Bildergalerie und Prozessbericht
EnBW hat in einer Pressemitteilung geschrieben, dass der nächste CASTOR-Transport auf dem Neckar nicht vor Ende August statt finden wird, die Entscheidung des Berliner Gerichtes über eine Klage der Gemeinde Neckarwestheim soll abgewartet werden. Das Bündnis gegen die Castortransporte hat dazu Stellung genommen « Neckar Castoren: Stoppen, nicht verschieben » heißt er in einer Pressemitteilung.
Das finde ich richtig! Passend dazu, bin ich endlich dazu gekommen, eine Bildergalerie zu unserer Aktion « Verhindern statt verschieben » beim ersten CASTOR-Transport zu gestalten. Hier geht es zur Bildergalerie mit kurzem Aktionsbericht.
Am gestrigen Tag gab es zudem eine Kundgebung gegen die CASTOR-Transporte in Lauffen.
Der CASTOR-Prozess vor dem Stralsunder Landgericht, wo ich als Verteidigerin mitwirke, ging am vergangenen Donnerstag weiter. Es werden weitere Verhandlungstermine geben, weil das Gericht es gaaannnzzz schlimm findet, dass der CASTOR nach Lubmin damals ca. 3 Minuten wegen der Ankettaktion gestanden hat.
Der Prozesstag begann wie die Vorigen mit einer kleine Demo und einer netten Überraschung, nämlich einer Kletteraktion vorm Gerichtsgebäude. Dies überforderte die Polizei, die mal wieder zeigte, dass sie vom Versammlungsrecht absolut keine Ahnung hat oder habe will.
« Erstmal zu den Personalien und dann werden wir ja sehen, ob sie Rechte haben. »So ging die Vorsitzende mit einem Zeugen um. Den Zeugen hatte sie zuvor ordentlich eingeschüchtert, indem sie bei seinem Arbeitgeber anrief und seine polizeiliche Vorführung mit Festnahme am Arbeitsplatz in einem Kindergarten anordnete, ohne zuvor geklärt zu haben, weshalb der Zeuge beim letzten Termin nicht erschienen war, ob er überhaupt ordnungsgemäß geladen worden war (daran bestehen wie berichtet erhebliche Zweifel.) Der Prozess geht am 10. August um 11 Uhr (kurzer Schiebetermin) sowie am 31. August weiter. Ob es dann der letzte Verhandlungstag wird?
Update vom 8. August: Gericht teilt mit, dass die Termine am 10. und 31. August ausfallen und das Verfahren nach § 228 I StPo eingestellt wird. § 228 StPO regelt die Aussetzung eines Verfahrens, nicht die Einstellung, Wenn das Verfahren nicht endgültig eingestellt wird, muss es auf jeden Fall von Neuem beginnen. Hintergrund der Aussetzung ist die Besetzungsrüge… also hätte der Beschluss schon vor einem Monat gefasst werden können. Statt dessen musste die Verteidigung ihre Rechte mit Befangenheitsanträge, Rügen, etc. durchsetzen! Wenn dies keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung war!
Ich übernehme den Prozessbericht von Lubmin NIXda! zum letzten Prozesstag
Bildergalerie und Prozessbericht
EnBW hat in einer Pressemitteilung geschrieben, dass der nächste CASTOR-Transport auf dem Neckar nicht vor Ende August statt finden wird, die Entscheidung des Berliner Gerichtes über eine Klage der Gemeinde Neckarwestheim soll abgewartet werden. Das Bündnis gegen die Castortransporte hat dazu Stellung genommen « Neckar Castoren: Stoppen, nicht verschieben » heißt er in einer Pressemitteilung.
Das finde ich richtig! Passend dazu, bin ich endlich dazu gekommen, eine Bildergalerie zu unserer Aktion « Verhindern statt verschieben » beim ersten CASTOR-Transport zu gestalten. Hier geht es zur Bildergalerie mit kurzem Aktionsbericht.
Am gestrigen Tag gab es zudem eine Kundgebung gegen die CASTOR-Transporte in Lauffen.
Der CASTOR-Prozess vor dem Stralsunder Landgericht, wo ich als Verteidigerin mitwirke, ging am vergangenen Donnerstag weiter. Es werden weitere Verhandlungstermine geben, weil das Gericht es gaaannnzzz schlimm findet, dass der CASTOR nach Lubmin damals ca. 3 Minuten wegen der Ankettaktion gestanden hat.
Der Prozesstag begann wie die Vorigen mit einer kleine Demo und einer netten Überraschung, nämlich einer Kletteraktion vorm Gerichtsgebäude. Dies überforderte die Polizei, die mal wieder zeigte, dass sie vom Versammlungsrecht absolut keine Ahnung hat oder habe will.
« Erstmal zu den Personalien und dann werden wir ja sehen, ob sie Rechte haben. »So ging die Vorsitzende mit einem Zeugen um. Den Zeugen hatte sie zuvor ordentlich eingeschüchtert, indem sie bei seinem Arbeitgeber anrief und seine polizeiliche Vorführung mit Festnahme am Arbeitsplatz in einem Kindergarten anordnete, ohne zuvor geklärt zu haben, weshalb der Zeuge beim letzten Termin nicht erschienen war, ob er überhaupt ordnungsgemäß geladen worden war (daran bestehen wie berichtet erhebliche Zweifel.) Der Prozess geht am 10. August um 11 Uhr (kurzer Schiebetermin) sowie am 31. August weiter. Ob es dann der letzte Verhandlungstag wird?
Update vom 8. August: Gericht teilt mit, dass die Termine am 10. und 31. August ausfallen und das Verfahren nach § 228 I StPo eingestellt wird. § 228 StPO regelt die Aussetzung eines Verfahrens, nicht die Einstellung, Wenn das Verfahren nicht endgültig eingestellt wird, muss es auf jeden Fall von Neuem beginnen. Hintergrund der Aussetzung ist die Besetzungsrüge… also hätte der Beschluss schon vor einem Monat gefasst werden können. Statt dessen musste die Verteidigung ihre Rechte mit Befangenheitsanträge, Rügen, etc. durchsetzen! Wenn dies keine rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung war!
Ich übernehme den Prozessbericht von Lubmin NIXda! zum letzten Prozesstag
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