Füttern-Prozess gegen Atomkraftgegnerin – Bericht zum 2. Prozesstag

Quelle: nirgendwo.info

Vor dem Amtsgericht Harburg läuft aktuell ein Prozess gegen eine Anti-Atom-Aktivistin, der vorgeworfen wird, eine Angekettete bei einer Urantransportblockade mit Lebensmitteln versorgt zu haben. Zu Beginn des zweiten Tages beantragte die Angeklagte eine weitere Wahlverteidigung nach §138(2) StPO (also eine solidarische Nicht-Juristin zur Unterstützung), was das Gericht allerdings mit wirrer Begründung ablehnte. Ansonsten bestand der zweite Verhandlungstag primär aus Zeug_innenbefragungen. Das Gericht hatte zwei weitere Aktionsbeteiligte als Zeuginnen geladen, beide verweigerten vollumfänglich die Aussage. Eine der beiden Zeuginnen beantragte jedoch zuvor einen Zeugenbeistand nach § 138 (3) StPO (also wie bei einer Laienverteidigung die Zulassung eines Nicht-Juristen als Beistand) und dieser wurde auch genehmigt. Danach folgte die Vernehmung des Lokführers. Der führte aus, es habe in dem bereit stehenden Uranzug einen falsch beladenen Wagen gegeben und „der Mensch der das verladen hat, hat da nicht aufgepasst“.

Quelle: nirgendwo.info

Vor dem Amtsgericht Harburg läuft aktuell ein Prozess gegen eine Anti-Atom-Aktivistin, der vorgeworfen wird, eine Angekettete bei einer Urantransportblockade mit Lebensmitteln versorgt zu haben. Zu Beginn des zweiten Tages beantragte die Angeklagte eine weitere Wahlverteidigung nach §138(2) StPO (also eine solidarische Nicht-Juristin zur Unterstützung), was das Gericht allerdings mit wirrer Begründung ablehnte. Ansonsten bestand der zweite Verhandlungstag primär aus Zeug_innenbefragungen. Das Gericht hatte zwei weitere Aktionsbeteiligte als Zeuginnen geladen, beide verweigerten vollumfänglich die Aussage. Eine der beiden Zeuginnen beantragte jedoch zuvor einen Zeugenbeistand nach § 138 (3) StPO (also wie bei einer Laienverteidigung die Zulassung eines Nicht-Juristen als Beistand) und dieser wurde auch genehmigt. Danach folgte die Vernehmung des Lokführers. Der führte aus, es habe in dem bereit stehenden Uranzug einen falsch beladenen Wagen gegeben und „der Mensch der das verladen hat, hat da nicht aufgepasst“.

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Gesetz Cannabis als Medizin: eine Verschlimmbesserung

Im Februar berichtete ich in einem Artikel für die GWR über das am 19. Januar 2017 einstimmig durch den Bundestag verabschiedete neue Gesetz zu Cannabis als Medizin. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim BfArM beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Was dazu führte, dass viele Betroffenen sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten.

Ich selbst bin im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung und berichtete vor einem Jahr in einem Artikel über den langen Weg zu dieser Genehmigung hin. Ich habe die hohen Kosten der Therapie in Kauf genommen, weil ich über den laufenden Gesetzgebungsprozess und die Aussicht auf baldige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bescheid wusste. Die Therapie mit Cannabisblüten wirkt bei mir sehr gut, sie bringt mir Schmerzlinderung und Lebensqualität. Das hat mein Umfeld verstanden und ich erhielt punktuelle finanzielle Unterstützung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes denken viele Menschen, dass die Patient*innen nun versorgt sind und alles in Ordnung ist. Dass das Gesetz für viele Betroffenen aber eine Verschlimmbesserung bedeutet, haben viele noch nicht mitbekommen. Die Schlagzeilen vom März zu „Kiffen auf Rezept“ sind in den Köpfen. Betroffenen haben um so schwerer, auf ihre Notsituation hinzuweisen und ihre Rechte durchzusetzen – weil das Thema in der Öffentlichkeit kaum noch beachtet wird. Ich klage inzwischen vor dem Sozialgericht gegen meine Krankenkasse. Dieser Bericht soll über die aktuelle Situation aufklären und anderen Betroffenen, die ebenfalls mit einer Ablehnung der Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse zu kämpfen haben, helfen. Auf Dauer ist das aber keine Lösung.

Im Februar berichtete ich in einem Artikel für die GWR über das am 19. Januar 2017 einstimmig durch den Bundestag verabschiedete neue Gesetz zu Cannabis als Medizin. Der Gesetzgeber wollte nach eigenem Bekunden, die Versorgung von Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen durch den Anspruch auf Cannabis als Medizin verbessern. Bislang mussten Patient*innen eine Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim BfArM beantragen. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung waren sehr streng, die Kosten wurden in der Regel durch die Krankenkassen nicht übernommen. Was dazu führte, dass viele Betroffenen sich ihre Medizin auf dem Schwarzmarkt besorgten, weil sie sich die Blüten zu den Apothekenpreisen nicht leisten konnten.

Ich selbst bin im Besitz einer solchen Ausnahmegenehmigung und berichtete vor einem Jahr in einem Artikel über den langen Weg zu dieser Genehmigung hin. Ich habe die hohen Kosten der Therapie in Kauf genommen, weil ich über den laufenden Gesetzgebungsprozess und die Aussicht auf baldige Übernahme der Kosten durch die Krankenkasse bescheid wusste. Die Therapie mit Cannabisblüten wirkt bei mir sehr gut, sie bringt mir Schmerzlinderung und Lebensqualität. Das hat mein Umfeld verstanden und ich erhielt punktuelle finanzielle Unterstützung.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes denken viele Menschen, dass die Patient*innen nun versorgt sind und alles in Ordnung ist. Dass das Gesetz für viele Betroffenen aber eine Verschlimmbesserung bedeutet, haben viele noch nicht mitbekommen. Die Schlagzeilen vom März zu „Kiffen auf Rezept“ sind in den Köpfen. Betroffenen haben um so schwerer, auf ihre Notsituation hinzuweisen und ihre Rechte durchzusetzen – weil das Thema in der Öffentlichkeit kaum noch beachtet wird. Ich klage inzwischen vor dem Sozialgericht gegen meine Krankenkasse. Dieser Bericht soll über die aktuelle Situation aufklären und anderen Betroffenen, die ebenfalls mit einer Ablehnung der Übernahme der Kosten durch ihre Krankenkasse zu kämpfen haben, helfen. Auf Dauer ist das aber keine Lösung.

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Der Bundeswehr aufs Dach gestiegen

Eichhörnchen Artikel über unsere jüngste antimilitaristische Aktion, erschienen in der Zeitschrift GWR 419 von Mai 2017 (Spiegelung mit dieser Quellenangabe erlaubt).  Der Spendenaufruf (am Ende des Artikels) ist aktuell! ​​​
Aktion gegen die Bundeswehr

* Hier geht es zur Bildergalerie zur Aktion

Kreativer Protest gegen menschenverachtende Kriegspropaganda in Lüneburg

„Auch wenn einem die Wertvorstellungen der anderen nicht passen, darf es nicht zu derart menschenverachtenden Aktionen kommen. Das ist taktlos und unanständig. Ich frage mich, wo das Mitgefühl dieser Leute bleibt? Schließlich geht es hier um Menschen. Nicht nur ihnen, sondern auch den Trauernden in Familie und Freundeskreis gebührt der notwendige Respekt, auch wenn sie eine andere Meinung haben.“
Diese Aussage war am 31. März 2017 in der Lüneburg Landeszeitung (1) im Zusammenhang mit einem Artikel über einen „Rückkehrerappel“ der Bundeswehr auf dem Lüneburger Marktplatz zu lesen. Man könnte meinen, sie stamme von Kritiker*innen dieser Veranstaltung. Schließlich wurden hier die Soldat*innen des Aufklärungslehrbataillon 3 begrüßt und die jüngsten Schlagzeilen über die „Heldentaten“ deutscher Aufklärungsbataillons zum Beispiel in Syrien waren wenige Tage alt. Bei einem Luftangriff der Anti-IS-Koalition auf ein Schulgebäude im Norden Syriens wurden am 20. März mindestens 33 Zivilist*innen getötet. Ein Aufklärungsbataillon der Bundeswehr hatte kurz zuvor Aufklärungsfotos des Gebäudes an die Koalitionstruppen geliefert (2).
Das war in dem Zeitungsartikel aber nicht gemeint. Die Kritik stammt von dem ehemaligen Berufssoldaten und heutigen Lüneburger Oberbürgermeister Ulrich Mädge. Sie richtete sich gegen die Proteste von Friedensaktivist*innen, die mit fantasievollen gewaltfreien Aktionen gegen das öffentliche Auftreten der Bundeswehr demonstrierte, die mit ihren Panzern den Marktplatz am 30. März 2017 militärpropagandistisch in Beschlag nahm.

Eichhörnchen Artikel über unsere jüngste antimilitaristische Aktion, erschienen in der Zeitschrift GWR 419 von Mai 2017 (Spiegelung mit dieser Quellenangabe erlaubt).  Der Spendenaufruf (am Ende des Artikels) ist aktuell! ​​​
Aktion gegen die Bundeswehr

* Hier geht es zur Bildergalerie zur Aktion

Kreativer Protest gegen menschenverachtende Kriegspropaganda in Lüneburg

„Auch wenn einem die Wertvorstellungen der anderen nicht passen, darf es nicht zu derart menschenverachtenden Aktionen kommen. Das ist taktlos und unanständig. Ich frage mich, wo das Mitgefühl dieser Leute bleibt? Schließlich geht es hier um Menschen. Nicht nur ihnen, sondern auch den Trauernden in Familie und Freundeskreis gebührt der notwendige Respekt, auch wenn sie eine andere Meinung haben.“
Diese Aussage war am 31. März 2017 in der Lüneburg Landeszeitung (1) im Zusammenhang mit einem Artikel über einen „Rückkehrerappel“ der Bundeswehr auf dem Lüneburger Marktplatz zu lesen. Man könnte meinen, sie stamme von Kritiker*innen dieser Veranstaltung. Schließlich wurden hier die Soldat*innen des Aufklärungslehrbataillon 3 begrüßt und die jüngsten Schlagzeilen über die „Heldentaten“ deutscher Aufklärungsbataillons zum Beispiel in Syrien waren wenige Tage alt. Bei einem Luftangriff der Anti-IS-Koalition auf ein Schulgebäude im Norden Syriens wurden am 20. März mindestens 33 Zivilist*innen getötet. Ein Aufklärungsbataillon der Bundeswehr hatte kurz zuvor Aufklärungsfotos des Gebäudes an die Koalitionstruppen geliefert (2).
Das war in dem Zeitungsartikel aber nicht gemeint. Die Kritik stammt von dem ehemaligen Berufssoldaten und heutigen Lüneburger Oberbürgermeister Ulrich Mädge. Sie richtete sich gegen die Proteste von Friedensaktivist*innen, die mit fantasievollen gewaltfreien Aktionen gegen das öffentliche Auftreten der Bundeswehr demonstrierte, die mit ihren Panzern den Marktplatz am 30. März 2017 militärpropagandistisch in Beschlag nahm.
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Bure – Atomkraftgegner*innen wehren sich gegen die Räumung der Waldbesetzung

Am 26. April wurde durch das Gericht „Tribunal de grande instance“ von Bar-le-Duc ein Urteil gegen die Waldbesetzer*innen des Bois Lejuc verkündet. Die ANDRA (Nationalagentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll) hatte einen Besetzer, der seinen Wohnsitz im Wald angemeldet hat, verklagt. Die Waldbesetzung gegen den Bau eines atomaren Lagers in tiefen geologischen Schichten Namens CIGÉO dauert seit dem vergangenen Sommer an. Die ANDRA hatte im Wald von Mandres-en-Barrois Rodungen und Baumaßnahmen durchgeführt, obwohl sie weder über eine Rodungs- noch über eine Baugenehmigung verfügte (zu den Ereignissen vom Sommer und Herbst 2016, Siehe GWR 411). Das Gericht hat nun verfügt, dass mit sofortiger Wirkung geräumt werden darf. Die Räumungstitel betrifft alle Flächen, die sich im Eigentum der ANDRA befinden. Man können meinen, die Räumungsverfügung betrifft den besetzten Wald von Mandres-en-Barrois nicht. Ende Februar 2017 wurde der Beschluss des Gemeinderates, mit dem die ANDRA das Eigentum über den Wald Bois Lejuc erlangte, durch das Verwaltungsgericht für nichtig erklärt (zum Bericht). Die Polizeipräsenz und die Machenschaften der Behörden vor Ort deuten jedoch auf einen kurz bevorstehenden Polizeieinsatz hin. Die CIGEO-Gegner*innen freuen sich über Unterstützung vor Ort und oder aus der Fern.

Am 26. April wurde durch das Gericht „Tribunal de grande instance“ von Bar-le-Duc ein Urteil gegen die Waldbesetzer*innen des Bois Lejuc verkündet. Die ANDRA (Nationalagentur zur Entsorgung von radioaktivem Müll) hatte einen Besetzer, der seinen Wohnsitz im Wald angemeldet hat, verklagt. Die Waldbesetzung gegen den Bau eines atomaren Lagers in tiefen geologischen Schichten Namens CIGÉO dauert seit dem vergangenen Sommer an. Die ANDRA hatte im Wald von Mandres-en-Barrois Rodungen und Baumaßnahmen durchgeführt, obwohl sie weder über eine Rodungs- noch über eine Baugenehmigung verfügte (zu den Ereignissen vom Sommer und Herbst 2016, Siehe GWR 411). Das Gericht hat nun verfügt, dass mit sofortiger Wirkung geräumt werden darf. Die Räumungstitel betrifft alle Flächen, die sich im Eigentum der ANDRA befinden. Man können meinen, die Räumungsverfügung betrifft den besetzten Wald von Mandres-en-Barrois nicht. Ende Februar 2017 wurde der Beschluss des Gemeinderates, mit dem die ANDRA das Eigentum über den Wald Bois Lejuc erlangte, durch das Verwaltungsgericht für nichtig erklärt (zum Bericht). Die Polizeipräsenz und die Machenschaften der Behörden vor Ort deuten jedoch auf einen kurz bevorstehenden Polizeieinsatz hin. Die CIGEO-Gegner*innen freuen sich über Unterstützung vor Ort und oder aus der Fern.

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Bure – Expulsables mais pas expulsé.e.s !

La lutte Burienne contre l’enfouissement des déchets nucléaires à besoin de soutien!

Je reprends les infos de vmc.camp

Sans trop de surprises, le TGI de Bar-le-Duc a tranché ce mercredi 26 avril en prononçant l’expulsabilité des occupant.es du Bois Lejuc. Après plusieurs mois de bataille juridique pour faire reconnaître l’illégitimité de l’Andra à conduire des travaux dans cette forêt, nous revoilà au moment où machines et gendarmesque menacent à nouveau à l’horizon et où il va nous falloir être nombreu.ses à être mobilisé.es pour les tenir une fois de plus à distance.

Selon l’avis rendu par le tribunal de Bar-le-Duc, Sven Lindstroem devrait faire ses bagages, sous prétexte que sa maison forestière de palettes n’est pas « attachée matériellement au sol par un dispositif de liaison ou d’ancrage ou de fondation (…) et repose simplement au sol » et ne saurait donc être considérée comme un « immeuble bâti« . En outre, « le droit de propriété est un droit fondamental et l’occupation sans droit ni titre (…) constitue un trouble manifestement illicite ». Bien mal acquis, au  passage, puisque l’Andra s’est vue, le 28 février dernier, annuler par le Tribunal Administratif de Nancy le contrat d’échange avec la commune de Mandres-en-Barrois qui l’avait rendu propriétaire du Bois Lejuc en janvier 2016. Mais propriété à demi reste propriété et la propriété c’est sacré : étant donné que la commune dispose de 4 mois pour renouveler un vote d’échange avec l’Andra en conseil municipal, cette décision d’annulation n’est qu’un contretemps avant que tout rentre l’ordre et que l’Andra puisse à nouveau défricher en rond. La commune ne semble cependant pas vouloir réitérer le vote puisque le maire a fait appel fin mars de la décision d’échange.

La lutte Burienne contre l’enfouissement des déchets nucléaires à besoin de soutien!

Je reprends les infos de vmc.camp

Sans trop de surprises, le TGI de Bar-le-Duc a tranché ce mercredi 26 avril en prononçant l’expulsabilité des occupant.es du Bois Lejuc. Après plusieurs mois de bataille juridique pour faire reconnaître l’illégitimité de l’Andra à conduire des travaux dans cette forêt, nous revoilà au moment où machines et gendarmesque menacent à nouveau à l’horizon et où il va nous falloir être nombreu.ses à être mobilisé.es pour les tenir une fois de plus à distance.

Selon l’avis rendu par le tribunal de Bar-le-Duc, Sven Lindstroem devrait faire ses bagages, sous prétexte que sa maison forestière de palettes n’est pas « attachée matériellement au sol par un dispositif de liaison ou d’ancrage ou de fondation (…) et repose simplement au sol » et ne saurait donc être considérée comme un « immeuble bâti« . En outre, « le droit de propriété est un droit fondamental et l’occupation sans droit ni titre (…) constitue un trouble manifestement illicite ». Bien mal acquis, au  passage, puisque l’Andra s’est vue, le 28 février dernier, annuler par le Tribunal Administratif de Nancy le contrat d’échange avec la commune de Mandres-en-Barrois qui l’avait rendu propriétaire du Bois Lejuc en janvier 2016. Mais propriété à demi reste propriété et la propriété c’est sacré : étant donné que la commune dispose de 4 mois pour renouveler un vote d’échange avec l’Andra en conseil municipal, cette décision d’annulation n’est qu’un contretemps avant que tout rentre l’ordre et que l’Andra puisse à nouveau défricher en rond. La commune ne semble cependant pas vouloir réitérer le vote puisque le maire a fait appel fin mars de la décision d’échange.

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Vattenfalls Kohlekraftwerk Moorburg ist Schwarzbau!

Umweltaktivist*innen kämpfen seit Jahren gegen die Kohlegeschäfte der Atomriesen. Und wie es sich jüngst am vergangenen Donnerstag bei den Protesten gegen RWE zeigte, greift der Staat auch mal gerne kräftig und mit Gewalt zu um Protest zu unterbinden und die Interessen der Klimakiller durchzusetzen. Erfahrungen mit der Staatsgewalt habe ich nicht nur bei Protesten gegen RWE (1) oder EON (2) gemacht – sondern auch gegen Vattenfall in Hamburg (3).
Wir konnten im Laufe der Zeit Erfolge gegen Vattenfall erzielen: gewonnener Volksentscheid für Energienetze in öffentlicher Hand dank zahlreicher öffentlichkeitswirksame Aktionen (4), (erstmals) verhinderte Fernwärmetrasse vom Kohlekraftwerk Moorburg durch eine dreimonatige Baumbesetzung (5), Ausstieg von Vattenfall aus diversen Greenwashing-Veranstaltungen wie die Cyclassics (6) und die Vattenfall Lesetage.

Der Bau des Kohlekraftwerks Moorburg konnte jedoch nicht verhindert – trotz Protest, trotz Klagen vor Gericht. Wir konnten lediglich Vattenfall die Suppe versalzen. Das Kohlekraftwerk ist nicht rentabel (u.a. wegen verhinderter Fernwärmetrasse). Wir müssen hier aber wachsam bleiben: es zeichnet sich eine Rückkehr der Fernwärmetrasse durch die Hintertür (7) und der Hamburger Senat sabotiert eine bürgernahe Neugestaltung der Energienetze sowie die Energiewende.
Dagegen regt sie neuem Widerstand. Eine Entscheidung des EuGH könnte dabei behilflich sein:  Darin steht laut einer DPA-Meldung klipp und klar, dass die Stadt Hamburg (u.a. die grüne Umweltbehörde!) den Bau des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg genehmigt hat, ohne die Folgen für die Umwelt ausreichend zu prüfen. Damit gibt der Gerichtshof der EU-Kommission, die Deutschland wegen eines Verstoßes gegen europäisches Umweltrecht verklagt hatte, weitgehend recht (Aktenzeichen C-142/16).

Umweltaktivist*innen kämpfen seit Jahren gegen die Kohlegeschäfte der Atomriesen. Und wie es sich jüngst am vergangenen Donnerstag bei den Protesten gegen RWE zeigte, greift der Staat auch mal gerne kräftig und mit Gewalt zu um Protest zu unterbinden und die Interessen der Klimakiller durchzusetzen. Erfahrungen mit der Staatsgewalt habe ich nicht nur bei Protesten gegen RWE (1) oder EON (2) gemacht – sondern auch gegen Vattenfall in Hamburg (3).
Wir konnten im Laufe der Zeit Erfolge gegen Vattenfall erzielen: gewonnener Volksentscheid für Energienetze in öffentlicher Hand dank zahlreicher öffentlichkeitswirksame Aktionen (4), (erstmals) verhinderte Fernwärmetrasse vom Kohlekraftwerk Moorburg durch eine dreimonatige Baumbesetzung (5), Ausstieg von Vattenfall aus diversen Greenwashing-Veranstaltungen wie die Cyclassics (6) und die Vattenfall Lesetage.

Der Bau des Kohlekraftwerks Moorburg konnte jedoch nicht verhindert – trotz Protest, trotz Klagen vor Gericht. Wir konnten lediglich Vattenfall die Suppe versalzen. Das Kohlekraftwerk ist nicht rentabel (u.a. wegen verhinderter Fernwärmetrasse). Wir müssen hier aber wachsam bleiben: es zeichnet sich eine Rückkehr der Fernwärmetrasse durch die Hintertür (7) und der Hamburger Senat sabotiert eine bürgernahe Neugestaltung der Energienetze sowie die Energiewende.
Dagegen regt sie neuem Widerstand. Eine Entscheidung des EuGH könnte dabei behilflich sein:  Darin steht laut einer DPA-Meldung klipp und klar, dass die Stadt Hamburg (u.a. die grüne Umweltbehörde!) den Bau des Kohlekraftwerks Hamburg-Moorburg genehmigt hat, ohne die Folgen für die Umwelt ausreichend zu prüfen. Damit gibt der Gerichtshof der EU-Kommission, die Deutschland wegen eines Verstoßes gegen europäisches Umweltrecht verklagt hatte, weitgehend recht (Aktenzeichen C-142/16).

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Des nouvelles de la lutte anti poubelle nucléaire a Bure

Je reprends les infos des opposants au projet… (vmc.camp)

Petit retour sur ce mois d’avril, qui annonce la fin de la période d’hibernation pour les hiboux ! L’intensification de la pression policière et judiciaire (présence régulière des bleus sur les routes, décision de « justice » arbitraire et expéditive quant à l’expulsabilité de la forêt, nouvelles convocations…) ne nous empêche pas, bien au contraire, d’être présent un peu partout (dans les jardins, la forêt, à la gare et sur les voies ferrées… et jusqu’en Allemagne !), et plus que jamais le sud-Meuse fourmille de mille envies et projets ! En bref, quelques événements marquants de ces dernières semaines.

Je reprends les infos des opposants au projet… (vmc.camp)

Petit retour sur ce mois d’avril, qui annonce la fin de la période d’hibernation pour les hiboux ! L’intensification de la pression policière et judiciaire (présence régulière des bleus sur les routes, décision de « justice » arbitraire et expéditive quant à l’expulsabilité de la forêt, nouvelles convocations…) ne nous empêche pas, bien au contraire, d’être présent un peu partout (dans les jardins, la forêt, à la gare et sur les voies ferrées… et jusqu’en Allemagne !), et plus que jamais le sud-Meuse fourmille de mille envies et projets ! En bref, quelques événements marquants de ces dernières semaines.

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RWE-Sonderrechtzone: "Sie haben keine Rechte"

Weil viele Menschen nachgefragt haben, wie es mir nach dem gestrigen gewaltsamen RWE-Security- und Polizeieinsatz gegen eine Protestaktion vor dem RWE-Sitz in Essen anlässlich der Jahreshauptversammlung des Klimakillers sowie nach meiner anschließenden Verhaftung samt Misshandlungen im Polizeigewahrsam geht: Es geht mir den Umständen halber gut, ich muss noch zum Arzt zur Schmerzbehandlung und um die Verletzungen, die mir die Uniformierten zugefügt haben, attestieren zu lassen. Ich habe als Politaktivistin schon viel erlebt und weiß, dass Willkür Bestandteil des staatlichen Repressionsapparates ist, wenn es darum geht, die Interessen von einem Großkonzern wie RWE durchzusetzen. Ich muss aber zugeben, dass die Intensität der Gewalt die da angewendet wurde mich trotzdem überfordert hat.

Essen ist so gut wie in RWE Hand und die Polizei verhält sich als käme der Einsatzbefehl direkt aus der RWE-zentrale. Es ist möglicherweise auch so, der gestrige Einsatz hatte RWE offensichtlich mit der Polizei bis ins Detail abgesprochen und das Ziel war es, zu erwartenden Proteste möglichst schnell und gewaltsam ins Keim zu ersticken. Unsere Versammlung wurde entsprechend rabiat gesprengt.

Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wenn RWE den Ton angibt

Die Demonstrant*innen wussten um die Willkür beim Umgang der Polizei mit Versammlungen in Essen Bescheid und hatten sich gut vorbereitet. Sie wussten, dass RWE ihren Protest nicht dulden wollen würde, wollten es sich jedoch nicht verbieten lassen.  Schließlich war der Versammlungsort öffentlich zugänglich. Die Demonstrant*innen wurden auf dem Gehsteig vor der RWE Zentrale von den Secutitys und später der Polizei weg geboxt, geschlagen und verhaftet. Ich habe mich dafür entschieden, die Vorgänge hier zu schildern, der vielen Nachfragen wegen und weil wenige Menschen eine Vorstellung davon haben, was diese Willkür an sich hat, wenn Konzerne wie RWE den Ton angeben.

Weil viele Menschen nachgefragt haben, wie es mir nach dem gestrigen gewaltsamen RWE-Security- und Polizeieinsatz gegen eine Protestaktion vor dem RWE-Sitz in Essen anlässlich der Jahreshauptversammlung des Klimakillers sowie nach meiner anschließenden Verhaftung samt Misshandlungen im Polizeigewahrsam geht: Es geht mir den Umständen halber gut, ich muss noch zum Arzt zur Schmerzbehandlung und um die Verletzungen, die mir die Uniformierten zugefügt haben, attestieren zu lassen. Ich habe als Politaktivistin schon viel erlebt und weiß, dass Willkür Bestandteil des staatlichen Repressionsapparates ist, wenn es darum geht, die Interessen von einem Großkonzern wie RWE durchzusetzen. Ich muss aber zugeben, dass die Intensität der Gewalt die da angewendet wurde mich trotzdem überfordert hat.

Essen ist so gut wie in RWE Hand und die Polizei verhält sich als käme der Einsatzbefehl direkt aus der RWE-zentrale. Es ist möglicherweise auch so, der gestrige Einsatz hatte RWE offensichtlich mit der Polizei bis ins Detail abgesprochen und das Ziel war es, zu erwartenden Proteste möglichst schnell und gewaltsam ins Keim zu ersticken. Unsere Versammlung wurde entsprechend rabiat gesprengt.

Kein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wenn RWE den Ton angibt

Die Demonstrant*innen wussten um die Willkür beim Umgang der Polizei mit Versammlungen in Essen Bescheid und hatten sich gut vorbereitet. Sie wussten, dass RWE ihren Protest nicht dulden wollen würde, wollten es sich jedoch nicht verbieten lassen.  Schließlich war der Versammlungsort öffentlich zugänglich. Die Demonstrant*innen wurden auf dem Gehsteig vor der RWE Zentrale von den Secutitys und später der Polizei weg geboxt, geschlagen und verhaftet. Ich habe mich dafür entschieden, die Vorgänge hier zu schildern, der vielen Nachfragen wegen und weil wenige Menschen eine Vorstellung davon haben, was diese Willkür an sich hat, wenn Konzerne wie RWE den Ton angeben.

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HH – Füttern-Prozess gegen Atomkraftgegnerin wird am 10.5. fortgesetzt

​​​​AG HH harburg Im Sommer 2014 blockierten Aktivist_innen mit zwei Ankettaktionen einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Güterzug am Veddeler Damm im Hamburger Hafen. Vor Gericht steht nun eine Unterstützerin, der vorgeworfen wird eine der Angeketteten mit Essen und Trinken versorgt zu haben. Der Prozess wurde nach über sieben Stunden vertagt und geht am 10.5. um 9.00 Uhr weiter.

​​​​AG HH harburg Im Sommer 2014 blockierten Aktivist_innen mit zwei Ankettaktionen einen mit Uranerzkonzentrat beladenen Güterzug am Veddeler Damm im Hamburger Hafen. Vor Gericht steht nun eine Unterstützerin, der vorgeworfen wird eine der Angeketteten mit Essen und Trinken versorgt zu haben. Der Prozess wurde nach über sieben Stunden vertagt und geht am 10.5. um 9.00 Uhr weiter.

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Füttern-Prozess wird fortgesetzt – mehr Atomtransporte unterwegs

* „Füttern-Prozess“ gegen Atomkraftgegnerin wird am 25.4. um 9 Uhr vor dem AG Hamburg Harburg fortgesetzt

* Neuer Urantransport mit Uranerzkonzentrat aus Namibia verlässt Hamburger Hafen

* Anstieg der Urantransporte aus Namibia um 47,5% unter Grüner Regierungsbeteiligung

Kann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg wird ab 9 Uhr am 25. April 2017 der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin fortgesetzt. Fünf Zeug*innen sollen an diesem Tag vernommen werden. Hintergrund ist die Blockade eines Urantransports im Hamburger Hafen im Sommer 2014 durch eine Ankettaktion. Die Angeklagte soll eine Aktivistin, sie sich an der Schiene festgekettet hatte, mit Lebensmittel versorgt haben. So sollen die Straftatbestände Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe erfüllt sein – die Versorgung mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag.

* „Füttern-Prozess“ gegen Atomkraftgegnerin wird am 25.4. um 9 Uhr vor dem AG Hamburg Harburg fortgesetzt

* Neuer Urantransport mit Uranerzkonzentrat aus Namibia verlässt Hamburger Hafen

* Anstieg der Urantransporte aus Namibia um 47,5% unter Grüner Regierungsbeteiligung

Kann die Versorgung einer Person mit Lebensmitteln strafbar sein? In bestimmten Kontexten ja, meint die Staatsanwaltschaft Hamburg. Vor dem Amtsgericht Hamburg-Harburg wird ab 9 Uhr am 25. April 2017 der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin fortgesetzt. Fünf Zeug*innen sollen an diesem Tag vernommen werden. Hintergrund ist die Blockade eines Urantransports im Hamburger Hafen im Sommer 2014 durch eine Ankettaktion. Die Angeklagte soll eine Aktivistin, sie sich an der Schiene festgekettet hatte, mit Lebensmittel versorgt haben. So sollen die Straftatbestände Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe erfüllt sein – die Versorgung mit Lebensmitteln sei ein Tatbeitrag.

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