LG: Klage von Kletteraktivistin wird vorm Verwaltungsgericht verhandelt

Terminankündigung


Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch den 30. Juli um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts Lüneburg.

Die Klage vom Eichhörnchen richtet sich gegen polizeiliche Maßnahmen anlässlich einer Demonstration in Bäumen ( Tiergarten) gegen einen anstehenden Castortransport im Jahre 2011.

Terminankündigung


Die mündliche Verhandlung findet am Mittwoch den 30. Juli um 09:30 Uhr im Sitzungssaal 1 des Verwaltungsgerichts Lüneburg.

Die Klage vom Eichhörnchen richtet sich gegen polizeiliche Maßnahmen anlässlich einer Demonstration in Bäumen ( Tiergarten) gegen einen anstehenden Castortransport im Jahre 2011.

Zum Hintergrund:

Am 29. Oktober 2011 beteiligten sich KletteraktivistInnen (u.a. vom Umweltverein ROBIN WOOD) anlässlich eines „Castor-Streckenaktionstages“ an den Protesten gegen den bevorstehenden Castortransport nach Gorleben. Am Vormittag erklommen sie mit Transparenten Bahnhofsdächer und den Busbahnhof in Lüneburg. Die Aktion wurde von der Polizei geduldet mit Verweis auf höchstrichterliche Rechtsprechung wonach an Flughäfen oder auch Bahnhöfe grundsätzlich demonstriert werden darf, sofern der Betrieb nicht gestört wird.

Widerstands X

Am Nachmittag zog die Gruppe mit Transparenten und Gelben Holz Xen (Symbol des Castor-Widerstands) in den Wald. Ihr Ziel: die Bäume an den Waldwegen an der Castorstrecke.

Die Versammlung im Wald wurde jedoch durch ein großes Polizeiaufgebot gestört und gesprengt. Die Beamten beschlagnahmten Kletterausrüstungen, eine einzige Person (die Klägerin) kam hoch. Die Versammlung konnte nicht wie von den TeilnehmerInnen gewünscht durchgeführt werden. Zur Begründung hieß es, die AktivistInnen würden sich in der Nähe eines „gefährdeten Objektes“ (die CASTOR-strecke) befinden, die Polizei dürfe deshalb zum Abwehr von Gefahren eingreifen.

beschlagnahme
Die Polizei beschlagnahmt Klettermaterial,
weil die Demonstrantinnen sich in der Nähe eines « gefährdeten Objektes » befinden…

Cécile  entschied sich für eine Klage zur Feststellung der Rechtswidrigkeit der Eingriffe der Polizei gegen die Versammlung. Die Lüneburgerin hält die damalige Polizeimaßnahme für politisch motiviert und sieht Wiederholungsgefahr bei zukünftigen Demonstrationen. Um die Abwehr einer realen Gefahr ging es der Polizei nicht. Sie griff gegen Menschen, die ihre Meinung kundtun wollten ein – nicht aber um kurze Zeit später auf der Schiene spielende Kinder vor den Gefahren des Zugverkehrs zu warnen.

beschlagnahme
Klettern  und Demonstrieren neben Waldwege ist verboten…
Kinder dürfen aber auf den Gleisen spielen, trotzt Polizei in der Nähe
Im Hintergrund die Unterkunft der Überwachungseinheiten der Polizei

Am Mittwoch sollen drei ZeugInnen vernommen werden.

Weitere Informationen:

Wortlaut der Klage als PDF

Hintergrundbericht zur Klage

Bericht zu den damaligen Aktionen

Buch von cécile Lecomte, wo sie ihre Erfahrungen als Aktivistin schildert: http://www.graswurzel.net/verlag/eichhoernchen.php und http://blog.eichhoernchen.fr/pages/Eichhoernchen-Buch