Polizei-Schmerzensgeld-Schadenersatz-Unfug aus Frankfurt

Vor zwei Jahren beteiligte ich mich an Protestaktionen gegen den Frankfurter Flughafenausbau im Kelsterbacher Wald. Von Sommer 08 bis Februar 09 lebten ca. 40 AktivistInnen in einem Widerstandsdorf mitte im Bannwald. Baumhäuser, unterirdisches Versteck, etc. Bald kamen aber die ersten Rodungsmaschinen. Wer sich mit direkten gewaltfreien Aktionen gegen die Zerstörung des Waldes zu Wehr setzte wurde verhaftet (ich wurde mehrfach und bis zu 2 Tage festgehalten) und angezeigt. Und weil ich von der Polizei für eine Redelsführerin des Widerstandes gehalten werde , werde ich mit zahlreichen Verfahren schickaniert. Die letzte Forderung? Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderung einer Polizistin… die der Meinung ist, dass ich die Erdanziehungskräfte außer kraft setzen kann… den ersten Prozess habe ich gewonnen. Weil die Polizei aber unbelehrbar ist, steht nun eine weitere Verhandlung an. Der dritte Akt einer langen absurden Geschichte.

Vor zwei Jahren beteiligte ich mich an Protestaktionen gegen den Frankfurter Flughafenausbau im Kelsterbacher Wald. Von Sommer 08 bis Februar 09 lebten ca. 40 AktivistInnen in einem Widerstandsdorf mitte im Bannwald. Baumhäuser, unterirdisches Versteck, etc. Bald kamen aber die ersten Rodungsmaschinen. Wer sich mit direkten gewaltfreien Aktionen gegen die Zerstörung des Waldes zu Wehr setzte wurde verhaftet (ich wurde mehrfach und bis zu 2 Tage festgehalten) und angezeigt. Und weil ich von der Polizei für eine Redelsführerin des Widerstandes gehalten werde , werde ich mit zahlreichen Verfahren schickaniert. Die letzte Forderung? Schmerzensgeld- und Schadenersatzforderung einer Polizistin… die der Meinung ist, dass ich die Erdanziehungskräfte außer kraft setzen kann… den ersten Prozess habe ich gewonnen. Weil die Polizei aber unbelehrbar ist, steht nun eine weitere Verhandlung an. Der dritte Akt einer langen absurden Geschichte.

Die « Waldbesetzung » dauerte 9 Monate an. Die Stadt Kelsterbach forderte die BesetzerInnen zunächst auf, das Gelände zu verlassen. Recht bald duldete sie allerdings den Protest. Und dies über Monate hinweg. Denn eigentlich bedeutet der Ausbau der Flughafens viel Verlust an Lebensqualität für die EinwohnerInnen der Stadt. Die WiderständlerInnen handelten im Sinne der Allgemeinheit!

In einer Gesellschaft wo Profit über Menschen regiert war unser Widerstand für die Behörde ein Dorn im Auge. Per Zwangsbesitzeinweisung wurde die Betreibergesellschaft der Frankfurter Flughafens Fraport vom Regierungspräsidium Darmstadt im Besitz (wohl gemerk nicht Eigentum!) des Waldes der Gemeinde eingewiesen. Von diesem Zeitpunkt an wurde der Protest im öffentlich zugänglichen Wald nicht mehr geduldet. Das Widerstandsdorf wurde eingezäunt, Ein- und Ausgänge wurden kontrolliert, Aufenthaltsverbote verhängt. Die Camp-BewohnerInnen fühlten sich wie im Zoo, bewacht von schlecht bezahlten Sicherheitsangestellten und von der Polizei, die immer wieder für den Schutz der Interessen von Privatkonzernen eingesetzt wird.Rund um das Camp wurde gerodet. AktivistInnen die Jagd und Fällarbeiten durch Spaziergängen im Wald störten, wurden von der Polizei festgenommen (ich wurde bis zu zwei Tagen festgehlaten, zur Gefahrenabwehr hieß es, nach dem hessischen Sicherhiets- und Ordnungsgesetz) und angezeigt. Ende Februar 2009 wurde das Widerstandsdorf mit Polizeigewalt geräumt. Für die AktivistInnen eine sehr schockierende bittere Erfahrung – aber auch schöne Erinnerung an den Zusammenhalt im Camp, an die nicht immer einfache aber bereichende Verwirklichung von Selbstbestimmung im kleinen.

250 Hektar Wald hat die Fraport gerodet – im Namen von Profit. Als ob Zerstörung und Profitgier für die AktivistInnen nicht traumatisierend genug gewesen wären, werden nun AktivistInnen vor Gericht gezerrt.

Als erste wurde ich im April 2010 vom Amtsgericht Frankfurt nach drei Tagen Verhandlung verurteilt – frühere Verfahren gegen anderen AktivistInnen platzen immer wieder vor Ende des Verfahrens. 15 Tagessätze wegen Baum- und Baumerntemaschinenbesetzung. Das Gericht sagt Hausfriedensbruch und Nötigung (eines nicht mal anwesenden Baumerntemaschinefahrers!). Ich sage legitimer Widerstand und berufe mich das Grundrecht der Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Inzwischen läuft gegen das Urteil eine Verfassungsbeschwerde, das Ergebnis kann im Hinblick auf das letzte Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sache Versammlungen am Flughafen spannend werden… Die Mühlen der Repression mahlen aber weiter. Derzeit finden weitere Gerichtsverfahren gegen WaldbesetzerInnen statt (Nachzulesen im Blog der WaldbesetzerInnen). Und weil allen klar ist, dass einzelne stellvertretend für den Widerstand  angeklagt werden, zeigten 15 Menschen dem Gericht was sie von dem Urteil halten, wie sie Solidarität zu verstehen wissen. Sie übernahmen jede-r ein Tagessatz und zahlten es für das Eichhörnchen ein. Somit kann ich statt ins Gefängnis zu gehen, weitere Aktionen machen 🙂

Von der Polizei werde ich für eine Redelsführerin des Widerstandes gehalten (ja ja, die OrdnungshütterInnen können sich eine Welt ohne Herrschaft nicht vorstellen, also erfinden sie RedelsführerInnen, damit es deren schubladendenken entspricht) und werde folglich ich mit zahlreichen Prozessen und Forderungen schickaniert – nicht nur strafrechlich, sondern auch zivilrechtlich. Ich soll sogar für das Berufs- und Lebensrisiko von Polizisten haften!

Letzte Woche habe ich von der Polizei eine absurde Forderung erhalten. Ich soll Schadenersatz in Höhe von 178 Euro zahlen, weil ich mich bei einer Ingewahrsammnahme nach einer Baumerntemaschine-Besetzung im Rodungsgebiet „Schwer“ gemacht haben soll, eine Polizistin Namens Jessica G. soll sich verletzt haben, als sie mich weg trug. Für ihre angebliche Verletzung am Handgelenk wurde ihr vom Land Hessen Schadenersatz zugespochen. Die Rechnung soll ich nun zahlen…. obwohl ich mich in einem damit zusammenhängenden Verfahren bereits erfolgreich zu Wehr gesetzt habe!!! Die Polizistin verlangte wegen der angeblichen Verletzung 1200 Euro Schmerzensgeld!

Das Verfahren verlief extrem skurril. Weil im Zivilrecht jede Äußerung mit der Angabe von Beweismitteln belgt werden muss, beantragte mein Anwalt die Vernehmung eines Sachverständigers zum Beweis der Tatsache, dass die Erdanziehungskräfte bei mir genauso wirken als bei anderen Menschen.

Die Klage der Polizistin wurde letztendlich vom den Gericht zurück gewiesen ( Akte I Urteil vom Amtsgericht, Akte II Urteil vom Landgericht). Sitzenbleiben sei eine grundrechtlich geschützte Handlung, so das Gericht. Festgenommene Personen seien zudem nicht verpflichtet, an der eigenen Festnahme mitzuwirken und Anweisungen von PolizistInnen zu folgen.

Die Belehrung scheint die Behörde nicht verstehen zu wollen. Oder ist die neue Forderung der Polizei reine schickane??? Also vorsätzliche Verfolgung unschuldiger?

Hier zur Dokumentation, meine damalige Pressemitteilung zum ersten Akt im „Schmerzensgelsunfugsverfahren“ wie ich das Verfahren nenne.

Sitzenbleiben grundrechtlich geschützt – kein Schmerzensgeld für Polizistin

– Frankfurter Amtsgericht weist Klage einer Polizistin auf 1 200 Euro Schmerzensgeld gegen Flughafenausbaugegnerin zurück – (Zusatz von Sept. 2010 : Landgericht bestätigt das Urteil.)

– Festgenommene Personen müssen Anweisungen von PolizistInnen nicht folgen

– Fragwürdige Ausbildungspraxis bei der Polizei: Schmerzen zufügen statt weg tragen

Am 23.1.2009 wurde die Kletteraktivistin und Flughafenausbaugegnerin Cécile Lecomte von der Polizei im Kelsterbacher Wald bei Frankfurt in Polizeigewahrsam genommen. Die Aktivistin war zuvor mit acht weiteren demonstrantInnen auf dem Dach einer Baumerntemaschine geklettert und hielt diese für gut zwei Stunden besetzt – aus Protest gegen den klimaschädlichen Ausbau des Frankfurter Flughafens.

Gut zwei Stunden mussten die AktivistInnen mit im Rücken gefesselten Händen in einem Polizeigefangenentransporter im Anschluss an ihre Festnahme ausharren – bis sie von anderen Polizisten auf der Polizeiwache in Frankfurt übernommen wurden. Dort zeigten die Betroffenen ihren Unmut gegen die polizeilichen Maßnahmen und den Kahlschlag im Kelsterbacher Wald, indem sie sitzen blieben und jegliche Anweisung der Polizei ignorierten.

In diesem Zusammenhang kam es seitens einer der eingesetzten Polizeibeamtinnen zu einer Schmerzensgeldforderung in Höhe von 1 200 Euro gegen Kletteraktivistin Cécile Lecomte.

Die Polizeibeamtin Jessica G. trug über ihren Marburger Rechtsanwalt vor, sie habe
sich am Handgelenk verletzt,als sie mit einer Kollegin die Cécile Lecomte in die Zelle weg trug. Sie trug weiter vor, Frau Lecomte sei für die Verletzung verantwortlich, weil sie sich widerrechtlich geweigert habe, freiwillig in die Zelle zu gehen. Zudem habe sich die Aktivistin « schwer » gemacht.

Cécile Lecomte konnte die Forderung kaum ernst nehmen und bezeichnete das Verfahren von Beginn an als absurd und skurril. Die Polizistin habe sie nicht fachgerecht weg getragen, erwiderte sie.

Zum Beweis der Tatsache, dass sie sich nicht « schwerer » machen kann, als andere Menschen, beantragte Cécile Lecomte ein Gutachter für « Erdanziehungskräfte ».

Dem Absurden Streit schob das Gericht letztendlich einen Riegel vor, zu einer Beweisaufnahme kam es nicht mehr. In einem Urteil, was Cécile Lecomte am heutigen Tag veröffentlichte wird klar gestellt, dass der Polizistin keinen Anspruch auf Schmerzensgeld zu steht und dass das Verhalten der Aktivistin nach Art. 2 und 5 des Grundgesetzes geschützt war. Entgegen der weit verbreiteten Meinung bei PolizeibeamtInnen sind Betroffene keinerlei zur aktiven Mithilfe bei ihrer Ingewahrsamnahme verpflichtet. Sitzenbleiben ist ihr Grundrecht!

Das Gericht führt zudem aus, es gehe vor Gericht nicht darum, « das allgemeine Lebensrisiko abzuwenden. Genau dieses allgemeine Lebensrisiko [habe] sich aber vorliegend im Rahmen der Ausübung des überdurchschnittlich risikobehafteten Berufes der K1ägerin als Polizistin manifestiert.“

Im Hinblick auf die aktuelle Debatte um Polizeigewalt, ist dieses Verfahren interessant.

Das Verfahren hat gezeigt, dass die Polizeiausbildung von vornherein auf Gewaltanwendung zielt. Obwohl Sitzblockade höchstrichterlich als Protestmittel anerkannt sind und grundrechtlich geschütztes Verhalten darstellen, lernen die BeamtInnen nicht, wie Menschen fachgerecht weg getragen werden können – was Sanitäter zum Beispiel selbstverständlich lernen. Dies ergibt sich aus den Aussagen der Polizeibeamtin in diesem Verfahren.

Stattdessen werden Schmerzgriffe beigebracht, was die Polizei als Anwendung von « körperlichem » Zwang bezeichnet. Den Menschen wir durch Beugegriffen Gelenkschmerzen zu gefügt, so dass sie gezwungen sind, aufstehen.

 » Wenn schon die Polizeiausbildung sich einseitig auf die Gewaltanwendung jenseits jeglicher Verhältnismäßigkeit fixiert, wundert es mich nicht, dass es häufig zu Gewaltexessen seitens von PolizeibeamtInnen kommt, wie im gestern von Amnesty International vorgestellten Bericht, dargelegt. »

Eichhörnchen


Weitere Informationen

Das Urteil vom Amtsgericht

Das Urteil vom Landgericht

Zusammenfassung  in diesem Verfahren bis zur Entscheidung des Amtsgerichtes 

NB: Bild oben: Baumerntemaschine-Besetzung am21.1.2009 – Bouda Photographie