Am Beispiel eines aktuellen TAZ Artikel
Ich will in keinsterweise den in Cum Ex Geschäften involvierten Bankier Olearius verteidigen. Aber mit Verlaub, das Kommentar in der TAZ « Cum-Ex-Bankier geht gegen Anklägerin vor: Verhandlungsunfähig und klagebereit » ist ableistisch.
« Doch beim Blutdruck des Bankiers, mit dem die Verhandlungsunfähigkeit begründet wurde, scheint noch Luft nach oben zu sein: Am Montag stellte er Strafanzeige gegen Anne Brorhilker, die damalige Staatsanwältin, in ihn angeklagt hatte. »
Gernot Knödler in der TAZ
Selbst wenn das Vorgehen des Mannes via seine Anwälte unverschämt ist. Das Verhalten gehört politisch und juristisch aufgearbeitet, bekämpft! Der Journalist ist kein Arzt und kann Verhandlungsfähigkeit nicht beurteilen. Und sollte dies auch nicht tun, denn es kommt nur Ableismus raus.
Eine Verhandlungsunfähige Person verwirkt ihre Rechte nicht. Sie darf klagen und das geht – vor allem für einen reichen Bankier- über seine Anwälte. Egal was man von diesen Klagen inhaltlich hält.
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