Umweltaktivistin gewinnt Klage gegen den Verfassungsschutz Niedersachsen

Seit dem Jahr 2005 speicherte der niedersächsische Verfassungsschutz Niedersachsen Daten über die in Lüneburg lebende Umwelt- und Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Sie hat nach einem 4-jährigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg und einem sogenannten „in Camera“ Verfahren mit geschwärzten Akten vor dem Oberverwaltungsgericht erreicht, dass der Verfassungsschutz die über ihre Person gespeicherten Daten löscht (Az. 1 A 375/15  und später Az. 4 A 10/19).

Überwacht wurde die Aktivistin, weil sie « umfangreiche Aktionen zur Unterstützung linksextremistischer Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 NVerfSchG durchgeführt » habe, so der Verfassungsschutz. Gemeint war somit ihr vielfältiges Engagement als Atomkraftgegnerin, Antimilitaristin und  Degrowth-Aktivistin. Dies belegte die Behörde vor dem Verwaltungsgericht jedoch nicht. Der Verfassungsschutz muss die Kosten des Verfahrens tragen.

Seit dem Jahr 2005 speicherte der niedersächsische Verfassungsschutz Niedersachsen Daten über die in Lüneburg lebende Umwelt- und Kletteraktivistin Cécile Lecomte. Sie hat nach einem 4-jährigen Rechtsstreit vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg und einem sogenannten „in Camera“ Verfahren mit geschwärzten Akten vor dem Oberverwaltungsgericht erreicht, dass der Verfassungsschutz die über ihre Person gespeicherten Daten löscht (Az. 1 A 375/15  und später Az. 4 A 10/19).

Überwacht wurde die Aktivistin, weil sie « umfangreiche Aktionen zur Unterstützung linksextremistischer Bestrebungen im Sinne des § 3 Abs. 1 NVerfSchG durchgeführt » habe, so der Verfassungsschutz. Gemeint war somit ihr vielfältiges Engagement als Atomkraftgegnerin, Antimilitaristin und  Degrowth-Aktivistin. Dies belegte die Behörde vor dem Verwaltungsgericht jedoch nicht. Der Verfassungsschutz muss die Kosten des Verfahrens tragen.
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Das Maß ist voll – Zum Verfassungsschutz und zum Rücktritt Maaßens

Der Verfassungschef Hans-Georg Maaßen ist zurückgetreten. Es war Zeit. Über die Gründe wird an anderen Stellen ausführlich berichtet. Ich halte fest:  personenbezogene sensible Informationen zur Gesinnung zahlreicher Menschen befanden sich jahrelang in die Gewalt eines Geheimdienstchefs, der große Sympathie für rechte Ideologie, AfDler, Pegida zeigte und zuletzt im Zuge der rechts-extremen Gewalt in Chemnitz offen zeigte. Der Mann leidet außerdem offensichtlich an Linkophobie und Wahn. Maaßen sprach zuletzt von linksradikalen Kräften in der SPD, die von vornherein gegen die große Koalition eingestellt gewesen seien.

Der Haken an der Sache ist aber, dass Maaßen nicht das Problem ist, sondern die Institution Verfassungsschutz. Diese gehört abgeschafft. Denn wenn ich mir meine Verfassungsschutzakte anschaue, komme ich trotz der zahlreichen Schwärzungen zum Fazit, dass wohl die gesamte Institution unter Linkophobie leidet. Oder warum interessiert sich der Verfassungsschutz mehr für eine Umweltaktivistin, die in Bäume klettert, als für mordenden Neonazis?

Der Verfassungschef Hans-Georg Maaßen ist zurückgetreten. Es war Zeit. Über die Gründe wird an anderen Stellen ausführlich berichtet. Ich halte fest:  personenbezogene sensible Informationen zur Gesinnung zahlreicher Menschen befanden sich jahrelang in die Gewalt eines Geheimdienstchefs, der große Sympathie für rechte Ideologie, AfDler, Pegida zeigte und zuletzt im Zuge der rechts-extremen Gewalt in Chemnitz offen zeigte. Der Mann leidet außerdem offensichtlich an Linkophobie und Wahn. Maaßen sprach zuletzt von linksradikalen Kräften in der SPD, die von vornherein gegen die große Koalition eingestellt gewesen seien.

Der Haken an der Sache ist aber, dass Maaßen nicht das Problem ist, sondern die Institution Verfassungsschutz. Diese gehört abgeschafft. Denn wenn ich mir meine Verfassungsschutzakte anschaue, komme ich trotz der zahlreichen Schwärzungen zum Fazit, dass wohl die gesamte Institution unter Linkophobie leidet. Oder warum interessiert sich der Verfassungsschutz mehr für eine Umweltaktivistin, die in Bäume klettert, als für mordenden Neonazis?

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Der Verfassungsschutz, die Bundesregierung und eine renommierte Kanzlei

Die Taz (und andere Medien) berichtet über den Publizisten, Politikwissenschaftler und Rechtsanwalt Rolf Gössner, der 38 Jahre durch den Verfassungsschutz überwacht wurde. Die Überwachung war rechtswidrig. Die juristische Auseinandersetzung hat sehr lange gedauert, weil der Verfassungsschutz zugemauert hat, Informationen nicht preis geben wollte und die Klage durch alle Instanzen bis zum OVG verfolgt werden musste ( möglicherweise geht es noch zum Bundesverwaltungsgericht weiter). Beim Lesen des Artikels bin ich stutzig geworden, als ich las, welche Kanzlei der Staat mal wieder mit der Verteidigung seiner Interessen beauftragt hat und wie diese gegen Rolf Gössner mit den absurdesten Argumenten und Hetze gegen seine Gesinnung vorgegangen ist.

Es ist nämlich die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die die Bundesrepublik beauftragt hat. Wie bei zwei Verfassungsbeschwerden von mir, die ich im vergangenen Sommer immerhin gewonnen habe. Trotz Hetze und Stimmungsmache dieser Kanzlei.

Die Taz (und andere Medien) berichtet über den Publizisten, Politikwissenschaftler und Rechtsanwalt Rolf Gössner, der 38 Jahre durch den Verfassungsschutz überwacht wurde. Die Überwachung war rechtswidrig. Die juristische Auseinandersetzung hat sehr lange gedauert, weil der Verfassungsschutz zugemauert hat, Informationen nicht preis geben wollte und die Klage durch alle Instanzen bis zum OVG verfolgt werden musste ( möglicherweise geht es noch zum Bundesverwaltungsgericht weiter). Beim Lesen des Artikels bin ich stutzig geworden, als ich las, welche Kanzlei der Staat mal wieder mit der Verteidigung seiner Interessen beauftragt hat und wie diese gegen Rolf Gössner mit den absurdesten Argumenten und Hetze gegen seine Gesinnung vorgegangen ist.

Es ist nämlich die Kanzlei Redeker Sellner Dahs, die die Bundesrepublik beauftragt hat. Wie bei zwei Verfassungsbeschwerden von mir, die ich im vergangenen Sommer immerhin gewonnen habe. Trotz Hetze und Stimmungsmache dieser Kanzlei.

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LKA und Verfassungsschutz: wo ist bitte der Unterschied?

Ein Eichhörnchen im Überwachungsstaat.

Der NSU-Terror ist seit Bekanntwerden seiner Untaten in aller Munde. Neun Morde sollen durch Mitglieder dieser rechtsextremen Organisation begangen worden sein. Trotz zahlreicher Spitzel und V-Männer in der Neonazi-Szene wollen die Behörden nichts geahnt haben, um Aufklärung sind sie nicht bemüht. Rein zufällig sollen bei der einen und der anderen Behörde ausgerechnet NSU-Akten geschreddert worden sein. Vor dem parlamentarischen Ausschuss wollen die Verantwortlichen von Kriminalämtern und Verfassungsschutz entweder nichts gewusst haben oder sich nicht erinnern. Die Behörden arbeiten angeblich nicht zusammen. Und dass der rechte Terror faktisch über die V-Männer mit Staatsgeldern mitfinanziert wurde, stört nicht. Viel mehr  wurde nun ein neues Gesetz, dass dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse einräumt, verabschiedet. Für die Behörden laut. Das »Terrorismusargument« ist für die Einschränkung von Grundrechten immer gern gesehen.
Das Problem der Ausländerfeindlichkeit und des rechten Terrors  wird dadurch nicht gelöst – weil es nicht eine Frage des Dürfens und Könnens, sondern des Wollens ist. Die Behörde ist auf dem rechten Auge blind, weil dort große Sympathie für rechtes Gedankengut vorhanden ist. Der Fehler liegt bei Polizei und Verfassungsschutz selbst.

In der Vergangenheit haben die Polizei und Verfassungsschutz selbst ohne neue gesetzliche Regelung Hand in Hand gearbeitet, sofern dies gewollt war. Zum Beispiel gegen das böse „linksextremistische“ Eichhörnchen!

Ein Eichhörnchen im Überwachungsstaat.

Der NSU-Terror ist seit Bekanntwerden seiner Untaten in aller Munde. Neun Morde sollen durch Mitglieder dieser rechtsextremen Organisation begangen worden sein. Trotz zahlreicher Spitzel und V-Männer in der Neonazi-Szene wollen die Behörden nichts geahnt haben, um Aufklärung sind sie nicht bemüht. Rein zufällig sollen bei der einen und der anderen Behörde ausgerechnet NSU-Akten geschreddert worden sein. Vor dem parlamentarischen Ausschuss wollen die Verantwortlichen von Kriminalämtern und Verfassungsschutz entweder nichts gewusst haben oder sich nicht erinnern. Die Behörden arbeiten angeblich nicht zusammen. Und dass der rechte Terror faktisch über die V-Männer mit Staatsgeldern mitfinanziert wurde, stört nicht. Viel mehr  wurde nun ein neues Gesetz, dass dem Verfassungsschutz mehr Befugnisse einräumt, verabschiedet. Für die Behörden laut. Das »Terrorismusargument« ist für die Einschränkung von Grundrechten immer gern gesehen.
Das Problem der Ausländerfeindlichkeit und des rechten Terrors  wird dadurch nicht gelöst – weil es nicht eine Frage des Dürfens und Könnens, sondern des Wollens ist. Die Behörde ist auf dem rechten Auge blind, weil dort große Sympathie für rechtes Gedankengut vorhanden ist. Der Fehler liegt bei Polizei und Verfassungsschutz selbst.

In der Vergangenheit haben die Polizei und Verfassungsschutz selbst ohne neue gesetzliche Regelung Hand in Hand gearbeitet, sofern dies gewollt war. Zum Beispiel gegen das böse „linksextremistische“ Eichhörnchen!

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