Fiese Tricks von Bahn und Justiz – Fortsetzung am 12. Juni
Im Berufungsprozess gegen zwei ROBIN-WOOD-AktivistInnen, die sich am 30. August 2010 aus Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs beteiligt hatten, fiel am 24. Mai vor dem Stuttgarter Landgericht – entgegen aller Erwartungen – kein Urteil.
Der Grund: Herr Alfons Plenter, ein zum heutigen Verhandlungstag als Zeuge geladener Verantwortlicher der Deutschen Bahn blieb – unentschuldigt – der Verhandlung fern.
Weil das Gericht auf die Vernehmung des Zeugens besteht, wurde die Verhandlung nach Verlesen von Schriftstücken aus den Akten und die Bekanntgabe von Entscheidungen über Beweisanträge der Angeklagten auf dem 12. Juni um 9 Uhr vertagt. Die Verteidigung wies erneut daraufhin, dass aus den schriftlichen S21-Bauverträgen hervor geht, dass zur Tatzeit das Hausrecht nicht bei der Auftragnehmerfirma Wolff und Müller, – die gegen die Angeklagten Strafantrag gestellt hat, sondern bei dem Auftragsgeber, der Deutschen Bahn, lag.
Dem Antrag der Verteidigung, das Verfahren durch ein Freispruchsurteil auf Grund von mangelnden Verfahrensvoraussetzungen (§ 260 III StPO) lehnte das Gericht aber ab. Kleiner Trotz: gegen den nicht erschienenen Zeuge Plenter wurde ein Ordnungsgeld von 500 Euro, ersatzweise zwei Tage Haft verhängt. Dies dürfte aber sein Manager-Lohn wenig belasten.
Fiese Tricks von Bahn und Justiz – Fortsetzung am 12. Juni
Im Berufungsprozess gegen zwei ROBIN-WOOD-AktivistInnen, die sich am 30. August 2010 aus Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs beteiligt hatten, fiel am 24. Mai vor dem Stuttgarter Landgericht – entgegen aller Erwartungen – kein Urteil.
Der Grund: Herr Alfons Plenter, ein zum heutigen Verhandlungstag als Zeuge geladener Verantwortlicher der Deutschen Bahn blieb – unentschuldigt – der Verhandlung fern.
Weil das Gericht auf die Vernehmung des Zeugens besteht, wurde die Verhandlung nach Verlesen von Schriftstücken aus den Akten und die Bekanntgabe von Entscheidungen über Beweisanträge der Angeklagten auf dem 12. Juni um 9 Uhr vertagt. Die Verteidigung wies erneut daraufhin, dass aus den schriftlichen S21-Bauverträgen hervor geht, dass zur Tatzeit das Hausrecht nicht bei der Auftragnehmerfirma Wolff und Müller, – die gegen die Angeklagten Strafantrag gestellt hat, sondern bei dem Auftragsgeber, der Deutschen Bahn, lag.
Dem Antrag der Verteidigung, das Verfahren durch ein Freispruchsurteil auf Grund von mangelnden Verfahrensvoraussetzungen (§ 260 III StPO) lehnte das Gericht aber ab. Kleiner Trotz: gegen den nicht erschienenen Zeuge Plenter wurde ein Ordnungsgeld von 500 Euro, ersatzweise zwei Tage Haft verhängt. Dies dürfte aber sein Manager-Lohn wenig belasten.
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