Eichhörnchen gegen JVA Preungesheim : Protokoll eines – abgebrochenen – Gerichtstermins
Im Anschluss an einer Kletteraktion gegen den Castortransport nach Gorleben in Fulda wurde Kletteraktivistin Cécile Lecomte am 26. November 2011 verhaftet und für drei Tage zum Frauengefängnis nach Frankfurt gebracht worden. Hintergrund war eine nicht gezahlte Ordnungsstrafe.
Weil die Justizvollzugsanstalt es mit der Einhaltung von Grundrechten nicht so genau nahm, reichte die Aktivistin nachträglich eine Klage vor der Strafvollzugskammer ein. Die Klage wurde am Donnerstag vor dem Frankfurter Landgericht erörtert. Der zuständige Richter am Lndgericht Lehmann-Fritsche verweigerte aber die Durchführung einer Beweisaufnahme über den eigentlichen Gegenstand der Klage; nämlich die Haftbedingungen und Einhaltung von Grundrechten. Dem Anwalt der Klägerin wurde das Stellen von Fragen untersagt. Was den Anwalt der Klägerin dazu veranlasste, Richter Lehmann-Fritschewegen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen. Die Verhandlung wurde daraufhin abgebrochen.
„Ich habe Klage eingereicht, weil das Gefängnis sich über meine Grundrechte hinweg setzte. Diese Grundrechtsverstöße sind sehr verbreitet im Gefängnis. Die Gefangenen sind wehrlos, es gibt keine Öffentlichkeit und die Gefangenen wissen in der Regel nicht ein mal, dass man Klage einreichen kann.“ erklärt Cécile ihr Schritt zur Klage.
Die Umstände schilderte sie in ihrem inzwischen veröffentlichten Tagebuch, das Wesentliche kann wie folgt zusammengefasst werden.
Über das Wochenende war die Aktivistin in Einzellhaft festgehalten worden. Sie durfte weder am Hofgang teilnehmen, noch mit anderen Gefangenen Kontakt aufnehmen oder ihre Bücher in der Zelle haben. Ihre Tabletten, die sie auf Grund einer schweren chronischen Krankheit täglich einnehmen muss, wurden ihr nicht ausgehändigt.
Darüber wollte Richter Lehmann-Fritsche heute aber keine Beweisaufnahme führen, darüber wolle er im Freibeweisverfahren ohne Beweisführung entscheiden.
„ Der Richter wollte nicht, dass dem geladenen Zeugen unangenehmen Fragen gestellt werden:er wollte sich auf eine einzige Formale Frage beschränken. „ kritisiert Cécile
„Weil ich eine Schädigung meiner Gesundheit nicht in Kauf nehmen wollte, hatte ich während meiner Haft kurz in Erwägung gezogen, die Geldstrafe zu zahlen um so frei zu kommen. Die Antwort lautete aber, die Zahlstelle habe zu. Dem Richter interessierte nur die Frage, ob es richtig sei., dass ich mich nicht frei-kaufen durfte. Dieser Punkt ist zwar Gegenstand der Klage , aber das war eine Folge der anderen Grundrechtsverstöße “
Der geladene Zeuge der Justizvollzugsanstalt konnte sich aber an gar nichts erinnern und erklärte, die Möglichkeit hätten die Gefangenen, die Geldstrafen oder Zivilhaft absitzen grundsätzlich. Die komme häufig vor. Wann dies zum letzten mal geschehen sei , hatte er wiederum nicht in Erinnerung. Dies veranlasste der Verteidiger der Klägerin die Richtigkeit des Vortrags der Justizvollzugsanstalt anzuzweifeln. Zumal die JVA nicht in der Lage war, eine vollständige Personalakte zu präsentieren. Außerdem war die Anhörung einer weiteren ehemaligen Gefangenen der JVA, die die rechtswidrige Praxis hätte bestätigen können , genauso wie das Stellen von unangenehmen Fragen unerwünscht. Die Antwort des Verteidigers kam prompt: Befangenheitsantrag den Richter.
Weitere Informationen:
* Der Befangenheitsantrag als PDF
* Hintergründe zum Verfahren: Tagebuchg mein K(n)astortransport in der jVA Preungesheim