28.3. – Schwimmaktion gegen Neckar-Castor in Heilbronn vor Gericht

++++ Update vom 2.4.2019++++

  • Fortsetzung des Prozesses am 11.4. um 12h30 Saal 54 AG Heilbronn

Terminankündigung

Die CASTOR-Transporte auf dem Neckar sind vorbei – das Atommüllproblem aber ist weiterhin ungelöst. Diejenigen, die gegen diese sinnlose Atommüll-Verschieberei von Obrigheim nach Neckarwestheim demonstriert haben, stehen seit gut einem Jahr vor Gericht.

Am 28. März 2019 um 14 Uhr Saal 54 findet vor dem Amtsgericht Heilbronn der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin statt, die sich im November 2017 mit gelben Castor-Enten als Symbol des Widerstandes gegen die Atomtransporte und Anti-Atom-Fässern im Neckar schwimmend an einer Protestaktion beteiligte.

Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit) wird ihr zur Last gelegt. Die Versammlungsbehörde will die Versammlung im Neckar wegen angeblicher Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch die Aktivist*innen aufgelöst haben. Faktisch stellten nicht die Aktivist*innen einen Gefahr dar, sondern die radioaktive Fracht, die an die schwimmenden Personen in zum Teil nur 2 Metern Entfernung vorbei fuhr.

++++ Update vom 2.4.2019++++

  • Fortsetzung des Prozesses am 11.4. um 12h30 Saal 54 AG Heilbronn

Terminankündigung

Die CASTOR-Transporte auf dem Neckar sind vorbei – das Atommüllproblem aber ist weiterhin ungelöst. Diejenigen, die gegen diese sinnlose Atommüll-Verschieberei von Obrigheim nach Neckarwestheim demonstriert haben, stehen seit gut einem Jahr vor Gericht.

Am 28. März 2019 um 14 Uhr Saal 54 findet vor dem Amtsgericht Heilbronn der Prozess gegen eine Atomkraftgegnerin statt, die sich im November 2017 mit gelben Castor-Enten als Symbol des Widerstandes gegen die Atomtransporte und Anti-Atom-Fässern im Neckar schwimmend an einer Protestaktion beteiligte.

Ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz (Ordnungswidrigkeit) wird ihr zur Last gelegt. Die Versammlungsbehörde will die Versammlung im Neckar wegen angeblicher Gefährdung der Sicherheit und Ordnung durch die Aktivist*innen aufgelöst haben. Faktisch stellten nicht die Aktivist*innen einen Gefahr dar, sondern die radioaktive Fracht, die an die schwimmenden Personen in zum Teil nur 2 Metern Entfernung vorbei fuhr.

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Klimaschutz ist kein Verbrechen – Soli-Brief an willkürlich in U-Haft gesteckten Klimaaktivist*innen

Umweltaktivist*innen haben am Montag mehrere Kohle-Bagger an verschiedenen Orten bei Leipzig und in der Lausitz besetzt und somit zum Ausdruck gebracht, dass der « Konsens » der Kohlekommission keins ist, weil ein Kohleausstieg 2038 angesichts der Klimakrise, die bereits zu Gange ist, viel zu spät kommt (siehe auch Video von graswurzel TV zur Aktion in der Lausitz). Die Aktionen haben die Öffentlichkeit erreicht. Und weil die Aktionen der Klimaaktivist*innen die Profite der Kohleindustrie gefährdet, kommt Papa-Staat zur Hilfe und sperrt Aktivist*innen im Namen von Kohlekonzerne wie hier LEAG. 18 Aktivist*innen, die sich an Anti-Kohle-Aktionen in der Lausitz und denen im Zuge dessen Hausfriedensbruch (in einer nicht umfriedeten Grube!) vorgeworfen wird, befinden sich seit dem 5.2.2019 in Untersuchungshaft. Das ist unverhältnismäßig und willkürlich. Selbst wenn der haftgrund fluchtgefahr wegen der Weigerung Personalien anzugeben. Es gibt in solchen Fällen mildere Mittel als die U-Haft die als Ersatzbestrafung eingesetzt wird.

Ich möchte meine Solidarität aus der Ferne kund tun. ich habe einen Brief an alle JVA in Brandenburg (an alle,  weil bislang nicht in Erfahrung zu bringen war, wo wie viele Aktivist*innen sich befinden), sowie an das Zuständige Amtsgericht Cottbus, das über die U-Haft entschieden hat und an die Staatsanwaltschaft, die den Antrag auf U-Haft gestellt hat, geschrieben. Mit jeweils einem Brief für jeweils einen / eine Aktivist*in.

Vielleicht hast du auch Lust deine Solidarität zu zeigen?  Ich kopiere deshalb meinen Brief als Beispiel hier hin. Fax Nummern und Adressen sind gesondert unten aufgelistet. Über andere Ideen sich aus der Ferne solidarisch zu zeigen, freue ich mich. Natürlich gehören weitere Anti-Kohle-Aktionen dazu! Das ist sicher im Sinne der Eingesperrten!

Umweltaktivist*innen haben am Montag mehrere Kohle-Bagger an verschiedenen Orten bei Leipzig und in der Lausitz besetzt und somit zum Ausdruck gebracht, dass der « Konsens » der Kohlekommission keins ist, weil ein Kohleausstieg 2038 angesichts der Klimakrise, die bereits zu Gange ist, viel zu spät kommt (siehe auch Video von graswurzel TV zur Aktion in der Lausitz). Die Aktionen haben die Öffentlichkeit erreicht. Und weil die Aktionen der Klimaaktivist*innen die Profite der Kohleindustrie gefährdet, kommt Papa-Staat zur Hilfe und sperrt Aktivist*innen im Namen von Kohlekonzerne wie hier LEAG. 18 Aktivist*innen, die sich an Anti-Kohle-Aktionen in der Lausitz und denen im Zuge dessen Hausfriedensbruch (in einer nicht umfriedeten Grube!) vorgeworfen wird, befinden sich seit dem 5.2.2019 in Untersuchungshaft. Das ist unverhältnismäßig und willkürlich. Selbst wenn der haftgrund fluchtgefahr wegen der Weigerung Personalien anzugeben. Es gibt in solchen Fällen mildere Mittel als die U-Haft die als Ersatzbestrafung eingesetzt wird.

Ich möchte meine Solidarität aus der Ferne kund tun. ich habe einen Brief an alle JVA in Brandenburg (an alle,  weil bislang nicht in Erfahrung zu bringen war, wo wie viele Aktivist*innen sich befinden), sowie an das Zuständige Amtsgericht Cottbus, das über die U-Haft entschieden hat und an die Staatsanwaltschaft, die den Antrag auf U-Haft gestellt hat, geschrieben. Mit jeweils einem Brief für jeweils einen / eine Aktivist*in.

Vielleicht hast du auch Lust deine Solidarität zu zeigen?  Ich kopiere deshalb meinen Brief als Beispiel hier hin. Fax Nummern und Adressen sind gesondert unten aufgelistet. Über andere Ideen sich aus der Ferne solidarisch zu zeigen, freue ich mich. Natürlich gehören weitere Anti-Kohle-Aktionen dazu! Das ist sicher im Sinne der Eingesperrten!

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"Gewalt von Links" und die populistische (um)Deutung von Bildern

Aufmerksame Zuschhauer*innen haben mich auf die Doku « Gewalt von Links – Eine Bewegung zwischen Protest und Terror » (Arte-Link zu einem Auszug aus der Doku), die vergangene Woche auf Arte lief, hingewiesen. Ein Redebeitrag von mir (das ganze ab Minute 21:40) auf einer G20 Soli-Demo in Hamburg wurde darin eingeblendet.
Das ist an sich kein Problem. Demonstrationen sind ein öffentlicher Ort und das gesprochene Wort darf ausgetragen werden.

Der Kontext in dem mein Redebeitrag in der Doku jedoch einsortiert wird, ist zweifelhaft. Von seriösem Journalismus kann meiner Auffassung nach nicht die Rede sein.

Aufmerksame Zuschhauer*innen haben mich auf die Doku « Gewalt von Links – Eine Bewegung zwischen Protest und Terror » (Arte-Link zu einem Auszug aus der Doku), die vergangene Woche auf Arte lief, hingewiesen. Ein Redebeitrag von mir (das ganze ab Minute 21:40) auf einer G20 Soli-Demo in Hamburg wurde darin eingeblendet.
Das ist an sich kein Problem. Demonstrationen sind ein öffentlicher Ort und das gesprochene Wort darf ausgetragen werden.

Der Kontext in dem mein Redebeitrag in der Doku jedoch einsortiert wird, ist zweifelhaft. Von seriösem Journalismus kann meiner Auffassung nach nicht die Rede sein.

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Prozess um Uranzug-Kletterblockade: Strahlenschutz ist Fehlanzeige bei Terminalbetreiber C. Steinweg und DB-Schenker

Im Prozess gegen eine Kletteraktivistin vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg wurden am 14.1.19 zwei Zeugen von der Atomumschlagfirma C. Steinweg und der DB-Schenker vernommen. Der Prozess geht am 31.1.19 um 9h30 weiter. Ein Lokführer der DB-Schenker, ein Vertreter der Hamburg Port Authority HPA und der Polizeieinsatzleiter sollen an diesem Termin vernommen werden.  Solidarischer Prozessbesuch ist willkommen.

Hintergrund ist eine 7-stündige Kletterblockade eines Urantransportes im Hamburger Hafen im November 2014 bei der Ausfahrt des Zuges aus dem Terminal von c. Steinweg. Die Anklage lautete ursprünglich auf Nötigung. Das konnte jedoch nicht durch die Ermittlungen belegt werden. Der Vorwurf lautet nun auf eine nicht näher definierte Gefährdung des Bahnbetriebes nach der EBO. Es sind inzwischen 6 Verhandlungstage für diese Ordnungswidrigkeit terminiert. Der 31.1. wird der 4. Tag sein.

Die Vernehmung der Zeugen am 14.1. ergab, dass weder die Verantwortlichen von der Atomumschlagfirma C.Steinweg noch Angestellte der DB-Schenker etwas zu Katastrophenschutz und Strahlenschutz wissen (wollen).
Der Prokurist von C. Steinweg meinte, die Atomkraftgegner würden für die Warnung der Bevölkerung sorgen, das sei ausreichend. Der ehemalige Angestellte der DB-Schenker wusste nicht was für eine radioaktive Fracht er transportiert habe und erklärte keinerlei Ausbildung zu Strahlenschutz zu haben, nicht zu wissen in welchem Abstand zu welcher radioaktiven Fracht Mensch wie lange stehen dürfe, um nicht allzu große Risiken einzugehen.

Im Folgenden, der Bericht einer Zuschauerin zum 3. Prozesstag am 14.1.19

Im Prozess gegen eine Kletteraktivistin vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg wurden am 14.1.19 zwei Zeugen von der Atomumschlagfirma C. Steinweg und der DB-Schenker vernommen. Der Prozess geht am 31.1.19 um 9h30 weiter. Ein Lokführer der DB-Schenker, ein Vertreter der Hamburg Port Authority HPA und der Polizeieinsatzleiter sollen an diesem Termin vernommen werden.  Solidarischer Prozessbesuch ist willkommen.

Hintergrund ist eine 7-stündige Kletterblockade eines Urantransportes im Hamburger Hafen im November 2014 bei der Ausfahrt des Zuges aus dem Terminal von c. Steinweg. Die Anklage lautete ursprünglich auf Nötigung. Das konnte jedoch nicht durch die Ermittlungen belegt werden. Der Vorwurf lautet nun auf eine nicht näher definierte Gefährdung des Bahnbetriebes nach der EBO. Es sind inzwischen 6 Verhandlungstage für diese Ordnungswidrigkeit terminiert. Der 31.1. wird der 4. Tag sein.

Die Vernehmung der Zeugen am 14.1. ergab, dass weder die Verantwortlichen von der Atomumschlagfirma C.Steinweg noch Angestellte der DB-Schenker etwas zu Katastrophenschutz und Strahlenschutz wissen (wollen).
Der Prokurist von C. Steinweg meinte, die Atomkraftgegner würden für die Warnung der Bevölkerung sorgen, das sei ausreichend. Der ehemalige Angestellte der DB-Schenker wusste nicht was für eine radioaktive Fracht er transportiert habe und erklärte keinerlei Ausbildung zu Strahlenschutz zu haben, nicht zu wissen in welchem Abstand zu welcher radioaktiven Fracht Mensch wie lange stehen dürfe, um nicht allzu große Risiken einzugehen.

Im Folgenden, der Bericht einer Zuschauerin zum 3. Prozesstag am 14.1.19
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Prozess um Uranzug-Kletterblockade wird am 14. Januar fortgesetzt

Bericht über meinen aktuellen Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg. Nächster Termin: 14.1. – 9:30 Uhr AG Hamburg-Harburg Saal A 6.04

Update 12.1.19 Ich wurde am Fortsetzungstermin vom 3.1.2019 krankund zeigte dies samt Attest zu Verhandlungs- und Reiseunfähigkeit dem Gericht mit einem Antrag auf Verlegung des Termins an. Der Antrag wurde meines Wissens bislang nicht beschieden. Stattdessen setzte sich das Gericht über die eigenen Gesetze hinweg und verhandelte in meiner Abwesenheit, damit der Prozess wegen der Frist aus §229 StPO nicht platzt.
Die Richterin weigert sich sogar mir vorab mitzuteilen, was in meiner Abwesenheit verhandelt wurde, das reiche wenn ich Montag unterrichtet werde, so das Gericht.
Außerdem wurde fürs nächste mal mit Untersuchung durch einen Amtsarzt gedroht. Liebe Richterin, ein Amtsarzt sieht eine Lungenentzündung als genauso gefährlich wie ein Hausarzt an!
Urteilsmaschinerie geht vor Gesundheit und Mensch! Der Prozess geht am 14.1. weiter und ich freue mich über Unterstürzung.
Zwei zeugen sind geladen. Einer von der Atom-umschlagfirma C. Steinweg und einer von DB-Schenker

++++ Prozessbericht ++++

In Hamburg-Harburg fand am 12.12.2018 ein erneuter Anlauf zur Verhandlung einer Aktion statt, bei der im November 2014 ein Uranzug wegen einer Kletteraktion über dem Gleis zur Firma C.Steinweg das Firmengelände nicht verließ.

Nach einigem Hin- und Her wird jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit, dem Stören des Bahnverkehrs nach der Eisenbahnbau und -betriebsordnung verhandelt, wegen einer Störung, die nach Aussage des Staatsanwalts anders als die Straftat der Störung öffentlicher Betriebe nach §316b keine Veränderung oder Beschädigung der Gleisanlagen voraussetzt.

Beim ersten Prozesstag im neuen Anlauf wurde ein Polizist vernommen, der aber weder zu Beginn noch am Ende der Aktion vor Ort war, sondern nur einen kleinen Zeitraum zwischen drin. Aus seiner Aussage wurde klar, dass trotz 600 Seiten Akte immer noch nicht alles dort enthalten ist – sein Bericht und von ihm mitgebrachte Fotos beispielsweise nicht.

Bericht über meinen aktuellen Prozess vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg. Nächster Termin: 14.1. – 9:30 Uhr AG Hamburg-Harburg Saal A 6.04

Update 12.1.19 Ich wurde am Fortsetzungstermin vom 3.1.2019 krankund zeigte dies samt Attest zu Verhandlungs- und Reiseunfähigkeit dem Gericht mit einem Antrag auf Verlegung des Termins an. Der Antrag wurde meines Wissens bislang nicht beschieden. Stattdessen setzte sich das Gericht über die eigenen Gesetze hinweg und verhandelte in meiner Abwesenheit, damit der Prozess wegen der Frist aus §229 StPO nicht platzt.
Die Richterin weigert sich sogar mir vorab mitzuteilen, was in meiner Abwesenheit verhandelt wurde, das reiche wenn ich Montag unterrichtet werde, so das Gericht.
Außerdem wurde fürs nächste mal mit Untersuchung durch einen Amtsarzt gedroht. Liebe Richterin, ein Amtsarzt sieht eine Lungenentzündung als genauso gefährlich wie ein Hausarzt an!
Urteilsmaschinerie geht vor Gesundheit und Mensch! Der Prozess geht am 14.1. weiter und ich freue mich über Unterstürzung.
Zwei zeugen sind geladen. Einer von der Atom-umschlagfirma C. Steinweg und einer von DB-Schenker

++++ Prozessbericht ++++

In Hamburg-Harburg fand am 12.12.2018 ein erneuter Anlauf zur Verhandlung einer Aktion statt, bei der im November 2014 ein Uranzug wegen einer Kletteraktion über dem Gleis zur Firma C.Steinweg das Firmengelände nicht verließ.

Nach einigem Hin- und Her wird jetzt wegen einer Ordnungswidrigkeit, dem Stören des Bahnverkehrs nach der Eisenbahnbau und -betriebsordnung verhandelt, wegen einer Störung, die nach Aussage des Staatsanwalts anders als die Straftat der Störung öffentlicher Betriebe nach §316b keine Veränderung oder Beschädigung der Gleisanlagen voraussetzt.

Beim ersten Prozesstag im neuen Anlauf wurde ein Polizist vernommen, der aber weder zu Beginn noch am Ende der Aktion vor Ort war, sondern nur einen kleinen Zeitraum zwischen drin. Aus seiner Aussage wurde klar, dass trotz 600 Seiten Akte immer noch nicht alles dort enthalten ist – sein Bericht und von ihm mitgebrachte Fotos beispielsweise nicht.

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Hamburg: Prozess um Kletteraktion gegen Urantransport

Eine Terminankündigung in eigener Sache. Ich freue mich über solidarischem Prozessbesuch, über neue Aktionen gegen Urantransporte (der Prozess darf gerne dafür als Anlass genommen werden!).

Mittwoch 12. Dezember 2018 – 09:30 Uhr – Amtsgericht Hamburg Harburg Saal A 3.06

Im November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion und einer Sitzblockade von Robin Wood Aktivist*innen.

Das Amtsgericht hat einen Angeklagten in einem ersten Verfahren verurteilt, das Urteil war jedoch so fehlerhaft, dass es durch das OLG Hamburg aufgehoben und zurück verwiesen wurde. Es gibt in seinem Fall noch keinen neuen Verhandlungstermin. Das Gericht wartet ab, was die Kollegin im Prozess gegen die weitere Aktivistin nun urteilt.

Kletteraktion Uranzug Hafen Hamburg 2014

Eine Terminankündigung in eigener Sache. Ich freue mich über solidarischem Prozessbesuch, über neue Aktionen gegen Urantransporte (der Prozess darf gerne dafür als Anlass genommen werden!).

Mittwoch 12. Dezember 2018 – 09:30 Uhr – Amtsgericht Hamburg Harburg Saal A 3.06

Im November 2014 stoppte ein Uranzug, der gerade das Firmengelände von C.Steinweg in Hamburg verlassen hatte, vor einer Kletteraktion und einer Sitzblockade von Robin Wood Aktivist*innen.

Das Amtsgericht hat einen Angeklagten in einem ersten Verfahren verurteilt, das Urteil war jedoch so fehlerhaft, dass es durch das OLG Hamburg aufgehoben und zurück verwiesen wurde. Es gibt in seinem Fall noch keinen neuen Verhandlungstermin. Das Gericht wartet ab, was die Kollegin im Prozess gegen die weitere Aktivistin nun urteilt.

Kletteraktion Uranzug Hafen Hamburg 2014
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Atomklo Bure: Erneute Hausdurchsuchungen bei alt-eingesessenen Bewohner_innen

Übersetzung einer Pressemitteilung zu den Gestrigen Hausdurchsuchungen bei Cigéo-Gegner*innen (Cigéo = Atomklo-Projekt) in Frankreich (Quelle). Heute gab es noch eine weitere Hausdurchsuchung.

Hinweis: Es gibt eine Homepage mit Infos zur Repression gegen Atomkraftgegner*innen in Frankreich: http://nirgendwo.info/frankreich/

Trotz der bedeutenden Berichterstattung in den Medien über die Repressionen in Bure und die polizeilichen und gerichtlichen Schikanen, denen die Gegner_innen von Cigéo und die Dorfbewohner_innen ausgesetzt sind, erleben wir heute Morgen weitere Verfolgung mit der Dampfwalze,  begleitet von Schweigen, Verachtung und Gleichgültigkeit.

Um 9 Uhr morgens wurde bei zwei Personen in Mandres-en-Barrois durchsucht. Der eine ist ein historischer Einwohner, der im Dorf geboren wurde und dort sein ganzes Leben lang gelebt hat. Die andere Person lebt seit mehreren Jahren dort und ihr Engagement ist bekannt. Die eine Razzia wurde wegen angeblicher Teilnahme an einer nicht genehmigten Kundgebung begründet. Bei der anderen Person, der bereits dreimal durchsucht wurde, wurde im Rahmen der Ermittlungen nach kriminellen Vereinigungen durchsucht.

Übersetzung einer Pressemitteilung zu den Gestrigen Hausdurchsuchungen bei Cigéo-Gegner*innen (Cigéo = Atomklo-Projekt) in Frankreich (Quelle). Heute gab es noch eine weitere Hausdurchsuchung.

Hinweis: Es gibt eine Homepage mit Infos zur Repression gegen Atomkraftgegner*innen in Frankreich: http://nirgendwo.info/frankreich/

Trotz der bedeutenden Berichterstattung in den Medien über die Repressionen in Bure und die polizeilichen und gerichtlichen Schikanen, denen die Gegner_innen von Cigéo und die Dorfbewohner_innen ausgesetzt sind, erleben wir heute Morgen weitere Verfolgung mit der Dampfwalze,  begleitet von Schweigen, Verachtung und Gleichgültigkeit.

Um 9 Uhr morgens wurde bei zwei Personen in Mandres-en-Barrois durchsucht. Der eine ist ein historischer Einwohner, der im Dorf geboren wurde und dort sein ganzes Leben lang gelebt hat. Die andere Person lebt seit mehreren Jahren dort und ihr Engagement ist bekannt. Die eine Razzia wurde wegen angeblicher Teilnahme an einer nicht genehmigten Kundgebung begründet. Bei der anderen Person, der bereits dreimal durchsucht wurde, wurde im Rahmen der Ermittlungen nach kriminellen Vereinigungen durchsucht.

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Prozesstermine gegen Anti-Atom-Aktive in Hamburg

In Hamburg gab es 2014 einige Aktionen rund um Urantransporte, die immer noch alle zwei Tage über das Stadtgebiet von Hamburg gehen. Wegen der Aktionen stehen aktuell mehrere Aktivist*innen vor Gericht, zum einen wegen einer Ankettaktion vor und hinter einem Urantransport und einer Kletteraktion. Alle Angeklagten freuen sich über solidarische Aktionen oder Prozessbesucher*innen.

Die einzelnen Termine:


Mo, 3.12.18 9 Uhr Amtsgericht Hamburg-Harburg
(vermutlich Saal A606)
Fortsetzungstermin
Vorwurf: Störung öffentlicher Betriebe (Anketten vorm Urantransport in HH-Süd 2014)

Mi, 12.12.18 9.30 Uhr Amtsgericht Hamburg-Harburg
(Saal A306)
Vorwurf: Verstoß gegen die Eisenbahnbau und -betriebsordnung (Betreten der Bahnanlage durch Abseilen vor Urantransport am SWT vor C. Steinweg 2014) Neuanlauf vom Eichhörnchen-Prozess nach dem Platzen im Juli 2018

Fr, 11.1.19 9.30 Uhr Landgericht Hamburg
(Saal 309)
Berufung
Vorwurf: (Beihilfe zu) Nötigung und Störung öffentlicher Betriebe (Versorgung einer angeketteten Person mit Lebensmitteln, Urantranportstopp 2014)

Do, 24.1.19 10.00 Uhr Landgericht Hamburg
(Saal 309)
Fortsetzung vom 11.1.

Mehr Informationen und aktuelle Terminverlegungen: nirgendwo.info/hamburg

Spendenkonto:

VusEumUmseP e.V.
IBAN: DE30 8306 5408 0004 0613 81
BIC: GENO DEF1 SLR
Betreff: Atomkraft – nirgendwo Soli (bitte immer angeben, damit es zugeordnet werden kann)

Atomklo Bure: Cigéo-Gegner*innen wehren sich gegen Grundrechtseinschränkungen und gerichtliche Auflagen

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen « Verdacht auf kriminelle Vereinigung » wurden die Angeklagten unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Wir geben hier die dies bezügliche Stellungnahme der Koordination der Vereine gegen Cigéo (Name des Atomkloprojektes) und des Netzwerkes „Sortir du Nucléaire“ (Atomausstieg) wieder.

Nachdem in ganz Frankreich und auch in Deutschland circa zwanzig « Bals des Malfaiteurs » („Missetäter/Verbrecherbälle“) gefeiert worden sind, wird am 14.November um 9h45 die Anhörung vor dem Kassationsgericht stattfinden. Eine öffentliche Rede wird um 10h30 in Beisein der Angeklagten sowie von Mitgliedern lokaler Vereine und des Netzwerkes Sortir du Nucleaire gehalten werden.

Es gibt eine neue Homepage für Informationen über das Atomklo Bure. Noch gibt es keine Übersetzungen (ist aber in Planung): https://bureburebure.info/

Im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen wegen « Verdacht auf kriminelle Vereinigung » wurden die Angeklagten unter gerichtliche Aufsicht gestellt. Wir geben hier die dies bezügliche Stellungnahme der Koordination der Vereine gegen Cigéo (Name des Atomkloprojektes) und des Netzwerkes „Sortir du Nucléaire“ (Atomausstieg) wieder.

Nachdem in ganz Frankreich und auch in Deutschland circa zwanzig « Bals des Malfaiteurs » („Missetäter/Verbrecherbälle“) gefeiert worden sind, wird am 14.November um 9h45 die Anhörung vor dem Kassationsgericht stattfinden. Eine öffentliche Rede wird um 10h30 in Beisein der Angeklagten sowie von Mitgliedern lokaler Vereine und des Netzwerkes Sortir du Nucleaire gehalten werden.

Es gibt eine neue Homepage für Informationen über das Atomklo Bure. Noch gibt es keine Übersetzungen (ist aber in Planung): https://bureburebure.info/

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AG HH-Harburg: Urteilsentwurf existiert vor Prozessbeginn

Nach seinem Fehlstart am vergangenen Donnerstag hat am Montag 29.10.18 der mit 12 Urancontainern (Yellow Cake) beladene Atomzug den den Terminal von C. Steinweg im Hamburger Hafen Richtung Orano Atomfabrik Narbonne verlassen. Das Uranerzkonzentrat stammt aus Namibia und kam mit dem MACS Schiff Bright Sky nach Hamburg. Siehe Ticker. Derweil geht der Prozess gegen einen Atomkraftgegner vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg weiter.  Es wird verhandelt, aber das Urteil steht schon fest, wie in der Akte zu lesen ist…

Pressemitteilung von Unterstützer*innen via nirgendwo.info

Nächster Prozesstag: 19. November um 9 Uhr (und am 12.12. um 9:30 Uhr bin ich dran, ebenfalls vorm AG Hamburg Harburg)

Im Prozess vor dem Harburger Amtsgericht wegen der Blockade eines Urantransportes im Hamburger Hafen 2014 machten der Angeklagte und seine Verteidigung in der Akte eine bemerkenswerte Entdeckung: Neben einem vorgeschriebenen Prozess-Ablaufplan fanden sie dort auch schon eine stichpunktartige Urteilsbegründung, versehen mit dem Vermerk „Bitte vor der Akteneinsicht alle Unterlagen dringend entfernen“. Und das vor Beginn der Beweisaufnahme.

Nach seinem Fehlstart am vergangenen Donnerstag hat am Montag 29.10.18 der mit 12 Urancontainern (Yellow Cake) beladene Atomzug den den Terminal von C. Steinweg im Hamburger Hafen Richtung Orano Atomfabrik Narbonne verlassen. Das Uranerzkonzentrat stammt aus Namibia und kam mit dem MACS Schiff Bright Sky nach Hamburg. Siehe Ticker. Derweil geht der Prozess gegen einen Atomkraftgegner vor dem Amtsgericht Hamburg Harburg weiter.  Es wird verhandelt, aber das Urteil steht schon fest, wie in der Akte zu lesen ist…

Pressemitteilung von Unterstützer*innen via nirgendwo.info

Nächster Prozesstag: 19. November um 9 Uhr (und am 12.12. um 9:30 Uhr bin ich dran, ebenfalls vorm AG Hamburg Harburg)

Im Prozess vor dem Harburger Amtsgericht wegen der Blockade eines Urantransportes im Hamburger Hafen 2014 machten der Angeklagte und seine Verteidigung in der Akte eine bemerkenswerte Entdeckung: Neben einem vorgeschriebenen Prozess-Ablaufplan fanden sie dort auch schon eine stichpunktartige Urteilsbegründung, versehen mit dem Vermerk „Bitte vor der Akteneinsicht alle Unterlagen dringend entfernen“. Und das vor Beginn der Beweisaufnahme.

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