Aus aktuellem Anlass übernehme ich einen Artikel von netzpolitik.org über den Ausnahmezustand in Frankreich und die neue Antiterror-Gesetzesgebung. Frankreich verkommt zu einem autoritären Polizeistaat. Freiheit stirbt mit Sicherheit. Insofern hat der Terror gewonnen – leider. Die Französische Zeitung Libération hat zudem zahlen veröffentlicht: 2016 kamen 866 « grenades de désencerclement » gegen Demonstrierenden zum Einsatz – gegen 59 vier Jahre zuvor. Diese Polizeigranaten enthalten TNT, sie explodieren mit einer gewissen Zeitverzögerung, dabei werden Splitterteile ausgeworfen, die schwere Verletzungen hervorrufen. Zahlreiche Menschen wurden auf Demonstrationen durch diese Granaten schwerverletzt und verloren das Augenlicht, ein Glied (wie Robin in Bure diesen Sommer) – oder kamen ums leben. Vor wenigen Tagen jährte sich der Tod von Rémi Fraisse zum 3. mal.
In meinen Augen ist der Artikel von netzpolitik.org und von Libération um so aktueller, dass die COP23 in Bonn eröffnet wird und… ja… ich war vor 2 Jahren bei den Protesten gegen die COP in Paris und wir demonstrierten trotz polizeistaatlichem Verbot und Ausnahmezustand… Es ging uns nicht nur um das Klima, sondern auch um Grundrechte. Diese kann man nicht auf dem Sofa verteidigen! (Artikel dazu)
Ein bisschen traurig, das die heutige Klimademonstration in Bonn, die Umsetzung des Pariser Abkommens verlangt. Was soll an der Umsetzung eines schlechten Abkommens denn gut sein? Ein Abkommen, das keine Verpflichtungen enthält, wo kein Wort zum Thema Klimakiller Flugverkehr zu finden ist. Ein Abkommen, das ein weiter so mit Wachstum und Kapitalismus erlaubt. Wir müssen schrumpfen und nicht wachsen. Die Ressourcen sind endlich. Es gibt auf der Demonstration immerhin ein « System Change » Block…
Quelle: Yannick, netzpolitik.org – Lizenz: Creative Commons BY-NC-SA 4.0.
Frankreichs Präsident Emmanuel Macron hat vergangenen Montag ein umstrittenes Anti-Terror-Gesetz unterzeichnet, das Behörden weitreichende Befugnisse einräumt. Das Gesetz überführt bedeutende Teile des nun auslaufenden Ausnahmezustands in nationales Recht. Menschenrechtsexperten zeigen sich besorgt.
Als Reaktion auf die Terroranschläge von Paris im November 2015 wurde in Frankreich der Ausnahmezustand verhängt. Er wurde insgesamt sechs Mal verlängert und endete nun zum 1. November. Dafür unterzeichnete Frankreichs Staatschef Emmanuel Macron am Montag ein auf drei Jahre befristetes Gesetz, welches das Innenministerium und die ihm unterstellten Präfekten und Polizisten mit weitreichenden Vollmachten ausstattet. Große Teile der Befugnisse des Ausnahmezustands werden damit in normale Gesetze umgeformt.
Die neue Gesetzgebung erlaubt es dem Innenminister oder den Präfekten der Départements, Terrorverdächtige in ihrer Bewegungsfreiheit einzuschränken, indem sie ihnen untersagen, ihren Wohnort zu verlassen. Sie müssen dafür keine richterliche Anordnung einholen. Vorher war es noch möglich, Verdächtige unter Hausarrest zu stellen, was nun aber gestrichen wurde und diesen zumindest erlaubt, weiterhin einer Arbeit nachzugehen und ein soziales Leben zu führen.
Weitreichende Überwachung
Allerdings sind die Überwachungsmaßnahmen noch immer streng und greifen tief in die Privatsphäre der verdächtigten Personen ein: Sie müssen sich einmal pro Tag bei einer Polizeistation melden, dem Tragen einer elektronischen Fußfessel zustimmen und zudem all ihre Telefonnummern und Passwörter offenlegen. Die Behörden haben das Recht, alle Computerdaten der Betroffenen einzusehen. Die Gesamtdauer dieser Maßnahmen ist auf ein Jahr begrenzt.
In dem neuen Gesetz ist auch geregelt, dass die Präfekten Orte für potenzielle Anschlagsziele zu sogenannten Sicherheitszonen erklären können, in denen Sicherheitskräfte nach weitgehend freiem Ermessen Fahrzeuge durchsuchen und Leibesvisitationen durchführen können. Sie sind außerdem dazu befugt, Verdächtigen den Zutritt zu diesen Bereichen gänzlich zu untersagen.
Des Weiteren dürfen in Zukunft Moscheen und andere religiöse Einrichtungen bis zu sechs Monate geschlossen werden, wenn dort radikale „Theorien und Ideen“ verbreitet werden. Bislang waren für diesen Schritt konkrete Aufrufe zu Hass und Gewalt nötig.
Weiterhin Soldaten in der Öffentlichkeit
In Frankreich ist es seit Januar 2015 Alltag, dass schwer bewaffneten Soldaten an Flughäfen, Bahnhöfen und anderen öffentlichen Orten patroullieren. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern, denn die dahinter stehende „Opération Sentinelle“ wird trotz Ende des Ausnahmezustands weitergeführt. Über zehntausend Soldaten und Polizisten sind im Rahmen der Operation dazu abgestellt, an anschlagsgefährdeten Orten des Landes Präsenz zu zeigen.
Vielen Politikern aus Reihen der Konservativen sowie dem Front National gehen die nun verabschiedeten Maßnahmen nicht weit genug. So forderten die Republikaner in der Nationalversammlung, sogenannte „Gefährder“ präventiv in dafür errichteten Lagern einzusperren, womit sie jedoch erfolglos blieben.
Der französische Innenminister Gérard Collomb verteidigte das neue Gesetz als guten Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit und betonte, der Notstand habe es dem Staat erlaubt zu handeln. Dadurch seien seit Anfang 2015 viele terroristische Anschläge verhindert worden.
Wirksamkeit des Notstands ist umstritten
Wie wirksam die Maßnahmen terroristische Attacken wirklich verhindern, ist jedoch umstritten. Ein parlamentarischer Untersuchungsausschuss hatte letztes Jahr die Arbeit der Sicherheitsbehörden in Frankreich stark kritisiert und empfahl, die Opération Sentinelle aufgrund ihrer begrenzten Wirkung einzuschränken.
Auch zeigte das Attentat von Nizza die Begrenztheit, die polizeiliche Sonderbefugnisse und der Rückbau rechtsstaatlicher Grundfreiheiten im Kampf gegen den Terror haben. Im Juli 2016 starben dort 86 Menschen, weil ein Mann mit einem Lkw auf der Strandpromenade in eine Menschenmenge fuhr. Der Ausnahmezustand war damals bereits in Kraft und Nizza eine der am strengsten überwachten Städte Frankreichs.
Gleichzeitig ist es wichtig im Auge zu behalten, dass die ausgeweiteten sicherheitspolitischen Befugnisse nicht nur im Kampf gegen Terroristen genutzt werden können. Wir berichteten von unverhältnismäßigen Maßnahmen, die sich auch gegen kritische Bürger richteten.
Menschenrechtler kritisieren das Gesetz und warnen vor Diskriminierung
Es gibt auch kritische Stimmen zu den neuen gesetzlichen Regelungen in Frankreich. Amnesty International Frankreich spricht in diesem Zusammenhang von einem Ende der rechtsstaatlichen Unschuldsvermutung. Marco Perolini von Amnesty International machte klar, dass die Regierung die Grundrechte respektieren müsse:
Während die Notwendigkeit klar ist, die Bevölkerung vor dieser schrecklichen Gewalt zu schützen, kann dieses Ziel nicht erreicht werden, indem die Regierung jene Rechte mit Füßen tritt, die sie eigentlich schützen muss. (Eigene Übersetzung)
Auch aus der UNO kam Kritik an den neuen Regelungen. Fionnuala Ní Aoláin, Sonderberichterstatterin für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten bei der Bekämpfung des Terrorismus, sowie Michel Forst, Sonderberichterstatter über die Situation von Menschenrechtsverteidigern, hatten sich bereits im September besorgt über die Ungenauigkeit einiger Bestimmungen des geplanten Gesetzes geäußert. Insbesondere die Begriffe Terrorismus und Bedrohung der nationalen Sicherheit seien uneindeutig definiert.
Es bestehe das Risiko, dass die den Behörden gewährten Befugnisse willkürlich genutzt werden, hieß es. Der weite Ermessensspielraum der Präfekten und der Polizei könnte die Rechte der Einzelnen beeinträchtigen und insbesondere zur Diskriminierung von Personen muslimischen Glaubens führen.
Überwachung, Geheimdienste und andere Anti-Terror-Gesetze
Frankreich hat in den vergangenen zwei Jahren immer umfassendere staatliche Überwachungsmaßnahmen implementiert.
Das im Sommer 2015 verabschiedete Geheimdienstgesetz verpflichtet Telekommunikationsunternehmen dazu, Black Boxen in ihren Rechenzentren aufzustellen, um Kommunikationsmetadaten mitzuschneiden und diese mit vorher eingestellten Filtern nach „auffälligen“ Mustern zu durchsuchen. Die Geheimdienste dürfen außerdem Keylogger auf Rechnern installieren sowie Kameras und Aufnahmegeräte bei Verdächtigen platzieren. Generell dürfen Ausländer in Frankreich ohne jegliche Kontroll- und Aufsichtsinstanz überwacht werden.
Ein anderes Anti-Terror-Gesetz stellt alleine das regelmäßige Besuchen „terroristischer Websites“ unter Strafe und ahndet dies mit bis zu zwei Jahren Gefängnis.