In ihrer Pressekonferenz unmittelbar nach der Ankunft eines Castortransportansportes im Zwischenlager Gorleben, schildert die Polizei immer wieder mit großem Elan wie heldenhaft die Beamten gegen gewaltbereiten dunkel gekleideten DemonstrantInnen vorgegangen sind. Belegt wird diese Darstellung mit einer beeindruckenden Anzahl an verletzen PolizistInnen. Solch ein Opfer wurde heute vor dem Dannenberger Amtsgericht als Zeuge vernommen. Die Schilderung der Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift ließ eine hohe kriminelle Energie beim angeklagten Castorgegner vermuten. Mutwillig hätte er den Polizisten Scheibe, Beamter einer Beweis- und Festnahmeeinheit aus Leipzig, eine steile Böschung an den Gleisen hinunter geschubst. Billig hätte er eine Verletzung des Beamten in Kauf genommen. Die Krönung noch zum Schluss: der Angeklagte soll anschließend in den Wald geflüchtet sein und sich seiner Festnahme widersetzt haben. Damit alles ins Klischee passt und die Anklage durch geht, noch die Betonung: der Angeklagte war dunkel gekleidet.
Diese Klischeehafte Anklage hielt keine fünf Stunden Verhandlung stand.
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