Sozialgericht: Rheumapatientin kämpft um Schmerztherapie mit medizinischem Cannabis

* Eilantrag vor 2 Jahren gewonnen: Krankenkasse wurde vorläufig zur Kostenübernahme verpflichtet
* Verhandlung in der Hauptsache Do. 7.11.2019 um 13:45 Uhr vor dem Sozialgericht Lüneburg Saal IV, Az. S 16 KR 224/17

UPDATE 6.11.: Termin ist aufgehoben. Gericht hat Vergleich unterbreitet und sowohl krankenkasse als auch ich haben zugestimmt. Ich habe meinen Anspruch erfolgreich durchgesetzt, Kosten der Cannabis-Therapie werden bis ende 2020 übernommen und dann auch weiter wenn Arzt sagt, Therapie ist notwendig. Ich kann mit dem Ergebnis zufireden sein, aucg wenn ich mir gern die Mühen um dieses Recht erspart hätte, verfahren dauerte ja schon 2 Jahre an. Entscheidung ist  rechtskräftig (für mich besser als weitere lange Jahre bis zu einem gerichtlichen Urteil)

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Am 19. Januar 2017 wurde das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin einstimmig durch den Bundestag verabschiedet. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Doch das Gesetz wurde nicht ausreichend klar formuliert und viele Krankenkassen lehnen trotz ärztlicher Verschreibung der Therapie  die Kostenübernahme ab.

Zwei Jahre später kämpfen Patient*innen immer noch um ihren Anspruch auf eine Behandlung mit medizinischem Cannabis. So auch die Lüneburger Umweltaktivistin Cécile Lecomte.

* Eilantrag vor 2 Jahren gewonnen: Krankenkasse wurde vorläufig zur Kostenübernahme verpflichtet
* Verhandlung in der Hauptsache 

UPDATE 6.11.: Termin ist aufgehoben. Das Gericht einen hat Vergleich unterbreitet und sowohl meine Krankenkasse als auch ich, haben zugestimmt. Ich habe meinen Anspruch erfolgreich durchgesetzt, die Kosten der Cannabis-Blüten werden bis Ende 2020 übernommen und dann auch weiter wenn der Arzt sagt, die Therapie ist weiterhin notwendig. Ich kann mit dem Ergebnis zufrieden sein, auch wenn ich mir gern die Mühlen um dieses  Verfahrens erspart hätte, Das Verfahren dauerte 2 Jahre an. Die Entscheidung ist  rechtskräftig (für mich besser als weitere lange Jahre bis zu einem gerichtlichen Urteil) Eilentschscheidung der Gerichtes war zudem bereits zu meinem Gunsten ausgefallen.

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Am 19. Januar 2017 wurde das neue Gesetz zu Cannabis als Medizin einstimmig durch den Bundestag verabschiedet. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Doch das Gesetz wurde nicht ausreichend klar formuliert und viele Krankenkassen lehnen trotz ärztlicher Verschreibung der Therapie  die Kostenübernahme ab.

Zwei Jahre später kämpfen Patient*innen immer noch um ihren Anspruch auf eine Behandlung mit medizinischem Cannabis. So auch die Lüneburger Umweltaktivistin Cécile Lecomte.

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