Im Prozess wegen Baggerbesetzung gegen S21 wird für den 24.5. mit einem Urteil gerechnet

Fünfter Prozesstag vor dem Landgericht Stuttgart gegen zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen beginnt am 24. Mai um 9:00 Uhr

Der Berufungsprozess gegen zwei ROBIN-WOOD-AktivistInnen, die sich am 30. August 2010 aus Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs beteiligt hatten, wird am 24. Mai um 9:00 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter hatte am 7. Mai, dem vierten Verhandlungstag, erklärt, die Verteidigung solle sich darauf einstellen, dann zu plädieren. Daher wird damit gerechnet, dass am kommenden Donnerstag das Urteil gesprochen wird. Zuvor soll ein Manager der Deutschen Bahn (Herr Plenter) als Zeuge aussagen.

Hier eine Ankündigung –  mit meinen Unterlagen aus dem Prozessgeschehen (Verträge zwischen Bahn und Wolf und Müller ; Protokoll von einem Treffen zwischen Bahn, Bauunternehmen und Polizei zur Planung der Bauarbeiten, Schreiben vom Herrn Plenter, der am 24. im Zeugenstand steht)

Fünfter Prozesstag vor dem Landgericht Stuttgart gegen zwei ROBIN WOOD-AktivistInnen beginnt am 24. Mai um 9:00 Uhr

Der Berufungsprozess gegen zwei ROBIN-WOOD-AktivistInnen, die sich am 30. August 2010 aus Protest gegen das Projekt Stuttgart 21 an der Besetzung eines Abrissbaggers am Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs beteiligt hatten, wird am 24. Mai um 9:00 Uhr vor dem Landgericht Stuttgart fortgesetzt. Der Vorsitzende Richter hatte am 7. Mai, dem vierten Verhandlungstag, erklärt, die Verteidigung solle sich darauf einstellen, dann zu plädieren. Daher wird damit gerechnet, dass am kommenden Donnerstag das Urteil gesprochen wird. Zuvor soll ein Manager der Deutschen Bahn (Herr Plenter) als Zeuge aussagen.

Hier eine Ankündigung –  mit meinen Unterlagen aus dem Prozessgeschehen (Verträge zwischen Bahn und Wolf und Müller ; Protokoll von einem Treffen zwischen Bahn, Bauunternehmen und Polizei zur Planung der Bauarbeiten, Schreiben vom Herrn Plenter, der am 24. im Zeugenstand steht)


Den zwei BaggerbesetzerInnen war zunächst Hausfriedensbruch und Nötigung vorgeworfen worden. Die Anklage wegen Nötigung hatte die Staatsanwaltschaft jedoch bereits am ersten Prozesstag fallen gelassen. Die Auseinandersetzung dreht sich daher nun um den Vorwurf des Hausfriedensbruchs und um die Frage, ob der von der Bau-Firma Wolf und Müller gestellte Strafantrag rechtsgültig ist. Ein rechtsgültiger Strafantrag ist Voraussetzung für eine Verurteilung. Die Firma Wolf und Müller kann jedoch nur rechtmäßig Strafantrag wegen Hausfriedensbruchs stellen, wenn sie am Tattag formal das Hausrecht auf der Baustelle innehatte. Daran gibt es jedoch erhebliche Zweifel, und die Vorlage eines von der Bahn mit Wolf und Müller geschlossenen Vertrages hat diese Zweifel weiter verstärkt. Darin heißt es: „Unbefugten ist das Betreten der Baustellen verboten. Der Auftragsnehmer hat zur Einhaltung dieser Forderung alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Der Auftragsnehmer ist nicht berechtigt, Personen, die nicht in seinem Auftrag handeln oder sonst mit dem Bauvorhaben nicht befasst sind, das Betreten zu gestatten, es sei denn, dass ein ausdrückliches Einverständnis des Auftragsgebers vorliegt.“

„Wenn die Bahn der Firma Wolf und Müller vorschreibt, wem sie Zutritt auf dem Grundstück gewähren darf und wem nicht, ist dies ein klarer Beweis dafür, dass das Hausrecht bei der Bahn lag. Vor Gericht haben mehrere Zeugen ausgesagt, man habe vor dem Vorfall mit der Baggerbesetzung nicht über das Hausrecht geredet. Man sei davon ausgegangen, dass keine Demonstranten das Gelände betreten würden, weil der Zaun so hoch gewesen sei. Demnach müsste es einen Freispruch wegen mangelnder Verfahrensvoraussetzung geben“, sagt Cécile, eine der beiden Angeklagten.
 » Mein Gefühl ist aber, dass das Gericht uns um jeden Preis verurteilen will. Darauf wirkt es auf jeden Fall hin. Zum Beispiel mit suggestiven fragen an Zeugen der Bahn, die persönlich Interesse daran haben, dass wir verurteilt werden. Für mich ist es klar: es geht hier nicht um Gerechtigkeit, sondern um die politischen Verhältnisse. »

Die Unterlagen:

Hintergrund

Das Milliardengrab Stuttgart 21 ist aus den bundesweiten Schlagzeilen verschwunden. Es ist aber weiterhin der Inbegriff für ein Großprojekt, das mit Tricks und Täuschungsmanövern über die Köpfe der Menschen hinweg durchgesetzt werden soll. Es gilt das Prinzip: Erst Fakten schaffen und dann versuchen, das Geschehene im Nachhinein zu legitimieren. So lief es auch beim Bürgerentscheid, bei dem obendrein noch aufgrund von falschen Kosten- und Leistungszahlen abgestimmt wurde. Auch Versprechen über Baustopps wurden immer wieder gebrochen.

Entsprechend wurde auch beim Abriss des Nordflügels im August 2010 verfahren. Gegen vorherige Absprachen wurde das Gebäude frühzeitig abgerissen, was nach einem internen Bericht der DB Projektbau rund 600.000 Euro Mehrkosten verursachte. Gegen dieses Vorgehen protestierten die AktivistIinnen und werden dafür nun kriminalisiert.

Der Prozess gegen die beiden ROBIN WOOD-AktivistInnen ist einer von vielen, in denen DemonstrantInnen für ihren Protest gegen das unnütze und überteuerte Verkehrs- und Städtebauprojekt S21 verurteilt wurden oder noch werden sollen.

Berichte über die vergangenen Prozesstage:

http://blog.eichhoernchen.fr/tag/S21

Weitere Infos rund um die Aktion am 30.8.2010 stehen auf der ROBIN WOOD-Homepage:

http://www.robinwood.de/Newsdetails.13+M5dc1c541bc4.0.html

http://www.robinwood.de/blog/aktion/2010/08/s21-abrissbagger-besetzt/