Die französische Nationalversammlung hat am gestrigen Tag, nach dem Senat vergangene Woche, die Verlängerung der Notstandsgesetzgebung bis Ende Juli 2016 beschlossen. Der Ausnahmezustand gilt also weiterhin und die Willkür geht weiter. Ob DemonstrantInnen gegen die Arbeitsreform oder Atomkraftgegner die gegen das neue Endlagergesetz kämpfen, viele bekommen dies zu spüren.
Jüngste Nachrichten aus dem Willkürstaat: Der französische Staat traut sich nicht – wie bei der COP im November 2015 – die Demonstrationen gegen die Arbeitsreform zu verbieten. Das Gesetz sieht massive Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen vor. Anders als bei Umweltprotesten gehen in Frankreich traditionell Hunderttausende von Menschen auf die Strasse, wenn es um sozialen wie Renten oder auch Arbeitsmarktreformen Belangen geht. Solche Massenproteste können praktisch nicht verboten werden. Der französische Staat greift also zu anderen Mittel, um die Menschen einzuschüchtern. Das Gesetzt wird mit dem § 49-3 durchgesetzt, um die parlamentarische Debatte und Änderungsanträge aus dem Weg zu gehen. Die Regierung sagt, sie wird ihr Vorhaben nicht aufgeben, die Menschen sagen, sie werden die Straße solange nicht verlassen bis das Gesetz zurück genommen wird. „Nuit debout“ ist zum Symbol des Widerstandes geworden (1). Die französische Regierung versucht die Menschen einzuschüchtern und zur Aufgabe des Protestes zu bewegen. Zum Beispiel durch Polizeigewalt und willkürliche Verhaftungen. Demonstrationen gegen Polizeigewalt werden wiederum durch die Präfektur verboten – wie zum Beispiel am 18. Mai – Polizeigewerkschaftler durften dagegen unbehelligt gegen den „ Anti-Bullen-Hass“ demonstrieren (2).
Continuer la lecture de « Notstandsgesetzgebung in Frankreich erneut verlängert – Willkür geht weiter »
Notstandsgesetzgebung in Frankreich erneut verlängert – Willkür geht weiter
Die französische Nationalversammlung hat am gestrigen Tag, nach dem Senat vergangene Woche, die Verlängerung der Notstandsgesetzgebung bis Ende Juli 2016 beschlossen. Der Ausnahmezustand gilt also weiterhin und die Willkür geht weiter. Ob DemonstrantInnen gegen die Arbeitsreform oder Atomkraftgegner die gegen das neue Endlagergesetz kämpfen, viele bekommen dies zu spüren.
Jüngste Nachrichten aus dem Willkürstaat: Der französische Staat traut sich nicht – wie bei der COP im November 2015 – die Demonstrationen gegen die Arbeitsreform zu verbieten. Das Gesetz sieht massive Verschlechterungen von Arbeitsbedingungen vor. Anders als bei Umweltprotesten gehen in Frankreich traditionell Hunderttausende von Menschen auf die Strasse, wenn es um sozialen wie Renten oder auch Arbeitsmarktreformen Belangen geht. Solche Massenproteste können praktisch nicht verboten werden. Der französische Staat greift also zu anderen Mittel, um die Menschen einzuschüchtern. Das Gesetzt wird mit dem § 49-3 durchgesetzt, um die parlamentarische Debatte und Änderungsanträge aus dem Weg zu gehen. Die Regierung sagt, sie wird ihr Vorhaben nicht aufgeben, die Menschen sagen, sie werden die Straße solange nicht verlassen bis das Gesetz zurück genommen wird. „Nuit debout“ ist zum Symbol des Widerstandes geworden (1). Die französische Regierung versucht die Menschen einzuschüchtern und zur Aufgabe des Protestes zu bewegen. Zum Beispiel durch Polizeigewalt und willkürliche Verhaftungen. Demonstrationen gegen Polizeigewalt werden wiederum durch die Präfektur verboten – wie zum Beispiel am 18. Mai – Polizeigewerkschaftler durften dagegen unbehelligt gegen den „ Anti-Bullen-Hass“ demonstrieren (2).