Neckar-K(n)astor-Transport – ein Tagebuch

Teil I – Wenn freie Menschen auf Autoritäten treffen

Ich wurde anlässlich eines Ordnungswidrigkeit-Prozesses in Heilbronn (Bericht 1. Prozesstag) wegen einer Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren von 2017 am zweiten Verhandlungstag durch Richter am Amtsgericht Reißer für 3 Tage in Ordnungshaft gesteckt, weil ich so frech war, als unverteidigte Betroffene (Angeklagte im Owi-Prozess) zu verlangen, dass meine Anträge und Beanstandungen protokolliert werden (§ 238 II und § 273 StPO) – damit die Entscheidungen des Richters in der nächsten Instanz überprüft werden können – und als dies nicht geschah eine Pause für einen Befangenheitsantrag oder auch mein letztes Wort  zu fordern…

Ich wurde am 14.4.19 um 15 Uhr aus der Haft entlassen, habe eine Nacht im eigenen Bett geschlafen, meine Rheuma-Medizin genommen. Das fühlt sich unheimlich gut an.

Ich bedanke mich bei den lieben Menschen, die mich abgeholt haben, das war schön euch zu sehen und reden zu können.  Der Dank geht natürlich auch an die Menschen, die die Soliarbeit auf die Beine gestellt haben. Soli-Botschaften waren auch schön. Ich schaffe es nicht mich Einzel bei allen zu bedanken, daher über diesen Weg. Ich habe im Knast selbst nichts direkt von gehört, aber am Verhalten der Bediensteten war das schon anzumerken… Ich finde es war super, den Laden da aufzumischen. 

Natürlich fühlt es sich willkürlich an, für 3 Tage im Gefängnis zu landen…

Teil I – Wenn freie Menschen auf Autoritäten treffen

Ich wurde anlässlich eines Ordnungswidrigkeit-Prozesses in Heilbronn (Bericht 1. Prozesstag) wegen einer Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren von 2017 am zweiten Verhandlungstag durch Richter am Amtsgericht Reißer für 3 Tage in Ordnungshaft gesteckt, weil ich so frech war, als unverteidigte Betroffene (Angeklagte im Owi-Prozess) zu verlangen, dass meine Anträge und Beanstandungen protokolliert werden (§ 238 II und § 273 StPO) – damit die Entscheidungen des Richters in der nächsten Instanz überprüft werden können – und als dies nicht geschah eine Pause für einen Befangenheitsantrag oder auch mein letztes Wort  zu fordern…

Ich wurde am 14.4.19 um 15 Uhr aus der Haft entlassen, habe eine Nacht im eigenen Bett geschlafen, meine Rheuma-Medizin genommen. Das fühlt sich unheimlich gut an.

Ich bedanke mich bei den lieben Menschen, die mich abgeholt haben, das war schön euch zu sehen und reden zu können.  Der Dank geht natürlich auch an die Menschen, die die Soliarbeit auf die Beine gestellt haben. Soli-Botschaften waren auch schön. Ich schaffe es nicht mich Einzel bei allen zu bedanken, daher über diesen Weg. Ich habe im Knast selbst nichts direkt von gehört, aber am Verhalten der Bediensteten war das schon anzumerken… Ich finde es war super, den Laden da aufzumischen. 

Natürlich fühlt es sich willkürlich an, für 3 Tage im Gefängnis zu landen…

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Sind Grundrechte vom Wetter und von der Laune eines Amtsrichters abhängig?

Am 28. März 2019 begann vor dem Amtsgericht Heilbronn ein Ordnungswirdrikeits-Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin, der vorgeworfen wird, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, als sie im Neckar schwimmend, gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll mit weiteren Castor-Gegner*innen protestierte. Der Prozess geht am 11.4. weiter.

Die Aktion im November 2017 gestaltete sich bunt und kreativ und trug dazu bei, Aufmerksamkeit auf das ungelöste Atommüllproblem zu lenken. Aufblasbare Enten und Kunststoff-Atomfässern mit Antiatom-Fahnen als Symbol des Widerstandes rundete das Demonstrationsbild ab.

Menschen die ihr Versammlungsgrundrecht selbstbewusst ausüben und die Politik der Herrschenden – hier von Grün-Schwarz – kritisieren, sind den Behörden ein Dorn im Auge.

Vor Gericht muss die Angeklagte (in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt die angeklagte Person „Betroffene“, zur besseren Verständlichkeit durch Nicht-Juristen wird hier trotzdem der Begriff Angeklagte verwendet) um ihre Rechte kämpfen – und zwar nicht nur um ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sondern einfach auch darum, dass der vorsitzende Richter ihre Rechte aus der Strafprozessordnung nicht übergeht und ihre Anträge und Erklärungen entgegen nimmt. Um ihr Recht auf Wahlverteidigung. Sowie um ihre körperliche Unversehrtheit und gegen die Diskriminierung, die sie vor Gericht aufgrund ihrer Schwerbehinderung erfährt.

Am 28. März 2019 begann vor dem Amtsgericht Heilbronn ein Ordnungswirdrikeits-Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin, der vorgeworfen wird, gegen das Versammlungsgesetz verstoßen zu haben, als sie im Neckar schwimmend, gegen die sinnlose Verschiebung von Atommüll mit weiteren Castor-Gegner*innen protestierte. Der Prozess geht am 11.4. weiter.

Die Aktion im November 2017 gestaltete sich bunt und kreativ und trug dazu bei, Aufmerksamkeit auf das ungelöste Atommüllproblem zu lenken. Aufblasbare Enten und Kunststoff-Atomfässern mit Antiatom-Fahnen als Symbol des Widerstandes rundete das Demonstrationsbild ab.

Menschen die ihr Versammlungsgrundrecht selbstbewusst ausüben und die Politik der Herrschenden – hier von Grün-Schwarz – kritisieren, sind den Behörden ein Dorn im Auge.

Vor Gericht muss die Angeklagte (in einem Ordnungswidrigkeitsverfahren heißt die angeklagte Person „Betroffene“, zur besseren Verständlichkeit durch Nicht-Juristen wird hier trotzdem der Begriff Angeklagte verwendet) um ihre Rechte kämpfen – und zwar nicht nur um ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit. Sondern einfach auch darum, dass der vorsitzende Richter ihre Rechte aus der Strafprozessordnung nicht übergeht und ihre Anträge und Erklärungen entgegen nimmt. Um ihr Recht auf Wahlverteidigung. Sowie um ihre körperliche Unversehrtheit und gegen die Diskriminierung, die sie vor Gericht aufgrund ihrer Schwerbehinderung erfährt.

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28.3. – Schwimmaktion gegen Neckar-Castor in Heilbronn vor Gericht

++++ Update vom 2.4.2019++++

  • Fortsetzung des Prozesses am 11.4. um 12h30 Saal 54 AG Heilbronn

Terminankündigung

Die CASTOR-Transporte auf dem Neckar sind vorbei – das Atommüllproblem aber ist weiterhin ungelöst. Diejenigen, die gegen diese sinnlose Atommüll-Verschieberei von Obrigheim nach Neckarwestheim demonstriert haben, stehen seit gut einem Jahr vor Gericht.

Am 28. März 2019 um 14 Uhr Saal 54 findet vor dem Amtsgericht Heilbronn der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin statt, die sich im November 2017 mit gelben Castor-Enten als Symbol des Widerstandes gegen die Atomtransporte und Anti-Atom-Fässern im Neckar schwimmend an einer Protestaktion beteiligte.

Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit) wird ihr zur Last gelegt. Die Versammlungsbehörde will die Versammlung im Neckar wegen angeblicher Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch die Aktivist*innen aufgelöst haben. Faktisch stellten nicht die Aktivist*innen einen Gefahr dar, sondern die radioaktive Fracht, die an die schwimmenden Personen in zum Teil nur 2 Metern Entfernung vorbei fuhr.

++++ Update vom 2.4.2019++++

  • Fortsetzung des Prozesses am 11.4. um 12h30 Saal 54 AG Heilbronn

Terminankündigung

Die CASTOR-Transporte auf dem Neckar sind vorbei – das Atommüllproblem aber ist weiterhin ungelöst. Diejenigen, die gegen diese sinnlose Atommüll-Verschieberei von Obrigheim nach Neckarwestheim demonstriert haben, stehen seit gut einem Jahr vor Gericht.

Am 28. März 2019 um 14 Uhr Saal 54 findet vor dem Amtsgericht Heilbronn der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin statt, die sich im November 2017 mit gelben Castor-Enten als Symbol des Widerstandes gegen die Atomtransporte und Anti-Atom-Fässern im Neckar schwimmend an einer Protestaktion beteiligte.

Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit) wird ihr zur Last gelegt. Die Versammlungsbehörde will die Versammlung im Neckar wegen angeblicher Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch die Aktivist*innen aufgelöst haben. Faktisch stellten nicht die Aktivist*innen einen Gefahr dar, sondern die radioaktive Fracht, die an die schwimmenden Personen in zum Teil nur 2 Metern Entfernung vorbei fuhr.

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8 Jahre juristischer Kampf: Aktivistin gewinnt Verfassungsbeschwerden und Klagen gegen die Bundespolizei

Ich kann meine Liste Politisch Motivierte Polizei-Kriminalität ergänzen!
+++
Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

Ich kann meine Liste Politisch Motivierte Polizei-Kriminalität ergänzen!

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Dezember 2010, nahe Lubmin: Die in Lüneburg lebende Kletteraktivistin Cécile Lecomte demonstriert in einem Baum kletternd mit weiteren Robin Wood Aktivist*innen gegen den nahenden CASTOR-Transport nach Lubmin an der Bahnstrecke. Die Bundespolizei räumt die Aktivist*innen, nach 3 Stunden ist Cécile Lecomte wieder unten. Sie wird in Gewahrsam genommen und erst nach 8 Stunden frei gelassen. Nicht ohne in der Gefangenensammelstelle aus Protest gegen ihr Festhalten ohne richterliche Anordnung an der Wand hoch geklettert zu sein.

Cécile Lecomte klagt anschließend gegen die Maßnahme. Es folgt eine jahrelange zähe juristische Auseinandersetzung um die Rechtmäßigkeit der polizeilichen Maßnahmen. Die Aktivistin kämpft bis vor dem Bundesverfassungsgericht, wo sie sich selbst verteidigt – und gewinnt. Zwei Urteile vom Landgericht Stralsund werden im Frühjahr 2017 wegen Verletzung des Gebotes effektiver Rechtsschutzes (§ 19 Abs.4 Satz 1 Grundgesetz) aufgehoben und an das Landgericht zurück verwiesen (Az. BvR 1754/14 und 2 BvR 1900/14 ).

Das Landgericht Stralsund hat nun sein eigenes Urteil revidiert, Cécile Lecomte hat den juristischen Streit endgültig gewonnen. Ihre Ingewahrsamnahmen durch die Bundespolizei bei den CASTOR-transporten nach Lubmin im Dezember 2010 und im Februar 2011 waren rechtswidrig. (Az. 8 T 123/17 und 8 T 133/17 Landgericht Stralsund)

„Die Atompolitik ist gegen den Willen der Menschen nicht ohne Grundrechtsverletzungen durchzusetzen. Wer seine Rechte verteidigen will, braucht langem Atem!“ So lecomtes Fazit.

Sie fährt fort: „Rechtswidrige polizeilichen Maßnahmen bei politischen Protestaktionen sind die Regel, nicht die Ausnahme. Das wird als Ersatzbestrafung gegen unerwünschtem Protest eingesetzt, die Verantwortlichen werden nie zur Rechenschaft gezogen. Die gewonnene Klage bringt mir nichts mehr als ein Zettel Papier, aber sie macht immerhin die Willkür der Polizei ein Stück sichtbar. Darum mache ich den Vorgang öffentlich.“

Eine weitere juristische Auseinandersetzung dauert vor dem Brandenburger  Oberverwaltungsgericht dagegen noch an.

Cécile Lecomte führte ihre Klage vor dem Bundesverfassungsgericht selbst, weil mit der Begründung, sie sei in der Lage ihre Rechte selbst zu verteidigen und juristisch zu argumentieren, die Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde – obwohl die Bundesregierung, die in dem Verfahren umfangreich Stellung nahm, sich durch eine Großkanzlei Namens Redeker vertreten lies. Diesen Umstand war Gegenstand einer kleinen Anfrage an die Bundesregierung (Drucksache 18/10169). Es wurde nach den Kosten für die abgegebeneStellungnahme gefragt. Die Bundesregierung mauerte jedoch zu und erklärte die Rechnungen zum Geschäftsgeheimnis. Die Aktivistin reichte daraufhin eine Klage nach dem Informationsgesetz gegen die Bundesregierung ein – und Gewann im Januar 2018 in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht (Az. VG 2 K 50.17). Die Angelegenheit ist nun vor dem Oberverwaltungsgericht Brandenburganhängig, weil sowohl die Bundesregierung und als auch die Kanzlei Redeker Berufung eingelegt haben (Az. OVG 12 B 15.18).

Weitere Informationen

AG Heilbronn: Wer seine Grundrechte verteidigt, fliegt raus!

Ein Urteil im Namen des « Volkes » oder genauer gesagt der EnBW. Ist nicht neu dass Atomkraft und Grundrechte inkompatibel sind.

Ich bin heute zwei male aus dem eigenen Prozess raus getragen worden.Die gesamte Zeugenvernehmungen erfolgten in meiner Abwesenheit. Weil ich versucht habe… Anträge zu stellen! Ich bin das erste mal ausgeschlossen worden, als ich versuchte einen Antrag einzubringen. Richter Michael Reißer wollte meine schriftliche Einlassung nicht zu Protokoll nehmen und ich habe versucht dies zu beanstanden und einen Gerichtsbeschluss zu erwirken. Vergeblich. Ich veröffentliche hier die Schriftstücke, die ich nicht einreichen durfte. Sowie die Pressemitteilung vom Bündnis Neckar Castorfrei. Einen Antrag auf Genehmigung eines Verteidigers durfte ich auch nicht stellen, einen Befangenheitsantrag auch nicht. Der Richter hat selbst (nicht) protokolliert. Damit ins Protokoll nur das rein kommt, was er will und Anträge erst gar nicht gestellt werden können. Mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit konnte ich heute nicht verteidigen. Der Atom- und Rechtsstaat hat ein sehr hässliches Gesicht gezeigt. Das nenne ich Willkür! Ich habe bereits Rechtsmittel eingelegt. « Niemals aufgeben Stopp Castor » stand heute auf mein T-Shirt. Wohl wahr!

Die Urteilsverkündung habe ich mit Antiatom-Liedern überstimmt: « Affreux nucléaire, dangereux nucléraire, veux tu me laisser tranquille, et les déchets, qu’est qu’on en fait… » (air de Jolie Bouteille)

Ein ausführlicherer Bericht folgt. jetzt erstmals die PM.

  • Befangenheitsantrag wegen Ablehnung einer Pause zur Formulierung eines Befangenheitsantrags, der nicht gestellt werden durfte (lag schriftlich vor, weil es nicht selten vorkommt, dass Richtis die Pause verweigern, aber ich hatte es noch nie erlebt, dass ich den Antrag gar nicht stellen darf -> Willkür!)

Ein Urteil im Namen des « Volkes » oder genauer gesagt der EnBW. Ist nicht neu dass Atomkraft und Grundrechte inkompatibel sind.

Ich bin heute zwei male aus dem eigenen Prozess raus getragen worden.Die gesamte Zeugenvernehmungen erfolgten in meiner Abwesenheit. Weil ich versucht habe… Anträge zu stellen! Ich bin das erste mal ausgeschlossen worden, als ich versuchte einen Antrag einzubringen. Richter Michael Reißer wollte meine schriftliche Einlassung nicht zu Protokoll nehmen und ich habe versucht dies zu beanstanden und einen Gerichtsbeschluss zu erwirken. Vergeblich. Ich veröffentliche hier die Schriftstücke, die ich nicht einreichen durfte. Sowie die Pressemitteilung vom Bündnis Neckar Castorfrei. Einen Antrag auf Genehmigung eines Verteidigers durfte ich auch nicht stellen, einen Befangenheitsantrag auch nicht. Der Richter hat selbst (nicht) protokolliert. Damit ins Protokoll nur das rein kommt, was er will und Anträge erst gar nicht gestellt werden können. Mein Grundrecht auf Versammlungsfreiheit konnte ich heute nicht verteidigen. Der Atom- und Rechtsstaat hat ein sehr hässliches Gesicht gezeigt. Das nenne ich Willkür! Ich habe bereits Rechtsmittel eingelegt. « Niemals aufgeben Stopp Castor » stand heute auf mein T-Shirt. Wohl wahr!

Die Urteilsverkündung habe ich mit Antiatom-Liedern überstimmt: « Affreux nucléaire, dangereux nucléraire, veux tu me laisser tranquille, et les déchets, qu’est qu’on en fait… » (air de Jolie Bouteille)

Ein ausführlicherer Bericht folgt. jetzt erstmals die PM.

  • Befangenheitsantrag wegen Ablehnung einer Pause zur Formulierung eines Befangenheitsantrags, der nicht gestellt werden durfte (lag schriftlich vor, weil es nicht selten vorkommt, dass Richtis die Pause verweigern, aber ich hatte es noch nie erlebt, dass ich den Antrag gar nicht stellen darf -> Willkür!)

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Neckar-CASTOR: Prozess gegen Anti-Atom-Aktivistin vor dem Amtsgericht Heilbronn

Termin: Mittwoch, 11. April 2018, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2-6

* Mahnwache von Atomkraftgegner*innen vor dem Gericht: ab 9:00 Uhr
* Beginn der Gerichtsverhandlung: 10:55 Uhr, Saal 145

Mein Prozess wegen einer Kletter- und Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren findet am Mittwoch 11.4. um 10:55 Uhr vor dem Amtsgericht Heilbronn statt. Mal sehen wie es läuft. Der Vorwurf ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit), ich werde aber der Polizei die eben nicht in der Lage ist, Grundrechte zu achten, den Prozess machen!

Aber nach einem « fairen » Prozess (soweit Mensch überhaupt dran glaubt…) sieht es nicht aus.

Termin: Mittwoch, 11. April 2018, Amtsgericht Heilbronn, Wilhelmstraße 2-6

* Mahnwache von Atomkraftgegner*innen vor dem Gericht: ab 9:00 Uhr
* Beginn der Gerichtsverhandlung: 10:55 Uhr, Saal 145

Mein Prozess wegen einer Kletter- und Schwimmaktion gegen die Neckar-Castoren findet am Mittwoch 11.4. um 10:55 Uhr vor dem Amtsgericht Heilbronn statt. Mal sehen wie es läuft. Der Vorwurf ist ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit), ich werde aber der Polizei die eben nicht in der Lage ist, Grundrechte zu achten, den Prozess machen!

Aber nach einem « fairen » Prozess (soweit Mensch überhaupt dran glaubt…) sieht es nicht aus.

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CASTOR-Bahn verhindern – Soliaufruf aus Gondrecourt-le-Château

Die französische Regierung will den Bau eines Atommülllagers Namens Cigéo in tiefen geologischen Schichten in Bure mit Gewalt durchsetzen. 500 Militärpolizist*innen räumten am 23. Februar eine seit 1,5 Jahre andauernde Waldbesetzung gegen das Atomklo. Die Gegend steht im dauerhaften polizeilichen Ausnahmezustand. Demonstrationen werden verboten, die Menschen bis in ihre Wohnungen überwacht. Sie geben den Kampf nicht auf. Viele dezntrale Bure-Unterstützungskomitees wurden gegründet und es gibt einen sehr aktuellen wichtigen Soli-Aufruf:

Die CASTOR-Bahn mit einem Widerstandshaus verhindern!

Cigéo ist nicht nur ein gigantisches Loch in 500 Meter Tiefe. Eine riesige Infrastruktur gehört dazu. Darunter eine „CASTOR-Bahn“. Eine neue Bahnstrecke und ein Bahnhof sollen für die 2 CASTOR-Transporte pro Woche 100 Jahre lang gebaut werden. Die künftige Trasse soll über Gondrecourt-le-Château führen. Der Bürgermeister dieser Stadt ist ein Befürworter des Atomklos. Der Widerstand ist dort aber auch gut verankert.

Die „habitants vigilants“ (aufmerksame Einwohner) wollen ein Haus kaufen, das sich direkt an der künftigen CASTOR-Strecke befindet. Das Haus wird dem Vorhaben der ANDRA, der Bauherrin, im Wege stehen, wenn der Hauskauf gelingt! Das Haus wäre zugleich ein Haus des Widerstandes. Ein logistisches Zentrum und Infopunkt zugleich. Ähnlich wie das Haus des Widerstandes BZL in Bure selbst, das 2004 gekauft wurde und heute eine wichtige Rolle für den Widerstand vor Ort spielt. Zur Vorstellung des Projektes

Der Verein „habitants vigilants“ benötigt 40 000 Euro für den Hauskauf. Unterstützt den Widerstand mit einer Spende: Wie es geht, ist hier erläutert:

https://www.helloasso.com/associations/les-habitants-vigilants/collectes/une-maison-vigilante-dans-le-fief-de-l-andra-a-gondrecourt-le-chateau

Es ist auch möglich eine Überweisung zu tätigen:

Assoc les habitants vigilants du canton de Gondrecourt

IBAN: FR76 1610 6850 1086 4432 0464 972

BIC: AGRIFRPP861

Winter & Hochwasser – 5. CASTOR-Transport zum kommenden Wochenanfang?!

Ich übernehme die Informationen vom Bündnis Neckar-Castor frei zum Castortransport kommende Woche. Wenn es nach EnBW und Polizei geht, soll, so wie es aussieht, der Castor schon in der Nacht von Montag auf Dienstag starten – aber ob die Pegelstände da mitmachen? EnBW scheint mal wieder den Tag gewählt zu haben, wo laut aktueller Prognose der Pegel ansteigt und die meisten Risiken vorhanden sind – es ist ja auch eine dämliche Idee, einen Castortransport im Winter  (und überhaupt) auf dem Neckar fahren zu lassen, als seien Regen und Frost im Winter unüblich?!

Aber ansonsten sind Wasser-Transporte prima und sicher, behauptet die EnBW…

Quelle

Liebe AKW-Gegner*innen,

ja, die letzten zwei Wochen waren für uns spannend und auch nervenaufreibend. Zuerst gab es durch unsere Beobachtungen Hinweise, dass sich die Atomschiffe bereits vor zwei Wochen auf die Fahrt von Neckarwestheim nach Obrigheim vorbereitet haben. Also der Transport früher wie erwartet starten sollte.

Ich übernehme die Informationen vom Bündnis Neckar-Castor frei zum Castortransport kommende Woche. Wenn es nach EnBW und Polizei geht, soll, so wie es aussieht, der Castor schon in der Nacht von Montag auf Dienstag starten – aber ob die Pegelstände da mitmachen? EnBW scheint mal wieder den Tag gewählt zu haben, wo laut aktueller Prognose der Pegel ansteigt und die meisten Risiken vorhanden sind – es ist ja auch eine dämliche Idee, einen Castortransport im Winter  (und überhaupt) auf dem Neckar fahren zu lassen, als seien Regen und Frost im Winter unüblich?!

Aber ansonsten sind Wasser-Transporte prima und sicher, behauptet die EnBW…

Quelle

Liebe AKW-Gegner*innen,

ja, die letzten zwei Wochen waren für uns spannend und auch nervenaufreibend. Zuerst gab es durch unsere Beobachtungen Hinweise, dass sich die Atomschiffe bereits vor zwei Wochen auf die Fahrt von Neckarwestheim nach Obrigheim vorbereitet haben. Also der Transport früher wie erwartet starten sollte.

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Lubmin: Erfolg für Castorgegner – Verfahren um Ankettaktion eingestellt

Gewonnen! Erfolg für die (Laien)Verteidigung! Der Prozess gegen zwei Castorgegner vor dem Landgericht Stralsund, die 2011 gegen den Lubmin Castor mit einer Ankettaktion protestierten, wurde nun nach längerer Auseinandersetzung – immerhin 5 Verhandlungstage in der Berufungsinstanz – auf Staatskosten eingestellt. Ich habe einen Angeklagten verteidigt. 

In eigener Sache ist leider noch keine Bewegung zu verspüren. Das Landgericht Stralsund ist unfähig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Es rührt sich überhaupt gar nicht. Ich muss wohl eine Verzögerungsrüge einreichen. Aber schon mal vormerken: in diesem Zusammenhang verklage ich das Innenministerium und meine IFG-Klage wird am 18.01.2018 um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt.

Zum erfolgreichen Abschluss des Castor-Verfahrens übernehme ich die PM der Soli-Gruppe.

  • Berufungsprozess vor dem Landgericht Stralsund gegen 2 Atomkraftgegner ohne Auflagen auf Staatskosten eingestellt

  • Schallende Ohrfeige für den Staatsanwalt

  • Blamage für das Landgericht Stralsund

Gewonnen! Erfolg für die (Laien)Verteidigung! Der Prozess gegen zwei Castorgegner vor dem Landgericht Stralsund, die 2011 gegen den Lubmin Castor mit einer Ankettaktion protestierten, wurde nun nach längerer Auseinandersetzung – immerhin 5 Verhandlungstage in der Berufungsinstanz – auf Staatskosten eingestellt. Ich habe einen Angeklagten verteidigt. 

In eigener Sache ist leider noch keine Bewegung zu verspüren. Das Landgericht Stralsund ist unfähig das Urteil des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Es rührt sich überhaupt gar nicht. Ich muss wohl eine Verzögerungsrüge einreichen. Aber schon mal vormerken: in diesem Zusammenhang verklage ich das Innenministerium und meine IFG-Klage wird am 18.01.2018 um 10 Uhr vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt.

Zum erfolgreichen Abschluss des Castor-Verfahrens übernehme ich die PM der Soli-Gruppe.

  • Berufungsprozess vor dem Landgericht Stralsund gegen 2 Atomkraftgegner ohne Auflagen auf Staatskosten eingestellt

  • Schallende Ohrfeige für den Staatsanwalt

  • Blamage für das Landgericht Stralsund

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Mit Gummi-Enten schwimmend gegen den Neckar-CASTOR

Bußgelder und Polizeigewalt im Namen des EnBW-Konzerns schüchtern uns nicht ein! Ob im Wasser, am Ufer, auf einer Brücke oder in der Luft: Wir sehen uns beim nächsten CASTOR im Dezember! Stellt euch quer!

Der Landkreis Heilbronn hat Kletteraktivist*innen, die sich vorm ersten Neckar Castor am 28. Juni 2017 abseilten, Bußgelder in Höhe von 150 Euro wegen angeblicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz geschickt. Die Bußgelder trudelten am vergangenen Dienstag unmittelbar vor dem vierten CASTOR-Transport auf dem Neckar bei den Betroffenen ein. Der Einschüchterungsversuch des Staates im Namen des EnBW-Konzerns gegen die Antiatomaktivist*innen schlug aber fehl. 150 Euro Bußgeld werden mich nicht davon überzeugen, dass ein CASTOR-Transport sicher und sinnvoll ist. Kriminell ist die Atomindustrie, die diese sinnlose Verschiebung von hochradioaktivem Atommüll vorantreibt, um eine Lösung vorzugaukeln. Die Betroffenen legen Einspruch ein, klar!
Die Atomkraftgegner*innen starteten am Donnerstag gleich die nächste Aktion. Ca. 10 Menschen demonstrierten eine knappe Stunde mit Bannern und zahlreichen Antiatom-Fässern und -Enten im Neckar. Die Aktion überforderte die Polizei, die äußerst unprofessionell und fahrlässig vorging. Auch ging sie gegen einige Beteiligten Rabiat vor und verletzte eine Aktivistin.

Bußgelder und Polizeigewalt im Namen des EnBW-Konzerns schüchtern uns nicht ein! Ob im Wasser, am Ufer, auf einer Brücke oder in der Luft: Wir sehen uns beim nächsten CASTOR im Dezember! Stellt euch quer!

Der Landkreis Heilbronn hat Kletteraktivist*innen, die sich vorm ersten Neckar Castor am 28. Juni 2017 abseilten, Bußgelder in Höhe von 150 Euro wegen angeblicher Verstoß gegen das Versammlungsgesetz geschickt. Die Bußgelder trudelten am vergangenen Dienstag unmittelbar vor dem vierten CASTOR-Transport auf dem Neckar bei den Betroffenen ein. Der Einschüchterungsversuch des Staates im Namen des EnBW-Konzerns gegen die Antiatomaktivist*innen schlug aber fehl. 150 Euro Bußgeld werden mich nicht davon überzeugen, dass ein CASTOR-Transport sicher und sinnvoll ist. Kriminell ist die Atomindustrie, die diese sinnlose Verschiebung von hochradioaktivem Atommüll vorantreibt, um eine Lösung vorzugaukeln. Die Betroffenen legen Einspruch ein, klar!
Die Atomkraftgegner*innen starteten am Donnerstag gleich die nächste Aktion. Ca. 10 Menschen demonstrierten eine knappe Stunde mit Bannern und zahlreichen Antiatom-Fässern und -Enten im Neckar. Die Aktion überforderte die Polizei, die äußerst unprofessionell und fahrlässig vorging. Auch ging sie gegen einige Beteiligten Rabiat vor und verletzte eine Aktivistin.
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