Flugzeug ohne Landebahn
Par eichhörnchen le dimanche 17 septembre 2017, 22:21 - Artikeln - articles - Lien permanent
Eichhörnchen Artikel über Proteste gegen Atomtransporte und Repression, erschienen in der Zeitschrift GWR 421 von September 2017
Verhindern statt verschieben. Abseilen gegen den CASTOR-Transport von EnBW
Der erste von fünf CASTOR-Transporten per Schiff von Obrigheim nach
Neckarwestheim ist vorbei. Er wurde am 28. Juni 2017 durch Proteste, Presse und
Polizei begleitet. Das Verhältnis lag ungefähr bei zehn Polizist*innen pro
Demonstrant*in. Angesichts der Gefährlichkeit und Absurdität des Transportes
fiel der Protest klein aus. Aktivist*innen gelang es trotzdem durch Aktionen
internationale Aufmerksamkeit auf das ungelöste Atommüll-Problem und Versagen
der Politik zu lenken. Zwei Aktionsgruppen tricksten die massive Wasser- Land-
und Luftüberwachung der Polizei aus und seilten sich von Brücken ab.
Das Aktionsbündnis Neckar Castorfrei (1) veranstaltete in Heilbronn eine
Demo, an der sich ca. 80 Menschen beteiligten. Aktivist*innen nutzten die
Gelegenheit, sich auf einer Brücke niederzulassen.
Polizeikräfte räumten die Sitzblockade. In Horkheim seilten sich zwei
Kletter*innen von einer Wehr ab und wurden durch ein Sondereinsatzkommando
(SEK) geräumt.
In Bad Wimpfel musste der CASTOR eine ca. zweistündige Pause einlegen, weil sechs Aktivist*innen von ROBIN WOOD mit Bannern in und unter einer Brücke kletterten. (2)
Die Aktivist*innen hatten sich zur Überraschung der Polizei, die die Brücken bereits mehrere Stunden vor Durchfahrt des CASTOR-Transportes bewachte und kurzfristig sperrte, in der Brücke versteckt und die Nacht in einem Wartungssteg verbracht.
Nachdem die zwei ersteren ROBIN WOOD Kletter*innen unter und ihre Seilwache in der Brücke durch das SEK geräumt wurden, fuhr das CASTOR-Schiff in Begleitung zahlreicher Polizeischiffe an den zwei letzteren Aktivist*innen und ihrem Banner vorbei. Das SEK trat mit seiner Vermummung wie bei Terroreinsätzen auf. Es verabschiedete sich mit: „Bis zum nächsten Mal“. Dies war das erste Mal, dass CASTOR-Behälter mit Atommüll per Schiff transportiert wurden.
Beide Aktionsgruppen hatten zufällig einen ähnlichen Spruch, „Verhindern / Vermeiden statt verschieben“, auf ihren Bannern stehen. Die sinnlose Verschiebung von Atommüll ist eine Scheinlösung: Die Atommüllproblematik ist nach wie vor mit einem Flugzeug ohne Landebahn zu vergleichen. Es wird Atommüll produziert, obwohl es keine sichere Entsorgungsmöglichkeit gibt.
Das „Zwischenlager“ in Neckarwestheim ist nicht sicher, es befindet sich in zwei Tunnelröhren in einem ehemaligen Steinbruch. Durch das Eindringen und Abpumpen von Grundwasser entstehen dort immer wieder Hohlräume. Beim Einsturz eines Stollens könnten die Behälter beschädigt und radioaktive Strahlung freigesetzt werden. Deshalb wird der Müll auf Dauer nicht in Neckarwestheim bleiben können, so dass weitere Transporte nötig werden. EnBW will mit der Verschiebung des Atommülls eine Lösung hierfür vorgaukeln und Kosten für ein Zwischenlager in Obrigheim sparen. Transporte aber lösen das Atommüllproblem nicht. Vielmehr entstehen durch jede Verschiebung des Mülls an einen anderen Ort mehr und neue Gefahren.
Und der Staatskonzern EnBW produziert weiter Atommüll in seinen Atomanlagen Philippsburg 2 und Neckarwestheim 2.
Floßtour gegen Atomtransporte
„Ihr seid immer dagegen, aber der Müll muss doch irgendwo hin. Es ist sinnlos zu protestieren, wir steigen ja aus der Atomkraft aus“, ist häufig zu hören, wenn Atomkraftgegner*innen einen CASTOR-Transport blockieren.
Die Aktivist*innen sehen sich jedoch nicht in der Verantwortung, eine Lösung zu einem Problem zu finden, das die Atomlobby selbst zu verantworten hat. Und entgegen der durch die Politik verbreiteten Meinung, steigt Deutschland nicht aus der Atomkraft aus.
Atomfabriken wie die Urananreicherungsanlage in Gronau und die
Brennelementefabrik in Lingen dürfen unbefristet weiter laufen.
Zahlreiche Atomtransporte dienen der Versorgung von Atomanlagen weltweit mit
Brennstoff – und somit der Produktion von Atommüll.
Aktivist*innen im Rahmen einer bundesweiten Kampagne gegen Atomtransporte
kämpfen dafür, dass Atommüll nicht entsteht.
Floßtour
Im Rahmen der bundesweiten Kampagne gegen Atomtransporte fand vom 9. bis zum 26. Juni eine Floßtour gegen Atomtransporte auf Mosel und Rhein von Trier bis Köln statt. (4)
Die Bahnstrecke Köln-Trier, die zum großen Teil parallel zu Mosel und Rhein
verläuft, ist die Strecke auf der bereits häufiger Uranerzkonzentrat-Transporte
aus dem Hamburger Hafen nach Süd-Frankreich (AREVA-Anlage in Narbonne)
beobachtet wurden. Die Tour zielte darauf, die Menschen an der Strecke über
Atomtransporte zu informieren und zu animieren, selbst aktiv zu werden.
Veranstalter waren ROBIN WOOD und ContrAtom, unterstützt durch zahlreiche
Initiativen direkt vor Ort an der Strecke.
Die Beteiligten blicken auf eine erfolgreiche Tour zurück. Gleich zu Beginn der
Tour fuhr ein Atomtransport aus dem Hamburger Hafen kommend durch Trier durch.
Die Durchfahrt wurde gefilmt (5).
Der Infostand am Floß war oft gut besucht, das Floß war als Hingucker dafür
gut geeignet. Einige Menschen kamen extra dorthin, um sich zu informieren, weil
sie über die Tour in der Lokalzeitung gelesen hatten. Es wurden zahlreiche
Flyer verteilt.
Infoveranstaltungen wurden in Trier, Koblenz, Bonn und Köln organisiert. Zwei
Aktivistinnen seilten sich außerdem von einer Eisenbahnbrücke ab, als die Tour
die Urantransporte-Eisenbahnstrecke zum ersten Mal kreuzte. „Mal richtig
abschalten – Atomkraft nein Danke“ stand auf ihrem Banner.
Prozesse
Wer sich dafür einsetzt, dass Atommüll verhindert wird, bevor er entsteht,
oder gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll mit direkten Aktionen
vorgeht, muss mit einer Anklage rechnen.
Die Justiz ist Teil eines repressiven Systems, das die Durchsetzung der
Atomkraft gegen den Willen der Bevölkerung erst möglich macht. Aktivist*innen
berichten darüber auf ihrer Homepage zu Repression gegen Atomkraftgegner*innen
(5):
„Füttern verboten?“ hieß es im April in einem Aufruf zum solidarischen Prozessbesuch beim Amtsgericht Hamburg Harburg. Zur Kriminalisierung von Atomkraftgegner*innen müssen offensichtlich die absurdesten Vorwürfe herhalten. Der Angeklagten wurde Mittäterschaft und Beihilfe zur Störung öffentlicher Betriebe und zur Nötigung vorgeworfen.
Aktivist*innen ketteten sich im Sommer 2014 aus Protest gegen einen Urantransport im Hamburger Hafen an der Schiene. Die Angeklagte soll diese Aktion unterstützt haben, indem sie eine festgekettete Aktivistin mit Lebensmitteln und Getränken versorgte. Der Prozess zog sich über neun Verhandlungstage. Die Verteidigung thematisierte mit Beweisanträgen die Gefährlichkeit der Atomkraft und die Notwendigkeit Atomtransporte zu Blockieren, wenn die Politik versagt (rechtfertigender Notstand). Der Sitzungsvertreter der Staatsanalschaft sah diese Gefahren ein – es handelt sich nach seiner Auffassung jedoch nicht um juristisch relevante Gefahren.
Das Gericht wies viele Beweisanträge durch Wahrunterstellung zurück. Es drückte sich somit um eine Beweiserhebung und Auseinandersetzung mit dem Thema. Das Urteil erster Instanz lautete 30 Tagessätze wegen Beihilfe zu Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe. Im Namen des Volkes wurde als Wahrheit deklariert, dass Aktionen gegen Urantransporte nutzlos sind und sogar gefährlich sind, weil… der Atomzug länger stehen bleibt, so die Argumentation des Gerichtes. Dagegen dass sie überhaupt fahren und den Betrieb von Atomanlagen ermöglichen ? Ach nö… Dagegen hat das Gericht im Namen des Volkes nichts einzuwenden.
Weitere Prozesse vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg stehen an. Die juristische Aufarbeitung der Ankett- und Abseilaktionen gegen Urantransporte aus dem Jahr 2014 (die GWR berichtete) ist nicht abgeschlossen. Vier Aktivist*innen haben zudem eine Anklageschrift wegen Hausfriedensbruch erhalten, weil sie im April 2017 den Grünen mit einem Banner gegen Atomtransporte aufs Dach stiegen, um sie an ihr Wahlversprechen, die Atomtransporte durch den Hamburger Hafen zu bekämpfen, zu erinnern.
Am 6. September startete außerdem vor dem Amtsgericht Potsdam der nächste Prozess um die Blockade eines Urantransportes aus dem Hamburger Hafen. Er wird am 19. September nach einem konfliktreichen Prozessauftakt fortgesetzt. (6)
Hintergrund ist eine Abseilaktion in Buchholz in der Nordheide
(Niedersachsen) im April 2016, der Uranzug war auf dem Weg zur AREVA Uranfabrik
in Südfrankreich und wurde ca. drei Stunden angehalten (die GWR berichtete).
Den zwei Kletterinnen wird ein Verstoß gegen die Eisenbahn-, Bau- und
Betriebsordnung vorgeworfen. Sie haben Einspruch gegen Bußgelder in Höhe von
500 Euro eingelegt. Der erste Prozess findet in Potsdam statt, weil die
Bundespolizei als Bußgeldbehörde dort ihren Sitz hat. Zuständig ist eine
Richterin am Amtsgericht Ahle, die bereits zuvor mehrfach eine Klimaaktivistin
verurteilt hat.
Ihre Urteile wurden später alle durch das Oberlandesgericht aufgehoben.
Prozesse finden oft Jahre nach einer Aktion statt. Die GWR berichtete über
zwei Atomkraftgegner, die 2011 den CASTOR-Transport nach Lubmin mit einer
Ankettaktion blockierten und 2013 durch das Amtsgericht Ribnitz-Dammgarten
freigesprochen wurden.
Die Staatsanwaltschaft hat Berufung eingelegt und sieht – über sechs Jahre nach
der Aktion – ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung. Die Verfolgung
sei im Sinne der Allgemeinprävention begründet, so die Staatsanalschaft. Nicht
die Schuld der Angeklagten ist hier Thema, sondern die Auswirkung der damaligen
Aktion auf Andere. Ein Urteil muss her, um weitere Aktivist*innen vor solchen
Aktionen abzuschrecken, so die Logik der Ankläger*innen.
Der Prozess startete im Mai 2017 und platzte nach dem fünften
Verhandlungstag im August. Die vorsitzende Richterin am Landgericht Bleß legte
sich frühzeitig auf eine Verurteilung fest und bezeichnete Anträge der
Verteidigung, die auf die Wahrung der Rechte der Angeklagten zielten, als
„Störung“. Den Grundsatz „in dubio pro reo“ veränderte sie in „im Zweifel
gegen den Angeklagten“. Das Gericht scheiterte schließlich an der eigenen
Inkompetenz. Es weigerte sich einer begründeten Besetzungsrüge der Verteidigung
statt zu geben. Die Verteidigung musste mehrere Verhandlungstage mit
Befangenheitsanträgen und anderen Anträgen kämpfen, bis die Vorsitzende
schließlich einsehen musste, dass sie nicht weiter kommen könne, ohne die
Gefahr einer Aufhebung des Urteils wegen schwerwiegender Rechtsfehler durch die
nächste Instanz zu laufen. Sie hob kurzfristig zwei für August anberaumte
Sitzungstermine auf, gab der bereits einen Monat zuvor eingebrachten
Besetzungsrüge statt und setzte das Verfahren aus. Wenn Justicia ein Urteil in
dieser Sache will, muss der Prozess neu aufgerollt werden.
Oder das Verfahren wird eingestellt, was angesichts der erheblichen
rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerung nahe liegt.
Das Landgericht Stralsund glänzte nicht zum ersten Mal mit der Missachtung der eigenen Gesetze. Cécile Lecomte, die im CASTOR-Strafprozess als Verteidigerin involviert ist, hat zwei Verfassungsbeschwerden gewonnen.
Das Bundesverfassungsgericht hat zwei Urteile vom Landgericht Stralsund zu
Gewahrsamnahmen der Aktivistin bei den CASTOR-Transporten nach Lubmin 2010 und
2011 wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs, aufgehoben. Das Landgericht
Stralsund muss neu entscheiden – und dabei die Vorgaben des
Bundesverfassungsgerichtes berücksichtigen. (7)
Eichhörnchen
Fußnoten:
(1) Bündnis Neckar Castorfrei: https://neckar-castorfrei.de/
(2) Pressemitteilung von ROBIN WOOD:
https://www.robinwood.de/pressemitteilungen/atomm%C3%BCll-verhindern-statt-verschieben
Bildergalerie zur Aktion: www.eichhoernchen.ouvaton.org/galery/action/2017_neckar-castor-1.html
(4) Flosstour gegen Atomtransporte: www.flosstour.de und http://urantransport.de/
(5) Atomtransport in Trier am10. Juni (Video): https://youtu.be/T4_CF-jSCUw
(6) Informationen zu Prozessen gegen Atomkraftgegner*innen: http://nirgendwo.info/
und http://lubminnixda.blogsport.de/
(7) Bericht erster Prozesstag: http://blog.eichhoernchen.fr/post/konfliktreicher-Prozess-und-offensive-Verteidigung
(8) Kletteraktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden: Aktenzeichen 2 BvR
1754/14 und 2 BvR 1900/14
http://blog.eichhoernchen.fr/post/Kletteraktivistin-gewinnt-Verfassungsbeschwerden-gegen-Gewahrsamnahmen-bei-Castor