CASTOR-Stopp in Frankreich: Bewährungsstrafen für AktivistInnen …

…die Polizeigewalt bleibt dagegen ohne Folgen

Sie Stoppten den Castortransport nach Deutschland 2010 in Caen mit einer Ankettaktion. Sie wurden bei ihrer « Befreiung » aus den Gleisen von der Polizei schwer verletzt: Verbrennung des dritten grades, notwendige Haut-Tranplantation, Sehnen durch die Flex der Polizei duchgeschnitten und oder durchgeschmolzen, etc. Erst gegen 13.000 Euro Kaution kamen sie vor ihrem Prozess in erster Instanz  am 8. Dezember 2010 frei. Sie wurden im Namen von der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF und des Atomkonzerns AREVA zu hohem Schadenersatz und einen Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Für den Procureur (Staatsanwalt) eine zu geringe Strafe. Er legte Berufung ein, die AktivistInnen ebenfalls. Die Berufungsverhandlung fand im März 2013 statt. Das Urteil wurde am heutigen Mittwoch den 5. Juni 2013 gesprochen. Das Gericht erhöte die Strafen! 3 Monate Gefängnis und beinahe 30 000 Euro Schadenersatz für die SNCF.

…die Polizeigewalt bleibt dagegen ohne Folgen

Sie Stoppten den Castortransport nach Deutschland 2010 in Caen mit einer Ankettaktion. Sie wurden bei ihrer « Befreiung » aus den Gleisen von der Polizei schwer verletzt: Verbrennung des dritten grades, notwendige Haut-Tranplantation, Sehnen durch die Flex der Polizei duchgeschnitten und oder durchgeschmolzen, etc. Erst gegen 13.000 Euro Kaution kamen sie vor ihrem Prozess in erster Instanz  am 8. Dezember 2010 frei. Sie wurden im Namen von der französischen Eisenbahngesellschaft SNCF und des Atomkonzerns AREVA zu hohem Schadenersatz und einen Monat Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Für den Procureur (Staatsanwalt) eine zu geringe Strafe. Er legte Berufung ein, die AktivistInnen ebenfalls. Die Berufungsverhandlung fand im März 2013 statt. Das Urteil wurde am heutigen Mittwoch den 5. Juni 2013 gesprochen. Das Gericht erhöte die Strafen! 3 Monate Gefängnis und beinahe 30 000 Euro Schadenersatz für die SNCF.

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Videos: deutscher Atommüll in Sibirien, Ökokrieger und ein Porträt

Drei Fernsehbeiträge kommentiere ich heute.

  1. Nikita hat Krebs – Atommüll am Baikalsee auf ARD

  2. Die Ökorieger (Prosieben)

  3. Porträt auf Deutsche Welle

Drei Fernsehbeiträge kommentiere ich heute.

  1. Nikita hat Krebs – Atommüll am Baikalsee auf ARD

  2. Die Ökorieger (Prosieben)

  3. Porträt auf Deutsche Welle

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Hameln: Verfahren gegen Atomkraftgegnerin eingestellt

  • Bunte Transparente und ein voller Verhandlungssaal zur Unterstützung der angeklagten Kletteraktivistin (Danke!)

  • Scharfe Kritik an das Ermittlungsverhalten der Anklagebehörde und der Polizei prägte die vierstündige mündliche Verhandlung.

„Kriminell ist die Atomindustrie“, stand am 21.5.2013 anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen eine Kletteraktivistin auf ein Transparent vor dem Amtsgericht Hameln. Gut 20 Menschen waren zur Unterstützung der Angeklagten gekommen.

Hintergrund des Prozesses war ein Protestwochenende mit vielfältigen Demonstrationen gegen das Atomkraftwerk Grohnde im Oktober 2011. In diesem Zusammenhang führte eine kleine Gruppe eine spontane Kletter- und Sitzblockade über und auf eine Zufahrtsstraße durch. Als die Polizei Versammlung gewaltsam und ohne Vorwarnung angriff, um Polizei-Fahrzeuge und MitarbeiterInnen des AKWs einen Weg zu bahnen, seilte sich die Angeklagten den heranfahrende Fahrzeugen in den Weg. Dies gefiel der Polizei nicht. Ein Polizist griff nach der herunter hängenden Kurzsicherung die Aktivistin und gefährdete diese (Gefahr eines Hängetraumas).

Das Geschehen führte aber zu keinen Ermittlungen gegen die Polizeibeamten. Vor Gericht kamen nur die Anzeigen der Beamten gegen die Kletterin. Der Angeklagten wurde einen „gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr“ und „Beleidigung“ vorgeworfen. Mit einer Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten endete am Dienstag nach einer vier vierstündiger Verhandlung das Verfahren. Eine scharfe Kritik an das Vorgehen der Polizei sowie an das Verhalten der Ermittlungsbehörde prägte das Verfahren.

  • Bunte Transparente und ein voller Verhandlungssaal zur Unterstützung der angeklagten Kletteraktivistin (Danke!)

  • Scharfe Kritik an das Ermittlungsverhalten der Anklagebehörde und der Polizei prägte die vierstündige mündliche Verhandlung.

„Kriminell ist die Atomindustrie“, stand am 21.5.2013 anlässlich einer Gerichtsverhandlung gegen eine Kletteraktivistin auf ein Transparent vor dem Amtsgericht Hameln. Gut 20 Menschen waren zur Unterstützung der Angeklagten gekommen.

Hintergrund des Prozesses war ein Protestwochenende mit vielfältigen Demonstrationen gegen das Atomkraftwerk Grohnde im Oktober 2011. In diesem Zusammenhang führte eine kleine Gruppe eine spontane Kletter- und Sitzblockade über und auf eine Zufahrtsstraße durch. Als die Polizei Versammlung gewaltsam und ohne Vorwarnung angriff, um Polizei-Fahrzeuge und MitarbeiterInnen des AKWs einen Weg zu bahnen, seilte sich die Angeklagten den heranfahrende Fahrzeugen in den Weg. Dies gefiel der Polizei nicht. Ein Polizist griff nach der herunter hängenden Kurzsicherung die Aktivistin und gefährdete diese (Gefahr eines Hängetraumas).

Das Geschehen führte aber zu keinen Ermittlungen gegen die Polizeibeamten. Vor Gericht kamen nur die Anzeigen der Beamten gegen die Kletterin. Der Angeklagten wurde einen „gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr“ und „Beleidigung“ vorgeworfen. Mit einer Einstellung des Verfahrens auf Staatskosten endete am Dienstag nach einer vier vierstündiger Verhandlung das Verfahren. Eine scharfe Kritik an das Vorgehen der Polizei sowie an das Verhalten der Ermittlungsbehörde prägte das Verfahren.

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Schiffsbrand in HH: Uran und Munitionen waren wohl an Bord!

Das wurde zunächst der öffentlichkeit verschwiegen… erst nachdem AtomkraftgegnerInnen die Frage in den Raum stellten, wurde nachgeforscht: Ja, an Bord des Frachters, der Anfang Mai im Hamburger Hafen in Brand geraten war, hat sich radioaktives Material befunden: 20 Tonnen spaltbarem Material direkt neben dem Brandherd. Also Uranhexafluriod (ja, der Stoff von den Transporten gegen die wir oft protestieren), Munitionen, etc.

Ich bin fassunglos. Doch weil ich grad unterwegs bin und kaum ins Netz komme – klettern will ja trainiert werden -, gebe ich für heute die Meldung vom NDR wieder (siehe unten) und von Antiatominitiativen.

Und als ob es nicht reichen würde: für die kommenden Tage ist ein gefährlicher MOX-Transport aus Frankreich/Belgien zum AKW Brockdorf geplannt! Die Meldung hierzu gebe ich auch in diesem Beitrag wieder.

Das wurde zunächst der öffentlichkeit verschwiegen… erst nachdem AtomkraftgegnerInnen die Frage in den Raum stellten, wurde nachgeforscht: Ja, an Bord des Frachters, der Anfang Mai im Hamburger Hafen in Brand geraten war, hat sich radioaktives Material befunden: 20 Tonnen spaltbarem Material direkt neben dem Brandherd. Also Uranhexafluriod (ja, der Stoff von den Transporten gegen die wir oft protestieren), Munitionen, etc.

Ich bin fassunglos. Doch weil ich grad unterwegs bin und kaum ins Netz komme – klettern will ja trainiert werden -, gebe ich für heute die Meldung vom NDR wieder (siehe unten) und von Antiatominitiativen.

Und als ob es nicht reichen würde: für die kommenden Tage ist ein gefährlicher MOX-Transport aus Frankreich/Belgien zum AKW Brockdorf geplannt! Die Meldung hierzu gebe ich auch in diesem Beitrag wieder.

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War Uranhexafluorid unter den Gefahrstoffen auf der brennenden „Atlantic Cartier“?

Ich übernehme eine Mitteilung  des Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen  sowie von Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND), Hamburg  und demBundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) 

Reederei und Schiff sind für atomare Frachten bekannt

(Hamburg, Gronau, Münster, 07.05.2013). Nach dem verheerenden Schiffsbrand auf der „Atlantic Cartier“ im Hamburger Hafen am 1. Mai erwarten die Münsterländer Anti-Atomkraft-Initiativen, die Hamburger Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND) und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) Auskunft von der Reederei und den Behörden, ob auch diesmal radioaktive Fracht an Bord war. In den Medien war von „mit Gefahrstoffen beladenen Containern“ die Rede.

Ich übernehme eine Mitteilung  des Aktionsbündnis Münsterland gegen Atomanlagen  sowie von Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND), Hamburg  und demBundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) 

Reederei und Schiff sind für atomare Frachten bekannt

(Hamburg, Gronau, Münster, 07.05.2013). Nach dem verheerenden Schiffsbrand auf der „Atlantic Cartier“ im Hamburger Hafen am 1. Mai erwarten die Münsterländer Anti-Atomkraft-Initiativen, die Hamburger Systemoppositionelle Atomkraft Nein Danke Gruppe (SAND) und der Bundesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz (BBU) Auskunft von der Reederei und den Behörden, ob auch diesmal radioaktive Fracht an Bord war. In den Medien war von „mit Gefahrstoffen beladenen Containern“ die Rede.

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AG Hameln: Atomkraftgegnerin vor Gericht am 21.5.13

Wenn der Staatsanwaltschaft klarem Menschenverstand fehlt…

Prozesstermin: 21. Mai 2013 ; Amtsgericht Hameln ; 11:00 Uhr im Saal 123 bei Richter Schöpe

Das mit rißanfälligem Stahl gebaute Atomkraftwerk Grohnde ist ein Beweis dafür, dass von Atomausstieg nicht die Rede sein kann. Die Liste der Gefahren, die vom Atomkraftwerk Grohnde ausgehen ist lang. Der AKW-Betreiber EON setzt giftige, gefährliche plutoniumhaltige MOX-Brennstäbe ein; ernsthafte effektive Kastrophenschutzpläne sind Fehlanzeige – um nur zwei Beispiele zu nennen.

Doch statt die kriminellen Machenschaften des Energiekonzerns EON anzuprangern, verfolgt die Hannoveraner Staatsanwaltschaft lieber AtomkraftgegnerInnen. Ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ soll eine Demonstration vor dem Atomkraftwerk gewesen sein. Die Interessen des Energiekonzerns EON werden höher bewertet als die Grundrechte von DemonstrantInnen.

Wenn der Staatsanwaltschaft klarem Menschenverstand fehlt…

Prozesstermin: 21. Mai 2013 ; Amtsgericht Hameln ; 11:00 Uhr im Saal 123 bei Richter Schöpe

Das mit rißanfälligem Stahl gebaute Atomkraftwerk Grohnde ist ein Beweis dafür, dass von Atomausstieg nicht die Rede sein kann. Die Liste der Gefahren, die vom Atomkraftwerk Grohnde ausgehen ist lang. Der AKW-Betreiber EON setzt giftige, gefährliche plutoniumhaltige MOX-Brennstäbe ein; ernsthafte effektive Kastrophenschutzpläne sind Fehlanzeige – um nur zwei Beispiele zu nennen.

Doch statt die kriminellen Machenschaften des Energiekonzerns EON anzuprangern, verfolgt die Hannoveraner Staatsanwaltschaft lieber AtomkraftgegnerInnen. Ein „gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr“ soll eine Demonstration vor dem Atomkraftwerk gewesen sein. Die Interessen des Energiekonzerns EON werden höher bewertet als die Grundrechte von DemonstrantInnen.

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Eichhörnchen gegen die JVA Preungesheim: Plüschtier zu Unrecht ausgesperrt

Nachdem ich vorm Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Februar einen Etappensieg verbuchen konnte und meine Klage gegen die JVA Preungesheim zu erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückgewiesen wurde, ist nun der neue Beschluss des Landgerichtes (pdf) da.

Hintergrund ist mein Gefängnisaufenthalt in Frankfurt beim Castor 2011.

Es wird in dem Beschluss unter anderem festgestellt, dass die Wegnahme meines Plüschtiers im Knast rechtswidrig war.

Nachdem ich vorm Oberlandesgericht Frankfurt am Main im Februar einen Etappensieg verbuchen konnte und meine Klage gegen die JVA Preungesheim zu erneuten Entscheidung an das Landgericht zurückgewiesen wurde, ist nun der neue Beschluss des Landgerichtes (pdf) da.

Hintergrund ist mein Gefängnisaufenthalt in Frankfurt beim Castor 2011.

Es wird in dem Beschluss unter anderem festgestellt, dass die Wegnahme meines Plüschtiers im Knast rechtswidrig war.

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Kanalschiff-Urteil: der Stachel im Arsch der Atomwirtschaft und das Feindbild Justiz

Das gestrige Urteil vom Schifffahrtsgericht Dortmund im Kanalschiff-Prozess wurde durch die Verteidigung im Wesentlichen protokolliert. Verhandelt wurde über Bußgeldbescheide der Wasser und Schifffahrtsdirektion West (WSD), die den zwei Betroffenen KletteraktivistInnen Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 165 Euro wegen grob ungehöriger Handlung und Fehlbenutzung einer bundeseigenen Schiffsartanlage zukommen ließ. Nach 3 Verhandlungstagen und insgesamt 14 Stunden Verhandlung wurde das Urteil gesprochen: 20 Euro für das „Eichhörnchen“ und 10 Euro für den „Fuchs“. Alles Berichte hier unter dem « TAG » EDO

Ich gebe hier der Wortlaut vom der mündlichen Urteilsbegründung von Richter Tebbe wieder – es folgt dann ein Kommentar meinerseits und eine Erläuterung weshalb wir gegen das Urteil nun Rechtsmittel eingelegt haben.

Das gestrige Urteil vom Schifffahrtsgericht Dortmund im Kanalschiff-Prozess wurde durch die Verteidigung im Wesentlichen protokolliert. Verhandelt wurde über Bußgeldbescheide der Wasser und Schifffahrtsdirektion West (WSD), die den zwei Betroffenen KletteraktivistInnen Bußgeldbescheide in Höhe von jeweils 165 Euro wegen grob ungehöriger Handlung und Fehlbenutzung einer bundeseigenen Schiffsartanlage zukommen ließ. Nach 3 Verhandlungstagen und insgesamt 14 Stunden Verhandlung wurde das Urteil gesprochen: 20 Euro für das „Eichhörnchen“ und 10 Euro für den „Fuchs“. Alles Berichte hier unter dem « TAG » EDO

Ich gebe hier der Wortlaut vom der mündlichen Urteilsbegründung von Richter Tebbe wieder – es folgt dann ein Kommentar meinerseits und eine Erläuterung weshalb wir gegen das Urteil nun Rechtsmittel eingelegt haben.

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Die kritische Öffentlichkeit und die Justiz

Der Anfang Mai beginnende NSU-Prozess ist derzeit in aller Munde. Das OLG-München glänzt mit seiner Unfähigkeit und seinem mangelnden Willen, die Öffentlichkeit der Verhandlung zu gewähleisten. Nachfolgend übernehme ich Auszüge aus einem Aufsatz von RA Tronje Döhmer für die Humanistische Union. Der Autor geht auf die Notwendigkeit einer kritischen Öffentlichkeit in Gerichtssälen ein und die möglichen Gründe weshalb die besagte Öffentlichkeit in der Regel seitens des Gerichtes  unerwünscht ist.

Der ganze Text ist auf der Seite der Humanistischen Union Marburg nachzulesen

« [..]Nachfolgend soll lediglich der Frage nachgegangen werden, ob die deutsche Justiz, insbe­sondere die deutsche Strafjustiz ein – ggf. gesteigertes – Interesse daran haben könnte, sich einer effektiven öffentlichen Kontrolle zu unterziehen.

Der Anfang Mai beginnende NSU-Prozess ist derzeit in aller Munde. Das OLG-München glänzt mit seiner Unfähigkeit und seinem mangelnden Willen, die Öffentlichkeit der Verhandlung zu gewähleisten. Nachfolgend übernehme ich Auszüge aus einem Aufsatz von RA Tronje Döhmer für die Humanistische Union. Der Autor geht auf die Notwendigkeit einer kritischen Öffentlichkeit in Gerichtssälen ein und die möglichen Gründe weshalb die besagte Öffentlichkeit in der Regel seitens des Gerichtes  unerwünscht ist.

Der ganze Text ist auf der Seite der Humanistischen Union Marburg nachzulesen

« [..]Nachfolgend soll lediglich der Frage nachgegangen werden, ob die deutsche Justiz, insbe­sondere die deutsche Strafjustiz ein – ggf. gesteigertes – Interesse daran haben könnte, sich einer effektiven öffentlichen Kontrolle zu unterziehen.

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Kanalschiff-Prozess: Großer Aufwand für symbolische Bußgelder

Vorm Gericht Im Prozess gegen die zwei, die sich letztes Jahr Pfingsten vor dem Atommüllschiff « Edo » über dem Münsteraner Kanal abgeseilt hatten, wurde heute, nach drei Verhandlungstagen und 14 Stunden Prozess das Urteil gesprochen: Bußgelder in Höhe von 10 und 20 Euro wegen „Verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrtsanlagen“. Von der « grob ungehöriger Handlung » ist nichts übrig geblieben. Gegen die ursprünglich verhängten Bußgelder in Höhe von 165 Euro hatten die beiden Aktivist_innen Widerspruch eingelegt.

Die heute gestellten Anträge stelle ich zur Verfügung – zur subversiven Anwendung, Plagiat erlaubt (siehe unten). 57 Seiten Beweisanträge haben wir heute vorgetragten.

Vorm Gericht Im Prozess gegen die zwei, die sich letztes Jahr Pfingsten vor dem Atommüllschiff « Edo » über dem Münsteraner Kanal abgeseilt hatten, wurde heute, nach drei Verhandlungstagen und 14 Stunden Prozess das Urteil gesprochen: Bußgelder in Höhe von 10 und 20 Euro wegen „Verbotenem Benutzen bundeseigener Schifffahrtsanlagen“. Von der « grob ungehöriger Handlung » ist nichts übrig geblieben. Gegen die ursprünglich verhängten Bußgelder in Höhe von 165 Euro hatten die beiden Aktivist_innen Widerspruch eingelegt.

Die heute gestellten Anträge stelle ich zur Verfügung – zur subversiven Anwendung, Plagiat erlaubt (siehe unten). 57 Seiten Beweisanträge haben wir heute vorgetragten.

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