Das Thema finde ich äußerst wichtig. Es wird im Geheimen ohne öffentliche Debatte an einem Gesetz gearbeitet, das Bürgerrechte weiter abschafft. Ich trage gerne zur Veröffentlichung bei. Der Gesetzesentwurf ist gruselig. Das ist die Ausweitung von « Gefahrenabwehrmaßnahmen ». Also reichen Vermutungen (und Erfindungen) der Polizei für eine angebliche Gefahr aus, um Grundrechte erheblich einzuschränken. Hier die Infos aus dem Blog Freiheitsfoo mit einem Link zum Gesetzesentwurf.
Geleakt: Der Entwurf des neuen Polizeigesetzes für Niedersachsen – Die Polizei auf dem Weg von der Strafverfolgungsbehörde zum präventiven Verfolgungs- und Repressionsapparat für „Gedankenverbrecher“
Nachdem die vorherige rot-grüne Landesregierung Niedersachsens aus eigentümlichen Gründen vorzeitig die Stimmenmehrheit im Landtag verlor und deswegen ihr (nicht unumstrittenes) neues Polizeigesetz nicht installieren konnte, plant die neue rot-schwarze Niedersachsen-GroKo im Sauseschritt ihr eigenes neues Polizeigesetz.
Wie üblich (unabhängig von den regierungsbeteiligten Parteien) passiert das in Niedersachsen ohne Öffentlichkeit und ohne kritische Debatte hinter verschlossenen Türen, im Geheimen. Wer beispielsweise in der beispiellos unübersichtlichen wie bediener-unfreundlichen Homepage des Landtags nach Informationen zum Stand der Dinge sucht, der findet genau Null Verweise zum Vorgang.
Das ist ja wirklich gruselig, ich habe das gerade mal überflogen und vielleicht interessiert euch eine grobe Zusammenfassung auch.
Das Gesetz legalisiert:
* Gefährderansprachen
* Meldeauflagen
* Aufenthaltsvorgaben
* Kontaktverbote
* Fußfesseln
* Bodycams für Bullen
* Staatstrojaner
* Mehr Videoüberwachung
* Telekommunikationsüberwachung (auch zur Durchsetzung von
Kontaktverboten, Gefahrenabwehr)
* Observation auch bei Gefahren für Sachen von bedeutendem Wert (deren
Erhalt im öffentlichen Interesse liegt)
* Datenspeicherung für den Betrieb der Datenspeicherung
* Einschränkung von Auskunftsverweigerungsrechten
Das alles im Bereich der Gefahrenabwehr, nicht etwa zur Strafverfolgung (ist ja auch ein Polizeigesetz).
Vielen Sachen davon sind möglich, wenn
1. das individuelle Verhalten einer Person die konkrete Wahrscheinlichkeit begründet, dass sie innerhalb eines übersehbaren
Zeitraums eine terroristische Straftat begehen wird oder
2. bestimmte Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass eine Person innerhalb eines übersehbaren Zeitraums auf eine zumindest ihrer Art
nach konkretisierte Weise eine terroristische Straftat begehen wird.
Also wenn die Bullen eine entsprechende Gefahrenprognose zusammen basteln. Terroristische Straftaten im Sinne des Gesetzes sind u.a. Vorbereitung schwerer staatsgefährdender Gewalttat, Terrorismusfinanzierung, §129a/b, (schwere) Körperverletzung, Zerstörung von Bauwerken, Brandstiftung, Herbeiführen einer Überschwemmung, Gefährlicher Eingriff in den Bahn/Schiffs/Luftverkehr, Störung öffentlicher Betriebe, Störung Telekommunikation, Umweltstraftat
wenn die Bevölkerung oder der Staat bedroht werden, sich das gegen die staatlichen Grundstrukturen richtet und effektiv ist (d.h.die Auswirkungen einen Staat oder eine internationale Organisation erheblich schädigen können).
Wenn dann gegen Meldeauflagen, Kontaktverbot oder Fußfesseln verstoßen wird, ist Gewahrsam bis zu 30 Tage möglich, der insgesamt auf bis zu 74
Tage verlängert werden kann.
Außerdem ist der Verstoß dann gleich eine Straftat (bis zu zwei Jahre), wenn es nicht um Terrorismus geht ist der Verstoß gegen Meldeauflagen
eine Owi.
Finstere Zeiten.