Prozessbericht vom Eichhörnchen, erschienen in GWR 426, Februar 2018
Am 8. November 2017 begann – passend zum sogenannten Klimagipfel in Bonn – vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main der Prozess gegen drei Umweltaktivist*innen, denen gefährlichen Eingriff in den Schienenverkehr anlässlich einer Protestaktion gegen die COP21 im November 2015 am Frankfurter Hauptbahnhof vorgeworfen wurde. Drei Aktivist*innen seilten sich im Hauptbahnhof auf den „Train to Paris“ ab, zwei weitere ketteten sich vor dem Zug im Gleisbett an.
Im Sonderzug saßen u.a.Umweltministerin Hendricks und Bahnchef Pofalla, sie befanden sich auf dem Weg zur Klimakonferenz nach Paris und kamen mit erheblicher Verspätung an. Eine legitime Protestaktion, angesichts der Heuchelei der Politik, die mit solchen Konferenzen vorgibt, etwas gegen den Klimawandel zu unternehmen, dies jedoch nicht umsetzt und sonst ein schwaches Abkommen, das selbst bei Umsetzung das Klima nicht retten würde, feiert.Oder wie ist es mit dem Flugverkehr? Dieser wird im Vertrag mit keinem Wort erwähnt. Und mit der Kohlekraft? Da darf jedes Land das eigene Süppchen kochen.Das Abkommen ist nicht einmal verpflichtend. Im Namen von Profit muss man gewisse Abstriche machen. Die „GroKo“ bestätigte dies am 8. Januar 2018: das selbstgesetzte Klimaziel wird nicht eingehalten.
Vor Gericht standen aber nicht die Verantwortlichen aus Politik und Industrie – sondern die Umweltaktivist*innen.
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