Kurzer Bericht zum Protest gegen den letzten Uranzug aus HH in Frankreich

Der mit Uranerzkonzentrat beladene Zug, der am 9. Februar 2015 den Süd-West-Terminal von C. Steinweg im Hamburger Hafen verließ, kam erst am 16. Februar mit zwei Tagen Verspätung in Narbonne-Malvési (Süd-Frankreich) an. Grund dafür waren die Protestaktionen von AtomkraftgegnerInnen an der Strecke, wie die französische Organisation Sortir du nucléaire mitteilte.

Der mit Uranerzkonzentrat beladene Zug, der am 9. Februar 2015 den Süd-West-Terminal von C. Steinweg im Hamburger Hafen verließ, kam erst am 16. Februar mit zwei Tagen Verspätung in Narbonne-Malvési (Süd-Frankreich) an. Grund dafür waren die Protestaktionen von AtomkraftgegnerInnen an der Strecke, wie die französische Organisation Sortir du nucléaire mitteilte.

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Amtsgericht Gronau: kritische Öffentlichkeit unerwünscht!

Eichhörnchen-Artikel aus der Zeitschrift GWR von März 2015 (GWR397)

Die Nicht-Prozessbeobachtung

Ich hatte vor, über den Prozess gegen einen Atomkraftgegner in Gronau (NRW) zu berichten. Es kommt aber anderes. Ich berichte heute über eine „Nicht-Prozessbeobachtung“. Dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen wird im Gesetz eine wichtige Rolle beigemessen. Er folgt aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (faires Verfahren). Er ermöglicht eine gewisse Kontrolle der Rechtspflege durch die Öffentlichkeit und gilt als Schutz vor richterlicher Willkür. Eine kritische Öffentlichkeit ist vielen RichterInnen ein Dorn im Auge, sie ist wie Sand im Getriebe der Urteilsfabrik, die gerne im 15 Minutentakt ihre Urteile heraus spuckt. Eine Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist unter diesen Umständen verlockend. Die Richterin am Amtsgericht Gronau, Schrameyer, verhängte für die Verhandlung am 21. Januar 2015 eine sitzungspolizeiliche Verfügung, die die Öffentlichkeit derart einschränkte, dass sie es sogar PressevertreterInnen unmöglich machte, über die Verhandlung ordentlich zu berichten. Denn selbst das Mitführen von Stift und Papier wurde im Gerichtssaal untersagt.

Eichhörnchen-Artikel aus der Zeitschrift GWR von März 2015 (GWR397)

Die Nicht-Prozessbeobachtung

Ich hatte vor, über den Prozess gegen einen Atomkraftgegner in Gronau (NRW) zu berichten. Es kommt aber anderes. Ich berichte heute über eine „Nicht-Prozessbeobachtung“. Dem Grundsatz der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen wird im Gesetz eine wichtige Rolle beigemessen. Er folgt aus Art. 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention (faires Verfahren). Er ermöglicht eine gewisse Kontrolle der Rechtspflege durch die Öffentlichkeit und gilt als Schutz vor richterlicher Willkür. Eine kritische Öffentlichkeit ist vielen RichterInnen ein Dorn im Auge, sie ist wie Sand im Getriebe der Urteilsfabrik, die gerne im 15 Minutentakt ihre Urteile heraus spuckt. Eine Einschränkung des Öffentlichkeitsgrundsatzes ist unter diesen Umständen verlockend. Die Richterin am Amtsgericht Gronau, Schrameyer, verhängte für die Verhandlung am 21. Januar 2015 eine sitzungspolizeiliche Verfügung, die die Öffentlichkeit derart einschränkte, dass sie es sogar PressevertreterInnen unmöglich machte, über die Verhandlung ordentlich zu berichten. Denn selbst das Mitführen von Stift und Papier wurde im Gerichtssaal untersagt.

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Tropenholz aus Raubbau im Verkauf bei Kaufhof

Eine Demonstration von ROBIN WOOD von und an der Fassade von Kaufhof vergangenen Montag.

Bilder: Eichhörnchen

Mitteilung von Robin Wood:

Schluss mit Raubbauholz bei Galeria Kaufhof!“ – ein Banner mit dieser Forderung haben ROBIN WOOD-AktivistInnen heute an der Fassade des Kaufhauses in der Mönckebergstraße in Hamburg aufgespannt.

Eine Demonstration von ROBIN WOOD von und an der Fassade von Kaufhof vergangenen Montag.

Bilder: Eichhörnchen

Mitteilung von Robin Wood:

Schluss mit Raubbauholz bei Galeria Kaufhof!“ – ein Banner mit dieser Forderung haben ROBIN WOOD-AktivistInnen heute an der Fassade des Kaufhauses in der Mönckebergstraße in Hamburg aufgespannt.

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Lecomte vs. Germany vorm EGMR – Eichhörnchen gefährdet den Staat

Application no. 80442/12 – Lecomte vs. Germany

Das Verfahren, das ich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) führe, neigt sich dem Ende (Klage als PDF). Über den bisherigen Verlauf habe ich in diesem Blog immer mal berichtet, das Thema greife ich auch in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ auf.

Die Bundesregierung hat nun zu meiner ersten Erwiderung (Siehe Bericht) Stellung genommen. Ich habe das Schriftstück zur Kenntnisnahme erhalten, erneut Stellung nehmen darf ich nun nicht mehr.

Das Schreiben der Bundesregierung setzt die Strategie die in ihrem vorigen Schreiben bereits ihre war: Die Klage ist angeblich nicht zulässig. Sie ist auch nicht begründet und dies wird mit absurden Hetze gegen meine Person belegt.

Application no. 80442/12 – Lecomte vs. Germany

Das Verfahren, das ich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) führe, neigt sich dem Ende (Klage als PDF). Über den bisherigen Verlauf habe ich in diesem Blog immer mal berichtet, das Thema greife ich auch in meinem Buch „Kommen Sie da runter!“ auf.

Die Bundesregierung hat nun zu meiner ersten Erwiderung (Siehe Bericht) Stellung genommen. Ich habe das Schriftstück zur Kenntnisnahme erhalten, erneut Stellung nehmen darf ich nun nicht mehr.

Das Schreiben der Bundesregierung setzt die Strategie die in ihrem vorigen Schreiben bereits ihre war: Die Klage ist angeblich nicht zulässig. Sie ist auch nicht begründet und dies wird mit absurden Hetze gegen meine Person belegt.

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S21-Rathausprozess: Revision erfolgreich!

Vergangenes Jahr berichtete ich über den so genannten Rathausprozess vor dem Stuttgarter Amtsgericht. AktivistInnen haben 2012 mit der Forderung nach einem Bürgerparlament das Stuttgarter Rathaus besetzt. Die Antwort der regierenden Grünen war eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Amtsrichter Gauch sprach am 25. April 2014 nach 7 Verhandlungstage und reichlich Zopf um die Rechte der Verteidigung sein Urteil gegen drei Angeklagten: eine Verurteilung zu 15 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch.

Ich bin in diesem Verfahren als Verteidigerin (§138II StPO) eines Angeklagten involviert. Nach dem Urteilsspruch legten wir Revision ein. Eine Revision darf nur eine-n Verteidiger-in begründen. Die 3 Angeklagten hatten jeweils eine-n Verteidiger-in: 2 Laienverteidiger-in und einen Rechtsanwalt. Der/die Laienverteidiger-in hat die gleichen Rechte wie ein Rechtsanwalt. So dass für alle drei Angeklagten Revision eingelegt werden konnte.

Es hat bis zur Entscheidung vom Oberlandesgericht lange gedauert. Es kommt selten vor, dass man eine Revision gewinnt, aber ja, unsere Revision hat Erfolg, das Urteil ist aufgehoben.

Vergangenes Jahr berichtete ich über den so genannten Rathausprozess vor dem Stuttgarter Amtsgericht. AktivistInnen haben 2012 mit der Forderung nach einem Bürgerparlament das Stuttgarter Rathaus besetzt. Die Antwort der regierenden Grünen war eine Strafanzeige wegen Hausfriedensbruch. Amtsrichter Gauch sprach am 25. April 2014 nach 7 Verhandlungstage und reichlich Zopf um die Rechte der Verteidigung sein Urteil gegen drei Angeklagten: eine Verurteilung zu 15 Tagessätzen wegen Hausfriedensbruch.

Ich bin in diesem Verfahren als Verteidigerin (§138II StPO) eines Angeklagten involviert. Nach dem Urteilsspruch legten wir Revision ein. Eine Revision darf nur eine-n Verteidiger-in begründen. Die 3 Angeklagten hatten jeweils eine-n Verteidiger-in: 2 Laienverteidiger-in und einen Rechtsanwalt. Der/die Laienverteidiger-in hat die gleichen Rechte wie ein Rechtsanwalt. So dass für alle drei Angeklagten Revision eingelegt werden konnte.

Es hat bis zur Entscheidung vom Oberlandesgericht lange gedauert. Es kommt selten vor, dass man eine Revision gewinnt, aber ja, unsere Revision hat Erfolg, das Urteil ist aufgehoben.

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Conny, wir werden dich vermissen

Als ich gestern von Connys Tod erfahren habe, war ich sprachlos. Der Tod von zwei mir nah stehenden Menschen aus dem Antiatomwiderstand innerhalb von wenigen Wochen macht mich traurig. Nach Dette, nun der Tod von Conny. Ich möchte an dieser Stelle an den unermüdlichen Einsatz von Conny gegen die Atomkraft und insbesondere gegen die AREVA-Brennelementefabrik  in Lingen erinnern. Meine erste Begegnung und Aktion mit Conny war 2012, bei der ersten Bolckade vor der Brennelementefabrik in Lingen (seitdem ist der Widerstand in Lingen aktiver).

Wir waren heute in Lingen (eine Atomkraftgegnerin stand vor Gericht, sie wurde frei gesprochen), der Widerstand gegen die Atomindustrie geht weiter, wir werden aber Conny vermissen. Er fehlte heute schon in den Zuschauerreihen.

+++

Wir, einige Gefährt_innen und Freund_innen von Conny, haben uns zusammen gesetzt und versucht Worte zu finden für etwas, wofür es keine Worte geben kann.

 

Wenn ein Mensch stirbt, stirbt ein ganzes Universum …

Es fühlt sich an, als hätte die Welt aufgehört, sich zu drehen und wir werden Zeit brauchen, bis wir begreifen, was passiert ist. (Angemessene Worte lassen sich dafür nicht finden.)

Wir trauern um unseren Mitstreiter und Freund Conny, Konrad Wolking, der am Wochenende tödlich verunglückte.

Als ich gestern von Connys Tod erfahren habe, war ich sprachlos. Der Tod von zwei mir nah stehenden Menschen aus dem Antiatomwiderstand innerhalb von wenigen Wochen macht mich traurig. Nach Dette, nun der Tod von Conny. Ich möchte an dieser Stelle an den unermüdlichen Einsatz von Conny gegen die Atomkraft und insbesondere gegen die AREVA-Brennelementefabrik  in Lingen erinnern. Meine erste Begegnung und Aktion mit Conny war 2012, bei der ersten Bolckade vor der Brennelementefabrik in Lingen (seitdem ist der Widerstand in Lingen aktiver).

Wir waren heute in Lingen (eine Atomkraftgegnerin stand vor Gericht, sie wurde frei gesprochen), der Widerstand gegen die Atomindustrie geht weiter, wir werden aber Conny vermissen. Er fehlte heute schon in den Zuschauerreihen.

+++

Wir, einige Gefährt_innen und Freund_innen von Conny, haben uns zusammen gesetzt und versucht Worte zu finden für etwas, wofür es keine Worte geben kann.

 

Wenn ein Mensch stirbt, stirbt ein ganzes Universum …

Es fühlt sich an, als hätte die Welt aufgehört, sich zu drehen und wir werden Zeit brauchen, bis wir begreifen, was passiert ist. (Angemessene Worte lassen sich dafür nicht finden.)

Wir trauern um unseren Mitstreiter und Freund Conny, Konrad Wolking, der am Wochenende tödlich verunglückte.

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Atomfrachter havariert vor der Kieler Schleuse

Das Schiff « Mikhail Dudin » hat regelmäßig Uran in Form von unbestrahlten Uran Pellets an Bord, wenn es von Russland nach Hamburg unterwegs ist.  Die Facht ist für die AREVA Brennelementefabrik in Lingen bestimmt, die trotz angeblichem Atomausstieg unbefrstet weiter laufen darf.

Das Schiff Mikhail Dudin war für den 10.2. in Hamburg erwartet. Man wunderte sich darüber, dass  die Ankunft um mehrere Tage verschoben wurde.  Die Erklärung dafür war heute in den Kieler Nachrichten zu lesen:  » Frachter mit radioaktiver Ladung havariert vor Schleuse ».

Das Schiff « Mikhail Dudin » hat regelmäßig Uran in Form von unbestrahlten Uran Pellets an Bord, wenn es von Russland nach Hamburg unterwegs ist.  Die Facht ist für die AREVA Brennelementefabrik in Lingen bestimmt, die trotz angeblichem Atomausstieg unbefrstet weiter laufen darf.

Das Schiff Mikhail Dudin war für den 10.2. in Hamburg erwartet. Man wunderte sich darüber, dass  die Ankunft um mehrere Tage verschoben wurde.  Die Erklärung dafür war heute in den Kieler Nachrichten zu lesen:  » Frachter mit radioaktiver Ladung havariert vor Schleuse ».

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Zwei Uranzüge von HH nach Süd-Frankreich innerhalb von wenigen Tagen

Ein mit Uranerzkonzentrat aus Namibia beladener Atomtransport startete am 29.1.15 aus dem Süd-West-Terminal von C. Steinweg im Hamburger Hafen. Er erreichte die AREVA-Uranfabrik in Narbonne-Malvési (Südfrankreich) am 2. Febuar. Ein weiterer Uranzug, bestehend aus 14 Uranerzkonzentrat-Container, ist nun unterwegs. Die Abfahrt wurde am Montag 09.2.2015 um 18.25 Uhr in Hamburg beobachtet, Polizeibegleitung war wie nun seit der vergangenen Aktionen gegen diese Transporte üblich, vor Ort. Die Fracht stammt erneut aus Namibia und wurde mit einem Schiff der Hamburger Firma MACS, dem « Bright Horizon »,  nach Hamburg befördert.

Das Französische Netzwerk Sortir du nucléaire rief dazu auf, diesen Transport öffentlich mit aktiver Beobachtung, Mahnwachen oder Kundgebungen zu « begleiten« . AtomkraftgegnerInnen aus Frankreich und Deutschland arbeiten  seit über einem Jahr zusammen, um diese Atomtransporte auf beiden Seiten der Grenze und die internationalen Atomgeschäfte (trotz angeblichem Atomausstieg in Deutschland…)  ins Licht der Öffentlichkeit zu bringen.

Ein mit Uranerzkonzentrat aus Namibia beladener Atomtransport startete am 29.1.15 aus dem Süd-West-Terminal von C. Steinweg im Hamburger Hafen. Er erreichte die AREVA-Uranfabrik in Narbonne-Malvési (Südfrankreich) am 2. Febuar. Ein weiterer Uranzug, bestehend aus 14 Uranerzkonzentrat-Container, ist nun unterwegs. Die Abfahrt wurde am Montag 09.2.2015 um 18.25 Uhr in Hamburg beobachtet, Polizeibegleitung war wie nun seit der vergangenen Aktionen gegen diese Transporte üblich, vor Ort. Die Fracht stammt erneut aus Namibia und wurde mit einem Schiff der Hamburger Firma MACS, dem « Bright Horizon »,  nach Hamburg befördert.

Das Französische Netzwerk Sortir du nucléaire rief dazu auf, diesen Transport öffentlich mit aktiver Beobachtung, Mahnwachen oder Kundgebungen zu « begleiten« . AtomkraftgegnerInnen aus Frankreich und Deutschland arbeiten  seit über einem Jahr zusammen, um diese Atomtransporte auf beiden Seiten der Grenze und die internationalen Atomgeschäfte (trotz angeblichem Atomausstieg in Deutschland…)  ins Licht der Öffentlichkeit zu bringen.

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appel à mobilisation contre un nouveau transport d'uranium de Hambourg vers Narbonne

Ce lundi 9 février 2015, un nouveau train transportant de l’uranium est parti de Hambourg avec cette fois-ci 14 containers de Yellow Cake. Il devrait arriver à Narbonne vendredi 13 février. Son départ du terminal Süd-West de la firme C. Steinweg à été observé hier dans le port de Hambourg, la cargaison est venu par le bateau « Bright Horizon » de la firme MACS.

Je relaie ici l’appel de sortir du nucléaire à mobilisation contre ce transport le long du trajet.
Ces transports sont le début de la chaine infernale du nucléaire en Europe. L’uranium vient, tout comme le chargement du précédent train jeudi dernier, de Namibie.  La firme MACS, qui se charge du transport par bateau, semble elle-même reconnaitre qu’il y a des dangers. Le « Golden Karoo », un bateau de cette firme qui se trouve actuellement au large de l’Afrique et transporte régulièrement de Yellow Cake vers le port de Hambourg affiche actuellement  » Armed Team on board » comme destination, c’est l’information donnée par le système AIS (voir image screenshot). Cela arrive, selon nos observations, assez rarement. Il semblerait que actuellement l´équipage se sente menacé par des pirates… Un sujet sensible quand les bateaux transportent des matières dangereuses, nucléaires ou des armes… (Infos sur l’indication « Armed Team » ici et ici)
Sortir du nucléaire prend le relais après les nombreuses actions contre ces transports ces derniers mois en Allemagne (par exemple l’été dernier, en novembre dernier ; Site de la campagne d’activistes de la région de Hambourg contre les transports nucléaires)

Convoi d’uranium en route pour Malvési

Appel à mobilisation tout au long du trajet

Ce lundi 9 février 2015, un nouveau train transportant de l’uranium est parti de Hambourg avec cette fois-ci 14 containers de Yellow Cake. Il devrait arriver à Narbonne vendredi 13 février. Son départ du terminal Süd-West de la firme C. Steinweg à été observé hier dans le port de Hambourg, la cargaison est venu par le bateau « Bright Horizon » de la firme MACS.

Je relaie ici l’appel de sortir du nucléaire à mobilisation contre ce transport le long du trajet.
Ces transports sont le début de la chaine infernale du nucléaire en Europe. L’uranium vient, tout comme le chargement du précédent train jeudi dernier, de Namibie.  La firme MACS, qui se charge du transport par bateau, semble elle-même reconnaitre qu’il y a des dangers. Le « Golden Karoo », un bateau de cette firme qui se trouve actuellement au large de l’Afrique et transporte régulièrement de Yellow Cake vers le port de Hambourg affiche actuellement  » Armed Team on board » comme destination, c’est l’information donnée par le système AIS (voir image screenshot). Cela arrive, selon nos observations, assez rarement. Il semblerait que actuellement l´équipage se sente menacé par des pirates… Un sujet sensible quand les bateaux transportent des matières dangereuses, nucléaires ou des armes… (Infos sur l’indication « Armed Team » ici et ici)
Sortir du nucléaire prend le relais après les nombreuses actions contre ces transports ces derniers mois en Allemagne (par exemple l’été dernier, en novembre dernier ; Site de la campagne d’activistes de la région de Hambourg contre les transports nucléaires)

Convoi d’uranium en route pour Malvési

Appel à mobilisation tout au long du trajet

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Soli-Veranstaltung in Berlin: Lesung gegen Repression und für die Energiewende

Freitag, 13. Februar 2015 Hintergrund

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2014 DemonstrantInnen an. Sie wollte AktivistInnen daran hindern, einen Banner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die AktivistInnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die DemonstrantInnen weiter geht. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht gegen mehrere AktivistInnen vor. Zwei Gerichtsprozesse stehen aktuell an.

Freitag, 13. Februar 2015 Hintergrund

Die Polizei griff bei der großen Energiewendedemo in Berlin im November 2014 DemonstrantInnen an. Sie wollte AktivistInnen daran hindern, einen Banner an einem Mast aufzuhängen. Zahlreiche Menschen protestierten gegen den Angriff der Polizei auf die Demonstration und unterstützten die AktivistInnen, die ihren Banner schließlich aufhängen konnten. Mehrere Menschen wurden durch den Angriff der Polizei verletzt. Ob die Strafanzeigen der Polizei gegen die DemonstrantInnen der Rechtfertigung ihrer Gewalt dienen sollen? Das ist anzunehmen. Fest steht, dass die Repression gegen die DemonstrantInnen weiter geht. Die Staatsanwaltschaft Berlin geht gegen mehrere AktivistInnen vor. Zwei Gerichtsprozesse stehen aktuell an.

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