Prozess um Uranzug-Luft-Blockade wird fortgesetzt

* zweiter Prozesstag verlief entspannter als der erste

* Zeuge der Bundespolizei widerlegt Aussage des Polizeidirektors der PI Harburg

* Zeuge erklärt Umgang der Bundespolizei mit Protest bei « sicherungspflichtigen » Zügen

* Prozess um die Kletterblockade eines Urantransportes in Buchholz geht am 26.9. um 11 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam (Jägerallee 10 – 12, Saal 10) weiter – Solidarische Unterstützung willkommen!

* Verhandelt wird über einen Einspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO). (Aktionsbericht)

* zweiter Prozesstag verlief entspannter als der erste

* Zeuge der Bundespolizei widerlegt Aussage des Polizeidirektors der PI Harburg

* Zeuge erklärt Umgang der Bundespolizei mit Protest bei « sicherungspflichtigen » Zügen

* Prozess um die Kletterblockade eines Urantransportes in Buchholz geht am 26.9. um 11 Uhr vor dem Amtsgericht Potsdam (Jägerallee 10 – 12, Saal 10) weiter – Solidarische Unterstützung willkommen!

* Verhandelt wird über einen Einspruch gegen ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung (EBO). (Aktionsbericht)


Der zweite Prozesstag am 19.9. verlief ruhiger als der erste. Willkürliche Eingangskontrollen wie am ersten Prozesstag wurden nicht durchgeführt, deren Überflüssigkeit bestätigte sich; es kam zu keiner Störung der Verhandlung. Diese begann mit der Verlesung einer Erklärung und Beweisanträge zur Aussage des am ersten Prozesstag vernommenen Polizeidirektors der PI Harburg (Buchholz ist im Zuständigkeitsbereich der PI Harburg) Lehne. Die Verteidigung stellte die Glaubhaftigkeit seiner Aussage in Frage und wies auf Widersprüche und nachweislich unrichtigen Angaben des Zeugens hin.  Tatsachen in Beweisanträgen auf die mangelnde Glaubhaftigkeit der Aussage des Polizeizeugens zielten, wurden als wahr unterstellt. Die Vernehmung eines Bundespolizisten im weiteren Verlauf der Verhandlung bestätigte die Zweifel an die Richtigkeit der Angaben des Polizeidirektors. Der Zeuge der Bundespolizei berichtete präzise und detailreich.

Polizeidirektor Lehne hatte zwei Wochen zuvor im Zeugenstand erklärt, die Polizei zu Tatzeit habe nicht mit Protestaktionen gegen den Urantransport gerechnet, es habe seiner Erinnerung nach in seinem Zuständigkeitsbereich keine andere Aktion als die Abseilaktion gegeben. Sein Kollege von der Bundespolizei Herr Bruns widerlegte diese Aussage.

Er erzählte von einer spontanen Mahnwache in Jesteburg, zu der eine Streife der Bundespolizei zur Unterstützung weiterer Streifen der Landespolizei entsandt wurden. Jesteburg befindet sich im Zuständigkeitsbereich der PI Harburg, diese ist zudem für versammlungsrechtliche Ereignisse zuständig.

Der Zeuge Bruns erklärte zudem, es habe sich bei dem Transport um einen sicherungspflichtigen Zug gehandelt. Dies sei von einem zuglaufüberwachungspflichtigen Zug zu unterscheiden. Bei diesen Zügen wird lediglich überwacht, ob sie nicht verloren gehen, Überprüfungen finden zusätzlich in Güterbahnhöfe statt. Diese Art der Überwachung wird gewählt, wenn die transportierte Ware eine besondere Bedeutung hat (Gefahrgut, hochwertiges Gut) und der Beförderer hinsichtlich der Sicherheit Bedenken hat.

Sicherungspflichtige Züge werden aus der Luft überwacht. Weitere Maßnahmen wie die engmaschige Begleitung des Zuges können getroffen werden. Vorliegend fuhren zwei Beamten der Bundespolizei in der Lok mit, der Zeuge Bruns veranlasste dies wegen der zu erwartenden Protestaktionen. Die Fahrplanänderung am Vormittag sei jedoch nicht von der Bundespolizei angeordnet worden. Für den Bereich zwischen dem Hamburger Hafen und Maschen sei die Hafenbahn zuständig. Diese hatte am Tattag die Abfahrt des Uranzuges vorverlegt, um angemeldete Protestmahnwachen aus dem Weg zu gehen. Den Protest konnte der Zug nicht vollständig ausweichen. Er wurde in Buchholz gestoppt.

Aus der Kategorisierung des Atomzuges als « sicherungspflichtiger » Zug kann nicht geschlossen werden, dass ein Unfall mit der radioaktiven Fracht beherrschbar wäre. Das radioaktive Material wird zusammen mit weiterem Gefahrgut wie Propan oder Benzin transportiert. Das ist ein ganz normaler Güterzug, wie der Zeuge bestätigte. Fragen über Katastrophenschutzpläne konnte er nicht beantworten, dafür seien andere Behörden zuständig, er erhalte nur die Nachricht, dass es sich um ein « Nukleartransport » handele. Offensichtlich werden seitens der Behörden potentielle Demonstrant*innen für gefährlicher gehalten, als die radioaktive Fracht selbst….

Die durch Polizeidirektor Lehne behauptete Auflösung der Versammlung wurde durch den Bundespolizisten anders dargestellt.

Der Bundespolizist aus Bremen war zudem besser in der Lage, die örtlichen Gegebenheiten zu beschreiben, als der Kollege von der Landespolizei – obwohl dieser ausgerechnet für Buchholz zuständig ist!

Wir können darauf gespannt sein, ob für den Polizeidirektoren die Tatsache, dass er im Zeugenstand nicht besonders glaubhaft ausgesagt hat, Folgen haben wird. Es ist nicht damit zu rechnen. Richterin Ahle drohte am ersten Prozesstag bei kritischen Bemerkungen mit einer Strafanzeige gegen die Betroffene. Gegen einen Polizeidirektor, geht man aber nicht vor. Wo kämen wir denn hin, wenn die Justiz die herrschende Verhältnisse plötzlich aufmischen würde?!

Das Vorführen des Beweisvideos sorgte für etwas Unmut. Das Gericht war zunächst nicht in der Lage das Video abzuspielen. Es lief dann fast ohne Ton – bis die Verteidigerin dem Gericht zeigte auf welchen Knopf man dafür drucken muss… Die Zuschauer hatten allerdings nichts davon, da ihnen nicht erlaubt wurde, zum Richtertisch zu kommen um aufs Bildschirm zu schauen. Das Video ist aber für interessierte Menschen im Internet zu finden, es ist das sehr gut gemachte Video von Graswurzel.tv über die Aktion.

Die Betroffene und ihre Verteidigerin gehen fest davon aus, dass Richterin Ahle sich auf ein Urteilsspruch festgelegt hat. Aus einer Nebenbemerkung der Richterin war dies auszumachen. Als es um eine Fahrkarte zum Gerichtstermin für die mittellose Betroffene ging, fiel die Bemerkung, die Betroffene müsse eh danach die Kosten tragen. Pro Verhandlungstag entstehen ca. 150 Euro Fahrtkosten, die das Gericht vorstrecken muss – weil weit weg vom Tatort in Potsdam verhandelt wird, was die Betroffene für grundrechtswidrig hält.
Ach wurden Urkunden, die auf die Strafzumessung abzielen, verlesen. Es wurde durch Verlesung des Beschlusses vom Amtsgericht Tostedt die Rechtswidrigkeit der Ingewahrsamnahme der Betroffenen nach der Aktion festgestellt. Erstaunlich dabei, dass die Abkürzung SOG der Richterin nicht bekannt war. SOG steht für Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Das ist eine Abkürzung für viele Polizeigesetze der Länder. In Brandenburg heißt es aber PolG, für Polizeigesetz. Hier sieht man welche Probleme die willkürliche Festlegung von Potsdam als Standort für Gerichtsverhandlungen über Handlungen, die in anderen Bundesländer statt gefunden haben, verursacht. Richter haben keinerlei Ortskenntnisse und kennen die örtlichen Behördenstrukturen und Gesetze nicht.

Richterin Ahle stellte anschließen fest, dass sie die Betroffene in der Vergangenheit mehrfach wegen Verstoßes gegen die Eisenbahn- Bau- und Betriebsordnung verurteilt hat und die Verfahren später in der Rechtsbeschwerdeinstanz eingestellt wurden. Dies wertet die Richterin möglicherweise als strafverschärfend, weil die Betroffene wiederholt gegen die Atomindustrie mit Kletteraktionen an Bahnanlagen demonstriert hat. Die Verfahren wurden jedoch ohne Prüfung der Richtigkeit des Urteils auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft eingestellt, die obwohl sie selbst Gründe für eine Zulassung der Rechtsbeschwerde sah, eine Einstellung einer Überprüfung der Urteile bevorzugte. Die Betroffene ist nicht vorbestraft.

Der Prozess ist nicht zu Ende, er geht am kommenden Dienstag weiter. Solidarische Unterstützung im Gerichtssaal ist erwünscht!

2 réflexions sur « Prozess um Uranzug-Luft-Blockade wird fortgesetzt »

  1.  Fortsetzung am 16. Oktober um 12:30 Uhr in Saal 21 AG Potsdam. Es wird mit dem Urteil an diesem Tag,  solidarische Unterstützung ist Willkommen!

    Der 3. Prozesstag lief am 26.9.  bis ca. 16 Uhr.  Es wurden durch die Verteidigung zahlreiche Beweisanträge, die sowohl den Ablauf der Aktion als auch ihre Umstände und Hintergründe (Gefahren von Atomtransporten, Erkrankung von Arbeitern in der Anlage Narbonne Malvési, , etc.) betrafen,  eingebracht.  Die Richterin ordnete nach den ersten Anträgen das "Selbstleseverfahren" an. Die Begründung der Anträge wurde nicht mehr verlesen. Damit die Verhandlung schneller voran kommt. Sie verkündete eine Pause von 30 Minuten um… die über 70 Seiten Anträge zu lesen und zu bescheiden. Über 2000 Worte pro Minute hätte sie lesen müssen. Nach einer Stunde verkündete sie dann einen Teil der Beschlüsse. Ein weiterer Teil der Beschlüsse wird am 16. Oktober verkündet. Der überwiegende Teil der Beweisanträge wurde pauschal abgelehnt, als zur Erforschung der Wahrheit nicht erforderlich. Ob die Richterin die Anträge wirklich gelesen hat. darf bezweifelt werden… sie hat ca. 15 Anträge innerhalb einer Stunde gelesen und beschieden.

    Die Richterin war zu Beginn der Verhandlung – für ihre Verhältnisse –  einigermaßen entspannt, aber gegen Ende nicht mehr. Sie wirkte unkonzentriert und genervt. Insbesondere als sie merkte, dass sie wegen diesem Prozess mal wieder erst dann Feierabend machen kann, wenn alle Kollegen längst fertig sind und die Putzkolonne ins Gebäude unterwegs ist. Sie ließ mal wieder ihre Frust auf die Betroffene los. Obwohl ausgerechnet die Betroffene den größeren Aufwand mit 4-stündiger Anreise (und 4 -stündiger Abreise) nach Potsdam hat – und es sich um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren handelt. Richterin Ahle darf und kann jederzeit einstellen (Opportunitätsprinzip). Das will sie partout nicht machen, ihr Urteil steht schon fest.

    Mit Bemerkungen à la "Wer hat die Anträge gestellt" und "Dann werden wir das nächste mal auch fertig" setzte sie die Betroffene unter Druck.

    Das Gericht muss der mittellosen Betroffenen eine Fahrkarte zur Verfügung stellen. Die ausgestellte Fahrkarte für die Rückfahrt am Dienstag war jedoch für eine Verbindung gültig, die eine Abfahrt vor 16 Uhr erforderlich gemacht hätte. Darauf angesprochen, schob Richterin Ahle die "Schuld" auf die Angeklagte, die mit ihren Anträgen den Prozess in die Länge gezogen würde: "Wer hat die ganzen Anträge gestellt?" sagte sie. Für Richterin Ahle sind Angeklagten oder Betroffenen, die zur Verteidigung ihrer Rechtsposition die Mittel der Strafprozessordnung wie das Recht Beweisanträge zu stellen, lästig. Abhilfe schaffte Richterin Ahle nicht, das sei nicht möglich, die Zahlstelle des Gerichtes habe schon zu. Sie forderte somit die Betroffene dazu auf, mit einer ungültigen Fahrkarte die Rückreise anzutreten!
    Als sie den Fortsetzungstermin festlegte, zeigte sie sich sehr gereizt und erklärte, beim nächsten Termin fertig werden zu wollen. Worauf die Betroffene erklärte, das es möglicherweise auch so sein werden, sie sich aber nicht auf ihre prozessualen Rechte verzichten werde, sie werde sich das Unterdrucksetzen durch Richterin auch nicht gefallen lassen.

    Fortsetzung am 16. Oktober!

  2. Das Urteil von Richterin Ahle aus Potsdam (500 Euro Bußgeld) wurde aufgehoben! Siehe Artikel dazu

    Der Gewahrsam war außerdem rechtswidrig.

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