- Proteste von #BlockVW für eine VerkehrsWende anlässlich einer Gerichtsverhandlung nach einer Autozugblockade
- In der Autostadt durften die Demonstrant*innen nicht auf die Straße gehen. Versammlungs- und Pressefreiheit wurden eingeschränkt bis außer Kraft gesetzt, Menschen in Gewahrsam genommen
- Protest von ROBIN WOOD gegen AUTOfixierte Politik, gegen die Abwrackprämie und Solidarität mit den Angeklagten von #BlockVW
Der Protesttag begann mit einer angemeldeten Kundgebung am Bahnhof und anschließender Demonstration zum Gericht. Mit Redebeiträgen aus der damaligen Aktionsgruppe, von Unterstützer*innen und einer VW Mitarbeiterin. Diese erklärte, sie baue keine Autos, sie verkaufe ihre Arbeitskraft. VW müsse keine klimaschädliche Autos bauen, könne etwas anders produzieren (Redebeitrag in voller Länge). Für Stimmung sorgte unter den Demonstrant*inneneine Samba-Gruppe.
Die Demonstrant*innen bewegten sich anschließend Richtung Gericht. Auf dem Gehsteig, weil die Wolfsburger Versammlungsbehörde die Auffassung vertrat, Demonstrationen dürfen den Autoverkehr nicht stören.
Auf dem Weg zum Gericht fand eine Zwischenkundgebung statt. VW solle statt für VolksWagen, für VerkehrsWende stehen, erklärte ein Redner.
Vor dem Amtsgericht versammelten sich die Unterstützerinnen auf einer Wiese. Nur 4 Personen, inklusive Pressevertreter*innen wurden in den Verhandlungssaal rein gelassen.
Es ist fraglich, ob dies dem Gebot der Öffentlichkeit nach dem Gerichtsverfassungsgesetz genügt. In Corona-Zeiten ist ein Großteil der Öffentlichkeit bei Gerichtsverhandlungen ausgeschlossen.
Es wurde aus diesem Grund eine spontane Kundegebung durch Teilnehmer*innen der vorigen Demonstration vor dem Gebäude angemeldet, diese wurde jedoch untersagt und nur auf der anderen Straßenseite erlaubt. Die Anwesenden blieben mehrheitlich auf der Wiese stehen.
Dort wurde gegen 11 Uhr bekannt gegeben, dass 4 Menschen der Umweltorganisation ROBIN WOOD festgenommen wurden. Sie wollten an der Stadtbrücke vor dem VW Werk ein Banner gegen die angekündigte Abwrackprämie für Autos aufhängen. Der Autogipfel war aufgeschoben aber nicht aufgehoben worden, so die Begründung für die Aktion. Die Aktivist*innen von ROBIN WOOD solidarisierten sich zudem mit den weiteren Protesten gegen VW und für eine Verkehrswende. (PM von Robin Wood an dem Tag)
Die Versammlung der ROBIN WOOD Aktivist*innen wurde durch Security von VW und später durch die Polizei auseiandergenommen und der Protest unmöglich gemacht. Mit der Begründung, die – öffentlich zugängliche – Brücke gehöre VW.
Vor dem Amtsgericht, entschlossen sich die anwesenden Protestler*innen, eine Spontanversammlung zur nahe gelegenen Polizeiwache zu machen, um die Festgenommen (ROBIN WOOD) in Empfang zu nehmen.
Die Versammlung wurde jedoch schnell durch die Polizei unterbunden und eingekesselt. Zunächst mit der Begründung, die Versammlung würde den Autoverkehr stören. Doch auf dem Gehsteig ging es auch nicht weiter. Die Menschen wurden ca. zwei Stunden lang ohne Wasser in der prallen Sonne festgehalten. Die Personalien wurden durch die Polizei aufgenommen. Inzwischen nannte sie einen neuen Grund dafür: Verstoß gegen das Infektionsschutzgesetz. In der Tat im engen Kessel war es nicht möglich Abstand zu halten, vor allem wenn die Betroffenen sich den wenig Schatten teilen wollte. Aber das kann schwer der Grund für das verbot der Demonstration gewesen sein,der Kessel war danach.
Freie Pressevertreter*innen erhielten Platzverweise für die ganze Stadt, gültig bis zum nächsten Tag. Trotz Presseausweis. Einem Journalisten wurde sogar die Fotoausrüstung beschlagnahmt.
Eine andere Journalistin wurde bis zum Bahnhof überwacht und zu ihrem Zug „begleitet“.
Die 4 Aktivistinnen von ROBIN WOOD wurden bis 18 Uhr festgehalten. Niemand durfte sie in Empfang nehmen, da die Polizei allen Unterstützer*innen Platzverweise erteilt hatte.
Im Gewahrsam wurden die Betroffenen, Berichte zur Folge, unter Druck gesetzt. Sie sollten ein Schreiben unterschreiben, indem steht,dass sie auf ihre Rechte als in Gewahrsam genommene verzichten, nämlich auf ihr Anhörungsrecht vor einem Richter.
Das Geschehen in Wolfsburg wir ein juristisches Nachspiel haben.
Klagen gegen die Polizeimaßnahmen sind in Vorbereitung.
Vor Gericht wurde der Angeklagte wegen Beihilfe zur Nötigung verurteilt. (Bericht der Aktionsgruppe)