführung vom vorsitzenden Richter Prugel sorgte am Dienstag für Unmut sowohl auf der Anklagebank als auch im Publikum. Es schien eine ungeschriebene Regel zu geben, die die Strafprozessordnung nicht vorsieht: die Verteidigung durfte keine Anträge die länger als eine halbe Seite lang waren vortragen.
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Soli – Prozess um Kletteraktion in Berlin am Dienstag 14.4.

Die Ankündigung von Robin Wood zum Prozess am Dienstag, Eichhörnchen freut sich über Unterstützung! 

* Juristischer Streit um Banner-Protest bei Energiewende-Demo in Berlin
* Prozess-Termin: 14. April 2015, 13:30 Uhr, Saal 1002 am Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, Berlin

Klettern

  Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin hat jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert – darunter die Kletteraktivistin. Sie wollte auf der Demo ihre Meinung gegen Kohlekraft mit Transparenten an einer großen Säule vor dem Berliner Hauptbahnhof kundtun.

Mehrere PolizeibeamtInnen versuchten sie daran zu hindern und zerrten an ihr, als sie sich in ca. zwei Meter Höhe gesichert noch in Reichweite befand.

Die Ankündigung von Robin Wood zum Prozess am Dienstag, Eichhörnchen freut sich über Unterstützung! 

* Juristischer Streit um Banner-Protest bei Energiewende-Demo in Berlin
* Prozess-Termin: 14. April 2015, 13:30 Uhr, Saal 1002 am Amtsgericht Tiergarten, Kirchstraße 6, Berlin

Klettern

  Das Einschreiten der Polizei gegen eine Kletteraktivistin bei der großen Energiewende-Demo am 30. November 2013 in Berlin hat jetzt ein juristisches Nachspiel vor dem Amtsgericht Tiergarten. Unter dem Motto „Sonne und Wind statt Fracking, Kohle und Atom – Energiewende retten“ hatten damals rund 16.000 Menschen demonstriert – darunter die Kletteraktivistin. Sie wollte auf der Demo ihre Meinung gegen Kohlekraft mit Transparenten an einer großen Säule vor dem Berliner Hauptbahnhof kundtun.

Mehrere PolizeibeamtInnen versuchten sie daran zu hindern und zerrten an ihr, als sie sich in ca. zwei Meter Höhe gesichert noch in Reichweite befand.

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Gelten Grundrechte in der dritten Dimension?

Prozess gegen Umweltaktivistin in Berlin

Der Text ist in der GWR Nr. 393, November 2014  erschienen. Ich veröffentliche ihn mit dem aktuellen Prozesstermin erneut.

Der Prozess wird am 14. April 2015 um 13:30 Uhr im Saal 1002 vor dem AG Tiergarten statt finden

Klettern Während ich mit meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ (1) kreuz und quer durchs Land reise, werde ich oft auf die große Energiewendedemo im November 2013 in Berlin angesprochen: „Warst du nicht oben auf der Säule? Die Banneraktion fand ich klasse.“ AktivistInnen von Robin Wood hatten damals die große Demonstration zum Anlass genommen, ihren Protest gegen die Zerstörung der Umwelt kletternd mit Transparenten zum Ausdruck zu geben: „Kohlekraft macht krank“ „Ätsch, Kohle nix da!“ stand auf den bunten Transparenten. Die Aktion kam bei den DemonstrantInnen sehr gut an. Was die Wenigsten aber wissen, ist, dass die Polizei es mit aller Kraft und Gewalt versuchte, diese vertikale Meinungskundgebung zu unterbinden – obwohl wir uns im Rahmen einer angemeldeten Demonstration bewegten und es für die Demo keine Kubikmeterbegrenzung gab! Die Polizei war der Meinung, sie dürfe unsere Grundrechte aus Art. 8 und 5 Grundgesetz auf die Erdoberfläche begrenzen, luftiger Protest sei „Hausfriedensbruch“ oder „Landfriedensbruch“.

Prozess gegen Umweltaktivistin in Berlin

Der Text ist in der GWR Nr. 393, November 2014  erschienen. Ich veröffentliche ihn mit dem aktuellen Prozesstermin erneut.

Der Prozess wird am 14. April 2015 um 13:30 Uhr im Saal 1002 vor dem AG Tiergarten statt finden

Klettern Während ich mit meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ (1) kreuz und quer durchs Land reise, werde ich oft auf die große Energiewendedemo im November 2013 in Berlin angesprochen: „Warst du nicht oben auf der Säule? Die Banneraktion fand ich klasse.“ AktivistInnen von Robin Wood hatten damals die große Demonstration zum Anlass genommen, ihren Protest gegen die Zerstörung der Umwelt kletternd mit Transparenten zum Ausdruck zu geben: „Kohlekraft macht krank“ „Ätsch, Kohle nix da!“ stand auf den bunten Transparenten. Die Aktion kam bei den DemonstrantInnen sehr gut an. Was die Wenigsten aber wissen, ist, dass die Polizei es mit aller Kraft und Gewalt versuchte, diese vertikale Meinungskundgebung zu unterbinden – obwohl wir uns im Rahmen einer angemeldeten Demonstration bewegten und es für die Demo keine Kubikmeterbegrenzung gab! Die Polizei war der Meinung, sie dürfe unsere Grundrechte aus Art. 8 und 5 Grundgesetz auf die Erdoberfläche begrenzen, luftiger Protest sei „Hausfriedensbruch“ oder „Landfriedensbruch“.
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Doch keine Versammlungsleitung am Fahnenmast – Verfahren eingestellt

Aktion

Der Gerichtstermin für Januar 2015 in Dülmen stand eigentlich schon seit August fest. Das Gericht macht aber kurz vor dem angesetzten Termin einen Rückzieher. Es mag doch nicht klären ob Mensch eine Versammlung am Fahnenmast leiten kann. Ich hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen Widerspruch eingelegt und war wegen der Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung – am Fahnenmast kletternd – angeklagt. Hintergrund war eine Kletteraktion mit 4 Personen (2 Flyerverteilende und 2 Kletternde) gegen die UAA Gronau und für eine Großdemo zum Fukushima-Jahrestag. Ich gebe hier ein paar Einzelheiten zur – absurden – juristischen Auseinandersetzung und der von mir gewählten Verteidigungsstrategie.

Aktion

Der Gerichtstermin für Januar 2015 in Dülmen stand eigentlich schon seit August fest. Das Gericht macht aber kurz vor dem angesetzten Termin einen Rückzieher. Es mag doch nicht klären ob Mensch eine Versammlung am Fahnenmast leiten kann. Ich hatte gegen einen Strafbefehl in Höhe von 30 Tagessätzen Widerspruch eingelegt und war wegen der Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung – am Fahnenmast kletternd – angeklagt. Hintergrund war eine Kletteraktion mit 4 Personen (2 Flyerverteilende und 2 Kletternde) gegen die UAA Gronau und für eine Großdemo zum Fukushima-Jahrestag. Ich gebe hier ein paar Einzelheiten zur – absurden – juristischen Auseinandersetzung und der von mir gewählten Verteidigungsstrategie.

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Politische Justiz in Berlin – Soliaufruf gegen Kriminalisierung von Umweltprotest

Diesen Artikel habe ich bereits im August gepostet. Ich habe ihn nun mit dem Prozesstermin, der gerade durch das Amtsgericht Tiergarten auf den 11.11. festgelegt worden ist, ergänzt. Der Prozesstermin wurde kurzfristig aufgehoben. Der neue Termin ist noch nicht bekannt (Stand 4.11.14)

Ende August 2014 erschien in der TAZ ein Artikel mit der Unterschrift „Dummheit schützt doch vor Strafe“. Hintergrund war meine rechtswidrige Festnahme durch PolizeibeamtInnen anlässlich einer Protestaktion gegen die Tagung des Atomforums auf dem Alexander Platz in Berlin. Vor dem Verwaltungsgericht musste die Polizei eingestehen, dass Festnahme und Platzverweis rechtswidrig gewesen sind. Die Polizei war eingegriffen, um zu verhindern, dass ich zusammen mit weiteren AktivistInnen einen Antiatom-Banner an einem Laternenmast aufhänge. Es gab keinen Grund, mich daran zu Hindern, einen Laternenmast zu erklimmen. Es sei fraglich, inwiefern das Anbringen eines Transparentes eine Gefahr für das „Atomforum“ begründen könne, hatte das Gericht zuvor festgestellt (Siehe Bericht).

Als über den Fall in der Zeitung berichtet wurde, erstattete ein Zeitungsleser Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen die Polizei. Davon erfuhr ich über Presseberichte. Der jüngste TAZ-Artikel befasst sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten durch die Staatsanwaltschaft – über diese Einstellung berichtete ich bereits in einem Blog-Beitrag „Freiheitsberaubung? Ja aber…“

Dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine politische war, ist darüber hinaus daran zu sehen, wie die Behörde mich nun verfolgt.

Diesen Artikel habe ich bereits im August gepostet. Ich habe ihn nun mit dem Prozesstermin, der gerade durch das Amtsgericht Tiergarten auf den 11.11. festgelegt worden ist, ergänzt. Der Prozesstermin wurde kurzfristig aufgehoben. Der neue Termin ist noch nicht bekannt (Stand 4.11.14)

Ende August 2014 erschien in der TAZ ein Artikel mit der Unterschrift „Dummheit schützt doch vor Strafe“. Hintergrund war meine rechtswidrige Festnahme durch PolizeibeamtInnen anlässlich einer Protestaktion gegen die Tagung des Atomforums auf dem Alexander Platz in Berlin. Vor dem Verwaltungsgericht musste die Polizei eingestehen, dass Festnahme und Platzverweis rechtswidrig gewesen sind. Die Polizei war eingegriffen, um zu verhindern, dass ich zusammen mit weiteren AktivistInnen einen Antiatom-Banner an einem Laternenmast aufhänge. Es gab keinen Grund, mich daran zu Hindern, einen Laternenmast zu erklimmen. Es sei fraglich, inwiefern das Anbringen eines Transparentes eine Gefahr für das „Atomforum“ begründen könne, hatte das Gericht zuvor festgestellt (Siehe Bericht).

Als über den Fall in der Zeitung berichtet wurde, erstattete ein Zeitungsleser Anzeige wegen Freiheitsberaubung gegen die Polizei. Davon erfuhr ich über Presseberichte. Der jüngste TAZ-Artikel befasst sich mit der Einstellung des Verfahrens gegen die Polizeibeamten durch die Staatsanwaltschaft – über diese Einstellung berichtete ich bereits in einem Blog-Beitrag „Freiheitsberaubung? Ja aber…“

Dass die Entscheidung der Staatsanwaltschaft eine politische war, ist darüber hinaus daran zu sehen, wie die Behörde mich nun verfolgt.

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Ankettprozess um Uranmüllzug – Gefahren der Atomkraft im Namen des Volkes "bedeutungslos"

Vor dem Amtsgericht Steinfurt durften wir gestern in Erfahrung bringen, dass der Notstand « nicht möglich » sei und die in diesem Zusammenhang gestellte Beweisanträge « bedeutungslos » sind.  Ob ein Notstand vorliegt musste deshalb erst gar nicht geprüft werden. Man fragt sich warum es im StGB den §34 gibt, wenn er « nicht möglich ist »…  Gesetzliche Bestimmungen, wonach die Umstände einer Handlung in die Strafzumessung einfließen müssen, wurden weiter ignoriert und als « bedeutungslos » abgestempelt. Die nachweislich falschen Aussagen eines Polizeizeugen (der Beweis dafür wurde durch  die Verteidigung eingebracht) sowie geheime und fehlende  Aktenteile durften auch nicht einem Urteil in den Weg stellen.  Das Gericht hatte sich offensichtlich schon lange festgelegt: Hauptsache Verurteilung. Nicht, dass weitere AktivistInnen, auf die Idee kommen, ebenfalls in dieser für den reibungslosen Ablauf der Atomgeschäften nervigen Art und Weise zu demonstrieren!

Aus Protest gegen ein im voraus fest stehendes Urteil, verzichtete die Verteidigung auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssal. Die Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Währenddessen wurde vor dem Amtsgericht demonstriert, AktivistInnen kletterten der Justiz aufs Dach. Der Widerstand geht weiter! Und der Prozess in die nächste Instanz.

Pressemitteilung zum gestrigen Prozessabschluss.

Alles wie erwartet: Amtsgericht Steinfurt verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen

Vor dem Amtsgericht Steinfurt durften wir gestern in Erfahrung bringen, dass der Notstand « nicht möglich » sei und die in diesem Zusammenhang gestellte Beweisanträge « bedeutungslos » sind.  Ob ein Notstand vorliegt musste deshalb erst gar nicht geprüft werden. Man fragt sich warum es im StGB den §34 gibt, wenn er « nicht möglich ist »…  Gesetzliche Bestimmungen, wonach die Umstände einer Handlung in die Strafzumessung einfließen müssen, wurden weiter ignoriert und als « bedeutungslos » abgestempelt. Die nachweislich falschen Aussagen eines Polizeizeugen (der Beweis dafür wurde durch  die Verteidigung eingebracht) sowie geheime und fehlende  Aktenteile durften auch nicht einem Urteil in den Weg stellen.  Das Gericht hatte sich offensichtlich schon lange festgelegt: Hauptsache Verurteilung. Nicht, dass weitere AktivistInnen, auf die Idee kommen, ebenfalls in dieser für den reibungslosen Ablauf der Atomgeschäften nervigen Art und Weise zu demonstrieren!

Aus Protest gegen ein im voraus fest stehendes Urteil, verzichtete die Verteidigung auf die Plädoyers und verließ den Gerichtssal. Die Angeklagten wurden in Abwesenheit verurteilt. Währenddessen wurde vor dem Amtsgericht demonstriert, AktivistInnen kletterten der Justiz aufs Dach. Der Widerstand geht weiter! Und der Prozess in die nächste Instanz.

Pressemitteilung zum gestrigen Prozessabschluss.

Alles wie erwartet: Amtsgericht Steinfurt verurteilt Anti-Atom-Aktivist_innen

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Prozess gegen AtomkraftgegnerInnen in Fulda

Dienstag, den 25. Februar 2014 – Beginn 10:00 Uhr – im Saal 1.120 – Amtsgericht Fulda

Weil sie im November 2011 – wenige Monate nach dem Fukushima-GAU –  gegen einen CASTOR-Transport nach Gorleben in Fulda protestierten und auf die Gefahren der gefährlichen Fracht aufmerksam machten, stehen zwei AktivistInnen vor Gericht. Nach einer 12 stündigen Aktion waren vier AktivistInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bäumen an der Bahnstrecke heruntergeholt worden. Die Aktion sorgte für Wirbel.

Dienstag, den 25. Februar 2014 – Beginn 10:00 Uhr – im Saal 1.120 – Amtsgericht Fulda

Weil sie im November 2011 – wenige Monate nach dem Fukushima-GAU –  gegen einen CASTOR-Transport nach Gorleben in Fulda protestierten und auf die Gefahren der gefährlichen Fracht aufmerksam machten, stehen zwei AktivistInnen vor Gericht. Nach einer 12 stündigen Aktion waren vier AktivistInnen durch ein Sondereinsatzkommando aus Bäumen an der Bahnstrecke heruntergeholt worden. Die Aktion sorgte für Wirbel.

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Versammlungsleitung am Fahnenmast? Unsinn aus Münster

Aktion

Die Münsteraner Staatsanwaltschaft ist schlechte Verliererin. Sie hat für keine der luftigen Protestaktionen gegen Urantransporte von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland oder Frankreich oberhalb von der Bahnanlage eine Veruteilung erreicht. Ein Verfahren wollte sie bis zum bitteren Ende führen, hatte gar angekündigt vor dem Oberlandesgericht zu gehen. Dazu kam es aber nicht. Nach einem Freispruch in erster Instanz wurde dass Verfahren dann in der Berufung auf Wunsch der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Grundsatzurteil von einem höheren Gericht zu Protestaktionen oberhalb von Bahnanlagen gibt es also immer noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft Münster versucht es nun mit einem neuen Vorwurf. Als Belustigung passend zu meinem Geburtstag, verschickte sie mir einen Strafbefehl, der mit dem Preis des größten Unsinns gekürt werden könnte.

Ich soll am Fahnenmast kletternd, in Dülmen im Februar 2013, eine unangemeldete  Versammlung  gegen die Gronauer Urananreicherungsanlag geleitet haben.

Aktion

Die Münsteraner Staatsanwaltschaft ist schlechte Verliererin. Sie hat für keine der luftigen Protestaktionen gegen Urantransporte von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland oder Frankreich oberhalb von der Bahnanlage eine Veruteilung erreicht. Ein Verfahren wollte sie bis zum bitteren Ende führen, hatte gar angekündigt vor dem Oberlandesgericht zu gehen. Dazu kam es aber nicht. Nach einem Freispruch in erster Instanz wurde dass Verfahren dann in der Berufung auf Wunsch der Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein Grundsatzurteil von einem höheren Gericht zu Protestaktionen oberhalb von Bahnanlagen gibt es also immer noch nicht.

Die Staatsanwaltschaft Münster versucht es nun mit einem neuen Vorwurf. Als Belustigung passend zu meinem Geburtstag, verschickte sie mir einen Strafbefehl, der mit dem Preis des größten Unsinns gekürt werden könnte.

Ich soll am Fahnenmast kletternd, in Dülmen im Februar 2013, eine unangemeldete  Versammlung  gegen die Gronauer Urananreicherungsanlag geleitet haben.

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Uranzug-Blockade: Kletteraktivistin darf weiter klettern

Landgericht stellt Strafverfahren auf Staatskosten ein.

Keine Strafe für Kletteraktion oberhalb von Bahnanlagen.

Im Januar 2008 hielt ein Atommülltransport mit abgereichertem Uranhexafluorid, welches von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland exportiert werden sollte an. Eine Kletteraktivistin hatte sich über den Schienen abgeseilt und den Transport sechs Stunden lang aufgehalten.

Nach über fünf Jahren ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Cécile Lecomte („Eichhörnchen“) wurde in erster Instanz 2009 vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Ordnungswidrig sei ihr Verhalten auch nicht gewesen, die Aktion sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Am heutigen Tag scheiterte der Versuch der Kriminalisierung erneut vor dem Landgericht.

Landgericht stellt Strafverfahren auf Staatskosten ein.

Keine Strafe für Kletteraktion oberhalb von Bahnanlagen.

Im Januar 2008 hielt ein Atommülltransport mit abgereichertem Uranhexafluorid, welches von der Urananreicherungsanlage Gronau nach Russland exportiert werden sollte an. Eine Kletteraktivistin hatte sich über den Schienen abgeseilt und den Transport sechs Stunden lang aufgehalten.

Nach über fünf Jahren ist das Verfahren nun endgültig abgeschlossen. Cécile Lecomte („Eichhörnchen“) wurde in erster Instanz 2009 vom Vorwurf der Nötigung freigesprochen. Ordnungswidrig sei ihr Verhalten auch nicht gewesen, die Aktion sei vom Grundrecht auf freie Meinungsäußerung gedeckt gewesen. Die Staatsanwaltschaft ging aber in Berufung. Am heutigen Tag scheiterte der Versuch der Kriminalisierung erneut vor dem Landgericht.

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