S21 – Rathausprozess beginnt nach erfolgreicher Revision neu

Ich bin noch nicht von der Kletteraktion gegen den Uranzug in Buchholz so wirklich erholt, muss aber gleich zum nächsten politischem Schauplatz nach Stuttgart. Am Montag beginnt der Prozess gegen S21 Gegner*innen um die Rathausbesetzung von neuem an. Ich verteidige dort einen Angeklagten (Verteidigung §138 II StPO). Die Aktion ist schon lange her, es gab ein erstes Urteil vom Amtsgericht, wir legten dagegen (Sprung)Revision ein und das Urteil wurde auf Grund von Rechtsfehlern aufgehoben. Weil die Schwarz-Grüne Verantwortlichen im Rathaus ihren Strafantrag nicht zurück nehmen wollen, wird nun der Prozess vor dem Stuttgarter Amtsgericht wiederholt. Ich veröffentliche hier die Prozessankündigung, die die Angeklagten verfasst haben.

Ich bin noch nicht von der Kletteraktion gegen den Uranzug in Buchholz so wirklich erholt, muss aber gleich zum nächsten politischem Schauplatz nach Stuttgart. Am Montag beginnt der Prozess gegen S21 Gegner*innen um die Rathausbesetzung von neuem an. Ich verteidige dort einen Angeklagten (Verteidigung §138 II StPO). Die Aktion ist schon lange her, es gab ein erstes Urteil vom Amtsgericht, wir legten dagegen (Sprung)Revision ein und das Urteil wurde auf Grund von Rechtsfehlern aufgehoben. Weil die Schwarz-Grüne Verantwortlichen im Rathaus ihren Strafantrag nicht zurück nehmen wollen, wird nun der Prozess vor dem Stuttgarter Amtsgericht wiederholt. Ich veröffentliche hier die Prozessankündigung, die die Angeklagten verfasst haben.

OLG anulliert Urteil vom Amtsgericht
Prozess wegen angeblicher Rathausbesetzung 2012 muss wiederholt werden

Der Prozess gegen drei Angeklagte, die im November 2012 das Stuttgarter Rathaus aus Protest gegen die Entscheidungspraxis des Gemeinderates, die Abholzung wertvollster Bäume im Rosensteinpark sowie gegen die Stadtzerstörung durch S21 besetzt haben sollen, muss wiederholt werden.
Die Angeklagten und ihre VerteidigerInnen hatten nach dem ersten Verfahren voller rechtlicher Fehler erfolgreich Revision eingelegt.
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat das erstinstanzliche Urteil vom 25.04.2014 im Revisionsverfahren im Februar 2015 aufgehoben
und das Verfahren zur Wiederholung an eine andere Strafkammer des Amtsgerichts (AG) Stuttgart zurückverwiesen.
Kuhn und Wölfle haben sich festgebissen:
Die Stadt Stuttgart hätte danach ihren Strafantrag zurück ziehen können, machte davon jedoch keinen Gebrauch.
 
Diesmal nach Strafprozessordnung?
« Wir hoffen auf ein neues und diesmal faires Verfahren, bei dem unsere Beweisanträge endlich gewürdigt werden »
« Eine Menge Fragen wurden 2014 nur unzureichend beantwortet, weil die falschen Zeugen geladen waren. »
« So war z.B. der Erste Bürgermeister H. Föll den ganzen fraglichen Abend über als Graue Eminenz im Hintergrund,
im Zeugenstand war er aber bisher nicht. Das wird sich jetzt hoffentlich ändern. »
 
Sehen wir also, ob es doch noch Reste von Rechtsstaatlichkeit in Stuttgart gibt.
Bisher hatten wir ja in der 1. Instanz eher Stuttgarter Landrecht erlebt:
 
Ort:   Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, EG, Saal 1
Termine:
1) Montag, 11.04.2016, 08:45 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal1/EG
2) Freitag, 15.04.2016, 08:45 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal1/EG
3) Mittwoch, 20.04.2016, 08:45 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal1/EG
4) Mittwoch, 27.04.2016, 08:45 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal1/EG
5) Mittwoch, 04.05.2016, 08:45 Uhr, Amtsgericht Stuttgart, Hauffstr. 5, Saal1/EG
 
Solidarische Unterstützung ist ausdrücklich erwünscht!

2 réflexions sur « S21 – Rathausprozess beginnt nach erfolgreicher Revision neu »

  1. Der Prozess geht am 15.4.2016 weiter. Der 11.4. war ein Befangeneheitsantrag-Tag. Richterin Löhner wurde abgelehnt, sowie die RichterInnen die über die Befangenheit der KollegIn jeweils zu entscheiden hatten, weil sie ain diesem Verfahren alle durch ihre Voreingenommenheit in Erscheinung getreten sind und die fragwürdige Verghandlungsleitung von Richter Gauch unterstützt hatten – das Urteil wurde  aufgehoben und es fängt jetzt von Neuem an. Also in der Reheihenfolge: Richterin Löhner, Richterin rudolph, Richter Gauch, Richterin Lehnert. Wer über den jüngsten Befangenheitsantrag entscheidet wurde der Verteidigung nicht mitgeteilt. Die AkteurInnen sind für diesen neuen Prozess gleich geblieben. Also befangene Richter und eine Staatsanwalschaft die an ihre Anklage festhält, 4 Jahre nach der Tat, für eine Handlung, die wenn sie strafbar ist, im Bagatellbereich ist (es geht um 15 Tagessätze ). Jawohl das öffentliche Interesse an der Verfolgung muss bejaht werden!

    Ich fahre also gleich wieder nach Stuttgart…

  2. Es scheint wirklich so zu sein als gäbe es  Stuttgarter Landrecht am Amtsgericht Stuttgart… Frau Richterin Löhner hat eine ganz persönliche Interpretation der StPO. Sich an den eigenen Gesetzen halten? Nö, zu anstrengend, es steht einer schnellen Aburteilung im Wege. Sämtliche Anträge dürfen erst am Ende des Verfahrens gestellt werden (irgendwann im Mai), darunter die in der StPO vorgesehenen Beanstandungen der Verhandlungsleitung, die dafür da sind, dass Einfluss auf besagte Leitung genommen werden kann… ach und die Genehmigung einer weiteren Verteidigerin darf der Angeklagte auch erst am Ende des Verfahrens beantragen…

    Bericht folgt. Der Prozess geht am kommenden Mittwoch 20.4.  um 8:45 Uhr weiter.

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